Rechtsprechung
| VG Aachen, 14.02.2008 - 4 K 1225/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Zulässige Höherbesteuerung von nach dem Landeshundegesetz als gefährlich geltenden Hunden
Wird zitiert von ... (9)
- VG Aachen, 28.05.2009 - 4 K 370/08 Ihrer Ansicht nach sind die Ausführungen der Kammer in ihrem Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 1225/06 -, das sich zu der Rasse "Rottweiler" verhält, auf die Hunderasse "Alano" nicht anzuwenden.
Er verweist auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen vom 14. Februar 2008 - 4 K 1225/06 -, in dem die Hundesteuersatzung der Gemeinde O. bezüglich der Veranlagung von Hunderassen zur erhöhten Hundesteuer als rechtens angesehen worden sei.
Wie die Kammer bereits u.a. in ihrem Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 1225/06 - betreffend "Rottweiler" ausgeführt hat, dient diesem - zulässigen - Lenkungszweck die in der Hundesteuersatzung des Beklagten für "gefährliche Hunde" vorgesehene erhöhte Steuer.
- VG Aachen, 26.11.2009 - 4 K 1077/09 Wie die Kammer bereits in verschiedenen Verfahren vgl. u.a. Urteile vom 14. Februar 2008 - 4 K 1225/06 - betreffend "Rottweiler" und vom 14. Mai 2009 - 4 K 370/09 -, ausgeführt hat, dient diesem - zulässigen - Lenkungszweck die in der Hundesteuersatzung des Beklagten für "gefährliche Hunde" vorgesehene erhöhte Steuer.
Denn damit legt die Hundesteuersatzung angesichts der vom Satzungsgeber als vergleichbar erkannten Gefährlichkeit der in § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 LHundG genannten Hunderassen beanstandungsfrei den unterschiedslos gleichen mit der Hundesteuersatzung verfolgten Lenkungszweck zugrunde, vgl. auch u.a. VG Münster, Urteil vom 17. Oktober 2007 - 9 K 2925/04 -, juris und Urteile der Kammer vom 11. Februar 2008 - 4 K 1225/06 -, 4 K 715/06 -.
- VG Aachen, 07.11.2011 - 4 K 186/11 Denn damit legt die Hundesteuersatzung angesichts der vom Satzungsgeber als vergleichbar erkannten Gefährlichkeit der in § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 LHundG genannten Hunderassen beanstandungsfrei den unterschiedslos gleichen mit der Hundesteuersatzung verfolgten Lenkungszweck zugrunde, vgl. auch u.a. VG Münster, Urteil vom 17. Oktober 2007 - 9 K 2925/04 -, juris und Urteile der Kammer vom 11. Februar 2008 - 4 K 1225/06 -, 4 K 715/06 -.".
- VG Minden, 20.09.2010 - 5 K 241/09 Zum Gesetzgebungsverfahren und den dort verwerteten fachwissenschaftlichen Erkenntnissen siehe im Einzelnen: VG Aachen, Urteil vom 14.02.2008 - 4 K 1225/06 -, und VG Münster, Urteil vom 17.10.2007 - 9 K 263/07 -.
- VG Minden, 14.01.2011 - 5 K 478/10 Zum Gesetzgebungsverfahren und den dort verwerteten fachwissenschaftlichen Erkenntnissen siehe im Einzelnen: VG Aachen, Urteil vom 14.2.2008 - 4 K 1225/06 -, und VG Münster, Urteil vom 17.10.2007 - 9 K 263/07 -.
- VG Minden, 14.01.2011 - 5 K 454/10 Zum Gesetzgebungsverfahren und den dort verwerteten fachwissenschaftlichen Erkenntnissen siehe im Einzelnen: VG Aachen, Urteil vom 14.2.2008 - 4 K 1225/06 -, und VG Münster, Urteil vom 17.10.2007 - 9 K 263/07 -.
- VG Düsseldorf, 05.02.2010 - 25 K 8335/09
Hundesteuerrecht
Hunde der in § 10 Abs. 1 LHundG NRW aufgeführten Rassen und deren Kreuzungen weisen rassespezifische Merkmale wie niedrige Beißhemmung, herabgesetzte Empfindlichkeit gegen Angriffe, Kampfinstinkt oder einen genetisch bedingten Schutztrieb auf, die ein besonderes Gefährdungspotential begründen und unter den Aspekten der vorsorgenden Gefahrenabwehr besondere Anforderungen an die Haltung und den Umgang erfordern, So auch OVG NRW, Beschluss vom 19. Oktober 2004 - 24 B 829/04 ; VG Münster, Urteil vom 17. Oktober 2007 - 9 K 263/07 ; VG Aachen, Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 1225/06 . - VG Düsseldorf, 26.04.2010 - 25 K 471/10
Höherbesteuerung eines Hundes der Rasse Rottweiler Evaluationsverpflichtung der …
Hunde der in § 10 Abs. 1 LHundG NRW aufgeführten Rassen und deren Kreuzungen weisen rassespezifische Merkmale wie niedrige Beißhemmung, herabgesetzte Empfindlichkeit gegen Angriffe, Kampfinstinkt oder einen genetisch bedingten Schutztrieb auf, die ein besonderes Gefährdungspotential begründen und unter den Aspekten der vorsorgenden Gefahrenabwehr besondere Anforderungen an die Haltung und den Umgang erfordern, So auch OVG NRW, Beschluss vom 19. Oktober 2004 - 24 B 829/04 ; VG Münster, Urteil vom 17. Oktober 2007 - 9 K 263/07 ; VG Aachen, Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 1225/06 . - VG Minden, 11.09.2009 - 5 K 213/08 Zum Gesetzgebungsverfahren und den dort verwerteten fachwissenschaftlichen Erkenntnissen siehe im Einzelnen: VG Aachen, Urteil vom 14.02.2008 - 4 K 1225/06 -, und VG Münster, Urteil vom 17.10.2007 - 9 K 263/07 -.
