Weitere Entscheidung unten: FG Baden-Württemberg, 22.02.1999

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   FG Baden-Württemberg, 06.04.2004 - 4 K 123/96   

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https://dejure.org/2004,15072
FG Baden-Württemberg, 06.04.2004 - 4 K 123/96 (https://dejure.org/2004,15072)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.04.2004 - 4 K 123/96 (https://dejure.org/2004,15072)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. April 2004 - 4 K 123/96 (https://dejure.org/2004,15072)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einheitliche Beurteilung der Entschädigung für entgehende Einnahmen aus Anlass der Auflösung oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Tarifermäßigung bei Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen Rufschädigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einheitlichkeit einer Entschädigung bei Zahlung einer Abfindung und von Schmerzensgeld wegen Rufschädigung; Einkommensteuer 1989 und 1990

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einheitlichkeit einer Entschädigung bei Zahlung einer Abfindung und von Schmerzensgeld wegen Rufschädigung - Einkommensteuer 1989 und 1990

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.01.2002 - XI R 43/99

    Steuerbegünstigung von Abfindungen bei späteren Zusatzleistungen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.04.2004 - 4 K 123/96
    Dies sei auch die Auffassung der Finanzverwaltung selbst, wie sich insbesondere aus der Tz. 5 des BMF-Schreibens vom 18.12.2002 (BStBl I 1998, 1512) ergebe, und der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Entscheidungen vom 4. Februar 1998 XI B 108/97 , BFH/NV 1998, 1082 und vom 24. Januar 2002 XI R 43/99 , BFH/NV 2002, 717).

    An dieser Auffassung hat der Bundesfinanzhof insbesondere in dem von den Klägern angeführten Urteil vom 24. Januar 2002 XI R 43/99 (BFH/NV 2002, 717) ausdrücklich festgehalten.

  • BFH, 21.03.1996 - XI R 51/95

    Bei Auflösung oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses als Ersatz für

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.04.2004 - 4 K 123/96
    Nach Auffassung der Finanzbehörde ist das Schmerzensgeld in die Abfindung einzubeziehen; dies ergebe sich unter anderem aus dem BFH-Urteil vom 21. März 1996 XI R 51/95 (BStBl II 1996, 416).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist eine aus Anlass der Auflösung oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses als Ersatz für entgehende Einnahmen gemäß § 24 Nr. 1 a EStG gewährte Entschädigung grundsätzlich einheitlich zu beurteilen (vgl. z.B. das Urteil vom 21. März 1996 XI R 51/95, BStBl II 1996, 416).

  • BFH, 04.02.1998 - XI B 108/97

    Spätere Ausgleichszahlungen bei aufgelöstem Arbeitsverhältnis

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.04.2004 - 4 K 123/96
    Dies sei auch die Auffassung der Finanzverwaltung selbst, wie sich insbesondere aus der Tz. 5 des BMF-Schreibens vom 18.12.2002 (BStBl I 1998, 1512) ergebe, und der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Entscheidungen vom 4. Februar 1998 XI B 108/97 , BFH/NV 1998, 1082 und vom 24. Januar 2002 XI R 43/99 , BFH/NV 2002, 717).
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.01.2016 - 4 K 2086/14

    Abgrenzung zwischen steuerfreiem Schadensersatz und steuerpflichtiger

    Vielmehr orientiert sich das Einkommensteuerrecht an der wirtschaftlichen Bedeutung des Lebenssachverhalts (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 06. April 2004 - 4 K 123/96 -, juris, Rdn. 16; bestätigt durch BFH, Urteil vom 16. November 2005 - XI R 32/04 -).
  • FG München, 23.02.2016 - 5 K 2578/13

    Einkommensteuerpflichtigkeit einer Zahlung des ehemaligen Arbeitgebers im

    Wäre dies anders, so hätte es der Steuerpflichtige in der Hand, durch schlichte Bezeichnung der Anspruchsgrundlage auf die Steuerbarkeit von Einnahmen Einfluss zu nehmen (FG BadenWürttemberg, Urteil vom 6. April 2004 4 K 123/96, [...]).
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Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 22.02.1999 - 4 K 123/96   

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https://dejure.org/1999,10743
FG Baden-Württemberg, 22.02.1999 - 4 K 123/96 (https://dejure.org/1999,10743)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.02.1999 - 4 K 123/96 (https://dejure.org/1999,10743)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Februar 1999 - 4 K 123/96 (https://dejure.org/1999,10743)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abzug als Werbungskosten; Ermittlung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit; Durch Lebensführung veranlasste Aufwendungen; Überführungskosten einer Segelyacht und Transportschaden bei Umzug; Beruflich veranlasster Wohnungswechsel; Schadensersatz wegen Rufschädigung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtvoraus.de (Kurzinformation)

    Wassersport - Yacht - Kosten einer Überführung - Werbungskosten - Lebensführungskosten - Freizeitvermögen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 28.02.1975 - VI R 29/72

    Schadensersatz - Schadensersatzleistungen - Privatvermögen - Steuerpflichtiger

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  • BGH, 20.01.1994 - I ZR 283/91

    "Genossenschaftsprivileg"; Befreiung genossenschaftlicher Prüfungsverbände vom

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  • BFH, 20.03.1992 - VI R 55/89

    Keine Werbungskosten durch umzugsbedingten Bekleidungswechsels

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  • BFH, 29.10.1963 - VI 290/62 U

    Steuerfreiheit einer Schadensersatzforderung wegen Verletzung des allgemeinen

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  • BFH, 27.05.1994 - VI R 67/92

    Aufwendungen für die Anschaffung klimabedingter Kleidung im Zusammenhang mit

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  • BFH, 24.08.1995 - IV R 27/94

    Bei einem beruflich veranlaßten Umzug in ein erworbenes Einfamilienhaus sind die

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  • BFH, 11.07.2017 - IX R 28/16

    Ersatz für beliebige Arten von Schadensfolgen ist keine Entschädigung i.S. des §

    Denn das FG hatte vorab mit einem rechtskräftig gewordenen Zwischenurteil vom 22. Februar 1999 (4 K 123/96, Entscheidungen der Finanzgerichte 1999, 768) für die Beteiligten (§ 110 Abs. 1 Satz 1 FGO) und den BFH (§ 155 FGO i.V.m. § 318 der Zivilprozessordnung) bindend entschieden, dass es sich bei jener als Schmerzensgeld bezeichneten Zahlung nicht um ein Schmerzensgeld nach § 847 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), sondern um den Ersatz von Arbeitslohn i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG handelte.
  • BFH, 16.11.2005 - XI R 32/04

    Schmerzensgeld wegen Rufschädigung als Teil der Entschädigung für den Verlust des

    Wie das FG in seinem Zwischenurteil vom 22. Februar 1999 (4 K 123/96), das durch den die Revision zurückweisenden Beschluss des erkennenden Senats vom 15. Juni 2000 (XI R 23/99) rechtskräftig geworden ist, entschieden hat, handelt es sich bei dieser Zahlung nicht um ein Schmerzensgeld nach § 847 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), sondern um den Ersatz von Arbeitslohn i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG.
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