Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 25.02.2009 - 4 K 12315/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Aufwendungen für die Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Einkommensteuerrechtliche Berücksichtigung von Aufwendungen für die Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung; Hauswirtschaftliche Tätigkeiten im steuerrechtlichen Sinne
- IWW
- Judicialis
EStG § 35a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 35a
Aufwendungen für die Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Aufwendungen für die Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Grabpflege keine haushaltsnahe Dienstleistung
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Für Garten- und Grabpflege keine § 35a EStG -Steuerermäßigung
- streifler.de (Kurzinformation)
Steuerrecht: Haushaltsnahe Dienstleistungen: Grabpflege ist nicht begünstigt
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation)
Grabpflege
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
Papierfundstellen
- EFG 2009, 761
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 01.02.2007 - VI R 74/05
Haushaltsnahe Dienstleistung
Auszug aus FG Niedersachsen, 25.02.2009 - 4 K 12315/06
Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs im Urteil vom 1. Februar 2007 (VI R 74/05, BFH/NV 2007, 900) stehe nicht im Widerspruch zu seiner Auffassung, da diese sich im Wesentlichen nur mit der Abgrenzung der handwerklichen Leistung zur haushaltsnahen Leistung befasse.Unter dem Begriff des Haushalts ist nach der Rechtsprechung des BFH, der der Senat folgt, die Wirtschaftsführung mehrerer zusammenlebender Personen oder einer einzelner Person zu verstehen; das Wirtschaften im Haushalt umfasst Tätigkeiten, die für die Haushaltung oder für die Haushaltsmitglieder erbracht werden (vgl. BFH-Urteile vom 1. Februar 2007 VI R 74/05, BFH/NV 2007, 900 und VI R 77/05, BFHE 216, 526, BStBl II 2007, 760).
Hauswirtschaftliche Tätigkeiten in diesem Sinne sind solche, die üblicherweise zur Versorgung der in dem Haushalt lebenden Familie erbracht werden (BFH-Urteil vom 1. Februar 2007 VI R 74/05, BFH/NV 2007, 900).
Der Senat ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH und der Literatur (BFH-Urteil vom 1. Februar 2007 VI R 74/05, BFH/NV 2007, 900 m.w.N. zur Literatur) der Ansicht, dass die Verordnung über die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafter vom 30. Juni 1999, BGBl. I 1999, 1495 (HwirtAusbV) eine geeignete Grundlage zur Bestimmung des Begriffs der hauswirtschaftlichen Tätigkeit ist.
- BFH, 01.02.2007 - VI R 77/05
Die Renovierung einer Hausfassade ist keine haushaltsnahe Dienstleistung
Auszug aus FG Niedersachsen, 25.02.2009 - 4 K 12315/06
Unter dem Begriff des Haushalts ist nach der Rechtsprechung des BFH, der der Senat folgt, die Wirtschaftsführung mehrerer zusammenlebender Personen oder einer einzelner Person zu verstehen; das Wirtschaften im Haushalt umfasst Tätigkeiten, die für die Haushaltung oder für die Haushaltsmitglieder erbracht werden (vgl. BFH-Urteile vom 1. Februar 2007 VI R 74/05, BFH/NV 2007, 900 und VI R 77/05, BFHE 216, 526, BStBl II 2007, 760). - BFH, 20.08.1997 - X R 127/94
§ 10 e EStG : Hinzuerwerb von Grund und Boden
Auszug aus FG Niedersachsen, 25.02.2009 - 4 K 12315/06
Zur Wohnung gehört danach aber grundsätzlich nur das Grundstück, auf dem sich die Wohnung befindet (BFH-Urteil vom 20. August 1997, X R 127/94, BFHE 184, 322, BStBl II 1998, 17).
- FG Berlin-Brandenburg, 15.08.2012 - 7 K 7310/10
Abzug nach § 35a EStG für Hausanschluss
Der Fall ist nicht vergleichbar mit einer nicht mit dem Grundstück des Steuerpflichtigen verbundenen Notrufzentrale (FG Hamburg, Urteil vom 20.01.2009 3 K 245/08, Deutsches Steuerrecht - Entscheidungsdienst -DStRE- 2009, 1177) oder Grabstelle (Niedersächsisches FG, Urteil vom 25.02.2009 4 K 12315/06, EFG 2009, 761). - FG Münster, 21.05.2010 - 14 K 1141/08
Vorweggenommene haushaltsnahe Dienstleistungen
Grundsätzlich spricht eine räumliche Entfernung zwischen den Grundstücken, auf dem sich der Garten einerseits und die Wohnung andererseits befinden, gegen eine Zugehörigkeit des Gartens zu einem Haushalt (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 25. Februar 2009 4 K 12315/06, EFG 2009, 761; FG Hamburg, Urteil vom 20. Januar 2009 3 K 245/08, DStRE 2009, 1177 unter B. II. 1.). - FG Köln, 26.01.2011 - 4 K 1483/10
Keine Steuerermäßigung für Müllgebühren
Nicht erfasst sind nach der Rechtsprechung die außerhalb dieses Bereichs erbrachten Leistungen (Niedersächsisches FG, Urteil vom 25. Februar 2009 4 K 12315/06, EFG 2009, 761; FG Hamburg, Urteil vom 20. Januar 2009 3 K 245/08, DStRE 2009, 1177).
- FG Berlin-Brandenburg, 23.08.2012 - 13 K 13287/10
Schneeräumung auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung
Auch das zur räumlichen Ausdehnung des Haushalts zitierte Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts -FG- vom 25. Februar 2009 (-4 K 12315/06-, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2009, 761) bietet keine tragfähige Grundlage für die Beschränkung der Berücksichtigung der hier geltend gemachten Aufwendungen auf die Grundstücksfläche. - FG Hamburg, 20.01.2009 - 3 K 245/08
Berücksichtigung von monatlichen pauschalen Grundgebühren für den Anschluss an …
"Im Haushalt" erbrachte Dienstleistungen sind nur solche im räumlichen Bereich des Grundstücks des Steuerpflichtigen, das heißt in den Räumlichkeiten der privaten Wohnung oder des privaten Hauses nebst Zubehörräumen und Garten, nicht jedoch die außerhalb dieses Bereichs erbrachten Leistungen (vgl. Nieder sächsisches FG vom 25. Februar 2009 4 K 12315/06, [...]; Hessisches FG Hessen vom 1. November 2007 4 K 1048/07, [...]; FG Nürnberg vom 22. September 2005 IV 33/2005, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst --DStRE-- 2006, 599; Drenseck in Schmidt EStG, 27. A., § 35 a Rd. 15). - FG Niedersachsen, 23.04.2013 - 15 K 181/12
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe bei …