Weitere Entscheidung unten: VG Sigmaringen, 11.03.2003

Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 29.11.2006 - 4 K 124/03   

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FG Düsseldorf, 29.11.2006 - 4 K 124/03 (https://dejure.org/2006,60212)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.11.2006 - 4 K 124/03 (https://dejure.org/2006,60212)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. November 2006 - 4 K 124/03 (https://dejure.org/2006,60212)
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Rechtsprechung
   VG Sigmaringen, 11.03.2003 - 4 K 124/03   

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https://dejure.org/2003,12883
VG Sigmaringen, 11.03.2003 - 4 K 124/03 (https://dejure.org/2003,12883)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 11.03.2003 - 4 K 124/03 (https://dejure.org/2003,12883)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 11. März 2003 - 4 K 124/03 (https://dejure.org/2003,12883)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Drogenkonsum - Gutachtenbeibringung - Weigerung - Fahrerlaubnisentziehung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer fachärztlichen Begutachtung beim Besitz einer größeren Menge Haschisch für die Beurteilung der Fahrtüchtigkeit; Folgen einer unberechtigten Weigerung der Unterziehung einer fachärztlichen Begutachtung; Voraussetzungen für die Entziehung ...

  • archive.org

    Drogen - der einmalige Konsum von Drogen nach dem BtMG außer Cannabis begründen die Ungeeignetheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2002 - 10 S 835/02

    Fehlende Kraftfahreignung auch nach einmaligem Betäubungsmittelkonsum

    Auszug aus VG Sigmaringen, 11.03.2003 - 4 K 124/03
    Dies gilt auch dann, wenn bei ihm bislang nur einmal der Konsum von Betäubungsmitteln (ausgenommen Cannabis) festgestellt worden ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 24.05.2002 - 10 S 835/02 -, VBlBW 2003, 23 ff hinsichtlich Ecstasy und vom 28.05.2002 - 10 S 2213/01 -, VBlBW 2003, 25 ff hinsichtlich Kokain und Amfetamin).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.2002 - 10 S 2213/01

    Fahreignungszweifel nach Kokainkonsum

    Auszug aus VG Sigmaringen, 11.03.2003 - 4 K 124/03
    Dies gilt auch dann, wenn bei ihm bislang nur einmal der Konsum von Betäubungsmitteln (ausgenommen Cannabis) festgestellt worden ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 24.05.2002 - 10 S 835/02 -, VBlBW 2003, 23 ff hinsichtlich Ecstasy und vom 28.05.2002 - 10 S 2213/01 -, VBlBW 2003, 25 ff hinsichtlich Kokain und Amfetamin).
  • BVerfG, 08.07.2002 - 1 BvR 2428/95

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 11.03.2003 - 4 K 124/03
    Das vom Antragsteller angeführte Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.06.2002 (1 BvR 2062/96, NJW 2002, 2378 ff; vgl. zur Abgrenzung auch BVerfG, Beschluss vom 08.07.2002, 1 BvR 2428/95, NJW 2002, 2381) verlangt keine andere Beurteilung des vorliegenden Sachverhalts, da dort keine hinreichenden Verdachtsmoment für einen mehr als nur einmaligen oder nur gelegentlichen Cannabiskonsum vorlagen; der dortige Kläger war (erstmalig) bei der Einreise aus Holland nur im Besitz von nur 5 g Haschisch erwischt worden; weitere Indizien lagen nicht vor, so dass auch die Tatsachengerichte nur von einem gelegentlichen Haschischkonsum ausgingen.
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 11.03.2003 - 4 K 124/03
    Das vom Antragsteller angeführte Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.06.2002 (1 BvR 2062/96, NJW 2002, 2378 ff; vgl. zur Abgrenzung auch BVerfG, Beschluss vom 08.07.2002, 1 BvR 2428/95, NJW 2002, 2381) verlangt keine andere Beurteilung des vorliegenden Sachverhalts, da dort keine hinreichenden Verdachtsmoment für einen mehr als nur einmaligen oder nur gelegentlichen Cannabiskonsum vorlagen; der dortige Kläger war (erstmalig) bei der Einreise aus Holland nur im Besitz von nur 5 g Haschisch erwischt worden; weitere Indizien lagen nicht vor, so dass auch die Tatsachengerichte nur von einem gelegentlichen Haschischkonsum ausgingen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.06.2005 - 4 LB 10/04
    In diesem Fall reicht die aufgefundene Menge aber für einen regelmäßigen Eigenkonsum über einen längeren Zeitraum aus, wenn man etwa bedenkt, dass der Konsum bspw. von Haschisch in der Regel in Portionsgrößen von etwa 0, 5 g erfolgt ( Vgl. VG Sigmaringen, Beschl. v. 11.03.2003, 4 K 124/03, S. 4 zit. nach Juris).

    1 der Anlage 4 zur FeV nur eine sich ständig wiederholende Konsumgewohnheit beschreibt, der bspw. auch Konsummuster wie etwa "jede Woche einmal" oder "immer am Wochenende" genügen ( So bspw. VG Sigmaringen, Beschl. v. 11.03.2003, 4 K 124/03, S. 4 zit. nach Juris ), Denn selbst dann, wenn man der erstgenannten Auffassung folgen sollte, so begründete die bei dem Kläger aufgefundene IVlenge an Cannabisprodukten und die aufgefundenen Cannabispflanzen im Zusammenhang mit der von dem Kläger selbst eingeräumten Konsumfrequenz bei der gebotenen lebensnahen Betrachtung den Verdacht auf einen regelmäßigen Konsum.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2006 - 1 M 148/06

    Bei Wohnungsdurchsuchung Cannabispflanze gefunden: Zweifel an der Eignung eines

    Aufgefunden wurden beim Antragsteller neben der Pflanze ein Tütchen Tabak mit Marihuana "Mische" mit einem Bruttogewicht von 3, 55 g, eine Plastikdose gefüllt mit Marihuana mit einem Bruttogewicht von 13, 09 g und ein Tütchen Marihuana mit einem Bruttogewicht von 4, 02 g. Schon diese zugekauften Mengen waren - geht man von üblichen Portionsgrößen aus (VG Sigmaringen, 11.03.2003 - 4 K 124/03 -, juris: etwa 0, 5 g) - durchaus für einen regelmäßigen Eigenkonsum für einen schon längeren Zeitraum ausreichend.
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