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   FG Münster, 16.08.2002 - 4 K 1249/00 F   

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https://dejure.org/2002,10553
FG Münster, 16.08.2002 - 4 K 1249/00 F (https://dejure.org/2002,10553)
FG Münster, Entscheidung vom 16.08.2002 - 4 K 1249/00 F (https://dejure.org/2002,10553)
FG Münster, Entscheidung vom 16. August 2002 - 4 K 1249/00 F (https://dejure.org/2002,10553)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Steuerrechtliche Einordnung von Einnahmen aus Grasgewinnung und Verpachtung; Erbbaurechtsüberlassung von später stückweise veräußertem Weideland als Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft; Unbeachtlichkeit eines Strukturwandels innerhalb möglicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einnahmen aus Grasgewinnung und Verpachtung/Erbbaurechtsüberlassung von Weideland, das danach stückweise veräußert wird, als solche aus LuF

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkunftsartbestimmung: - Einnahmen aus Grasgewinnung und Verpachtung/Erbbaurechtsüberlassung von Weideland, das danach stückweise veräußert wird, als solche aus LuF

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1593
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.10.1987 - IV R 66/86

    Betriebsaufgabe eines verpachteten land- und forstwirtschafltlichen Betriebes

    Auszug aus FG Münster, 16.08.2002 - 4 K 1249/00
    Darüber hinaus gehe der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 15.10.1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl. II 1988, 260, davon aus, dass die parzellenweise Verpachtung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes keine Betriebszerschlagung zur Folge haben müsse.

    Der Annahme einer Betriebsaufgabe stehe auch das vom Bekl. herangezogene Urteil des BFH vom 15.10.1987 IV R 66/86, a. a. O., nicht entgegen.

    Das Gleiche gilt, wenn die verpachtete Fläche nicht im Ganzen an einen Landwirt verpachtet wird; für die Annahme eines sog. ruhenden Betriebes reicht es aus, wenn einzelne Parzellen an verschiedene Landwirte verpachtet werden (BFH-Urteil vom 15.10.1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl. II 1988, 260).

    Entsprechendes gilt, wenn der Steuerpflichtige oder sein Rechtsnachfolger erst während der Betriebsverpachtung die Absicht aufgibt, die betriebliche Tätigkeit künftig wieder aufzunehmen und fortzuführen (BFH-Urteil vom 15.10.1987 IV R 66/86, a. a. O.).

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 15.10.1987 IV R 66/86, a. a. O.) stand die in dem Erlass vertretene Auffassung der Finanzverwaltung, dass eine parzellenweise Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen in der Regel zu einer Betriebsaufgabe führte, mit der Gesetzeslage nicht in Einklang.

  • BFH, 18.03.1999 - IV R 65/98

    Umfang eines landwirtschaftlichen Betriebs

    Auszug aus FG Münster, 16.08.2002 - 4 K 1249/00
    Für einen landwirtschaftlichen Betrieb ist generell weder eine Hofstelle noch eine Mindestgröße noch ein voller Besatz an landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden und Betriebsmitteln zwingend erforderlich (BFH-Urteil vom 18. März 1999 IV R 65/98, BFHE 188, 310 , BStBl II 1999, 398).

    Dies ist für sog. Eigentumsbetriebe ausreichend (BFH-Urteil vom 18. März 1999 IV R 65/98, a.a.O.).

  • BFH, 04.11.1982 - IV R 159/79

    Landwirtschaftlich genutztes Grundstück - Nutzungsänderung - Betriebsvermögen -

    Auszug aus FG Münster, 16.08.2002 - 4 K 1249/00
    Wirtschaftsgüter blieben ohne ausdrückliche Entnahmehandlung oder einen entsprechenden Rechtsvorgang bei nichtbuchführenden Landwirten auch vor dem Inkrafttreten des § 4 Abs. 1 Satz 4 EStG, der durch das Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft vom 25.06.1980 (BGBl. I, 732, BStBl. I 1980, 400) in § 4 Abs. 1 EStG eingefügt wurde, landwirtschaftliches Betriebsvermögen (BFH-Urteil vom 04.11.1982 IV R 159/79, BFHE 137, 294, BStBl. II 1983, 448).
  • BFH, 26.08.2004 - IV R 52/02

    Verpächterwahlrecht; Strukturwandel

    Die dagegen nach erfolglosem Vorverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 1593 abgedruckten Gründen ab.
  • FG Düsseldorf, 14.09.2004 - 16 K 4939/02

    Landwirtschaftlicher Betrieb; Betriebsaufgabeerklärung; Betriebsfortführung;

    Der Senat lässt sich dabei maßgebend von der Überlegung leiten, dass das FG Münster mit Urteil vom 16.8.2002 4 K 1249/00 F (EFG 2002, 1593) in einem in Bezug auf die "Erlasslage" vergleichbaren Fall die Revision zugelassen hat (Az. des BFH: IV R 52/02).
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