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   VG Wiesbaden, 02.02.2011 - 4 K 1315/10.WI   

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https://dejure.org/2011,20314
VG Wiesbaden, 02.02.2011 - 4 K 1315/10.WI (https://dejure.org/2011,20314)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 02.02.2011 - 4 K 1315/10.WI (https://dejure.org/2011,20314)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 02. Februar 2011 - 4 K 1315/10.WI (https://dejure.org/2011,20314)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarklage gegen die Errichtung von Windkraftanlagen in einer Entfernung von 450m zum klägerischen Anwesen; Bestehen eines Anspruchs der Nachbarn auf Aufhebung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung allein aufgrund eines objektiven Verstoßes gegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 11.12.2006 - 4 B 72.06

    Außenbereich; Windenergieanlage; Rotoren; Drehbewegung von -; Gebot der

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.02.2011 - 4 K 1315/10
    Das beklagte Land hat sich im Genehmigungsverfahren an den Maßstäben des OVG NRW (Urteil vom 09.08.2006, OVGE 50, 191 ff., bestätigt durch das BVerwG, NVwZ 2007, 336 ff.) orientiert und die 450m vom Anwesen entfernte Anlage zugelassen, weil aufgrund des Abstandes zum klägerischen Anwesen, der größer ist als die dreifache Anlagenhöhe, eine bedrängende oder erdrückende Wirkung nicht zu erwarten sei.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - 8 A 3726/05

    Optisch bedrängende Wirkung einer Windkraftanlage?

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.02.2011 - 4 K 1315/10
    Das beklagte Land hat sich im Genehmigungsverfahren an den Maßstäben des OVG NRW (Urteil vom 09.08.2006, OVGE 50, 191 ff., bestätigt durch das BVerwG, NVwZ 2007, 336 ff.) orientiert und die 450m vom Anwesen entfernte Anlage zugelassen, weil aufgrund des Abstandes zum klägerischen Anwesen, der größer ist als die dreifache Anlagenhöhe, eine bedrängende oder erdrückende Wirkung nicht zu erwarten sei.
  • BVerwG, 11.07.1989 - 4 B 33.89

    Alten- und Pflegeheim - Nachbarklage, § 42 Abs. 2 VwGO, kein

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.02.2011 - 4 K 1315/10
    Wer lediglich ein obligatorisches Recht vom Eigentümer ableitet, als z.B. Mieter oder Pächter, wie die Kläger zu 1. und 2., hat gegen den Nachbarn kein öffentlich-rechtliches Abwehrrecht, sondern muss seine Rechte gegenüber dem Eigentümer durchsetzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.07.1989, NJW 1989, 2766).
  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 C 1.04

    Gebot der Rücksichtnahme; Windenergieanlage; Segelfluggelände;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.02.2011 - 4 K 1315/10
    Rücksicht zu nehmen ist nur auf solche Individualinteressen, die wehrfähig sind, weil sie nach der gesetzgeberischen Wertung schützenswert sind (BVerwG, NVwZ 2005, 328 ff).
  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.02.2011 - 4 K 1315/10
    Die zulässigen Klagen sind unbegründet, denn die angefochtenen Genehmigungsbescheide verletzen im Zeitpunkt ihres Erlasses, auf den es für die Beurteilung bei den vorliegenden rechtzeitig erhobenen Anfechtungsklagen ankommt (vgl. BVerwG, BauR 1998, 995), keine öffentlich-rechtlich geschützten Nachbarrechte der Kläger.
  • BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 50.78

    Immissionsschutz - Genehmigungsbedürftige Anlage - Genehmigungsunterlagen -

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.02.2011 - 4 K 1315/10
    (vgl. in diesem Sinne auch BVerwG, DVBl. 1983, 183 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2008 - 1 A 11330/07

    Keine Verfahrensrechtsverletzung Dritter bei Genehmigung im vereinfachten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.02.2011 - 4 K 1315/10
    Hier rügen die Kläger zwar, dass die immissionsschutzrechtliche Genehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 19 BImSchG statt in einem Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung erging, räumen aber selbst ein, dass sie dadurch nicht in eigenen Rechten verletzt sind (vgl. zu dieser Problematik OVG Rheinland-Pfalz, DVBl. 2009, 390 ff.).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.02.2011 - 4 K 1315/10
    Der Nachbar kann sich nur auf das in § 35 Abs. 3 BauGB verankerte Gebot der Rücksichtnahme berufen (BVerwGE 52, 122 ff.), das die Nachbarschaft vor unzumutbaren Einwirkungen schützt, die von dem Vorhaben ausgehen.
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