Weitere Entscheidung unten: FG Münster, 24.06.2022

Rechtsprechung
   VG Berlin, 28.01.2020 - 4 K 135.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,683
VG Berlin, 28.01.2020 - 4 K 135.19 (https://dejure.org/2020,683)
VG Berlin, Entscheidung vom 28.01.2020 - 4 K 135.19 (https://dejure.org/2020,683)
VG Berlin, Entscheidung vom 28. Januar 2020 - 4 K 135.19 (https://dejure.org/2020,683)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,683) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Aus für Nordkorea-Hostel

  • lto.de (Kurzinformation)

    City Hostel auf Botschaftsgelände: Bezirksamt Mitte gegen Nordkorea

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Cityhostel auf dem Gelände der Botschaft von Nordkorea geschloßen

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Nutzungsuntersagung für Hostel auf Gelände der nordkoreanischen Botschaft

Sonstiges

  • berlin.de (Terminmitteilung)

    Nutzungsuntersagung an Betreiber eines Hostels auf Gelände der nordkoreanischen Botschaft

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • VG Berlin, 13.11.2008 - 35 A 17.07

    Untersagung der Sportwettenvermittlung: unverhältnismäßige Beschränkung der

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2020 - 4 K 135.19
    Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit sind daher Auswirkungen der Veränderung der Sach- und Rechtslage bis zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen (vgl. insoweit ausführlich VG Berlin, Beschluss vom 13. November 2008 - VG 35 A 17.07 -, juris Rn. 22 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2009 - 6 B 7.07

    Angehörige des Auswärtigen Dienstes; Wohnsitz; Geltungsbereich des

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2020 - 4 K 135.19
    Denn Botschaftsgelände eines ausländischen Staates sind nicht exterritorial und nicht Teil des ausländischen Staatsgebietes (vgl. BAG, Urteil vom 20. November 1997 - 2 AZR 631/96 -, BAGE 87, 144-153, Rn. 35 m.w.N., OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Juni 2009 - OVG 6 B 7.07 -, juris Rn. 39).
  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 87.88

    Zweitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2020 - 4 K 135.19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes nicht dem Prozessrecht zu entnehmen, sondern richtet sich nach dem jeweiligen einschlägigen materiellen Recht (u.a. BVerwG, Urteil vom 27. April 1990 - BVerwG 8 C 87.88 -, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.1989 - 14 S 2193/87

    Polizeianordnung wegen Verstosses gegen das Gewerberecht

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2020 - 4 K 135.19
    Damit ist lediglich die Art und Weise der Ausübung der gewerblichen Tätigkeit Gegenstand des ordnungsbehördlichen Einschreitens, so dass die landesrechtliche ordnungsrechtliche Generalklausel - hier § 17 Abs. 1 ASOG Bln - zur Ermächtigung des hoheitlichen Handelns herangezogen werden kann (BVerwG, ebenda; ebenso BVerwG, Urteil vom 31. März 2010 - BVerwG 8 C 12.09 -, juris Rn. 14; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. September 1989 - 14 S 2193.87 -, GewArch 1990, S. 403; OVG Münster, Beschluss vom 13. Februar 1997 - 4 A 762.96 -, DÖV 1997, S. 1055).
  • BVerwG, 24.06.1971 - I C 39.67

    Gestattung des Betriebes eines Gewerbes für jedermann - Zulassungsschranke oder

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2020 - 4 K 135.19
    Damit nicht vereinbar wäre deshalb eine landesrechtliche Vorschrift, die einer generellen Zulassungsschranke oder Ermächtigung zur Gewerbeuntersagung gleichkommt, sowie eine auf eine polizei- oder ordnungsrechtliche Generalklausel gestützte Verfügung, die nicht nur eine bestimmte Art und Weise der Gewerbeausübung, sondern in Wirklichkeit den Gewerbebetrieb als solchen untersagt (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG I C 39.67 -, NJW 1971, 1475, 1476 f. m.w.N.).
  • BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 631/96

    Internationales Privatrecht, Arbeitsrecht; Kündigung eines ausländischen Staates

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2020 - 4 K 135.19
    Denn Botschaftsgelände eines ausländischen Staates sind nicht exterritorial und nicht Teil des ausländischen Staatsgebietes (vgl. BAG, Urteil vom 20. November 1997 - 2 AZR 631/96 -, BAGE 87, 144-153, Rn. 35 m.w.N., OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Juni 2009 - OVG 6 B 7.07 -, juris Rn. 39).
  • EuGH, 27.11.2012 - C-370/12

    Pringle - Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2020 - 4 K 135.19
    Auch besteht keine darüber hinausgehende Vorlageverpflichtung, die ausnahmsweise auch für ein Gericht bestehen kann, dessen Entscheidung noch mit Rechtsmitteln angefochten werden kann, wenn das Gericht das Unionsrecht als ungültig behandeln und unangewendet lassen will (EuGH, Urteil vom 27. November 2012 - Rs. C-370/12 -, juris Rn. 39 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2020 - 4 K 135.19
    Im Zweifel gilt die Regel, dass bei Verwaltungsakten ohne Dauerwirkung die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend ist, bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkung hingegen auch spätere Veränderungen der Sachlage bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung des Tatsachengerichts zu berücksichtigen sind (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1993 - BVerwG 11 C 35.92 -, juris Rn. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.1997 - 4 A 762/96

    Regelungslücken; Landesrechtliche Ordnungsrecht

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2020 - 4 K 135.19
    Damit ist lediglich die Art und Weise der Ausübung der gewerblichen Tätigkeit Gegenstand des ordnungsbehördlichen Einschreitens, so dass die landesrechtliche ordnungsrechtliche Generalklausel - hier § 17 Abs. 1 ASOG Bln - zur Ermächtigung des hoheitlichen Handelns herangezogen werden kann (BVerwG, ebenda; ebenso BVerwG, Urteil vom 31. März 2010 - BVerwG 8 C 12.09 -, juris Rn. 14; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. September 1989 - 14 S 2193.87 -, GewArch 1990, S. 403; OVG Münster, Beschluss vom 13. Februar 1997 - 4 A 762.96 -, DÖV 1997, S. 1055).
  • BVerwG, 31.03.2010 - 8 C 12.09

    Kontrolle; Rechtmäßigkeit; Gründe; Begründung; Rechtfertigung; Stilllegung;

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2020 - 4 K 135.19
    Damit ist lediglich die Art und Weise der Ausübung der gewerblichen Tätigkeit Gegenstand des ordnungsbehördlichen Einschreitens, so dass die landesrechtliche ordnungsrechtliche Generalklausel - hier § 17 Abs. 1 ASOG Bln - zur Ermächtigung des hoheitlichen Handelns herangezogen werden kann (BVerwG, ebenda; ebenso BVerwG, Urteil vom 31. März 2010 - BVerwG 8 C 12.09 -, juris Rn. 14; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. September 1989 - 14 S 2193.87 -, GewArch 1990, S. 403; OVG Münster, Beschluss vom 13. Februar 1997 - 4 A 762.96 -, DÖV 1997, S. 1055).
  • BVerwG, 28.03.2012 - 6 C 12.11

    Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Wiederholungsgefahr;

  • BVerwG, 23.01.1989 - 4 B 132.88

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Wirksamkeit einer

  • BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 39.06

    Meldeauflage; Gewalttaten; Verhütung von Straftaten; Polizei; öffentliche

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10559/10

    Stadt Pirmasens durfte Prostitutionsbetrieb verbieten

  • EuGH, 11.02.1971 - 39/70

    Norddeutsches Vieh- und Fleischkontor / Hauptzollamt Hamburg St Annen

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2020 - 1 S 24.20

    Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK); Botschaft der DVRK; Einrichtung der

    Nach erfolglosem Widerspruch hat das Verwaltungsgericht Berlin die dagegen gerichtete Klage durch Urteil vom 28. Januar 2020 (VG 4 K 135.19) abgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   FG Münster, 24.06.2022 - 4 K 135/19 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,19298
FG Münster, 24.06.2022 - 4 K 135/19 E (https://dejure.org/2022,19298)
FG Münster, Entscheidung vom 24.06.2022 - 4 K 135/19 E (https://dejure.org/2022,19298)
FG Münster, Entscheidung vom 24. Juni 2022 - 4 K 135/19 E (https://dejure.org/2022,19298)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,19298) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Einkommensteuer/Verfahrensrecht - Liegt ein objektiver Verkürzungstatbestand vor, wenn pflichtwidrig keine Steuererklärung abgegeben wird, dem Finanzamt aber alle erforderlichen Informationen in Form elektronischer Lohnsteuerbescheinigungen vorliegen?

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Steuerfestsetzung bei Ablauf der Festsetzungsfrist

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    Steuerstrafrecht | Steuerhinterziehung wegen unterlassener Abgabe der Steuererklärung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Steuerhinterziehung bei Kenntnis des Finanzamts

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ehepaar gab jahrelang keine Steuererklärung ab - Wenn dem Finanzamt alle nötigen Informationen vorlagen, handelt es sich nicht um Steuerhinterziehung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kenntnis der Steuerdaten seitens der Finanzbehörde

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Steuerhinterziehung bei Kenntnis des Finanzamts - Für eine verlängerte Festsetzungsfrist bedarf es ein In-Unkenntnis-lassen der Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Verfahren - Keine verlängerte Festsetzungsfrist bei Kenntnis der Steuerdaten seitens der Finanzbehörde

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Oldenburg, 10.07.2018 - 1 Ss 51/18

    Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal der Unkenntnis der Finanzbehörde bei

    Auszug aus FG Münster, 24.06.2022 - 4 K 135/19
    Nach dem Verständnis des Senats kann ein Steuerpflichtiger eine Finanzbehörde nicht "in Unkenntnis lassen", wenn sie tatsächlich über alle wesentlichen für die Steuerfestsetzung maßgeblichen Umstände informiert ist (so bereits Oberlandesgericht [OLG] Oldenburg, Beschluss vom 10.07.2018 1 Ss 51/18, wistra 2019, 79, rechtskräftig [rkr.]; siehe auch FG Düsseldorf, Urteil vom 26.05.2021 5 K 143/20 U, wistra 2021, 331, rkr.

    Eine Gefährdung für dieses Rechtsgut durch die Steuerpflichtigen besteht nicht, wenn die Finanzbehörden tatsächlich über die für die Besteuerung wesentlichen Umstände informiert sind (so bereits OLG Oldenburg, Beschluss vom 10.07.2018 1 Ss 51/18, wistra 2019, 79, rkr.; siehe auch FG Düsseldorf, Urteil vom 26.05.2021 5 K 143/20 U, wistra 2021, 331, rkr.

    Nach OLG Oldenburg, Beschluss vom 10.07.2018 1 Ss 51/18, wistra 2019, 79, rkr., können die Finanzbehörden nicht mehr gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis gelassen werden, wenn sie ihnen bereits bekannt sind.

    und OLG Oldenburg, Beschluss vom 10.07.2018 1 Ss 51/18, wistra 2019, rkr.).

  • OLG Köln, 31.01.2017 - 1 RVs 253/16

    Erfüllung des objektiven Tatbestandes der Steuerhinterziehung durch Unterlassen

    Auszug aus FG Münster, 24.06.2022 - 4 K 135/19
    und OLG Köln, Urteil vom 31.01.2017 III-1 RVs 253/16, wistra 2017, 363, rkr.; in diese Richtung auch BFH-Urteil vom 04.12.2012 VIII R 50/10, BFHE 239, 495 Rz. 31: "Hat nämlich die Finanzverwaltung - auf welchem Weg auch immer - die erforderlichen Informationen erhalten [...], so scheidet eine Steuerhinterziehung durch Unterlassen aus [...]").

    und OLG Köln, Urteil vom 31.01.2017 III-1 RVs 253/16, wistra 2017, 363, rkr.).

    Nach der insoweit grundlegenden Entscheidung des OLG Köln, Urteil vom 31.01.2017 III-1 RVs 253/16, wistra 2017, 363, rkr., ist das Merkmal der "Unkenntnis" in den objektiven Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO hineinzulesen.

    Auch nach der hier vertretenen Auffassung bleibt eine Versuchsstrafbarkeit möglich (so OLG Köln, Urteil vom 31.1.2017 III-1 RVs 253/16, wistra 2017, 363, rkr.

  • FG Düsseldorf, 26.05.2021 - 5 K 143/20

    Vorwurf der Steuerhinterziehung gegenüber dem vertretungsberechtigten

    Auszug aus FG Münster, 24.06.2022 - 4 K 135/19
    Nach dem Verständnis des Senats kann ein Steuerpflichtiger eine Finanzbehörde nicht "in Unkenntnis lassen", wenn sie tatsächlich über alle wesentlichen für die Steuerfestsetzung maßgeblichen Umstände informiert ist (so bereits Oberlandesgericht [OLG] Oldenburg, Beschluss vom 10.07.2018 1 Ss 51/18, wistra 2019, 79, rechtskräftig [rkr.]; siehe auch FG Düsseldorf, Urteil vom 26.05.2021 5 K 143/20 U, wistra 2021, 331, rkr.

    Eine Gefährdung für dieses Rechtsgut durch die Steuerpflichtigen besteht nicht, wenn die Finanzbehörden tatsächlich über die für die Besteuerung wesentlichen Umstände informiert sind (so bereits OLG Oldenburg, Beschluss vom 10.07.2018 1 Ss 51/18, wistra 2019, 79, rkr.; siehe auch FG Düsseldorf, Urteil vom 26.05.2021 5 K 143/20 U, wistra 2021, 331, rkr.

    Auch das Finanzgericht (FG) Düsseldorf folgt der von den OLG Köln und Oldenburg vertretenen Auffassung (FG Düsseldorf, Urteil vom 26.05.2021 5 K 143/20 U, wistra 2021, 331, rkr.).

  • BFH, 10.10.2001 - XI R 41/00

    Festsetzung eines Verspätungszuschlags

    Auszug aus FG Münster, 24.06.2022 - 4 K 135/19
    Vor diesem Hintergrund braucht der Senat zu der Frage, ob für Verspätungszuschläge eine Festsetzungsfrist besteht, nicht Stellung zu nehmen (Seer, in Tipke/Kruse, § 152 AO/FGO, § 152 AO Rz. 87; BFH-Urteil vom 10.10.2001 XI R 41/00, BFHE 196, 408; siehe hierzu auch § 169 Nr. 5 des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung).
  • BFH, 02.04.2014 - VIII R 38/13

    Zufluss von Scheinrenditen in Schneeballsystemen - Prüfung der

    Auszug aus FG Münster, 24.06.2022 - 4 K 135/19
    Hinterzogen sind die Beträge, für die der objektive und subjektive Tatbestand des § 370 AO, leichtfertig verkürzt die Beträge, für die der objektive und subjektive Tatbestand des § 378 AO erfüllt ist (vgl. Bundesfinanzhof [BFH] - Urteil vom 02.04.2014 VIII R 38/13, BFHE 245, 295).
  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08

    Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus FG Münster, 24.06.2022 - 4 K 135/19
    Das von § 370 Abs. 1 AO geschützte Rechtsgut ist das öffentliche Interesse am rechtzeitigen und vollständigen Aufkommen der von dieser Norm erfassten Steuern (Bundesverfassungsgericht - Beschluss vom 29.04.2010 2 BvR 871/04, 2 BvR 414/08, BFH/NV 2010, 1595; Bundesgerichtshof [BGH] - Urteil vom 02.12.2008 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71).
  • BGH, 14.12.2010 - 1 StR 275/10

    Vollendete Steuerhinterziehung durch aktives Tun trotz Sachverhaltskenntnis des

    Auszug aus FG Münster, 24.06.2022 - 4 K 135/19
    Der BGH hat lediglich in zwei Entscheidungen bei Gelegenheit (obiter dicta) ausgeführt, dass bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO - im Gegensatz zu § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO - nicht auf eine Kenntnis oder Unkenntnis der Finanzbehörden abzustellen oder das ungeschriebene Merkmal der "Unkenntnis" der Finanzbehörde vom wahren Sachverhalt in den Tatbestand hineinzulesen ist (BGH-Beschlüsse vom 21.11.2012 1 StR 391/12, BFH/NV 2013, 493 und 14.12.2010 1 StR 275/10, BFH/NV 2011, 956).
  • BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04

    Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milch-Garantienmengen-Verordnung;

    Auszug aus FG Münster, 24.06.2022 - 4 K 135/19
    Das von § 370 Abs. 1 AO geschützte Rechtsgut ist das öffentliche Interesse am rechtzeitigen und vollständigen Aufkommen der von dieser Norm erfassten Steuern (Bundesverfassungsgericht - Beschluss vom 29.04.2010 2 BvR 871/04, 2 BvR 414/08, BFH/NV 2010, 1595; Bundesgerichtshof [BGH] - Urteil vom 02.12.2008 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71).
  • BGH, 21.11.2012 - 1 StR 391/12

    Organisierte Umsatzsteuerhinterziehung im Emissionszertifikatehandel

    Auszug aus FG Münster, 24.06.2022 - 4 K 135/19
    Der BGH hat lediglich in zwei Entscheidungen bei Gelegenheit (obiter dicta) ausgeführt, dass bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO - im Gegensatz zu § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO - nicht auf eine Kenntnis oder Unkenntnis der Finanzbehörden abzustellen oder das ungeschriebene Merkmal der "Unkenntnis" der Finanzbehörde vom wahren Sachverhalt in den Tatbestand hineinzulesen ist (BGH-Beschlüsse vom 21.11.2012 1 StR 391/12, BFH/NV 2013, 493 und 14.12.2010 1 StR 275/10, BFH/NV 2011, 956).
  • BFH, 04.12.2012 - VIII R 50/10

    Keine Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des FA nach fehlerfreier

    Auszug aus FG Münster, 24.06.2022 - 4 K 135/19
    und OLG Köln, Urteil vom 31.01.2017 III-1 RVs 253/16, wistra 2017, 363, rkr.; in diese Richtung auch BFH-Urteil vom 04.12.2012 VIII R 50/10, BFHE 239, 495 Rz. 31: "Hat nämlich die Finanzverwaltung - auf welchem Weg auch immer - die erforderlichen Informationen erhalten [...], so scheidet eine Steuerhinterziehung durch Unterlassen aus [...]").
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht