Rechtsprechung
   VG Koblenz, 19.05.2017 - 4 K 1362/16.KO   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,18190
VG Koblenz, 19.05.2017 - 4 K 1362/16.KO (https://dejure.org/2017,18190)
VG Koblenz, Entscheidung vom 19.05.2017 - 4 K 1362/16.KO (https://dejure.org/2017,18190)
VG Koblenz, Entscheidung vom 19. Mai 2017 - 4 K 1362/16.KO (https://dejure.org/2017,18190)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,18190) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Genehmigung für drei Windenergieanlagen bei Birkenfeld aufgehoben

  • datev.de (Kurzinformation)

    Genehmigung für drei Windenergieanlagen bei Birkenfeld aufgehoben

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (26)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - 8 B 10342/14

    Kein Baustopp für US-Satellitenanlage in Landstuhl

    Auszug aus VG Koblenz, 19.05.2017 - 4 K 1362/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 -, juris, Rn. 41, m.w.N.), der sich das OVG Rheinland- Pfalz (Beschluss vom 13. Mai 2014 - 8 B 10342/14.OVG -, juris, Rn. 21) angeschlossen hat, kann ein Umweltverband nach § 4 Abs. 1 UmwRG als auch ein Dritter nach § 4 Abs. 3 UmwRG - obwohl die UVP nur dem Schutz von Rechtsgütern der Allgemeinheit dient - im Rahmen eines zulässig erhobenen Rechtsbehelfs die fehlende UVP rügen.

    Nach Nr. 2 der Anlage 2 zum UVPG ist bei der standortbezogenen Vorprüfung die ökologische Empfindlichkeit eines Gebiets insbesondere hinsichtlich näher benannter Nutzungs-, Qualitäts- und Schutzkriterien zu untersuchen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 8 B 10342/14.OVG - juris; San- genstedt, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 70. EL, August 2013, § 3c UVPG, Rn. 33 ff.; Dienes, in: Hoppe/Beckmann, UVPG, 4. Aufl. 2012, § 3c Rn. 16 - bei Vorhaben nach § 3c Satz 2 UVPG im Regelfall keine UVP-Pflicht).

    Eine kurze eigenständige Aufbereitung war hier nicht entbehrlich (vgl. OVG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 13. Mai 2014 - 8 B 10342/14.OVG -).

    Die in dem Vermerk vom 10. Mai 2017 für die Gegenmeinung angeführte Rechtsprechung steht nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (vgl. Beschluss vom 13. Mai 2014 - 8 B 10342/14.OVG - juris, Rn. 25 ff., insbesondere Rn. 29), die selbstverständlich von der Berücksichtigung des Schutzgutes "Tiere" im Rahmen der UVP-Vorprüfung auch dann ausgeht, wenn keine speziellen, diese Tiere als Schutzzweck aufweisenden Biotope betroffen sind.

  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 30.10

    Klagebefugnis; Eigentumsgarantie; Grundeigentum; Grundwasser; Lagevorteil;

    Auszug aus VG Koblenz, 19.05.2017 - 4 K 1362/16
    § 4 Abs. 1 UmwRG verändert gegenüber der allgemeinen Regelung des § 46 VwVfG die Begründetheitsprüfung (BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2011 - 9 A 30.10 -, NVwZ 2012, 573 und juris, Rn. 20).

    Andererseits darf sich die Vorprüfung aber auch nicht in einer oberflächlichen Abschätzung spekulativen Charakters erschöpfen, sondern muss auf der Grundlage geeigneter und ausreichender Informationen erfolgen; bei der Frage, welche Unterlagen und Informationen als geeignete Grundlage einer überschlägigen Prüfung benötigt werden, kommt der Behörde ein Einschätzungsspielraum zu (st. Rspr.; vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2011, a.a.O., Rn. 25, sowie Urteil vom 25. Juni 2014 - 9 A 1.13 -, BVerwGE 150, 92 und juris, Rn. 18, jeweils m.w.N.).

    Aus § 4 Abs. 1 UmwRG ergibt sich zudem, dass die Aufhebung der Zulassungsentscheidung auch unabhängig davon beansprucht werden kann, ob der Verfahrensfehler die Entscheidung in der Sache beeinflusst hat; § 46 VwVfG findet mithin ebenfalls keine Anwendung (vgl. dazu z.B. BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2011, a.a.O., Rn. 21, m.w.N.).

  • VG Koblenz, 22.09.2014 - 4 L 873/14

    Drei genehmigte Windkraftanlagen bei Birkenfeld dürfen weitergebaut, derzeit

    Auszug aus VG Koblenz, 19.05.2017 - 4 K 1362/16
    Nach teilweiser Stattgabe und teilweiser Ablehnung des daraufhin gestellten Eilantrags des Klägers mit Beschluss der Kammer vom 22. September 2013 - 4 L 873/14.KO - wies das OVG Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 3. November 2014 - 1 B 10905/14.OVG - (juris), die Beschwerde des Klägers zurück und lehnte auf die Beschwerde des Beklagten und der Beigeladenen den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung insgesamt ab.

    769/14.KO und 4 L 873/14.KO verwiesen; sämtliche Unterlagen waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist, wie die Kammer bereits in dem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss vom 22. September 2014 - 4 L 873/14.KO - dargelegt hat, auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der angefochtenen Behördenentscheidung - hier in Gestalt des Widerspruchsbescheides - maßgeblich abzustellen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. März 2011 - 8 A 11215/10.OVG - NVwZ-RR 2011, 439).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2017 - 8 A 2915/15

    Rechtmäßige immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für die Errichtung und den

    Auszug aus VG Koblenz, 19.05.2017 - 4 K 1362/16
    Mangels anderer (Windenergie-)Anlagen im Einwirkungsbereich (vgl. § 3b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UVPG; vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. März 2017 - 8 A 2915/15 - zum Einwirkungsbereich für das Schutzgut "Tiere") war bei den hier zur Genehmigung anstehenden drei Windkraftanlagen eine standortbezogene Vorprüfung nach § 3c UVPG durchzuführen.

    Jedoch ist für das Schutzgut "Tiere" nach der Rechtsprechung und den einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnissen von anderen Abständen auszugehen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. März 2017 - 8 A 2915/15 - juris).

  • BVerwG, 25.06.2014 - 9 A 1.13

    Planfeststellung; Naturschutzvereinigung; Umweltverträglichkeitsprüfung;

    Auszug aus VG Koblenz, 19.05.2017 - 4 K 1362/16
    Andererseits darf sich die Vorprüfung aber auch nicht in einer oberflächlichen Abschätzung spekulativen Charakters erschöpfen, sondern muss auf der Grundlage geeigneter und ausreichender Informationen erfolgen; bei der Frage, welche Unterlagen und Informationen als geeignete Grundlage einer überschlägigen Prüfung benötigt werden, kommt der Behörde ein Einschätzungsspielraum zu (st. Rspr.; vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2011, a.a.O., Rn. 25, sowie Urteil vom 25. Juni 2014 - 9 A 1.13 -, BVerwGE 150, 92 und juris, Rn. 18, jeweils m.w.N.).

    In einem zweiten Schritt hat die Behörde - auf normativer Ebene - eine Bewertung der ermittelten Umweltauswirkungen anhand rechtlicher Maßstäbe vorzunehmen (vgl. Sangenstedt, a.a.O.; zur "wertenden Betrachtung" auch BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2014, a.a.O., Rn. 29).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.04.2014 - 1 B 10249/14

    Allgemeine Vorprüfung, Artenschutz, Besorgnispotential, eigene Information,

    Auszug aus VG Koblenz, 19.05.2017 - 4 K 1362/16
    dd) Im Übrigen durfte eine Bewertung der Umweltauswirkungen, wie sie in § 12 UVPG vorgesehen ist, von dem Beklagten im Rahmen der hier durchgeführten standortbezogenen Vorprüfung nicht vorgenommen werden (vgl. OVG Rheinland- Pfalz, Beschluss vom 2. April 2014 - 1 B 10249/14.OVG - BauR 2014, 1463).

    Ist - wie hier - eine Bewertung nach § 12 UVPG erforderlich, um die Genehmigungsfähigkeit der Anlagen insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Arten Fledermaus, Rotmilan und Kranich und die Auswirkungen auf die - erst im Rahmen der mündlichen Verhandlung zur Kenntnis genommenen - betroffenen Biotope zu beurteilen, so ist nach der vorgenannten Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 2. April 2014, a.a.O.) eine UVP durchzuführen.

  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 31.10

    Planfeststellungsbeschluss; wasserrechtliche Erlaubnis; Konzentrationswirkung;

    Auszug aus VG Koblenz, 19.05.2017 - 4 K 1362/16
    Dies bedeutet zugleich, dass nachträglich gewonnene Erkenntnisse, die die Auswirkungen in einem anderen Licht erscheinen lassen könnten, für die Frage der Tragfähigkeit des Prüfergebnisses und damit der verfahrenslenkenden Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht maßgeblich sein können (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2011 - 9 A 31.10 -, a.a.O., Rn. 29; zur Nichtberücksichtigung von Erkenntnissen nach dem Stichtag der UVP-Vorprüfung auch BayVGH, Beschluss vom 8. Juni 2015 - 22 CS 15.686 -, UPR 2015, 39 und juris, Rn. 39).

    Aus der nicht ordnungsgemäß durchgeführten UVP-Vorprüfung folgt die - hier ebenfalls nicht erfüllte - Pflicht zur Durchführung einer UVP (BVerwG, Urteil vom 20.12.2011 - 9 A 31.10 - BVerwGE 141, 202).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2016 - 1 A 10842/15

    Entscheidung durch Zwischenurteil; Tenorierung des Obergerichts bei fehlerhaftem

    Auszug aus VG Koblenz, 19.05.2017 - 4 K 1362/16
    Auf die Berufung des Klägers hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Zwischenurteil vom 12. Mai 2016 - 1 A 10842/15.OVG festgestellt, dass die vorliegende Klage zulässig ist.

    Die nach dem rechtskräftigen Zwischenurteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. Mai 2016 - 1 A 10842/15.OVG - zulässige Klage hat in der Sache Erfolg.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2014 - 1 B 10905/14

    Widerspruch gegen Windenergieanlagen in Birkenfeld unzulässig

    Auszug aus VG Koblenz, 19.05.2017 - 4 K 1362/16
    Nach teilweiser Stattgabe und teilweiser Ablehnung des daraufhin gestellten Eilantrags des Klägers mit Beschluss der Kammer vom 22. September 2013 - 4 L 873/14.KO - wies das OVG Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 3. November 2014 - 1 B 10905/14.OVG - (juris), die Beschwerde des Klägers zurück und lehnte auf die Beschwerde des Beklagten und der Beigeladenen den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung insgesamt ab.

    Der Kreisrechtsausschuss schließe sich dem OVG Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 3. November 2014, a.a.O.) an.

  • VG Koblenz, 07.09.2016 - 4 K 963/15

    Nebenbestimmung zum Schutz des Kranichzugs rechtmäßig

    Auszug aus VG Koblenz, 19.05.2017 - 4 K 1362/16
    Die Konkretisierung ergeht unter Bezugnahme auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 07. September 2016 - Az. 4 K 963/15.KO - in einem gleichgelagerten Fall.".
  • VG Koblenz, 13.04.2017 - 4 L 86/17

    Errichtung von drei Windenergieanlagen vorläufig gestoppt

  • VGH Hessen, 24.08.2016 - 9 B 974/16

    ARTENSCHUTZRECHTLICHE BELANGE; PRÜFUNGSUMFANG; SCHUTZKRITERIEN; STANDORTBEZOGENE

  • VGH Bayern, 08.06.2015 - 22 CS 15.686

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für einen Windpark (Wechsel des

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

  • BVerwG, 28.02.2013 - 7 VR 13.12

    Neubau einer Höchstspannungsfreileitung; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

  • VGH Hessen, 19.03.2012 - 9 B 1916/11

    Kraftwerk Fechenheim

  • BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90

    Immissionsschutzrecht: Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die Erteilung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.2011 - 8 A 11215/10

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen - Nachbarschutz

  • BVerwG, 21.12.1989 - 7 B 21.89

    Anfechtungsklage - Maßgeblicher Zeitpunkt - Veränderung der Sachlage

  • BVerwG, 28.01.1988 - 3 C 48.85

    Lebensmittel - Kennzeichnungsvorschriften - Neuordnung

  • BVerwG, 20.08.2008 - 4 C 11.07

    Intensivtierhaltung; Putenmaststall; Umweltverträglichkeitsprüfung; Vorprüfung;

  • BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 16.04

    Luftverkehrsrechtliche Fachplanung; Flughafenänderung; Plangenehmigung; fiktive

  • EuGH, 10.06.2004 - C-87/02

    Kommission / Italien

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.2014 - 1 B 11015/14

    Verwirkung bei Wahrnehmung der Befugnisse nach dem UmwRG durch anerkannten

  • VG Koblenz, 05.11.2015 - 4 K 1106/14

    Auflage zum Schutz des Kranichzugs rechtswidrig.

  • FG Hessen, 24.03.2015 - 1 K 118/15

    Streitig zwischen den Beteiligten ist die Gewährung einer Steuerbefreiung für

  • VG Koblenz, 03.07.2020 - 4 K 907/17

    Klage eines Einwohners gegen Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen in

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei der Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung durch einen Dritten ist der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides (st. Rspr. der Kammer, vgl. Urteile vom 19. Mai 2017 - 4 K 1362/16 - und vom 31. Mai 2017 - 4 K 398/16 und 4 K 399/16.KO - vgl. auch OVG RP, Beschluss vom 21. November 2017  - 1 A 11194/17.OVG) oder, falls ein solcher noch nicht ergangen ist, der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts (vgl. VGH BW, Beschluss vom 25. Januar 2018  - 10 S 1681/17 -, juris; wohl auch OVG RP, Beschluss vom 28. Juli 2017 - 1 B 11075/17.OVG -, juris, Rn. 36 f.; generell den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung als maßgeblich heranziehend Riese, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, 37. EL Juli 2019, § 113 Rn. 254).
  • VG Arnsberg, 10.10.2019 - 8 K 710/17
    Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz habe in seinem Urteil - 4 K 1362/16.KO - eine VP wegen der Nichtberücksichtigung der Kabeltrasse für fehlerhaft erklärt.

    Insoweit lag der vom Kläger angeführten Entscheidung des VG Koblenz - 4 K 1362/16.KO - ein anderer Sachverhalt zugrunde, da dort der Verlauf der Kabeltrasse zum Zeitpunkt der VP bereits feststand.

  • VG Koblenz, 16.05.2019 - 4 K 1060/18

    Anlagenbetreiber unterliegt auch im Klageverfahren: Stilllegung von

    Diese Genehmigung hob die erkennende Kammer mit Urteil vom 30. März 2017 - 4 K 1362/16.KO - auf und verwies zur Begründung auf eine mangelhaft durchgeführte UVP-Vorprüfung sowie einen Verstoß gegen das artenschutzrechtliche Tötungsverbot in Bezug auf den Rotmilan.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zur Gerichtsakte gereichten Schriftsätze und Unterlagen der Beteiligten, die Verwaltungs- und Widerspruchsakte des Beklagten (ein Heft) sowie die Gerichtsakten 4 K 1362/16.KO und 4 L 270/19.KO Bezug genommen; sämtliche Unterlagen sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

  • VG Koblenz, 11.04.2019 - 4 K 269/18

    Windenergieanlagen in der Gemeinde Horn dürfen nicht gebaut werden

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung kommt es auf den maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, mithin auf den Erlass des Widerspruchsbescheides an (st. Rspr. der Kammer, vgl. Urteile vom 30. März 2017 - 4 K 1362/16.KO - und vom 31. Mai 2017 - 4 K 398/16.KO - und - 4 K 399/16.KO - vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 11. Januar.
  • VG Mainz, 23.02.2018 - 3 L 1470/17

    Verfahrensbehandlung paralleler immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsanträge

    Zwar mag einiges dafür sprechen, dass das Erfordernis der Einbeziehung der Kabeltrasse in die UVP-Vorprüfung bereits aus Nr. 2 der Anlage 3 UVPG folgt (so VG Koblenz, Urteil vom 19. Mai 2017 - 4 K 1362/16.KO -, S. 22 UA unter Bezugnahme auf die amtliche Begründung zu Art. 1 Nr. 39 Buchst. d) Doppelbuchst.
  • VG Koblenz, 20.03.2019 - 4 L 270/19

    Windenergieanlagen in Birkenfeld bleiben vorerst stillgelegt

    Eine der Antragstellerin vormals erteilte Genehmigung ist durch rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 30. März 2017 - 4 K 1362/16.KO - aufgehoben worden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht