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   VG Koblenz, 01.08.2011 - 4 K 1392/10.KO   

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https://dejure.org/2011,16184
VG Koblenz, 01.08.2011 - 4 K 1392/10.KO (https://dejure.org/2011,16184)
VG Koblenz, Entscheidung vom 01.08.2011 - 4 K 1392/10.KO (https://dejure.org/2011,16184)
VG Koblenz, Entscheidung vom 01. August 2011 - 4 K 1392/10.KO (https://dejure.org/2011,16184)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 127 Abs 2 Nr 1 BauGB, § 127 Abs 2 Nr 3 BauGB, § 10a Abs 3 KAG RP, § 11 KAG RP, § 7 KAG RP 1995
    Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge - Vorlagebeschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungswidrigkeit der §§ 10, 10a KAG RP über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge; Kompetenz eines Landes zur Einführung eines neuen Anlagebegriffes; Verstoß des Begriffes der "einheitlichen öffentlichen Einrichtung" in § 10 a KAG RP gegen die ...

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge: Verfassungswidrig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Ist die Vorschrift über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge verfassungswidrig?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge

  • lto.de (Kurzinformation)

    [Vorlage an BVerfG - Fragwürdige Kostenabwälzung für Straßenausbau auf Anlieger

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (37)

  • BVerfG, 05.07.1972 - 2 BvL 6/66

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Hamburgischen Wegegesetzes

    Auszug aus VG Koblenz, 01.08.2011 - 4 K 1392/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 5. Juli 1972 (- 2 BvL 6/66 u.a. -, NJW 1972, 1851) entschieden, dass das Wegenetz einer Stadt keine Einheit im Sinne des § 130 Abs. 2 BBauG darstellt, weil nicht sämtliche Straßen in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang zu den herangezogenen Grundstücken stehen.

    Auch wenn dies für eine Erschließungseinheit nach dem Bundesbaugesetz entschieden wurde, ist das OVG Rheinland-Pfalz dieser Argumentation mit Urteil vom 6. Dezember 1976 (- 6 A 33/75 -, AS 14, 364) für das damalige Ausbaubeitragsrecht unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gefolgt: "Das Straßennetz einer Gemeinde bildet nämlich beitragsrechtlich keine Einheit (vgl. BVerfG, NJW 1972, 1851, 1854).".

    Außerdem ist daran zu erinnern, dass das Wegenetz einer Gemeinde laut Bundesverfassungsgericht ohnehin keine Einheit im Sinne des § 130 Abs. 2 BauGB darstellt, weil nicht sämtliche Straßen in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang zu den herangezogenen Grundstücken stehen (BVerfG, Beschluss vom 05.07.1972 - 2 BvL 6/66 u.a. -, NJW 1972, 1851).

    Dies ist jedoch nach der oben zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (a.a.O., NJW 1972, 1851) gerade nicht der Fall.

    Insoweit ist erneut an den bereits zitierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Erschließungseinheit vom 5. Juli 1972 (- 2 BvL 6/66 u.a. -, NJW 1972, 1851) zu erinnern: "Das Wegenetz einer ganzen Gemeinde bildet keine Einheit in diesem Sinne, weil nicht sämtliche Straßen in einem derart engen räumlichen und funktionellen Zusammenhang zu den herangezogenen Grundstücken stehen".

  • FG Hamburg, 13.01.2010 - 4 K 124/09

    Zollrecht: Anspruch auf antragsgemäße Tarifierung

    Auszug aus VG Koblenz, 01.08.2011 - 4 K 1392/10
    Insoweit wurde auf die Urteile der Kammer in den Parallelverfahren 4 K 108/09.KO, 4 K 123/09.KO, 4 K 124/09.KO und 4 K 125/09.KO vom gleichen Tage verwiesen.

    In den genannten Parallelverfahren (4 K 108/09.KO, 4 K 123/09.KO, 4 K 124/09.KO, 4 K 125/09.KO) hatte die Kammer die dortigen Beitragsbescheide für die Jahre 2006 und 2007 aufgehoben.

    Das OVG Rheinland-Pfalz trennte die Berufung gegen das Urteil 4 K 124/09.KO in zwei Verfahren ab und änderte die genannten Entscheidungen mit Urteilen vom 16. März 2010 (6 A 10070/10.OVG, 6 A 11146/10.OVG, 6 A 11147/10.OVG, 6 A 11148/10.OVG, 6 A 11149/10.OVG).

    Die entgegenstehende Auffassung der Kammer (4 K 108/09.KO, 4 K 123/09.KO, 4 K 124/09.KO, 4 K 125/09.KO) wurde vom OVG Rheinland-Pfalz ausdrücklich abgelehnt (6 A 11146/10.OVG, 6 A 11147/10.OVG, 6 A 11148/10.OVG, 6 A 11149/10.OVG).

    Im Hinblick auf den Begriff der "einheitlichen öffentlichen Einrichtung" hat die Kammer in den eingangs genannten Parallelverfahren, unter anderem mit Urteil vom 7. September 2009 - 4 K 124/09.KO -, unter ausdrücklicher Zurückstellung sonstiger verfassungsrechtlicher Bedenken vergeblich eine verfassungskonforme Auslegung mit folgender Argumentation versucht: Wenn die einheitliche öffentliche Einrichtung aus der Gesamtheit aller zum Anbau bestimmten Verkehrsanlagen besteht, dann verlieren die einzelnen Straßen ihre bisherige rechtliche Selbstständigkeit und verschmelzen zu dem Anbaustraßennetz (vgl. die obigen Ausführungen zum neuen Anlagenbegriff).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.1976 - 6 A 33/75
    Auszug aus VG Koblenz, 01.08.2011 - 4 K 1392/10
    Auch wenn dies für eine Erschließungseinheit nach dem Bundesbaugesetz entschieden wurde, ist das OVG Rheinland-Pfalz dieser Argumentation mit Urteil vom 6. Dezember 1976 (- 6 A 33/75 -, AS 14, 364) für das damalige Ausbaubeitragsrecht unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gefolgt: "Das Straßennetz einer Gemeinde bildet nämlich beitragsrechtlich keine Einheit (vgl. BVerfG, NJW 1972, 1851, 1854).".

    Dem ist das OVG Rheinland-Pfalz, wie erwähnt, für das frühere KAG ausdrücklich gefolgt (Urteil vom 06.12.1976 - 6 A 33/75 -, AS 14, 364).

    Aus diesem Grunde gereichen beim Straßenausbau grundsätzlich nur solche Baumaßnahmen dem Grundstückseigentümer zum Vorteil, die in derjenigen Straße durchgeführt worden sind, die den unmittelbaren Anschluss an das übrige Verkehrsnetz vermitteln" (OVG RP, Urteil vom 06.12.1976 - 6 A 33/75 -, AS 14, 364).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2007 - 6 C 10601/07

    Kosten eines Straßenausbaus können auf alle Grundstücke in der Gemeinde umgelegt

    Auszug aus VG Koblenz, 01.08.2011 - 4 K 1392/10
    Hierzu hat das OVG Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 20. November 2007 - 6 C 10601/07.OVG - (S. 13) folgendes entschieden:.

    Dementsprechend darf der Blick nicht - wie bisher - allein auf die auszubauende Straße gerichtet werden, sondern gleichzeitig auf die Erhaltung, Verbesserung oder Erweiterung des Gesamtstraßensystems (vgl. OVG RP, 6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209, ESOVGRP).

    Jenes Gericht hat bisher mehrere Entscheidungen zu den wiederkehrenden Beiträgen nach § 10 a KAG getroffen und die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung bejaht (insbesondere: Urteile vom 20.11.2007 - 6 C 10601/07.OVG -, DVBl. 2008, 135; vom 10.06.2008 - 6 C 10255/08.OVG - , NVwZ-RR 2008, 722 und vom 16.03.2010 - 6 A 11146/09.OVG -, NVwZ-RR 2010, 62).

  • FG Hamburg, 11.05.2010 - 4 K 123/09

    Rechtmäßigkeit einer Antidumpingzoll-Verordnung für bestimmte zubereitete oder

    Auszug aus VG Koblenz, 01.08.2011 - 4 K 1392/10
    Insoweit wurde auf die Urteile der Kammer in den Parallelverfahren 4 K 108/09.KO, 4 K 123/09.KO, 4 K 124/09.KO und 4 K 125/09.KO vom gleichen Tage verwiesen.

    In den genannten Parallelverfahren (4 K 108/09.KO, 4 K 123/09.KO, 4 K 124/09.KO, 4 K 125/09.KO) hatte die Kammer die dortigen Beitragsbescheide für die Jahre 2006 und 2007 aufgehoben.

    Die entgegenstehende Auffassung der Kammer (4 K 108/09.KO, 4 K 123/09.KO, 4 K 124/09.KO, 4 K 125/09.KO) wurde vom OVG Rheinland-Pfalz ausdrücklich abgelehnt (6 A 11146/10.OVG, 6 A 11147/10.OVG, 6 A 11148/10.OVG, 6 A 11149/10.OVG).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2003 - 6 C 10580/02

    Normenkontrollantrag, Rechtsverletzung, Rechtsschutzbedürfnis,

    Auszug aus VG Koblenz, 01.08.2011 - 4 K 1392/10
    Die hier genannten Abrechnungseinheiten waren nach dem Grundsatzurteil des OVG Rheinland-Pfalz ("Pirmasens-Urteil" vom 18.03.2003 - 6 C 10580/02.OVG - NVwZ-RR 2003, 591) "aus verfassungsrechtlichen Gründen" nur unter den Voraussetzungen eines räumlich-funktionalen Zusammenhangs möglich:.

    Wenn es bei der rechtlichen Selbstständigkeit der einzelnen Anbaustraßen innerhalb der einheitlichen öffentlichen Einrichtung verbleiben soll, dann widerspricht das dem oben zitierten "Pirmasens-Urteil" des OVG Rheinland-Pfalz (a.a.O., NVwZ-RR 2003, 591), wonach eine Abrechnungseinheit aus mehreren (selbstständigen) Straßen nur bei einem räumlich-funktionalen Zusammenhang verfassungsrechtlich zulässig ist.

  • BVerfG, 08.11.1972 - 1 BvL 15/68

    Fahrbahndecke

    Auszug aus VG Koblenz, 01.08.2011 - 4 K 1392/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat schon mit Beschluss vom 08.11.1972 (- 1 BvL 15/68 u.a. -, BVerfGE 34, 139) entschieden: "Rechtlich ist die Ortsdurchfahrt dadurch charakterisiert, dass eine innerhalb einer Ortschaft verlaufende Straße des überörtlichen Verkehrs nicht den Zusammenhang der Bundes- oder Landstraße unterbricht, sondern Teil dieser Straße bleibt; sie wird also nicht Gemeindestraße".

    Das Bundesverfassungsgericht hat den Zusammenhang zwischen Grundstückseigentum, Baufreiheit, Erschließung und Erschließungsbeitrag in dem oben zitierten Beschluss vom 8. November 1972 (- 1 BvL 15/68 u.a. -, BVerfGE 34, 139) wie folgt erläutert: Ein Eigentümer, der sein Grundstück in Ausübung der von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Baufreiheit bebauen möchte, wäre an sich verpflichtet, für die Baureifmachung, d.h. für die Erschließung, selbst zu sorgen.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2009 - 9 S 1624/09

    Vorläufiger Rechtsschutz - Zum Ausschluss aus der Schule bei einem einmaligen

    Auszug aus VG Koblenz, 01.08.2011 - 4 K 1392/10
    Das OVG Rheinland-Pfalz hat im Urteil vom 16. März 2010 - 6 A 11146/09.OVG - (NVwZ-RR 2010, 62) die Auffassung vertreten, dass den Beitragsschuldnern der gesamte Anliegerverkehr in der eine Einheit bildenden Einrichtung zuzurechnen sei; nur der Durchgangsverkehr sei ihnen nicht zuzurechnen.

    Jenes Gericht hat bisher mehrere Entscheidungen zu den wiederkehrenden Beiträgen nach § 10 a KAG getroffen und die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung bejaht (insbesondere: Urteile vom 20.11.2007 - 6 C 10601/07.OVG -, DVBl. 2008, 135; vom 10.06.2008 - 6 C 10255/08.OVG - , NVwZ-RR 2008, 722 und vom 16.03.2010 - 6 A 11146/09.OVG -, NVwZ-RR 2010, 62).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2008 - 6 C 10255/08

    Anforderungen an den Verteilungsmaßstab zur Erhebung wiederkehrender Beiträge

    Auszug aus VG Koblenz, 01.08.2011 - 4 K 1392/10
    Deshalb könnten sie zu wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Straßen außerhalb des Sanierungsgebiets veranlagt werden, sofern nicht die Verschonungsregelung eingreift (Urteil vom 10.06.2008 - 6 C 10255/08.OVG -, NVwZ-RR 2008, 727).

    Jenes Gericht hat bisher mehrere Entscheidungen zu den wiederkehrenden Beiträgen nach § 10 a KAG getroffen und die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung bejaht (insbesondere: Urteile vom 20.11.2007 - 6 C 10601/07.OVG -, DVBl. 2008, 135; vom 10.06.2008 - 6 C 10255/08.OVG - , NVwZ-RR 2008, 722 und vom 16.03.2010 - 6 A 11146/09.OVG -, NVwZ-RR 2010, 62).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2010 - 6 A 11146/09

    Zu den Voraussetzungen für einen beitragspflichtigen Straßenausbau gemäß § 10a

    Auszug aus VG Koblenz, 01.08.2011 - 4 K 1392/10
    Das OVG Rheinland-Pfalz hat im Urteil vom 16. März 2010 - 6 A 11146/09.OVG - (NVwZ-RR 2010, 62) die Auffassung vertreten, dass den Beitragsschuldnern der gesamte Anliegerverkehr in der eine Einheit bildenden Einrichtung zuzurechnen sei; nur der Durchgangsverkehr sei ihnen nicht zuzurechnen.

    Jenes Gericht hat bisher mehrere Entscheidungen zu den wiederkehrenden Beiträgen nach § 10 a KAG getroffen und die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung bejaht (insbesondere: Urteile vom 20.11.2007 - 6 C 10601/07.OVG -, DVBl. 2008, 135; vom 10.06.2008 - 6 C 10255/08.OVG - , NVwZ-RR 2008, 722 und vom 16.03.2010 - 6 A 11146/09.OVG -, NVwZ-RR 2010, 62).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2005 - 6 A 10656/05

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge; unzulässige Einbeziehung eines

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

  • BVerfG, 03.07.2000 - 2 BvG 1/96

    Bund-Länder-Streit: Umfang und Grenzen des Weisungsrechts des Bundes gegenüber

  • BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 4.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Voraussetzungen für die Bildung einer

  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2006 - 7 A 11436/05

    Grundstückseigentümer muss nur für Reinigung von unbefahrbaren Wohnwegen zahlen

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 995/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit einer Fremdenverkehrsabgabe

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2005 - 6 A 12088/04

    Straßenbaubeitrag bei Maßnahmen, die nur teilweise in der Straßenbaulast der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2010 - 6 A 10505/10

    Stadt Trier darf im Stadtteil Mariahof wiederkehrende Ausbaubeiträge erheben

  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer

  • BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvL 12/63

    Mitfahrzentrale

  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 51.87

    Erschlossensein eines Grundstücks durch Errichtung eines Lärmschutzwalls;

  • BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Mischgebiet; Wohnnutzung; gewerbliche

  • BVerwG, 14.12.2010 - 9 B 58.10

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsvorteil; Erschließung; Erschließungsanlage;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.2008 - 6 A 11228/07

    Heranziehung zum Abwasserbeitrag

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2009 - 6 A 11113/08

    Neuregelung des KAG RP § 3 Abs 1 Nr 4 ermöglicht Widerruf begünstigender

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2005 - 6 A 11220/05

    Ausbaubeitrag; Bemessung des Gemeindeanteils; Fallgruppentypisierung

  • BVerwG, 15.02.2000 - 3 C 14.99

    Anlieger; Anliegerverkehr; Schutz von Anliegern vor Verkehrslärm;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.2004 - 12 A 11902/03

    Abgabenrecht, Abrechnungseinheit, Abrechnungsgebiet, Anlieger,

  • BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 57.90

    Erschließung - Erschließungseinheit

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 6 C 11187/10

    Ausbaubeitragsrecht; Gemeindeanteil; Verschonungsregelung

  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 32.95

    Erschließungsbeitragsrecht - Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2003 - 6 A 11867/02

    Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Ausbaumaßnahme, einmaliger Beitrag,

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

  • BVerwG, 17.08.2010 - 10 C 18.09

    Fingierter Asylantrag; Verzicht auf Durchführung eines Asylverfahrens; Rücknahme;

  • BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 6.93

    Erschließungsvorteil für Gewerbegrundstück durch Grünanlage

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2003 - 6 A 10631/03

    Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag,

  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller

    bb) Der Straßenausbaubeitrag gemäß § 10a KAG RP ist danach keine Steuer, sondern eine nichtsteuerliche Abgabe (vgl. VG Koblenz, Beschluss vom 1. August 2011 - 4 K 1392/10.KO -, juris, Rn. 147; Halter, Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag, 2006, S. 116 ff.; Beuscher, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 2307 ff. ; a.A. Kraft-Zörcher, ThürVBl 1999, S. 55 ; vgl. auch Driehaus, KStZ 2011, S. 21 ; Brenner, Gesetzmäßigkeitsprinzip und Reformfrage im Straßenausbaubeitragsrecht, 2010, S. 83).
  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 590/14

    Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge der Stadt Zell unwirksam

    Der Bescheid wurde im Hinblick auf den beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Vorlagebeschluss der Kammer vom 1. August 2011 - 4 K 1392/10.KO - für vorläufig erklärt und wie folgt überschrieben:.

    Der Bescheid sei im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 1. August 2011 - 4 K 1392/10.KO - für vorläufig erklärt worden nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 KAG i.V.m. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO, so dass es in dem vorliegenden Widerspruchsverfahren nicht auf die verfassungsrechtlichen Fragen ankomme.

    Der gerichtlichen Entscheidung unter Einbeziehung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668/10 und 1 BvR 2104/10 - (WM 2014, 1693) und der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Satzung steht nicht entgegen, dass der Bescheid vom 7. Januar 2014 - gestützt auf § 3 Abs. 1 Nr. 4 des Kommunalabgabengesetzes - KAG - i.V.m. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 der Abgabenordnung - AO - im Hinblick auf den Vorlagebeschluss der Kammer vom 1. August 2011 - 4 K 1392/10.KO - (DWW 2012, 218) vorläufig erlassen wurde.

    Daher bedarf es hier auch nicht der Klärung, ob etwa die durch die Ortslage verlaufende B 421 als Bundesfernstraße, selbst wenn sie dort Anbaubestimmung hat, generell trennend wirkt und als Bundesstraße überhaupt Teil der Abrechnungseinheit sein kann (vgl. Vorlagebeschluss der Kammer vom 1. August 2011 - 4 K 1392/10.KO - S. 18 f. d. BA).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.02.2012 - 6 B 11492/11

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge können weiterhin erhoben werden

    Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Vorlagebeschlusses des Verwaltungsgerichts Koblenz an das Bundeverfassungsgericht vom 1. August 2011 - 4 K 1392/10.KO -, soweit dessen Begründung vom Antragsteller im Rahmen des Beschwerdeverfahrens in Bezug genommen worden ist.

    Der Beschluss des VG Koblenz vom 1. August 2011(4 K 1392/10.KO, juris) gibt auch aus anderen Gründen keine Veranlassung, an der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des § 10a KAG zu zweifeln.

    Soweit in dem Beschluss des VG Koblenz vom 1. August 2011(4 K 1392/10.KO, juris) Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Sanierungsbetragsrecht und mit der Festlegung der Verkehrsanlagen, die zur einheitlichen öffentlichen Einrichtung gehören, angesprochen werden, sind sie durch Auslegung lösbar und führen nicht zu durchgreifenden Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des § 10a KAG.

  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 592/14

    Abgabenrecht: Nichtigkeit einer Ausbaubeitragssatzung im Zusammenhang mit der

    Der Bescheid wurde im Hinblick auf den beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Vorlagebeschluss der Kammer vom 1. August 2011 - 4 K 1392/10.KO - für vorläufig erklärt und wie folgt überschrieben:.

    Der Bescheid sei im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 1. August 2011 - 4 K 1392/10.KO - für vorläufig erklärt worden nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 KAG i.V.m. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO, so dass es in dem vorliegenden Widerspruchsverfahren nicht auf die verfassungsrechtlichen Fragen ankomme.

    Der gerichtlichen Entscheidung unter Einbeziehung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668/10 und 1 BvR 2104/10 - (WM 2014, 1693) und der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Satzung steht nicht entgegen, dass der Bescheid vom 7. Januar 2014 - gestützt auf § 3 Abs. 1 Nr. 4 des Kommunalabgabengesetzes - KAG - i.V.m. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 der Abgabenordnung - AO - im Hinblick auf den Vorlagebeschluss der Kammer vom 1. August 2011 - 4 K 1392/10.KO - (DWW 2012, 218) vorläufig erlassen wurde.

    Daher bedarf es hier auch nicht der Klärung, ob etwa die durch die Ortslage verlaufende B 421 als Bundesfernstraße, selbst wenn sie dort Anbaubestimmung hat, generell trennend wirkt und als Bundesstraße überhaupt Teil der Abrechnungseinheit sein kann (vgl. Vorlagebeschluss der Kammer vom 1. August 2011 - 4 K 1392/10.KO - S. 18 f. d. BA).

  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 604/14

    Inzidente Prüfung wiederkehrender Beiträge einer Ausbaubeitragssatzung bei der

    Der Bescheid wurde im Hinblick auf den beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Vorlagebeschluss der Kammer vom 1. August 2011 - 4 K 1392/10.KO - für vorläufig erklärt und wie folgt überschrieben:.

    Der Bescheid sei im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 1. August 2011 - 4 K 1392/10.KO - für vorläufig erklärt worden nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 KAG i.V.m. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO, so dass es in dem vorliegenden Widerspruchsverfahren nicht auf die verfassungsrechtlichen Fragen ankomme.

    Der gerichtlichen Entscheidung unter Einbeziehung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668/10 und 1 BvR 2104/10 - (WM 2014, 1693) und der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Satzung steht nicht entgegen, dass die Bescheide vom 7. Januar und 12. März 2014 - gestützt auf § 3 Abs. 1 Nr. 4 des Kommunalabgabengesetzes - KAG - i.V.m. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 der Abgabenordnung - AO - im Hinblick auf den Vorlagebeschluss der Kammer vom 1. August 2011 - 4 K 1392/10.KO - (DWW 2012, 218) vorläufig erlassen wurden.

    Daher bedarf es hier auch nicht der Klärung, ob etwa die durch die Ortslage verlaufende B 421 als Bundesfernstraße, selbst wenn sie dort Anbaubestimmung hat, generell trennend wirkt und als Bundesstraße überhaupt Teil der Abrechnungseinheit sein kann (vgl. Vorlagebeschluss der Kammer vom 1. August 2011 - 4 K 1392/10.KO - S. 18 f. d. BA).

  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 602/14

    Erhebung von Straßenbaubeiträgen als wiederkehrender Beitrag;

    Der Bescheid wurde im Hinblick auf den beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Vorlagebeschluss der Kammer vom 1. August 2011 - 4 K 1392/10.KO - für vorläufig erklärt und wie folgt überschrieben:.

    Der Bescheid sei im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 1. August 2011 - 4 K 1392/10.KO - für vorläufig erklärt worden nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 KAG i.V.m. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO, so dass es in dem vorliegenden Widerspruchsverfahren nicht auf die verfassungsrechtlichen Fragen ankomme.

    Der gerichtlichen Entscheidung unter Einbeziehung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668/10 und 1 BvR 2104/10 - (WM 2014, 1693) und der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Satzung steht nicht entgegen, dass die Bescheide vom 7. Januar und 12. März 2014 - gestützt auf § 3 Abs. 1 Nr. 4 des Kommunalabgabengesetzes - KAG - i.V.m. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 der Abgabenordnung - AO - im Hinblick auf den Vorlagebeschluss der Kammer vom 1. August 2011 - 4 K 1392/10.KO - (DWW 2012, 218) vorläufig erlassen wurden.

    Daher bedarf es hier auch nicht der Klärung, ob etwa die durch die Ortslage verlaufende B 421 als Bundesfernstraße, selbst wenn sie dort Anbaubestimmung hat, generell trennend wirkt und als Bundesstraße überhaupt Teil der Abrechnungseinheit sein kann (vgl. Vorlagebeschluss der Kammer vom 1. August 2011 - 4 K 1392/10.KO - S. 18 f. d. BA).

  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 591/14

    Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von

    Der Bescheid wurde im Hinblick auf den beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Vorlagebeschluss der Kammer vom 1. August 2011 - 4 K 1392/10.KO - für vorläufig erklärt und wie folgt überschrieben:.

    Der Bescheid sei im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 1. August 2011 - 4 K 1392/10.KO - für vorläufig erklärt worden nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 KAG i.V.m. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO, so dass es in dem vorliegenden Widerspruchsverfahren nicht auf die verfassungsrechtlichen Fragen ankomme.

    Der gerichtlichen Entscheidung unter Einbeziehung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668/10 und 1 BvR 2104/10 - (WM 2014, 1693) und der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Satzung steht nicht entgegen, dass der Bescheid vom 7. Januar 2014 - gestützt auf § 3 Abs. 1 Nr. 4 des Kommunalabgabengesetzes - KAG - i.V.m. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 der Abgabenordnung - AO - im Hinblick auf den Vorlagebeschluss der Kammer vom 1. August 2011 - 4 K 1392/10.KO - (DWW 2012, 218) vorläufig erlassen wurde.

    Daher bedarf es hier auch nicht der Klärung, ob etwa die durch die Ortslage verlaufende B 421 als Bundesfernstraße, selbst wenn sie dort Anbaubestimmung hat, generell trennend wirkt und als Bundesstraße überhaupt Teil der Abrechnungseinheit sein kann (vgl. Vorlagebeschluss der Kammer vom 1. August 2011 - 4 K 1392/10.KO - S. 18 f. d. BA).

  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 603/14

    Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge: Wirksamkeit einer Ausbaubeitragssatzung bei

    Der Bescheid wurde im Hinblick auf den beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Vorlagebeschluss der Kammer vom 1. August 2011 - 4 K 1392/10.KO - für vorläufig erklärt und wie folgt überschrieben:.

    Der Bescheid sei im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 1. August 2011 - 4 K 1392/10.KO - für vorläufig erklärt worden nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 KAG i.V.m. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO, so dass es in dem vorliegenden Widerspruchsverfahren nicht auf die verfassungsrechtlichen Fragen ankomme.

    Der gerichtlichen Entscheidung unter Einbeziehung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668/10 und 1 BvR 2104/10 - (WM 2014, 1693) und der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Satzung steht nicht entgegen, dass die Bescheide vom 7. Januar und 12. März 2014 - gestützt auf § 3 Abs. 1 Nr. 4 des Kommunalabgabengesetzes - KAG - i.V.m. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 der Abgabenordnung - AO - im Hinblick auf den Vorlagebeschluss der Kammer vom 1. August 2011 - 4 K 1392/10.KO - (DWW 2012, 218) vorläufig erlassen wurden.

    Daher bedarf es hier auch nicht der Klärung, ob etwa die durch die Ortslage verlaufende B 421 als Bundesfernstraße, selbst wenn sie dort Anbaubestimmung hat, generell trennend wirkt und als Bundesstraße überhaupt Teil der Abrechnungseinheit sein kann (vgl. Vorlagebeschluss der Kammer vom 1. August 2011 - 4 K 1392/10.KO - S. 18 f. d. BA).

  • VG Weimar, 05.02.2014 - 3 K 1548/12

    Heranziehung zur Zahlung eines wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags

    Weder unter kompetenzrechtlichen Gesichtspunkten [aa)] noch solchen der Abgabengerechtigkeit als spezifischer Ausprägung des Gleichbehandlungsgebots [bb)] ergeben sich durchschlagende Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des § 7a Abs. 1 ThürKAG (vgl. zur nahezu identischen Regelung in § 10a KAG RP: OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 20.11.2007 - 6 C 10601/07.OVG - Juris Rdnr. 20 und vom 10.06.2008 - 6 C 10255/08.OVG - Juris Rdnr. 9 sowie Beschluss vom 24.02.2012 - 6 B 11492/11 - Juris Rdnr. 2 ; VG Trier, Urteil vom 14.08.2008 - 2 K 236/08.TR - Juris Rdnr. 16; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 02.03.2012 - 1 L 113/12.NW - Juris Rdnr. 4; a.A. VG Koblenz, Beschluss vom 01.08.2011 - 4 K 1392/10.KO - Juris Rdnr. 32 ff.).

    Dieser Vorteilsbegriff ist aber dem Einwand ausgesetzt, durch Einbeziehung von Straßen, die vom beitragspflichtigen Grundstück weit entfernt liegen, gehe die Nähe zum Aufwand verloren (vgl. zur Regelung des § 10a KAG RP VG Koblenz, Vorlagebeschluss vom 01.08.2011 - 4 K 1392/10.KO - Juris Rdnr. 148 unter Hinweis auf von Mutius, Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Novellierung des kommunalen Beitragsrechts, 1985, S. 46).

    Deshalb kann nicht davon gesprochen werden, der wiederkehrende Beitrag habe nach dem bisherigen Recht eine größere "Nähe zum Aufwand" gehabt, die durch den die Beitragspflicht begrenzenden räumlichen und funktionalen Zusammenhang gewährleistet worden sei (vgl. VG Koblenz, Vorlagebeschluss vom 01.08.2011, a.a.O. unter Hinweis auf von Mutius, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2012 - 6 A 10818/12

    Hinreichende Bestimmung der einheitlichen öffentlichen Einrichtung der zum Anbau

    Dieser Bescheid erschöpft sich in der Erklärung der Beklagten, die Beitragserhebung werde gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 KAG i.V.m. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig festgesetzt bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 1. August 2011 im Verfahren 4 K 1392/10.KO anhängigen Verfahren über die Verfassungsmäßigkeit der §§ 10 und 10a KAG.

    Mit dem Änderungsbescheid vom 5. Dezember 2012 wurde die Beitragserhebung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 KAG i.V.m. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig festgesetzt bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem aufgrund des Beschlusses des VG Koblenz vom 1. August 2011 im Verfahren 4 K 1392/10.KO anhängigen Verfahren über die Verfassungsmäßigkeit der §§ 10 und 10a KAG.

  • VG Koblenz, 09.06.2015 - 4 K 27/15

    Erhebung wiederkehrender Beiträge für Straßenausbau in Staudernheim rechtswidrig

  • VG Neustadt, 02.03.2012 - 1 L 113/12

    Wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau

  • VGH Hessen, 20.12.2011 - 5 B 2017/11

    Anordnung auf Erlass einer Straßenbeitragssatzung

  • BVerfG, 24.11.2014 - 1 BvL 20/11

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit wiederkehrender

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2011 - 6 A 10870/11

    Vorläufige Festsetzung eines Ausbaubeitrags - Aufwandsverteilung bei

  • VG Koblenz, 06.10.2016 - 4 K 799/15

    Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen; Feststellungsbescheid gegenüber

  • VG Meiningen, 07.03.2012 - 1 E 41/12

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer Satzung über wiederkehrende

  • VG Mainz, 02.03.2012 - 1 L 113/12

    Erhebung jährlich wiederkehrender Beiträge aufgrund des B-Modells; Der im

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