Rechtsprechung
   FG Münster, 17.09.2010 - 4 K 1412/07 G, U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7065
FG Münster, 17.09.2010 - 4 K 1412/07 G, U (https://dejure.org/2010,7065)
FG Münster, Entscheidung vom 17.09.2010 - 4 K 1412/07 G, U (https://dejure.org/2010,7065)
FG Münster, Entscheidung vom 17. September 2010 - 4 K 1412/07 G, U (https://dejure.org/2010,7065)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,7065) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Berechtigung des Finanzamts zur Hinzuschätzung zum Umsatz und Gewinn aus Gewerbebetrieb; Folgen des Bestehens einer nicht aufgeklärten Differenz zwischen eingekauften Produkten und verkauften Produkten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 162
    Hinzuschätzung von bei Umsätzen und Gewinnen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Hinzuschätzungen im Rahmen einer Betriebsprüfung aufgrund einer Ausbeutekalkulation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nrw.de PDF, S. 2 (Pressemitteilung)

    Testkäufe im Rahmen einer Betriebsprüfung - strenge Anforderungen für steuerliche Verwertbarkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Testkäufe im Rahmen einer Betriebsprüfung

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Testkauf durch das Finanzamt in "Gyros-Bude"

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verwertbarkeit von Testkäufen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Hinzuschätzungen nur aufgrund von gesicherten Testkäufen

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 506
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • FG Niedersachsen, 02.09.2004 - 10 V 52/04

    Zulässigkeit der Hinzuschätzung weiterer Einnahmen bei Nichtvorlage der Bücher

    Auszug aus FG Münster, 17.09.2010 - 4 K 1412/07
    Der Senat stellt hiermit nicht in Frage, dass Testkäufe grundsätzlich ein geeignetes Mittel zur Ermittlung des besteuerungsrelevanten Sachverhalts sein können (vgl. hierzu Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 02.09.2004 10 V 52/04, Praxis Steuerstrafrecht - PStR - 2005, 281).

    Soweit der Senat sich gegen die Verwertbarkeit der Ergebnisse aus den Testkäufen ausspricht, weicht er nicht von der Rechtsprechung des Niedersächsischen Finanzgerichts in dessen Entscheidung vom 02.09.2004 10 V 52/04, PStR 2005, 281 ab.

  • BFH, 18.09.1974 - I R 94/72

    Gewinnschätzung - Umsatzschätzung - Buchführungsergebnis - Formelle

    Auszug aus FG Münster, 17.09.2010 - 4 K 1412/07
    Vielmehr müssen sonstige Umstände hinzutreten, die die Vermutung der sachlichen Richtigkeit der Buchführung entkräften (BFH-Urteil vom 18.09.1974 I R 94/72, BFHE 114, 1, BStBl II 1975, 217).
  • BFH, 09.08.1991 - III R 129/85

    Verwerfung einer formell ordnungsmäßigen Buchführung

    Auszug aus FG Münster, 17.09.2010 - 4 K 1412/07
    Aber auch das Ergebnis einer formell ordnungsgemäßen Buchführung kann verworfen werden, soweit dieses mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit materiell unrichtig ist (BFH-Urteil vom 09.08.1991 III R 129/85, BFHE 165, 326, BStBl II 1992, 55).
  • BFH, 24.06.1997 - VIII R 9/96

    Schätzung von Betriebsausgaben und Empfängerbenennung

    Auszug aus FG Münster, 17.09.2010 - 4 K 1412/07
    Die Schätzung muss in sich schlüssig, wirtschaftlich vernünftig und möglich sein (BFH-Urteil vom 24.06.1997 VIII R 9/96, BFHE 183, 358, BStBl II 1998, 51).
  • BFH, 01.12.1998 - III B 78/97

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Schätzung

    Auszug aus FG Münster, 17.09.2010 - 4 K 1412/07
    Schätzungsunschärfen gehen zu seinen Lasten (BFH-Beschluss vom 01.12.1998 III B 78/97, BFH/NV 1999, 741).
  • BFH, 08.09.1994 - IV R 6/93

    Anforderungen an die Feststellung einer Steuerhinterziehung - Widersprüchliche

    Auszug aus FG Münster, 17.09.2010 - 4 K 1412/07
    Zwar kann eine Nachkalkulation grundsätzlich das Ergebnis einer formell ordnungsgemäßen Buchführung widerlegen und damit nicht verbuchte Einnahmen nachweisen (BFH-Urteil vom 08.09.1994 IV R 6/93, BFH/NV 1995, 573).
  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus FG Münster, 17.09.2010 - 4 K 1412/07
    Anzuwenden ist diejenige Methode, die die größte Gewähr dafür bietet, mit zumutbarem Aufwand das wahrscheinlichste Ergebnis zu erzielen (BFH-Urteil vom 18.12.1984 VIII R 195/82, BFHE 142, 558, BStBl II 1986, 226).
  • BFH, 17.12.2008 - IV R 85/06

    Gewerblicher Grundstückshandel: Grundsätzlich keine Zusammenrechnung der von

    Auszug aus FG Münster, 17.09.2010 - 4 K 1412/07
    Trotz zivilrechtlicher Beendigung durch den Austritt der Gesellschafterin B. zum 30.04.2002 gilt die GbR steuerrechtlich noch nicht als beendet und ist daher für Zwecke der Umsatz- und Gewerbesteuer nach wie vor gemäß § 40 Abs. 1 FGO klagebefugt (vgl. insoweit BFH-Urteil vom 17.12.2008 IV R 85/06, BFHE 224, 84, BStBl II 2009, 795).
  • BFH, 03.09.1998 - XI B 209/95

    Schätzungsmethode; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus FG Münster, 17.09.2010 - 4 K 1412/07
    Der Steuerpflichtige hat keinen Anspruch auf die Anwendung einer bestimmten Schätzungsmethode (BFH-Beschluss vom 03.09.1998 XI B 209/95, BFH/NV 1999, 290).
  • BFH, 13.07.2010 - V B 121/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beweiskraft der Buchführung - Schätzung von

    Auszug aus FG Münster, 17.09.2010 - 4 K 1412/07
    Die formelle Ordnungsmäßigkeit der Buchführung löst die Vermutung ihrer sachlichen Richtigkeit aus (BFH-Beschluss vom 13.07.2010 V B 121/09, juris).
  • BFH, 02.12.2008 - X B 69/08

    Formell ordnungswidrige Buchführung - Kassenbuch - Zulassung der Revision wegen

  • FG Münster, 26.07.2012 - 4 K 2071/09

    Frage der Rechtmäßigkeit der Hinzuschätzung von Umsätzen und Gewinnen aus dem

    Da das Kassenbuch rein rechnerisch geführt wurde, war keine Möglichkeit eines Kassensturzes gegeben (vgl. FG Münster, Urteil vom 17.9.2010 4 K 1412/07 G,U, EFG 2011, 506).
  • BFH, 06.05.2011 - V B 8/11

    Beweiserhebung durch Beauftragung eines Prüfungsbeamten - Einholung eines

    Die Revision ist auch nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Hinblick auf das Urteil des FG Münster vom 17. September 2010  4 K 1412/07 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 506) zuzulassen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 11.11.2015 - 2 K 2158/13

    Zur Schätzung nach den amtlichen Richtsatzsammlungen bei Überschreiten der darin

    Dabei kommt der Art der zu schätzenden Besteuerungsgrundlagen, den vorliegenden verwertbaren Unterlagen sowie der Mitwirkungsbereitschaft des Steuerpflichtigen wesentliche Bedeutung zu (Finanzgericht Münster, Urteil vom 17. September 2010, 4 K 1412/07, G, U, EFG 2011, 506).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht