Rechtsprechung
FG Münster, 17.09.2010 - 4 K 1412/07 G, U |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Berechtigung des Finanzamts zur Hinzuschätzung zum Umsatz und Gewinn aus Gewerbebetrieb; Folgen des Bestehens einer nicht aufgeklärten Differenz zwischen eingekauften Produkten und verkauften Produkten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 162
Hinzuschätzung von bei Umsätzen und Gewinnen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Hinzuschätzungen im Rahmen einer Betriebsprüfung aufgrund einer Ausbeutekalkulation
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- nrw.de , S. 2 (Pressemitteilung)
Testkäufe im Rahmen einer Betriebsprüfung - strenge Anforderungen für steuerliche Verwertbarkeit
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Testkäufe im Rahmen einer Betriebsprüfung
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Testkauf durch das Finanzamt in "Gyros-Bude"
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Verwertbarkeit von Testkäufen
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Hinzuschätzungen nur aufgrund von gesicherten Testkäufen
Papierfundstellen
- EFG 2011, 506
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (11)
- FG Niedersachsen, 02.09.2004 - 10 V 52/04
Zulässigkeit der Hinzuschätzung weiterer Einnahmen bei Nichtvorlage der Bücher …
Auszug aus FG Münster, 17.09.2010 - 4 K 1412/07
Der Senat stellt hiermit nicht in Frage, dass Testkäufe grundsätzlich ein geeignetes Mittel zur Ermittlung des besteuerungsrelevanten Sachverhalts sein können (vgl. hierzu Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 02.09.2004 10 V 52/04, Praxis Steuerstrafrecht - PStR - 2005, 281).Soweit der Senat sich gegen die Verwertbarkeit der Ergebnisse aus den Testkäufen ausspricht, weicht er nicht von der Rechtsprechung des Niedersächsischen Finanzgerichts in dessen Entscheidung vom 02.09.2004 10 V 52/04, PStR 2005, 281 ab.
- BFH, 18.09.1974 - I R 94/72
Gewinnschätzung - Umsatzschätzung - Buchführungsergebnis - Formelle …
Auszug aus FG Münster, 17.09.2010 - 4 K 1412/07
Vielmehr müssen sonstige Umstände hinzutreten, die die Vermutung der sachlichen Richtigkeit der Buchführung entkräften (BFH-Urteil vom 18.09.1974 I R 94/72, BFHE 114, 1, BStBl II 1975, 217). - BFH, 09.08.1991 - III R 129/85
Verwerfung einer formell ordnungsmäßigen Buchführung
Auszug aus FG Münster, 17.09.2010 - 4 K 1412/07
Aber auch das Ergebnis einer formell ordnungsgemäßen Buchführung kann verworfen werden, soweit dieses mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit materiell unrichtig ist (BFH-Urteil vom 09.08.1991 III R 129/85, BFHE 165, 326, BStBl II 1992, 55).
- BFH, 24.06.1997 - VIII R 9/96
Schätzung von Betriebsausgaben und Empfängerbenennung
Auszug aus FG Münster, 17.09.2010 - 4 K 1412/07
Die Schätzung muss in sich schlüssig, wirtschaftlich vernünftig und möglich sein (BFH-Urteil vom 24.06.1997 VIII R 9/96, BFHE 183, 358, BStBl II 1998, 51). - BFH, 01.12.1998 - III B 78/97
Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Schätzung
Auszug aus FG Münster, 17.09.2010 - 4 K 1412/07
Schätzungsunschärfen gehen zu seinen Lasten (BFH-Beschluss vom 01.12.1998 III B 78/97, BFH/NV 1999, 741). - BFH, 08.09.1994 - IV R 6/93
Anforderungen an die Feststellung einer Steuerhinterziehung - Widersprüchliche …
Auszug aus FG Münster, 17.09.2010 - 4 K 1412/07
Zwar kann eine Nachkalkulation grundsätzlich das Ergebnis einer formell ordnungsgemäßen Buchführung widerlegen und damit nicht verbuchte Einnahmen nachweisen (BFH-Urteil vom 08.09.1994 IV R 6/93, BFH/NV 1995, 573). - BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82
Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der …
Auszug aus FG Münster, 17.09.2010 - 4 K 1412/07
Anzuwenden ist diejenige Methode, die die größte Gewähr dafür bietet, mit zumutbarem Aufwand das wahrscheinlichste Ergebnis zu erzielen (BFH-Urteil vom 18.12.1984 VIII R 195/82, BFHE 142, 558, BStBl II 1986, 226). - BFH, 17.12.2008 - IV R 85/06
Gewerblicher Grundstückshandel: Grundsätzlich keine Zusammenrechnung der von …
Auszug aus FG Münster, 17.09.2010 - 4 K 1412/07
Trotz zivilrechtlicher Beendigung durch den Austritt der Gesellschafterin B. zum 30.04.2002 gilt die GbR steuerrechtlich noch nicht als beendet und ist daher für Zwecke der Umsatz- und Gewerbesteuer nach wie vor gemäß § 40 Abs. 1 FGO klagebefugt (vgl. insoweit BFH-Urteil vom 17.12.2008 IV R 85/06, BFHE 224, 84, BStBl II 2009, 795). - BFH, 03.09.1998 - XI B 209/95
Schätzungsmethode; grundsätzliche Bedeutung
Auszug aus FG Münster, 17.09.2010 - 4 K 1412/07
Der Steuerpflichtige hat keinen Anspruch auf die Anwendung einer bestimmten Schätzungsmethode (BFH-Beschluss vom 03.09.1998 XI B 209/95, BFH/NV 1999, 290). - BFH, 13.07.2010 - V B 121/09
Nichtzulassungsbeschwerde - Beweiskraft der Buchführung - Schätzung von …
Auszug aus FG Münster, 17.09.2010 - 4 K 1412/07
Die formelle Ordnungsmäßigkeit der Buchführung löst die Vermutung ihrer sachlichen Richtigkeit aus (BFH-Beschluss vom 13.07.2010 V B 121/09, juris). - BFH, 02.12.2008 - X B 69/08
Formell ordnungswidrige Buchführung - Kassenbuch - Zulassung der Revision wegen …
- FG Münster, 26.07.2012 - 4 K 2071/09
Frage der Rechtmäßigkeit der Hinzuschätzung von Umsätzen und Gewinnen aus dem …
Da das Kassenbuch rein rechnerisch geführt wurde, war keine Möglichkeit eines Kassensturzes gegeben (vgl. FG Münster, Urteil vom 17.9.2010 4 K 1412/07 G,U, EFG 2011, 506). - BFH, 06.05.2011 - V B 8/11
Beweiserhebung durch Beauftragung eines Prüfungsbeamten - Einholung eines …
Die Revision ist auch nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Hinblick auf das Urteil des FG Münster vom 17. September 2010 4 K 1412/07 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 506) zuzulassen. - FG Rheinland-Pfalz, 11.11.2015 - 2 K 2158/13
Zur Schätzung nach den amtlichen Richtsatzsammlungen bei Überschreiten der darin …
Dabei kommt der Art der zu schätzenden Besteuerungsgrundlagen, den vorliegenden verwertbaren Unterlagen sowie der Mitwirkungsbereitschaft des Steuerpflichtigen wesentliche Bedeutung zu (Finanzgericht Münster, Urteil vom 17. September 2010, 4 K 1412/07, G, U, EFG 2011, 506).