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VG Stuttgart, 04.06.1992 - 4 K 1413/91 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 04.06.1992 - 4 K 1413/91
- VGH Baden-Württemberg, 06.07.1993 - 10 S 1966/92
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 06.07.1993 - 10 S 1966/92
Erstattung von Rechtsanwaltskosten nach Aufhebung einer Maßnahme der …
das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 4. Juni 1992 - 4 K 1413/91 - zu ändern und die Beklagte unter Aufhebung ihres Bescheids vom 22. April 1991 zu verpflichten, ihm die im Rahmen des Widerspruchsverfahrens gegen die Pfändungs- und Einziehungsverfügung der Beklagten entstandenen Kosten in Höhe von 1096, 68 DM zu erstatten. - VG Sigmaringen, 03.06.2002 - 9 K 1698/01
Südwestrundfunk ist vom Geltungsbereich des VwVfG BW ausgenommen
Auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ist unter Bezugnahme auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 04.06.1992 (4 K 1413/91) zur Auffassung gelangt, dass kein allgemein gültiger Rechtsgedanke existiere, wonach der im Vorverfahren obsiegende Bürger stets einen Kostenerstattungsanspruch besitzen müsse (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.07.1993 - 10 S 1966/92 -, VBlBW 1994, 97 f. = NVwZ-RR 1994 zu § 2 Abs. 2 Nr. 1 LVwVfG).