Rechtsprechung
   VG Leipzig, 30.05.1996 - 4 K 146/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,12057
VG Leipzig, 30.05.1996 - 4 K 146/95 (https://dejure.org/1996,12057)
VG Leipzig, Entscheidung vom 30.05.1996 - 4 K 146/95 (https://dejure.org/1996,12057)
VG Leipzig, Entscheidung vom 30. Mai 1996 - 4 K 146/95 (https://dejure.org/1996,12057)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,12057) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SächsDSchG §§ 12, 8; VwGO § 36 Abs. 2 Nr. 4, § 42
    Anfechtungsklage; Auflage; Denkmal; Ermessen; Zumutbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 70.80

    Voraussetzung für die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten

    Auszug aus VG Leipzig, 30.05.1996 - 4 K 146/95
    Maßgebend ist vielmehr, ob die Genehmigung mit einem Inhalt bestehen bleiben kann, der der Rechtsordnung entspricht (vgl. BVerwG, Urt. v, 17.2.1984, DÖV 1984, 854 ).
  • BVerwG, 12.03.1982 - 8 C 23.80

    Auflage - Ermessensentscheidung - Anfechtung - Wohnraum - Zweckentfremdung

    Auszug aus VG Leipzig, 30.05.1996 - 4 K 146/95
    Das soll auch dann der Fall sein, wenn es sich - wie hier - um einen Verwaltungsakt handelt, der im Ermessen der Behörde steht (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.3.1992, NJW 1982, 2269).
  • OVG Sachsen, 18.01.2006 - 1 B 444/05

    Mädlerpassage bleibt uneingeschränkt zugänglich

    Insoweit kann dahinstehen, ob es sich bei der Erteilung der Zustimmung um eine gebundene Entscheidung handelt, auf die ein Rechtsanspruch besteht, wenn und soweit das Vorhaben dem Denkmalschutz entspricht oder wenn im Ausnahmefall nach der Abwägung mit anderen Belangen und Umständen der Denkmalschutz zurücktreten muss (Martin in: Martin/ Schneider/ Wecker/ Bregger, SächsDSchG, § 12 Anm. 3.1.1), oder um eine Ermessensentscheidung, bei der die öffentlichen Denkmalschutzinteressen und die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen sind (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.7.2000, BRS 63 Nr. 221; Urt. v. 4.6.1991, BRS 52 Nr. 127; VG Leipzig, Urt. v. 30.5.1996 - 4 K 146/95 -) mit der Folge, dass eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung in verfassungskonformer Ermessensausübung dann zu erteilen ist, wenn ihre Ablehnung für den Eigentümer unzumutbar wäre (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.10.1988, NVwZ-RR 1989, 230; für die Erteilung einer Abrissgenehmigung: OVG Rh.-Pf., Urt. v. 26.5.2004, BauR 2005, 535; Urt. v. 21.8.2003, BauR 2004, 664).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht