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   FG Rheinland-Pfalz, 21.01.2010 - 4 K 1507/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2169
FG Rheinland-Pfalz, 21.01.2010 - 4 K 1507/09 (https://dejure.org/2010,2169)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.01.2010 - 4 K 1507/09 (https://dejure.org/2010,2169)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - 4 K 1507/09 (https://dejure.org/2010,2169)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerhinterziehung durch irreführende Angaben und durch das Verschweigen eines bei einer anderen Familienkasse gestellten Antrags durch einen Kindergeldberechtigten; Steuerhinterziehung durch pflichtwidriges Unterlassen der Inkenntnissetzung der beteiligten ...

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kindergeld: Doppelzahlung kann Steuerhinterziehung auslösen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerhinterziehung bei Doppelzahlung von Kindergeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerhinterziehung bei Doppelzahlung von Kindergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Doppelter Bezug von Kindergeld kann als Steuerhinterziehung bewertet werden.

  • IWW (Leitsatz)

    Doppelter Bezug von Kindergeld

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeldbezug als Steuerhinterziehung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Zweifaches Kindergeld für dasselbe Kind kann als Steuerhinterziehung bewertet werden

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Doppelter Bezug von Kindergeld kann als Steuerhinterziehung gelten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Doppelt Kindergeld kassiert - Beurlaubter Eisenbahner muss das Geld zurückzahlen: Steuerhinterziehung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Doppelter Bezug von Kindergeld als Steuerhinterziehung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Doppelt kassiertes Kindergeld ist Steuerhinterziehung

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Kindergeld: Verjährungsfrist bei Betrugsfall beträgt zehn Jahre

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Festsetzungsverjährung : Doppelter Bezug von Kindergeld als Steuerhinterziehung

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 612
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 18.12.1998 - VI B 215/98

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung bei Haushaltswechsel

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.01.2010 - 4 K 1507/09
    Diese Regelung bedeutet auch, dass das Kindergeld für ein und dasselbe Kind nicht mehrfach gewährt wird (vergl. Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BStBl II 1999, 231).
  • FG Düsseldorf, 18.06.2009 - 15 K 37/09

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung und Rückforderung von geleisteten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.01.2010 - 4 K 1507/09
    3) Schließlich ermöglicht auch § 174 Abs. 2 AO die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung (vergl. Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18. Juni 2009 15 K 37/09 Kg, EFG 2009, 1519; Urteil des Finanzgerichts Köln vom 17. September 2009 10 K 4058/08, n.v., JURIS).
  • BFH, 28.10.2005 - III B 107/05

    Kindergeldbescheid als teilbarer VA; Haushaltsaufnahme

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.01.2010 - 4 K 1507/09
    Da die Festsetzung des Kindergelds auf Grund des nach § 66 Abs. 2 EStG geltenden Monatsprinzips ein teilbarer Verwaltungsakt ist und somit einen Anspruch für jeden Monat umfasst, kann sie für jeden einzelnen Monat aufgehoben oder geändert werden (vergl. BFH-Urteil vom 26. Juli 2001 VI R 163/00, BStBl II 2002, 174; BFH-Beschluss vom 28. Oktober 2005 III B 107/05, BFH/NV 2006, 549).
  • FG Köln, 17.09.2009 - 10 K 4058/08

    Finanzrechtliche Auswirkungen einer doppelten Antragstellung und eines doppelten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.01.2010 - 4 K 1507/09
    3) Schließlich ermöglicht auch § 174 Abs. 2 AO die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung (vergl. Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18. Juni 2009 15 K 37/09 Kg, EFG 2009, 1519; Urteil des Finanzgerichts Köln vom 17. September 2009 10 K 4058/08, n.v., JURIS).
  • BFH, 26.07.2001 - VI R 163/00

    Änderung einer Kindergeldfestsetzung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.01.2010 - 4 K 1507/09
    Da die Festsetzung des Kindergelds auf Grund des nach § 66 Abs. 2 EStG geltenden Monatsprinzips ein teilbarer Verwaltungsakt ist und somit einen Anspruch für jeden Monat umfasst, kann sie für jeden einzelnen Monat aufgehoben oder geändert werden (vergl. BFH-Urteil vom 26. Juli 2001 VI R 163/00, BStBl II 2002, 174; BFH-Beschluss vom 28. Oktober 2005 III B 107/05, BFH/NV 2006, 549).
  • BFH, 22.09.1983 - IV R 227/80

    Mehrere Steuerbescheide - Aufhebung eines Steuerbescheids - Änderung eines

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.01.2010 - 4 K 1507/09
    Hat der Steuerpflichtige durch eine objektiv falsche Darstellung des Sachverhalts die ihn begünstigenden widerstreitenden Festsetzungen veranlasst, verdient er im Hinblick auf die Bestandkraft des Steuerbescheids keinen Vertrauensschutz (vergl. BFH-Urteil vom 22. September 1983 IV R 227/80, BStBl II 1984, 510).
  • BVerwG, 11.01.2012 - 2 WD 40.10

    Doppelzahlung von Kindergeld; Steuerhinterziehung; besonders hoher Schaden;

    Eine Steuerhinterziehung liegt auch im pflichtwidrigen Unterlassen, zwei beteiligte Familienkassen über die für den Kindergeldberechtigten erkennbare Doppelfestsetzung und -zahlung von Kindergeld in Kenntnis zu setzen (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Januar 2010 - 4 K 1507/09 - juris, Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 15. Februar 2011 - 5 K 341/09 - juris).
  • FG Bremen, 02.06.2010 - 4 K 102/09

    Kein Kindergeldanspruch einer ausländerrechtlich nur geduldeten türkischen

    Nach dem Gleichbehandlungsgebot unterliegen die Kindergeldansprüche nach Art. 3 Abs. 1 ARB 3/80 in gleicher Weise der, hier nicht entgegenstehenden, Festsetzungsverjährung (vgl. dazu FG Rheinland-Pfalz Urteil v. 21.01.2010 4 K 1507/09, EFG 2010, 612 ; FG Rheinland-Pfalz Urteil v. 10.06.2009 2 K 1807/08, EFG 2009, 1573 , DStRE 2009, 1437; FG Münster Urteil v. 05.11.2009 11 K 4246/08 Kg, EFG 2010, 489 ) wie das Kindergeld nach deutschem Einkommensteuerrecht.
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