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   FG Rheinland-Pfalz, 05.07.2007 - 4 K 1535/05   

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FG Rheinland-Pfalz, 05.07.2007 - 4 K 1535/05 (https://dejure.org/2007,5146)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.07.2007 - 4 K 1535/05 (https://dejure.org/2007,5146)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. Juli 2007 - 4 K 1535/05 (https://dejure.org/2007,5146)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • verkehrslexikon.de

    Schadensersatzrente

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung einer Schadensersatzrente bei Berechnung der Einkommensteuer; Steuerpflichtigkeit von wiederkehrenden Bezügen

  • Judicialis

    BGB § 844 Abs. 2; ; EStG § 22 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2 Abs. 1; EStG § 22 Nr. 1; BGB § 844 Abs. 2
    Zur Frage der Steuerbarkeit einer Schadensersatzrente

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Frage der Steuerbarkeit einer Schadensersatzrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Eine Schadensersatzrente ist nicht einkommensteuerbar

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Schadensersatzrenten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1496
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 25.10.1994 - VIII R 79/91

    1. Schadensersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse (sog.

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.07.2007 - 4 K 1535/05
    Insoweit verwies die Klägerin auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 25. Oktober 1994, VIII R 79/91, BStBl II 1995, 121 zur Nichtsteuerbarkeit einer Mehrbedarfsrente.

    Das von der Klägerin angeführte BFH-Urteil vom 25. Oktober 1994, VIII R 79/91, hielt der Beklagte für nicht einschlägig.

    Die Klägerin sieht sich darüber hinaus durch das Urteil des BFH vom 25. Oktober 1994, VIII R 79/91, wonach eine Mehrbedarfsrente nach § 843 BGB nicht steuerbar sei, bestätigt.

    Der erkennende Senat folgt insoweit der Auffassung des VIII. Senats des BFH im Urteil vom 25. Oktober 1994 (VIII R 79/91, a.a.O.; der X. Senat des BFH hat sich dem angeschlossen: BFH-Urteil vom 14. Dezember 1994 X R 106/92, BStBl II 1995, 410), wonach ein Grundsatz, dass wiederkehrende Bezüge allein wegen der Wiederkehr der Leistungen der Einkommensteuer zu unterwerfen sind, nicht besteht.

    c) Zwar erging die Entscheidung des BFH vom 25. Oktober 1994 (VIII R 79/91, a.a.O) lediglich zu einer sog. Mehrbedarfsrente i.S.d. § 843 Abs. 1 BGB, wonach dem Verletzten, wenn u.a. infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit eine Vermehrung seiner Bedürfnisse eintritt, Schadensersatz durch Entrichtung einer Geldrente zu leisten ist; gleichwohl geht das Gericht davon aus, dass der BFH hier generell einen Paradigmenwechsel bezüglich der Besteuerung von Schadensersatzrenten vollzogen hat.

    Vielmehr wird lediglich eine Minderung ausgeglichen (BFH-Urteil vom 25. Oktober 1994 VIII R 79/91, a.a.O.).

    Ein Großteil des Schrifttums teilt ebenfalls diese neue steuerliche Beurteilung von Schadensersatzrenten, der auch der erkennende Senat folgt (so schon Fischer, Renten und dauernde Lasten bei Vermögensübertragungen - Zum Beschluss des Großen Senats vom 15.7.1991, GrS 1/90 - , Deutsches Steuerrecht -DStR- 1992, Beihefter zu Heft 7, S. 7; vgl. auch die im BFH-Urteil vom 25. Oktober 1994 VIII R 79/91, a.a.O. unter II. 1. a) bb) angeführte Kritik in der Literatur zur früheren Rspr. ; darüber hinaus Schmidt/Wacker, EStG 24. Aufl., 2005, § 22 Rz. 50; Schmidt/Weber-Grellet, EStG 26. Aufl., 2007, § 22 Rz. 50; Fischer in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 22 Anm. B 401 ff, B 409; Risthaus in Hermann/Heuer/Raupach, EStG, KStG, § 22 EStG Anm. 122 Jansen/Myßen/Risthaus, Renten Raten Dauernde Lasten, 13. Aufl., Rz. 57 ff. 2371 ff.; Gschwendtner, Mehrbedarfsrenten nicht steuerbar - Anmerkung zum BFH-Urteil vom 25. Oktober 1994 VIII R 79/91, DStZ 1995, 130; Beiser, Schadensersatzrenten in der Einkommensteuer, DB 2001, 1900, 1903 ; Tipke/Lang, Steuerrecht, 17. Aufl., § 9 Rdnr. 579; a.A: Blümich/Stuhrmann, EStG, § 22 Rz. 59; Korn/Hild, EStG, § 22 Rz. 79; Mellinghoff in Kirchhof, EStG, Kompaktkommentar, § 24 Rz. 19 "Schadensersatzrente"; Söhn, Steuerbarkeit von Unterhaltsersatzrenten; Finanzrundschau -FR- 1996, 81, 91; ohne eigene Position zum Meinungsstand, diesen lediglich referierend: v. Reden in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, § 22 Rz. 80).

  • BFH, 19.10.1978 - VIII R 9/77

    Nach § 844 Abs. 2 BGB für den Verlust von Unterhaltsansprüchen gezahlte

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.07.2007 - 4 K 1535/05
    Er bezog sich hierbei auf die Entscheidung des BFH vom 19. Oktober 1978, VIII R 9/77, BStBl II 1979, 133, wonach Schadensersatzrenten, die aufgrund von § 844 Abs. 2 BGB für den Verlust von Unterhaltsansprüchen gewährt würden, wiederkehrende Bezüge im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG und somit als solche in vollem Umfang steuerpflichtig seien.

    Insoweit hält der Beklagte ausdrücklich an dem Urteil des BFH vom 19. Oktober 1978, VIII R 9/77, a.a.O., und an dem Inhalt des BMF-Schreibens vom 8. November 1995, BSTBl I 1995, 705, fest.

    In der vom Beklagten für seinen Rechtsstandpunkt angeführtenEntscheidung vom 19. Oktober 1978 VIII R 9/77, a.a.O. zur Unterhaltsrente war der o.a. aufgezeigte Widerspruch zwischen Steuerfreiheit des als Einmalbetrag geleisteten Schadensersatzes und der vollen Steuerbarkeit der Geldrente nicht aufgegriffen worden.

    Unter Zugrundelegung dieser Entscheidung ist somit nach Auffassung des erkennenden Senats an der Besteuerung der hier gezahlten Schadensersatzrente - in Abkehr von der Entscheidung des BFH vom 19. Oktober 1979 VIII R 9/77, die insoweit überholt zu sein scheint - nicht mehr festzuhalten (offen gelassen im BFH-Urteil vom 22. Mai 2002 VIII R 82/00, BFH/NV 2002, 1298, da die Schadensersatzrente nach § 844 Abs. 2 BGB dort zumindest bei den zur Bestreitung des Unterhalts des Kindes bestimmten Bezügen gemäß 32 Abs. 4 Satz 2 EStG zu erfassen war).

  • BFH, 26.11.1992 - X R 187/87

    Wiederkehrende Leistungen in schwankender Höhe nur mit Zinsanteil steuerbar

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.07.2007 - 4 K 1535/05
    Wird ein Vermögensanspruch in wiederkehrenden Leistungen erfüllt, umfassen diese zwar grundsätzlich von Beginn an einen - steuerbaren - Zinsanteil (vgl. BFH-Urteil vom 26. November 1992 X R 187/87, BStBl II 1993, 298, 299).
  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.07.2007 - 4 K 1535/05
    Ein Großteil des Schrifttums teilt ebenfalls diese neue steuerliche Beurteilung von Schadensersatzrenten, der auch der erkennende Senat folgt (so schon Fischer, Renten und dauernde Lasten bei Vermögensübertragungen - Zum Beschluss des Großen Senats vom 15.7.1991, GrS 1/90 - , Deutsches Steuerrecht -DStR- 1992, Beihefter zu Heft 7, S. 7; vgl. auch die im BFH-Urteil vom 25. Oktober 1994 VIII R 79/91, a.a.O. unter II. 1. a) bb) angeführte Kritik in der Literatur zur früheren Rspr. ; darüber hinaus Schmidt/Wacker, EStG 24. Aufl., 2005, § 22 Rz. 50; Schmidt/Weber-Grellet, EStG 26. Aufl., 2007, § 22 Rz. 50; Fischer in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 22 Anm. B 401 ff, B 409; Risthaus in Hermann/Heuer/Raupach, EStG, KStG, § 22 EStG Anm. 122 Jansen/Myßen/Risthaus, Renten Raten Dauernde Lasten, 13. Aufl., Rz. 57 ff. 2371 ff.; Gschwendtner, Mehrbedarfsrenten nicht steuerbar - Anmerkung zum BFH-Urteil vom 25. Oktober 1994 VIII R 79/91, DStZ 1995, 130; Beiser, Schadensersatzrenten in der Einkommensteuer, DB 2001, 1900, 1903 ; Tipke/Lang, Steuerrecht, 17. Aufl., § 9 Rdnr. 579; a.A: Blümich/Stuhrmann, EStG, § 22 Rz. 59; Korn/Hild, EStG, § 22 Rz. 79; Mellinghoff in Kirchhof, EStG, Kompaktkommentar, § 24 Rz. 19 "Schadensersatzrente"; Söhn, Steuerbarkeit von Unterhaltsersatzrenten; Finanzrundschau -FR- 1996, 81, 91; ohne eigene Position zum Meinungsstand, diesen lediglich referierend: v. Reden in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, § 22 Rz. 80).
  • BFH, 14.12.1994 - X R 106/92

    Schadensersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse (sog. Mehrbedarfsrenten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.07.2007 - 4 K 1535/05
    Der erkennende Senat folgt insoweit der Auffassung des VIII. Senats des BFH im Urteil vom 25. Oktober 1994 (VIII R 79/91, a.a.O.; der X. Senat des BFH hat sich dem angeschlossen: BFH-Urteil vom 14. Dezember 1994 X R 106/92, BStBl II 1995, 410), wonach ein Grundsatz, dass wiederkehrende Bezüge allein wegen der Wiederkehr der Leistungen der Einkommensteuer zu unterwerfen sind, nicht besteht.
  • BFH, 26.04.1977 - VIII R 2/75

    Entgelt für bindendes Kaufangebot über ein Grundstück als Einnahme im Sinne von §

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.07.2007 - 4 K 1535/05
    b) Bereits zuvor hatte es der BFH in seinemUrteil vom 26. April 1977 VIII R 2/75 (BStBl II 1977, 631, 632) als fraglich beurteilt, ob es dem Sinn und Zweck des § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG entsprechen könne, eine Leistung, die bei einmaliger Zahlung nicht steuerbar wäre, nur deshalb zur Besteuerung heranzuziehen, weil sie - mehr oder weniger zufällig - wiederholt erbracht werde.
  • BFH, 22.05.2002 - VIII R 82/00

    Kindergeld; Berücksichtigung einer Schadensersatzrente nach § 844 Abs. 2 BGB bei

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.07.2007 - 4 K 1535/05
    Unter Zugrundelegung dieser Entscheidung ist somit nach Auffassung des erkennenden Senats an der Besteuerung der hier gezahlten Schadensersatzrente - in Abkehr von der Entscheidung des BFH vom 19. Oktober 1979 VIII R 9/77, die insoweit überholt zu sein scheint - nicht mehr festzuhalten (offen gelassen im BFH-Urteil vom 22. Mai 2002 VIII R 82/00, BFH/NV 2002, 1298, da die Schadensersatzrente nach § 844 Abs. 2 BGB dort zumindest bei den zur Bestreitung des Unterhalts des Kindes bestimmten Bezügen gemäß 32 Abs. 4 Satz 2 EStG zu erfassen war).
  • BFH, 26.11.2008 - X R 31/07

    Schadensersatzrente wegen Tötung des Ehegatten unterliegt nicht der

    Der nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobenen Klage gab das Finanzgericht (FG) mit in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1496 veröffentlichtem Urteil statt.
  • OVG Niedersachsen, 07.02.2011 - 4 LC 151/09

    Wertung des aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers geleisteten

    Darüber hinaus hat der Bundesfinanzhof festgestellt, dass auch Schadensersatzleistungen als Einmalbetrag nicht der Einkommensteuer unterliegen (BFH, Urt. v. 25.10.1994 - VIII R 79/91 - ebenso FG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 5.7.2007 - 4 K 1535/05 -).
  • FG Nürnberg, 02.07.2009 - 7 K 328/08

    Steuerpflicht, ermäßigte Besteuerung und Unzumutbarkeit der Besteuerung einer

    Entschädigungen seien vom Bundesminister der Finanzen nur im Fall von Schadensersatzrenten als steuerpflichtig angesehen worden, und selbst diese sehe das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 5.7.2007 (4 K 1535/05) als steuerfrei an.
  • FG Saarland, 27.06.2011 - 2 K 1599/09

    Erziehungsrente unterliegt mit dem Besteuerungsanteil der Einkommensteuer

    Der maßgebliche Grund hierfür findet sich in den normativen Grundaussagen des § 2 Abs. 1 EStG, wonach grundsätzlich nur die "erwirtschaftete" finanzielle Leistungsfähigkeit von der Einkommensteuer erfasst wird (vgl. FG Rheinland-Pfalz 4 vom 5. Juli 2007 4 K 1535/05, EFG 2007, 1496).
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