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   FG Münster, 17.01.2020 - 4 K 16/16 E, G, U, F   

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FG Münster, 17.01.2020 - 4 K 16/16 E, G, U, F (https://dejure.org/2020,3387)
FG Münster, Entscheidung vom 17.01.2020 - 4 K 16/16 E, G, U, F (https://dejure.org/2020,3387)
FG Münster, Entscheidung vom 17. Januar 2020 - 4 K 16/16 E, G, U, F (https://dejure.org/2020,3387)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Schätzung - Richtsatzschätzung bei einer Pizzeria

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 25.03.2015 - X R 20/13

    Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs

    Auszug aus FG Münster, 17.01.2020 - 4 K 16/16
    Gleichwohl gibt es systembedingt keine Gewähr mehr für die Vollständigkeit der Erfassung der Bareinnahmen, ohne dass eine nachträgliche Ergänzung der Dokumentation bzw. eine anderweitige Heilung des Mangels möglich wäre (BFH-Urteil vom 25.03.2015 X R 20/13, BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, Rz 27).

    Jedenfalls dann, wenn - wie hier - vorwiegend Bargeschäfte getätigt werden, können Mängel der Kassenführung der gesamten Buchführung die Ordnungsmäßigkeit nehmen (BFH-Urteil vom 25.03.2015 X R 20/13, BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, Rz 34, m. w N.).

    cc) Hat aber der Kläger - wie ausgeführt - Wareneinkäufe nicht aufgezeichnet, sind seine Aufzeichnungen nicht nur formell, sondern auch materiell unrichtig, was zur Schätzung von Warenumsätzen berechtigt (vgl. BFH-Urteil vom 25.03.2015 X R 20/13, BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, Rz 66).

    Ermessensleitend ist dabei das Ziel, die Besteuerungsgrundlagen durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen so zu bestimmen, dass sie der Wirklichkeit möglichst nahe kommen (BFH-Urteil vom 25.03.2015 X R 20/13, BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, Rz 60).

    Denn an der hierfür erforderlichen Überzeugung fehlt es dem Senat aber deshalb, weil Kassenmängel als formelle Mangel - wie bereits ausgeführt - keinen sicheren Schluss auf die Verkürzung von Einnahmen zulassen (vgl. BFH-Urteil vom 25.03.2015 X R 20/13, BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, Rz. 27).

  • BFH, 27.08.2019 - X B 160/18

    Nachweis von Schwarzeinkäufen eines Gastronomen aufgrund von Daten aus der IT des

    Auszug aus FG Münster, 17.01.2020 - 4 K 16/16
    Anders als in dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27.08.2019 X B 160/18, X B 3-10/19 (BFH/NV 2020, 5) habe der Kläger nicht mit der SN kollusiv i. S. eines Tatplans zusammengearbeitet.

    (4) Entgegen der Auffassung der Kläger lässt sich zu ihren Gunsten nichts aus dem BFH-Beschluss vom 27.08.2019 X B 160/18, X B 3-10/19 (BFH/NV 2020, 5) entnehmen.

  • BFH, 08.11.1989 - X R 178/87

    - Zum Unterschied zwischen der Vermögenszuwachsrechnung und der

    Auszug aus FG Münster, 17.01.2020 - 4 K 16/16
    Um diesen Grundgedanken zu verwirklichen, müssen im Wege der Verprobung die Geldflüsse innerhalb des Haushalts des Steuerpflichtigen nachvollzogen werden (BFH-Urteil vom 08.11.1989 X R 178/87, BFHE 159, 20, BStBl II 1990, 268).
  • BFH, 14.08.2018 - XI B 2/18

    Berechtigung zur Hinzuschätzung

    Auszug aus FG Münster, 17.01.2020 - 4 K 16/16
    Die Anwendung der amtlichen Richtsatzsammlung ist eine anerkannte Schätzungsmethode, die sich das FG zu eigen machen darf (BFH-Beschlüsse vom 08.08.2019 X B 117/18, BFH/NV 2019, 1219, Rz 37; vom 14.08.2018 XI B 2/18, BFH/NV 2019, 1, Rz 20).
  • BFH, 28.05.1986 - I R 265/83

    Nachteil der Unaufgeklärtheit - Herkunft von Vermögen - Sparguthaben -

    Auszug aus FG Münster, 17.01.2020 - 4 K 16/16
    Die Anwendung dieser Schätzungsmethode setzt voraus, dass das FG in der Lage ist, die hierzu erforderlichen tatsächlichen Feststellungen zu treffen (BFH-Urteil vom 28.05.1986 I R 265/83, BFHE 147, 105, BStBl II 1986, 732).
  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus FG Münster, 17.01.2020 - 4 K 16/16
    cc) Da aufgrund der Schätzung des Senats die Rohgewinnaufschlagsätze - wie ausgeführt - unterhalb des mittleren Rohgewinnaufschlagsatzes liegen sowie die einschlägigen mittleren Reingewinnrichtsätze nicht überschritten sind, bestehen zur Überzeugung des Senats keine Zweifel an der Richtigkeit seiner Schätzung (vgl. BFH-Urteil vom 18.12.1984 VIII R 195/82, BFHE 142, 558, BStBl II 1986, 226).
  • BFH, 07.11.2006 - VIII R 81/04

    Hinzuschätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen bei Verletzung der

    Auszug aus FG Münster, 17.01.2020 - 4 K 16/16
    Hängt die Rechtmäßigkeit eines Bescheides davon ab, dass eine Steuerhinterziehung vorliegt, kann das Gericht eine Straftat also nur feststellen, wenn es von ihrem Vorliegen überzeugt ist (BFH-Urteil vom 07.11.2006 VIII R 81/04, BFHE 215, 66, BStBl II 2007, 364, Rz 14).
  • BFH, 08.08.2019 - X B 117/18

    Richtsatzschätzung bei fehlerhafter elektronischer Registrierkasse

    Auszug aus FG Münster, 17.01.2020 - 4 K 16/16
    Die Anwendung der amtlichen Richtsatzsammlung ist eine anerkannte Schätzungsmethode, die sich das FG zu eigen machen darf (BFH-Beschlüsse vom 08.08.2019 X B 117/18, BFH/NV 2019, 1219, Rz 37; vom 14.08.2018 XI B 2/18, BFH/NV 2019, 1, Rz 20).
  • BFH, 10.09.1997 - VIII B 55/96
    Auszug aus FG Münster, 17.01.2020 - 4 K 16/16
    Bei der Anfechtungsklage ist deshalb eine Klageänderung innerhalb der Klagefrist des § 47 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO zulässig (BFH-Beschluss vom 10.09.1997 VIII B 55/96, BFH/NV 1998, 282, Rz. 22).
  • FG Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 K 2740/19

    Schätzung im Gaststättengewerbe - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG -

    Dabei ist das Produkt aus Wareneinsatz (netto) und Rohgewinnaufschlagssatz ein Netto-Betrag, der um die darauf anfallende Umsatzsteuer zu erhöhen ist (vgl. die Rechenschritte beim FG Düsseldorf, Beschluss vom 17.08.2004 15 V 2626/04, juris, Rn. 6; FG Hessen, Beschluss vom 24.02.2014 4 V 84/13, juris, Rn. 24 f.; FG Hessen, Urteil vom 24.03.2014 4 K 2340/12, juris, Rn. 29 ff.; FG Hamburg, Beschluss vom 01.08.2016 2 V 115/16, juris, Rn. 11; FG Münster, Urteil vom 17.01.2020 4 K 16/16, EFG 2020, 509, Rn. 119;FG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.07.2020 1 K 1070/19, 1 K 1174/19 und 1 K 156/20, juris, Rn. 31 f.).

    Die Kassenmängel (hier: fehlende Programmierprotokolle) lassen als formelle Mängel -wie bereits ausgeführt- keinen sicheren Schluss auf die Verkürzung von Einnahmen zu (ebenso FG Münster, Urteil vom 17.01.2020 4 K 16/16, EFG 2020, 509, Rn. 133).

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