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   VG Gießen, 21.03.2011 - 4 K 163/11.GI   

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https://dejure.org/2011,16402
VG Gießen, 21.03.2011 - 4 K 163/11.GI (https://dejure.org/2011,16402)
VG Gießen, Entscheidung vom 21.03.2011 - 4 K 163/11.GI (https://dejure.org/2011,16402)
VG Gießen, Entscheidung vom 21. März 2011 - 4 K 163/11.GI (https://dejure.org/2011,16402)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Qualifizierung eines notariellen Kaufvertrags als öffentlich-rechtlicher Vertrag; Beseitigung einer sachlichen Erstattungspflicht durch einen vertraglich vereinbarten lastenfreie Eigentumsübergang beim Verkauf gemeindlicher Grundstücke; ...

  • Wolters Kluwer

    Kaufvertrag und Erschließung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarieller Kaufvertrag mit Gemeinde: Lastenfreier Erwerb möglich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Notarieller Kaufvertrag mit Gemeinde: Lastenfreier Erwerb möglich! (IMR 2011, 378)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1870
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Hessen, 03.02.1999 - 5 UE 2492/92

    Abgabenerhebungsverzicht

    Auszug aus VG Gießen, 21.03.2011 - 4 K 163/11
    Schwerpunkt der Vertragsregelung in § 13 des notariellen Kaufvertrages ist die Regelung der öffentlich-rechtlichen Lasten, die auf dem Grundstück ruhen und ggfs. mittels Verwaltungsakt von der Gemeinde geltend gemacht werden können (vgl. hierzu Hess.VGH, Urteil vom 03.02.1999, 5 UE 2492/92).
  • OVG Saarland, 28.09.2009 - 1 A 313/09

    Kanalbaubeitragspflicht; Festsetzungsverjährung; gemeindeeigenes Grundstück

    Auszug aus VG Gießen, 21.03.2011 - 4 K 163/11
    Zwar mag es nach dem Grundsatz, dass niemand sein eigener Schuldner sein kann (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 28.09.2009, 1 A 313/09 m. w. N.), so sein, dass auf Grund des Hausanschlusskostenrechtverhältnisses die Gemeinde keine Erstattungsansprüche gegen sich selbst festsetzen konnte und/oder durfte, indes gebietet dies keine von vorstehenden Ausführungen abweichende Beurteilung der Rechtswidrigkeit des Kostenerstattungsbegehrens.
  • OVG Sachsen, 25.02.2010 - 5 A 268/08

    Ablösungsvereinbarung, Abwasserbeitragsvorausverzicht, Industriesiedlungsvertrag,

    Auszug aus VG Gießen, 21.03.2011 - 4 K 163/11
    Zwar hat die Beklagte die von der Klägerin erstattet verlangten Aufwendungen in Bezug auf die Hausanschlüsse materiell nach dem einschlägigen Satzungsrecht i. V. m. § 12 HessKAG der Höhe nach fehlerfrei festgesetzt, indes steht der Beklagten der mit den angefochtenen Bescheiden geltend gemachte Kostenerstattungsanspruch nicht zu, denn es fehlt an der sachlichen Erstattungspflicht der Klägerin (vgl. hierzu Sächsisches OVG, Urteil vom 25.02.2010, 5 A 268/08).
  • OLG Jena, 08.02.2007 - 1 U 713/06

    Keine Freistellung von Ansprüchen Dritter durch die Gemeinde

    Auszug aus VG Gießen, 21.03.2011 - 4 K 163/11
    23 Die nach dem objektiven Empfängerhorizont vorzunehmende Auslegung dieser Vertragsbestimmung (vgl. Thüringer OLG, Urteil vom 08.02.2007, 1 U 713/06), dass der Grundbesitz lastenfrei übertragen wird mit Ausnahme solcher Belastungen, die nach dem Inhalt dieses Vertrages von dem Käufer zu übernehmen sind, ergibt, dass die Klägerin nicht verpflichtet ist, mit Ausnahme der im Vertrag geregelten öffentlich-rechtlichen Lasten, weitere Zahlungen auf Grund derartiger öffentlich-rechtlicher Lasten an die Beklagte zahlen zu müssen.
  • VGH Hessen, 14.01.1987 - 5 OE 25/83
    Auszug aus VG Gießen, 21.03.2011 - 4 K 163/11
    Zwar scheint der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 14.01.1987 (5 OE 25/83) und Beschluss vom 23.04.2004 (5 UZ 665/04) die Auffassung zu vertreten, dass ein Anspruch der Gemeinde auf Aufwendungsersatz bei Anschluss eines Grundstücks an Kanal oder Wasser neben der betriebsfertigen Herstellung der Anschlussleitung auch voraussetzt, dass der herangezogene Grundstückseigentümer den Antrag auf Anschluss gestellt hat, oder aber das Grundstück zumindest dem Anschlusszwang nach der Hessischen Gemeindeordnung unterliegt, indes gebietet auch diese Rechtsprechung keine andere Sichtweise.
  • VGH Hessen, 23.04.2004 - 5 UZ 665/04

    Anforderung von Anschlusskosten

    Auszug aus VG Gießen, 21.03.2011 - 4 K 163/11
    Zwar scheint der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 14.01.1987 (5 OE 25/83) und Beschluss vom 23.04.2004 (5 UZ 665/04) die Auffassung zu vertreten, dass ein Anspruch der Gemeinde auf Aufwendungsersatz bei Anschluss eines Grundstücks an Kanal oder Wasser neben der betriebsfertigen Herstellung der Anschlussleitung auch voraussetzt, dass der herangezogene Grundstückseigentümer den Antrag auf Anschluss gestellt hat, oder aber das Grundstück zumindest dem Anschlusszwang nach der Hessischen Gemeindeordnung unterliegt, indes gebietet auch diese Rechtsprechung keine andere Sichtweise.
  • BGH, 27.06.2008 - V ZR 135/07

    Umfang der Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Erwerb eines Grundstücks

    Auszug aus VG Gießen, 21.03.2011 - 4 K 163/11
    Im Hinblick auf die Vertragsverhandlungen und den dann geschlossenen notariellen Kaufvertrag durfte die Klägerin darauf vertrauen, dass ihr Gesamtaufwand für die nach dem Vertrag vorgesehene Verwendung der Kaufsache den Kaufpreis nicht übersteigen werde (vgl. BGH, U. v. 27.06.2008, V ZR 135/07).
  • VGH Hessen, 29.11.2011 - 5 A 1675/11

    Hausanschlusskosten

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 21. März 2011 - 4 K 163/11.GI - abgeändert.
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