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   FG Rheinland-Pfalz, 29.06.1995 - 4 K 1653/94   

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https://dejure.org/1995,6714
FG Rheinland-Pfalz, 29.06.1995 - 4 K 1653/94 (https://dejure.org/1995,6714)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.06.1995 - 4 K 1653/94 (https://dejure.org/1995,6714)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. Juni 1995 - 4 K 1653/94 (https://dejure.org/1995,6714)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung des Abzugsbetrags gemäß § 10e Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) nach Erwerb einer Eigentumswohnung; Erfordernis der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken; Begriff der Eigennutzung; Vorliegen einer Fremdnutzung bei Nutzungsüberlassung an einen Nießbraucher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1995, 1016
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.01.1994 - X R 94/91

    Außergewöhnliche Belastung - Wohnung - Einkommensteuer - Kind - Selbständiger

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  • BFH, 26.01.1994 - X R 17/91

    Keine Steuerbegünstigung nach § 10e EStG bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung

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  • FG Baden-Württemberg, 28.11.2006 - 4 K 413/01

    Keine § 10e-EStG-Berechtigung des Eigentümers bei Vorbehaltsnießbrauch des

    Für § 10e Abs. 1 Satz 2 EStG ist damit eine auf dem Eigentum beruhende Eigennutzung im Sinne des § 10e Abs. 1 Satz 2 EStG erforderlich (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Juni 1995 4 K 1653/94, EFG 1995, 1016, 1017; vgl. auch Wacker, Eigenheimzulagengesetz, 3. Aufl. 2001, § 4 Rn. 5, zu § 4 EigZulG).

    Seine Verfügungsmacht (§ 903 BGB) war von Anfang an beschränkt, denn die Nießbraucher allein waren zum Besitz des übertragenen Grundstücks berechtigt (§ 1036 BGB) und konnten den Kl für die Dauer des Nießbrauchs von der Nutzung des Grundstücks - und damit auch von der von ihm ausgebauten DG-Wohnung - ausschließen (vgl. hierzu FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Juni 1995 4 K 1653/94, am angegebenen Ort - a.a.O. -).

  • BFH, 05.09.2001 - X R 29/00

    Dingliches Wohnungsrecht: Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

    Stehe das Recht auf die Nutzung der Wohnung einem anderem als dem Eigentümer zu --z.B. aufgrund eines dinglichen Wohnungs- oder Nießbrauchrechts--, bewohne der Eigentümer die Wohnung aufgrund der Gestattung durch den Nutzungsberechtigten und deshalb nicht aus eigenem Eigentumsrecht, sondern aus vom Nutzungsberechtigten abgeleitetem Recht (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Juni 1995 4 K 1653/94, EFG 1995, 1016; Stephan, Die Wohneigentumsförderung, 6. Aufl., S. 163, 164; gl.A. für das Eigenheimzulagengesetz --EigZulG--: FG Münster, Urteil vom 10. September 1998 1 K 4410/98 EZ, EFG 1998, 1674; Wacker, Eigenheimzulagengesetz, 3. Aufl., § 4 Rz. 5).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2007 - 4 K 1580/04

    Bedeutung einer Nutzung der Wohnung zu eigenen Wohnzwecken für einen Anspruch auf

    Auf die Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 29. Juni 1995 (4 K 1653/94, EFG 1995 Seite 1016) könne sich der Beklagte in diesem Zusammenhang nicht berufen, da dort die Nießbrauchsberechtigte die Wohnung zusammen mit dem Eigentümer genutzt habe, weshalb insoweit ein vollständig anderer Sachverhalt gegeben sei.

    Neben der tatsächlichen Nutzung durch den Eigentümer selbst setzt eine "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" weiterhin voraus, dass sich die Befugnis des Eigentümers zur Nutzung aus seinem Eigentumsrecht ableitet (so ausdrücklich: BFH vom 23. Juli 1997 X R 143/94, BFH/NV 1998 Seite 160, dort unter 3. d; ebenso: BFH vom 28. Mai 1998 X R 21/95, BStBl II 1998 Seite 563 dort unter 1c) bb); FG Baden-Württemberg vom 28. November 2006 4 K 413/01, STE 2007 Seite 68; FG Münster vom 10. September 1998 1 K 4410/98 EZ, EFG 1998 Seite 1674; Urteil des erkennenden Senats vom 29. Juni 1995 4 K 1653/94, EFG 1995; Wacker, Eigenheimzulagengesetz, 3. Auflage 2001, Rz 5 zu § 4; Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, Loseblatt Stand Mai 2006, Anm. 2 dort unter "gemeinsame Nutzung durch Eigentümer und Nießbraucher"; Kleeberg in Kirchhof/Söhn, Loseblatt Stand November 1996 Rdnr. B 18 zu § 10e; a.A.: FG Niedersachsen vom 16. September 1997 VII 339/97, EFG 1998 Seite 190; offen gelassen: BFH vom 5. September 2001 X R 141/97, BFH/NV 2002 Seite 480; Boeker in Lademann/Söffing, EStG, Loseblatt Stand Januar 2002, Anm. 49a zu § 10e), denn die Nutzung aufgrund fremden Rechts steht der Annahme einer eigenen Wohnungsnutzung grundsätzlich entgegen (BFH vom 23. Juli 1997 X R 143/94, a.a.O.).

  • BFH, 28.11.2007 - IX R 27/07

    Eigenheimzulage - Nutzung zu eigenen Wohnzwecken - nicht ausgeübter

    Es kommt nicht darauf an, ob der Berechtigte aus eigenem oder abgeleitetem Recht nutzt (a.A. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Juni 1995 4 K 1653/94, EFG 1995, 1016; Stephan, Die Wohneigentumsförderung, 6. Aufl., S. 163, 164; für das Eigenheimzulagengesetz: FG Münster, Urteil vom 10. September 1998 1 K 4410/98 EZ, EFG 1998, 1674; Wacker, EigZulG, 3. Aufl., § 4 Rz 5).
  • BFH, 05.09.2001 - X R 141/97

    Nießbrauch; Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S.v. § 10 e EStG

    Stehe das Recht auf die Nutzung der Wohnung einem anderen als dem Eigentümer zu, z.B. --wie im Streitfall-- aufgrund eines dinglichen Wohnungs- oder Nießbrauchsrechts, bewohne der Eigentümer die Wohnung aufgrund einer Gestattung durch den Nutzungsberechtigten und deshalb nicht aus eigenem Eigentumsrecht, sondern aus vom Nutzungsberechtigten abgeleitetem Recht (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Juni 1995 4 K 1653/94, EFG 1995, 1016; gl.A. für das Eigenheimzulagengesetz --EigZulG--: FG Münster, Urteil vom 10. September 1998 1 K 4410/98 EZ, EFG 1998, 1674; Wacker, Eigenheimzulagengesetz, 3. Aufl., § 4 Rz. 5).
  • FG Hessen, 14.11.2007 - 11 K 1040/07

    Keine Eigenheimzulage für Anbau eines Wintergartens an die von den Eltern

    Die Nutzung aufgrund fremden Rechtes steht der Annahme einer eigenen Wohnnutzung aber grundsätzlich entgegen (so auch FG Münster, Urteil vom 10. September 1998, Az. 1 K 4410/98 EZ, EFG 1998, 1674; vgl. auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Juni 1995, 4 K 1653/94, EFG 1995, 1016).
  • FG Münster, 17.03.1998 - 2 K 2220/96

    Keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Sinne von § 10e EStG bei unentgeltlicher

    Schmidt/Drenseck, § 10 e Rdz. 15 und Rdz. 41; HHR/Meier, § 10 e Anm. 99, FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.06.1995 IV K 1653/94, EFG 1995, S. 1016, BFH-Urteil vom 11.11.1988 III R 268/84, BStBl. II 1989, S. 872.
  • FG Thüringen, 15.05.1997 - II 7/96

    Anspruch auf Steuerbegünstigungen für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung im

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  • FG Niedersachsen, 16.09.1997 - VII 339/97

    Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ; Mit dinglichem Nutzungsrecht belastete Wohnung;

    In der Rechtsprechung und in der Literatur wird zum Teil die Auffassung vertreten, daß eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken nicht gegeben sei, wenn der Steuerpflichtige die Wohnung nicht aufgrund seines Eigentums nutze (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Juni 1995 4 K 1653/94, EFG 1995, 1016, Herrmann/Heuer, Kommentar zum EStG,§ 10 e Anm. 99, Schmidt, Kommentar zum EStG, 15. Aufl.,§ 10 e Rdn. 14).
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