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   FG Düsseldorf, 30.11.2016 - 4 K 1680/15 Erb   

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https://dejure.org/2016,48107
FG Düsseldorf, 30.11.2016 - 4 K 1680/15 Erb (https://dejure.org/2016,48107)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.11.2016 - 4 K 1680/15 Erb (https://dejure.org/2016,48107)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. November 2016 - 4 K 1680/15 Erb (https://dejure.org/2016,48107)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkauf und Erwerb von Aktien als gemischte freigebige Zuwendung; Festsetzung der Schenkungsteuer; Ermittlung des gemeinen Werts der Aktien einer AG durch das FA

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkauf und Erwerb von Aktien als gemischte freigebige Zuwendung; Festsetzung der Schenkungsteuer; Ermittlung des gemeinen Werts der Aktien einer AG durch das FA

  • rechtsportal.de

    Verkauf und Erwerb von Aktien als gemischte freigebige Zuwendung; Festsetzung der Schenkungsteuer; Ermittlung des gemeinen Werts der Aktien einer AG durch das FA

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gemischte freigebige Zuwendung: Erwerb eines Aktienpaketes durch GmbH von einer deren Gesellschafter nahestehenden Person - Behandlung als vGA bei dem Gesellschafter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Gemischt freigebige Zuwendung einer Kapitalgesellschaft an eine ihrem Gesellschafter nahestehende Person bei Zahlung eines überhöhten Kaufpreises für Aktien

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2017, 3026
  • EFG 2017, 237
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 07.11.2007 - II R 28/06

    Schenkungsteuer bei verdeckter Gewinnausschüttung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 30.11.2016 - 4 K 1680/15
    Diese ist gegeben, wenn einer höherwertigen Leistung eine Leistung von geringerem Wert gegenübersteht und die höherwertige Zuwendung neben Elementen der Freigebigkeit auch Elemente eines Austauschvertrags enthält, ohne dass sich die höherwertige Leistung in zwei selbständige Leistungen aufteilen lässt (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 7. November 2007 II R 28/06, BFHE 218, 414, BStBl II 2008, 258).

    Der BFH hat vielmehr - wenn auch nichttragend - bereits entschieden, dass Zahlungen überhöhter Vergütungen an eine einem Gesellschafter nahestehende Person als gemischte freigebige Zuwendungen der Kapitalgesellschaft angesehen werden können (BFH-Urteil in BFHE 218, 414, BStBl II 2008, 258).

    Auf die Kenntnis des genauen Ausmaßes des Wertunterschieds kommt es nicht an (BFH-Urteil in BFHE 218, 414, BStBl II 2008, 258).

  • BFH, 22.06.2010 - II R 40/08

    Bewertung von schenkweise zugewendeten und anschließend verkauften Anteilen an

    Auszug aus FG Düsseldorf, 30.11.2016 - 4 K 1680/15
    Ausnahmsweise kann der gemeine Wert jedoch auch aus einem Verkauf kurz nach dem Bewertungsstichtag abgeleitet werden, wenn die Einigung über den Kaufpreis schon am Bewertungsstichtag herbeigeführt worden war (BFH, Urteile vom 11. November 1998 II R 59/96, BFH/NV 1999, 908 sowie vom 22. Juni 2010 II R 40/08, BFHE 230, 182, BStBl II 2010, 843).
  • BFH, 29.10.1997 - II R 60/94

    Zuwendungen bei Geschäftsbeziehungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 30.11.2016 - 4 K 1680/15
    Zwar kann im Bereich geschäftlicher Beziehungen bei einem objektiv teilunentgeltlichen Vorgang das subjektive Merkmal der Freigebigkeit trotz vorliegender Kenntnis des Zuwendenden hinsichtlich der Umstände, die seine Leistung zu einer objektiv teilunentgeltlichen machen, ausnahmsweise entfallen, soweit der Steuerpflichtige in nachvollziehbarer Weise dartut, dass seine objektiv und nahezu ausschließlich auf die Erzielung geschäftlicher Vorteile des Zuwendenden gerichtet war (BFH, Urteil vom 29. Oktober 1997 II R 60/94, BFHE 183, 253, BStBl II 1997, 832).
  • BFH, 02.09.2015 - II B 146/14

    Verhältnis von vGA und Schenkungsteuer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 30.11.2016 - 4 K 1680/15
    Der BFH hat nochmals klargestellt (BFH, Beschluss vom 2. September 2015 II B 146/14, BFH/NV 2015, 1586), dass die Zahlung einer überhöhten Vergütung durch eine GmbH an eine einem Gesellschafter nahestehende Person eine gemischte freigebige Zuwendung der GmbH an diese Person sein kann, weil es insoweit gerade nicht zu einer Doppelbelastung eines Steuerpflichtigen mit Einkommensteuer und Schenkungsteuer kommt.
  • BFH, 27.08.2014 - II R 44/13

    Steuerliche Folgen des verbilligten Verkaufs eines Grundstücks einer GmbH an

    Auszug aus FG Düsseldorf, 30.11.2016 - 4 K 1680/15
    Aus diesem Grund stehen die Urteile des BFH vom 30. Januar 2013 II R 6/12 (BFHE 240, 178, BStBl II 2013, 930) sowie vom 27. August 2014 II R 44/13 (BFHE 246, 523, BStBl II 2015, 249) einer Festsetzung von Schenkungsteuer gegenüber dem Kläger nicht entgegen.
  • BFH, 12.07.2005 - II R 8/04

    Einbringung eines Einzelunternehmens in eine mit Angehörigen neu gegründete GmbH

    Auszug aus FG Düsseldorf, 30.11.2016 - 4 K 1680/15
    Im Übrigen kommt es für die Annahme des Bewusstseins der Unentgeltlichkeit in der Person der C GmbH nicht darauf an, welche konkreten Motive für den Kauf der Aktien vom Kläger für einen Preis von 700.000 EUR im Vordergrund standen (vgl. BFH, Urteil vom 12. Juli 2005 II R 8/04, BFHE 210, 474, BStBl II 2005, 845).
  • BFH, 11.11.1998 - II R 59/96

    Gemeiner Wert von Geschäftsanteilen; Ableitung aus Verkäufen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 30.11.2016 - 4 K 1680/15
    Ausnahmsweise kann der gemeine Wert jedoch auch aus einem Verkauf kurz nach dem Bewertungsstichtag abgeleitet werden, wenn die Einigung über den Kaufpreis schon am Bewertungsstichtag herbeigeführt worden war (BFH, Urteile vom 11. November 1998 II R 59/96, BFH/NV 1999, 908 sowie vom 22. Juni 2010 II R 40/08, BFHE 230, 182, BStBl II 2010, 843).
  • BFH, 30.01.2013 - II R 6/12

    Eintritt des Besserungsfalls nach Verkauf eines "Besserungsscheins" zum

    Auszug aus FG Düsseldorf, 30.11.2016 - 4 K 1680/15
    Aus diesem Grund stehen die Urteile des BFH vom 30. Januar 2013 II R 6/12 (BFHE 240, 178, BStBl II 2013, 930) sowie vom 27. August 2014 II R 44/13 (BFHE 246, 523, BStBl II 2015, 249) einer Festsetzung von Schenkungsteuer gegenüber dem Kläger nicht entgegen.
  • BFH, 13.09.2017 - II R 42/16

    Schenkungsteuer: Zuwendungsverhältnis bei Zahlung eines überhöhten Entgelts durch

    Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 30. November 2016  4 K 1680/15 Erb und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 8. Mai 2015 sowie der Schenkungsteuerbescheid des Beklagten vom 24. November 2010 aufgehoben.

    Das FG-Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 237 veröffentlicht.

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