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   FG Sachsen, 22.04.2005 - 4 K 1688/99   

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https://dejure.org/2005,28127
FG Sachsen, 22.04.2005 - 4 K 1688/99 (https://dejure.org/2005,28127)
FG Sachsen, Entscheidung vom 22.04.2005 - 4 K 1688/99 (https://dejure.org/2005,28127)
FG Sachsen, Entscheidung vom 22. April 2005 - 4 K 1688/99 (https://dejure.org/2005,28127)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einsatz einer Sattelzugmaschine im Rahmen des Zollverfahrens; Unzulässige Verwendung einer Sattelzugmaschine für den innergemeinschaftlichen Transport; Rechtmäßigkeit einer Inanspruchnahme als Abgabenschuldnerin für auf einer Zugmaschine ruhende Einfuhrabgaben; Einsatz ...

  • Judicialis

    EWG Nr. 2913/92 Art. 204 Abs. 1 Buchst. a); ; UStG § 21 Abs. 2; ; EUStBV § 1 Abs. 2 Nr. 1; ; ZK-DVO Art. 670 Buchst. e); ; ZK-DVO Art. 718 Abs. 3 Buchst. d); ; HGB § 363; ; HGB § 377; ; HGB § 378

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entstehung von Einfuhrabgaben; Vorübergehende Verwendung einer Zugmaschine; Unzulässiger Binnentransport; Kein Ermessen hinsichtlich Erhebung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Entstehung von Einfuhrabgaben - Vorübergehende Verwendung einer Zugmaschine - Unzulässiger Binnentransport - Kein Ermessen hinsichtlich Erhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Thüringen, 28.05.1998 - II 377/96

    Inanspruchnahme für Zollschuld; Verschuldensunabhängigkeit des Entstehens;

    Auszug aus FG Sachsen, 22.04.2005 - 4 K 1688/99
    Die Voraussetzungen des Art. 718 Abs. 7 Buchst. c) ZK-DVO, unter denen in Abweichung von Art. 718 Abs. 3 Buchst. d) ZK-DVO gewerblich verwendete Fahrzeuge auch im Binnenverkehr eingesetzt werden können, sind nicht erfüllt: Die im Bereich des Verkehrs geltenden Vorschriften, insbesondere die Verordnung (EWG) Nr. 881/92 betreffend den Zugang zum Güterkraftverkehrsmarkt in der Gemeinschaft, die Verordnung (EWG) Nr. 3118/93, in der Regelungen zur Kabotage getroffen werden sowie das GüKG sehen eine derartige Möglichkeit für ein außerhalb der Gemeinschaft ansässiges Unternehmen nicht vor (vgl. Thüringer FG, Urteil vom 28. Mai 1998 II 377/96, ZfZ 1999, 170; Witte, Zollkodex, 3. Aufl. 2002, Art. 141 Rn. 12; Dienstvorschrift "Vorübergehende Verwendung -Beförderungsmittel-, VSF Z 1902, Stand: 149. Lieferung 16. März 2001, Absätze 9-17).

    Hinsichtlich der Zugmaschine haben die Fahrer eine gemäß Art. 730, Art. 232 Abs. 1 Buchst. b, Art. 233 Abs. 1 Buchst. a) ZK-DVO fingierte konkludente Zollanmeldung in direkter oder jedenfalls indirekter Vertretung für die Klägerin abgegeben, Art. 5 Abs. 2 Zollkodex (vgl. Thüringer FG, Urteil vom 28. Mai 1998 II 377/96, ZfZ 1999, 170; Witte, Zollkodex, 3. Aufl. 2002, Art. 141 Rn. 13).

  • EuGH, 15.12.2004 - C-272/03

    Siig

    Auszug aus FG Sachsen, 22.04.2005 - 4 K 1688/99
    Die beförderten Waren müssen mit dem Fahrzeug die Grenze überschritten haben und dürfen nicht nur bis an diese Grenze gebracht worden sein (vgl. EuGH-Urteil vom 15. Dezember 2004 C-272/03, Rn. 20-24, BFH/NV Beilage 2/2005, 98 = ZfZ 2005, 51).
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