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   VG Leipzig, 23.08.2001 - 4 K 1798/96   

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https://dejure.org/2001,19181
VG Leipzig, 23.08.2001 - 4 K 1798/96 (https://dejure.org/2001,19181)
VG Leipzig, Entscheidung vom 23.08.2001 - 4 K 1798/96 (https://dejure.org/2001,19181)
VG Leipzig, Entscheidung vom 23. August 2001 - 4 K 1798/96 (https://dejure.org/2001,19181)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Noch nicht in Kraft getretener Regionalplan als öffentlicher Belang

  • zner.org PDF (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB
    Noch nicht in Kraft getretener Regionalplan als öffentlicher Belang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • zner.org PDF (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB
    Noch nicht in Kraft getretener Regionalplan als öffentlicher Belang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Sachsen, 18.05.2000 - 1 B 29/98

    Planungsrechtlicher Bauvorbescheid für die Errichtung von Windkraftanlagen;

    Auszug aus VG Leipzig, 23.08.2001 - 4 K 1798/96
    Damit schließt sich die Kammer der Auffassung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 18.5.2000 - 1 B 29/98- an, wonach nach der klaren Formulierung von § 35 Abs. 3 Satz 2 BauGB nur in Kraft getretene Regionalpläne das zu berücksichtigen sind.
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

    Es kann jedoch als unbenannter, durch § 4 Abs. 4 Satz 1 ROG konkretisierter öffentlicher Belang im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB beachtlich sein (vgl. VG Leipzig, Urteil vom 23. August 2001 - 4 K 1798/96 - SächsVBl. 2002, 177) und sich je nach den Umständen des Einzelfalls auch gegenüber einem im Außenbereich privilegierten Vorhaben wie einer Windenergieanlage durchsetzen.
  • VG Hannover, 09.07.2003 - 12 A 253/02

    Abwägung; Abwägungsmangel; Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan;

    Darüber wäre im Wege einer nachvollziehenden Abwägung zu entscheiden (BVerwG, Urt. v. 13.03.2003, - 4 C 3.02 -,aaO., unter Hinweis auf VG Leipzig, Urt. v. 23.08.2001 - 4 K 1798/96 - NuR 2003, 62).
  • VG Neustadt, 30.11.2004 - 3 L 2542/04
    Da Ziele der Raumordnung als besonders herausgehobene öffentliche Belange behandelt werden (vgl. § 35 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB), ist es folgerichtig, die sonstigen Erfordernisse der Raumordnung als normale öffentliche Belange im Sinne von § 35 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 BauGB einzuordnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2003 - 4 C 4/02 -, NVwZ 2003, 738; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. März 2004, a. a. 0.; VG Leipzig, Urteil vom 23. August 2001- 4 K 1798/96 -, NuR 2003, 62).
  • VG Leipzig, 27.04.2004 - 4 K 2210/99

    Anspruch auf Erlass eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheides zur Errichtung von

    Wie sich aus den Feststellungen im Urteil vom 23.8.2001 des Verwaltungsgerichts Leipzig - 4 K 1798/96 - ergibt, bedurfte es noch der Überarbeitung des Kartenmaterials und schließlich der Auslegung.
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