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   FG Hamburg, 15.03.2017 - 4 K 18/17   

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https://dejure.org/2017,14890
FG Hamburg, 15.03.2017 - 4 K 18/17 (https://dejure.org/2017,14890)
FG Hamburg, Entscheidung vom 15.03.2017 - 4 K 18/17 (https://dejure.org/2017,14890)
FG Hamburg, Entscheidung vom 15. März 2017 - 4 K 18/17 (https://dejure.org/2017,14890)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer in Polnisch abgefassten Klage

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer in Polnisch abgefassten Klage Klagefrist ist gewahrt, wenn das Gericht eine Übersetzung von Amts wegen veranlasst

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gerichtssprache ist Deutsch?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auch in polnischer Sprache verfasste Klageschrift kann rechtswirksam und damit fristwahrend sein - Fremdsprachige Schriftsätze mit ausreichenden Anhaltspunkten für Vorliegen eines Klage- oder Rechtsschutzbegehren sind von Amtswegen zu übersetzen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 19.12.2003 - 1Z BR 42/03

    Deutsch als Gerichtssprache: Sofortige weitere Beschwerde im FGG -Verfahren in

    Auszug aus FG Hamburg, 15.03.2017 - 4 K 18/17
    Aus dieser Regelung wird gefolgert, dass ein in nicht deutscher Sprache abgefasster Schriftsatz keine Rechtswirkung erzeuge; eine Klageschrift, die in einer fremden Sprache abgefasst sei, sei nicht rechtserheblich und damit nicht fristwahrend (vgl. Stapperfend, in: Gräber, FGO, § 52 Rz. 39; Brandis, in: Tipke/Kruse, § 52 FGO Rz. 27; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.04.2001, L 7 U 4894/99, juris; Bayerisches OLG, Beschluss vom 19.12.2003, 1Z BR 42/03, juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 06.06.2013, 1 Ws 311/13, juris; VG München, Gerichtsbescheid vom 16.03.2012, M 16 K 11.30885, juris).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus FG Hamburg, 15.03.2017 - 4 K 18/17
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seinem Beschluss vom 10.06.1975 (2 BvR 1074/74, BVerfGE 40, 95 ff.) betont, dass der in der Bundesrepublik Deutschland lebende Ausländer in Verfahren vor Gerichten der Bundesrepublik Deutschland die gleichen prozessualen Grundrechte sowie den gleichen Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren und auf umfassenden und effektiven Rechtsschutz wie jeder Deutscher hat (Rz. 10).
  • FG Saarland, 30.09.1988 - 2 K 174/87
    Auszug aus FG Hamburg, 15.03.2017 - 4 K 18/17
    Ob sich die fristwahrende Klageerhebung bereits aus dem Gesichtspunkt ergibt, dass der Kläger innerhalb der Klagefrist einen in einer Amtssprache der Europäischen Union abgefassten Klageschriftsatz eingereicht hat (vgl. hierzu FG des Saarlandes, Urteil vom 30.09.1988, 2 K 174/87, EFG 1989, 28), lässt der Senat ausdrücklich dahinstehen.
  • VG München, 16.03.2012 - M 16 K 11.30885

    Russische Föderation; Folgeantrag; Klage verfristet

    Auszug aus FG Hamburg, 15.03.2017 - 4 K 18/17
    Aus dieser Regelung wird gefolgert, dass ein in nicht deutscher Sprache abgefasster Schriftsatz keine Rechtswirkung erzeuge; eine Klageschrift, die in einer fremden Sprache abgefasst sei, sei nicht rechtserheblich und damit nicht fristwahrend (vgl. Stapperfend, in: Gräber, FGO, § 52 Rz. 39; Brandis, in: Tipke/Kruse, § 52 FGO Rz. 27; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.04.2001, L 7 U 4894/99, juris; Bayerisches OLG, Beschluss vom 19.12.2003, 1Z BR 42/03, juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 06.06.2013, 1 Ws 311/13, juris; VG München, Gerichtsbescheid vom 16.03.2012, M 16 K 11.30885, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.04.2001 - L 7 U 4894/99
    Auszug aus FG Hamburg, 15.03.2017 - 4 K 18/17
    Aus dieser Regelung wird gefolgert, dass ein in nicht deutscher Sprache abgefasster Schriftsatz keine Rechtswirkung erzeuge; eine Klageschrift, die in einer fremden Sprache abgefasst sei, sei nicht rechtserheblich und damit nicht fristwahrend (vgl. Stapperfend, in: Gräber, FGO, § 52 Rz. 39; Brandis, in: Tipke/Kruse, § 52 FGO Rz. 27; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.04.2001, L 7 U 4894/99, juris; Bayerisches OLG, Beschluss vom 19.12.2003, 1Z BR 42/03, juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 06.06.2013, 1 Ws 311/13, juris; VG München, Gerichtsbescheid vom 16.03.2012, M 16 K 11.30885, juris).
  • OLG Bamberg, 06.06.2013 - 1 Ws 311/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Glaubhaftmachung;

    Auszug aus FG Hamburg, 15.03.2017 - 4 K 18/17
    Aus dieser Regelung wird gefolgert, dass ein in nicht deutscher Sprache abgefasster Schriftsatz keine Rechtswirkung erzeuge; eine Klageschrift, die in einer fremden Sprache abgefasst sei, sei nicht rechtserheblich und damit nicht fristwahrend (vgl. Stapperfend, in: Gräber, FGO, § 52 Rz. 39; Brandis, in: Tipke/Kruse, § 52 FGO Rz. 27; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.04.2001, L 7 U 4894/99, juris; Bayerisches OLG, Beschluss vom 19.12.2003, 1Z BR 42/03, juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 06.06.2013, 1 Ws 311/13, juris; VG München, Gerichtsbescheid vom 16.03.2012, M 16 K 11.30885, juris).
  • FG Münster, 16.09.1988 - IV 3452/86
    Auszug aus FG Hamburg, 15.03.2017 - 4 K 18/17
    Ob sich die fristwahrende Klageerhebung bereits aus dem Gesichtspunkt ergibt, dass der Kläger innerhalb der Klagefrist einen in einer Amtssprache der Europäischen Union abgefassten Klageschriftsatz eingereicht hat (vgl. hierzu FG des Saarlandes, Urteil vom 30.09.1988, 2 K 174/87, EFG 1989, 28), lässt der Senat ausdrücklich dahinstehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2018 - 1 A 2/18

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines marokkanischen Staatsangehörigen

    Der zuletzt vom Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 15. März 2017 - 4 K 18/17 -, juris, vertretenen Auffassung, wonach eine wirksame Klageerhebung auch vorliege, wenn innerhalb der Klagefrist lediglich ein nicht in deutscher Sprache verfasster Schriftsatz eingereicht wurde und das Gericht von Amts wegen eine Übersetzung veranlasst hat, dürfte der Wortlaut des § 184 Satz 1 GVG entgegenstehen.
  • LSG Bayern, 28.11.2018 - L 13 R 533/18

    Widerspruchsbescheid, Witwerrente, Entscheidung durch Gerichtsbescheid,

    Wiedereinsetzung in Fristen ist ggf. zu gewähren und von Amts wegen eine Übersetzung einzuholen, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass es sich hierbei um ein Klage- oder Rechtsschutzbegehren handeln könnte (FG Hamburg, Urteil vom 15.03.2017 - 4 K 18/17; BVerfG, Beschluss vom 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74 - BVerfGE 40, 95).
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