Rechtsprechung
   FG Münster, 13.10.2017 - 4 K 1891/14 F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,42834
FG Münster, 13.10.2017 - 4 K 1891/14 F (https://dejure.org/2017,42834)
FG Münster, Entscheidung vom 13.10.2017 - 4 K 1891/14 F (https://dejure.org/2017,42834)
FG Münster, Entscheidung vom 13. Oktober 2017 - 4 K 1891/14 F (https://dejure.org/2017,42834)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,42834) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Anschaffungskosten eines ungarischen Professorentitels keine Betriebsausgaben

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Betriebsausgabenabzug für den gekauften Professorentitel?

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer | Ist die Vermittlungsprovision für eine ausländische Gast-Professur eine Betriebsausgabe im Rahmen der zahnärztlichen..

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Betriebsausgabenabzug für Honorarzahlungen eines Zahnarztes zur Erlangung eines Professorentitels

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Kosten für einen gekauften Professorentitel sind keine Betriebsausgaben

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 104 (Kurzinformation)

    Steuerrecht | Einkommensteuerrecht | Kein Betriebsausgabenabzug eines Zahnarztes für Professorentitel in Ungarn

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 1949
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus FG Münster, 13.10.2017 - 4 K 1891/14
    bb) Beruhen die Aufwendungen - wie hier - in nicht unbedeutendem Maße sowohl auf privaten als auch auf beruflichen bzw. betrieblichen Umständen, kommt zwar grundsätzlich eine Aufteilung der Aufwendungen in Betracht (vgl. BFH-Beschluss vom21. September 2009 GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672).

    Greifen aber diese Veranlassungsbeiträge so ineinander, dass eine Trennung nicht möglich ist, weil es an objektivierbaren Kriterien für eine Aufteilung fehlt, kommt ein Abzug der Aufwendungen insgesamt nicht in Betracht (vgl. BFH-Beschluss vom 21. September 2009 GrS 1/06, a.a.O.).

  • BFH, 02.03.1978 - IV R 45/73

    Keine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG bei nicht buchführungspflichtigem

    Auszug aus FG Münster, 13.10.2017 - 4 K 1891/14
    Der BFH habe bereits entschieden, dass Kosteneiner Zweitpromotion eines praktizierenden Arztes nicht als Betriebsausgaben anzusehen seien (Urteil vom 2. März 1978 IV R 45/73, BFHE 125, 45, BStBl II 1978, 431).

    aa) Bei der Beurteilung von Promotionskosten (Bildungsaufwendungen als Werbungskosten) wird davon ausgegangen, dass zwar (auch) die private Lebensführung(§ 12 EStG) betroffen ist (s. dazu schon BFH-Urteil vom 2. März 1978 IV R 45/73, BFHE 125, 45, BStBl II 1978, 431), dass aber dieser Zusammenhang zum einen aufgrund des Charakters als berufliche Qualifizierungsmaßnahme und zum anderen aufgrund weiterer positiver Effekte (wie Auswirkungen auf die Einkommenssituation) überlagert wird bzw. werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 4. November 2003 VI R 96/01, BFHE 203, 500, BStBl II 2004, 891).

  • FG Münster, 09.07.2003 - 1 K 3346/01

    Aufwendungen für ein Promotionsstudium an einer ausländischen Universität als

    Auszug aus FG Münster, 13.10.2017 - 4 K 1891/14
    Der Senat folgt insofern der Einschätzung des FG Münster im Urteil vom 9. Juli 2003 1 K 3346/01 E (EFG 2003, 1610, nachgehend BFH-Beschluss vom 8. Juni 2004 VI B 158/03, BFH/NV 2004, 1406), wonach die Führung eines Doktortitels, dem keine nennenswerten eigenen Studienleistungen zugrunde lagen, in schädlichem Umfang privat mitveranlasst ist (s. auch bereits FG des Saarlandes vom 1. Februar 1989 1 K 255/87, EFG 1989, 275 sowie Theisen DB 2003, 1753, 1757, 1759).
  • BFH, 10.02.2005 - VI B 33/04

    Aufwendungen für Philosophiestudium eines 78jährigen als Berufsausbildungskosten?

    Auszug aus FG Münster, 13.10.2017 - 4 K 1891/14
    Die Frage, ob nach Maßgabe der vorstehenden Grundsätze im jeweiligen Einzelfallein hinreichend erwerbsbezogener Veranlassungszusammenhang zu bejahen ist, oder ob eine dem Bereich der privaten Lebensführung zuzuweisende Maßnahme vorliegt,haben die Finanzgerichte unter Berücksichtigung aller entscheidungserheblichen Umstände zu beantworten (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Februar 2005 VI B 33/04, BFH/NV 2005, 1056).
  • BFH, 08.06.2004 - VI B 158/03

    Promotionskosten als WK

    Auszug aus FG Münster, 13.10.2017 - 4 K 1891/14
    Der Senat folgt insofern der Einschätzung des FG Münster im Urteil vom 9. Juli 2003 1 K 3346/01 E (EFG 2003, 1610, nachgehend BFH-Beschluss vom 8. Juni 2004 VI B 158/03, BFH/NV 2004, 1406), wonach die Führung eines Doktortitels, dem keine nennenswerten eigenen Studienleistungen zugrunde lagen, in schädlichem Umfang privat mitveranlasst ist (s. auch bereits FG des Saarlandes vom 1. Februar 1989 1 K 255/87, EFG 1989, 275 sowie Theisen DB 2003, 1753, 1757, 1759).
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Münster, 13.10.2017 - 4 K 1891/14
    Eine betriebliche Veranlassung i.d.S. wird angenommen, wenn ein tatsächlicher oder wirtschaftlicher Zusammenhang zu einer durch den Unternehmer ausgeübten Tätigkeit besteht und diese Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht vorgenommen wird, also eine wirtschaftlich auf Vermögensmehrung gerichtete Tätigkeit darstellt (vgl. grundlegend BFH-Beschlüsse vom4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BStBl II 1990, 817; vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405).
  • BFH, 04.11.2003 - VI R 96/01

    Promotionskosten als Werbungskosten

    Auszug aus FG Münster, 13.10.2017 - 4 K 1891/14
    aa) Bei der Beurteilung von Promotionskosten (Bildungsaufwendungen als Werbungskosten) wird davon ausgegangen, dass zwar (auch) die private Lebensführung(§ 12 EStG) betroffen ist (s. dazu schon BFH-Urteil vom 2. März 1978 IV R 45/73, BFHE 125, 45, BStBl II 1978, 431), dass aber dieser Zusammenhang zum einen aufgrund des Charakters als berufliche Qualifizierungsmaßnahme und zum anderen aufgrund weiterer positiver Effekte (wie Auswirkungen auf die Einkommenssituation) überlagert wird bzw. werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 4. November 2003 VI R 96/01, BFHE 203, 500, BStBl II 2004, 891).
  • BFH, 07.08.1967 - VI R 25/67

    Anerkennung von Habilitationskosten eines wissenschaftlichen Assistenten als

    Auszug aus FG Münster, 13.10.2017 - 4 K 1891/14
    Er verwies auf die Behandlung der Kosten für eine Habilitation (Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 7. August 1967 VI R 25/67, BFHE 90, 32, BStBl III 1967, 778).
  • FG Saarland, 01.02.1989 - 1 K 255/87

    Einkommensteuer; Aufwendungen für Professorentitel als Betriebsausgaben

    Auszug aus FG Münster, 13.10.2017 - 4 K 1891/14
    Der Senat folgt insofern der Einschätzung des FG Münster im Urteil vom 9. Juli 2003 1 K 3346/01 E (EFG 2003, 1610, nachgehend BFH-Beschluss vom 8. Juni 2004 VI B 158/03, BFH/NV 2004, 1406), wonach die Führung eines Doktortitels, dem keine nennenswerten eigenen Studienleistungen zugrunde lagen, in schädlichem Umfang privat mitveranlasst ist (s. auch bereits FG des Saarlandes vom 1. Februar 1989 1 K 255/87, EFG 1989, 275 sowie Theisen DB 2003, 1753, 1757, 1759).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2013 - 19 B 1032/12

    Untersagung der Führung einer ausländischen (ungarischen) Professorbezeichnung

    Auszug aus FG Münster, 13.10.2017 - 4 K 1891/14
    Denn die Bezeichnung wird in der Öffentlichkeit und in Fachkreisen nicht nur als prestigeträchtig, sondern darüber hinaus auch als Ausdruck herausragender beruflicher und fachlicher Kompetenz verstanden und durchaus gezielt zur Einnahmesteigerung eingesetzt (vgl. auch Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. August 2013 19 B 1032/12, juris).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

  • FG Schleswig-Holstein, 06.03.2019 - 4 K 48/18

    Aufwendungen zur Erlangung einer Professur als Sonderbetriebsausgaben - Änderung

    Durch Urteil vom 13.10.2017 4 K 18901/14 F, EFG 2017, 1949 entschied das Finanzgericht Münster, dass von einem promovierten Zahnmediziner getätigte Aufwendungen zur Vermittlung einer Gastprofessur nicht als Betriebsausgaben anzuerkennen seien.

    Aus den vom Finanzgericht Münster in der Entscheidung EFG 2017, 1949 aufgezeigten Gründen sei hier von einer nicht unbedeutenden privaten Mitveranlassung der Aufwendungen auszugehen.

    Die Professorbezeichnung wird in der Öffentlichkeit und in Fachkreisen nicht nur als prestigeträchtig, sondern darüber hinaus auch als Ausdruck herausragender beruflicher und fachlicher Kompetenz verstanden und auch durchaus gezielt zur Einnahmesteigerung eingesetzt (grundlegend: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.08.2013, 19 B 1032/12 - juris Rz. 37 sowie Finanzgericht Münster, Urteil vom 13.10.2017 4 K 1891/14 F, EFG 2017, 1949).

    Die vom FA vorgebrachten Abgrenzungskriterien lassen sich im Streitfall auch nicht auf den vom Finanzgericht Münster, EFG 2017, 1949 unter der juris Rz. 35 zitierten Beschluss des BFH vom 8.06.2004 VI B 158/03, BFH/NV 2004, 1406 stützen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2019 - 19 B 5/19

    Verstehen der Professorbezeichnung in der Öffentlichkeit und in Fachkreisen als

    FG, Urteil vom 6. März 2019 - 4 K 48/18 -, juris, Rn. 29, FG Münster, Urteil vom 13. Oktober 2017 - 4 K 1891/14 F -, juris, Rn. 28.
  • VG Schwerin, 29.12.2020 - 6 A 3301/16

    Gewährung von (höheren) Wohngeldleistungen

    Insofern ist hier davon auszugehen, dass sich die (Aus-)Wirkungen der Führung eines Doktortitels in der beruflichen und der privaten Sphäre nicht messen oder anhand objektivierbarer Kriterien differenzieren lassen (vgl. insgesamt FG Münster, Urteil vom 13. Oktober 2017 - 4 K 1891/14 F -, Rn. 32 - 35, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht