Rechtsprechung
   FG Sachsen, 10.10.2013 - 4 K 1898/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,43823
FG Sachsen, 10.10.2013 - 4 K 1898/11 (https://dejure.org/2013,43823)
FG Sachsen, Entscheidung vom 10.10.2013 - 4 K 1898/11 (https://dejure.org/2013,43823)
FG Sachsen, Entscheidung vom 10. Oktober 2013 - 4 K 1898/11 (https://dejure.org/2013,43823)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,43823) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewerbesteuerbefreiung eines Krankenhauses nach § 3 Nr. 20 b, d Gewerbesteuergesetz (GewStG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbesteuerrechtlicher Begriff des Krankenhauses keine Gewerbesteuerbefreiung für Rehabilitationszentrum, das weder pflegerisch tätig ist noch eine stationäre Behandlung anbietet

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerbesteuerrechtlicher Begriff des Krankenhauses - keine Gewerbesteuerbefreiung für Rehabilitationszentrum, das weder pflegerisch tätig ist noch eine stationäre Behandlung anbietet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Schleswig-Holstein, 21.02.2001 - II 279/00

    Gewerbesteuerbefreiung für Erträge aus der ambulanten Rehabilitation trotz

    Auszug aus FG Sachsen, 10.10.2013 - 4 K 1898/11
    habe im Urteil vom 21.02.2001, Az II 279/00, teilstationäre Rehabilitationseinrichtungen als "Einrichtung zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen" im Sinne des § 3 Nr. 20 d Gewerbesteuergesetz eingeordnet.

    Bereits mehrfach sei von Gerichten ausdrücklich bestätigt worden, dass teilstationäre Rehabilitationseinrichtungen mit den durch sie typischer Weise erbrachten Leistungen Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen im Sinne des § 3 Nr. 20 d Gewerbesteuergesetz seien (z. B. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil von 12.11.2012, Az. 7 K 10204/09, Betriebsberater 2013, 1045 und Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil von 21.02.2001, Az. II 279/00).

    Die Aufnahme setzt eine intensivere Form der Unterbringung voraus (ebenso FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.02.2001 II 279/00, a. a. O.).

    Eine Einrichtung zur ambulanten Pflege im Sinne des § 3 Nr. 20 d, 2. Alt. GewStG scheitert daran, dass darunter gemäß § 71 Abs. 1 SGB XI nur Einrichtungen fallen, die die Pflegebedüftigen "in ihrer Wohnung pflegen und hauswirtschaftlich versorgen." (ebenso FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.02.2001 II 279/00, a. a. O.).

    Eine Gewerbesteuerbefreiung kommt danach bereits dem Grunde nach nicht in Betracht (vgl. Urteil des FG Schleswig Holstein vom 21.02.2001, Az. II 279/00, EFG 2001, 645).

  • BFH, 22.10.2003 - I R 65/02

    Gewerbesteuerpflicht eines ambulanten Rehabilitationszentrums

    Auszug aus FG Sachsen, 10.10.2013 - 4 K 1898/11
    Der Beklagte verweist insoweit auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22.10.2003, I R 65/02, Bundessteuerblatt II 2004, 300 .

    Die dort enthaltenen gesetzlichen Definitionen (vgl. § 2 Nr. 1 KHG , § 107 SGB V ) sind dennoch erläuternd heranzuziehen (ebenso BFH, Urteil vom 22.10.2003 I R 65/02, BStBl II 2004, 300 , und BFH-Urteil vom 22.06.2011 I R 59/10, BFH/NV 2012, 61, jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Denn die Behandlung des Patienten in einer Rehabilitationseinrichtung ohne die Möglichkeit der stationären Unterbringung und einer durchgängigen Vollverpflegung ist keine Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus im Sinne des § 2 Nr. 1 KHG (BFH, Urteil vom 22.10.2003 I R 65/02, a. a. O., Sarrazin in Lenski/Steinberg, Kommentar zum GewStG , § 3 Randnr. 497).

    Die Grundsätze des BFH-Urteils vom 22.10.2003 I R 65/02 sind entgegen der Auffassung der Klägerin nicht überholt.

    Infolgedessen scheidet für ein ambulantes Rehabilitationszentrum der gewerbesteuerrechtliche Befreiungstatbestand nach § 3 Nr. 20 d GewStG aus (ebenso BFH-Urteil vom 22.10.2003 I R 65/02, a. a. O., am Ende).

  • FG Niedersachsen, 12.11.2012 - 7 K 10204/09
    Auszug aus FG Sachsen, 10.10.2013 - 4 K 1898/11
    Bereits mehrfach sei von Gerichten ausdrücklich bestätigt worden, dass teilstationäre Rehabilitationseinrichtungen mit den durch sie typischer Weise erbrachten Leistungen Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen im Sinne des § 3 Nr. 20 d Gewerbesteuergesetz seien (z. B. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil von 12.11.2012, Az. 7 K 10204/09, Betriebsberater 2013, 1045 und Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil von 21.02.2001, Az. II 279/00).

    Wie sich aus dem als Anlage K 16 (Blatt 144 ff der Gerichtsakte) vorgelegten Mustertherapieplan ergebe, erfolge eine Behandlung der Patienten in der Rehabilitationsklinik der Klägerin mindestens in jenem Umfang, den das Niedersächsische Finanzgericht (Urteil von 12.11.2012, Az. 7 K 10204/09, a.a.O.) als ausreichend erachtet habe, um von einer Verlagerung des Lebensmittelpunktes auszugehen.

    Soweit das Niedersächsische Finanzgericht in seinem Urteil vom 12.11.2012 (Az. 7 K 10204/09) die Auffassung vertreten habe, dass eine Einrichtung, die grundlegend mit der der Klägerin vergleichbar sein möge, unter die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 d Gewerbesteuergesetz (Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen) falle, sei zunächst darauf hinzuweisen, dass das vorgenannte Urteil nicht rechtskräftig sei (Revision beim BFH anhängig unter Az. X R 2/13).

    Es komme mithin entscheidend darauf an, ob die Klägerin eine ambulante oder teilstationäre Einrichtung betreibe (so auch Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 12.11.2012, 7 K 10204/09).

    Infolgedessen wären Tätigkeiten der Klägerin im Rahmen von z. B. "allgemeinen" Physiotherapieleistungen bei Patienten, die nur kurz in den Räumen der Klägerin erscheinen, ohnehin nicht von der Gewerbesteuer befreit (vgl. hierzu auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 12.11.2012, a. a. O. und BFH-Urteil vom 22.06.2011 I R 43/10, BStBl II 2011, 892).

  • BFH, 22.06.2011 - I R 43/10

    Umfang der Gewerbesteuerbefreiung von Altenheimen, Altenwohnheimen und

    Auszug aus FG Sachsen, 10.10.2013 - 4 K 1898/11
    Infolgedessen wären Tätigkeiten der Klägerin im Rahmen von z. B. "allgemeinen" Physiotherapieleistungen bei Patienten, die nur kurz in den Räumen der Klägerin erscheinen, ohnehin nicht von der Gewerbesteuer befreit (vgl. hierzu auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 12.11.2012, a. a. O. und BFH-Urteil vom 22.06.2011 I R 43/10, BStBl II 2011, 892).
  • BFH, 22.06.2011 - I R 59/10

    Umfang der Gewerbesteuerbefreiung für Krankenhäuser

    Auszug aus FG Sachsen, 10.10.2013 - 4 K 1898/11
    Die dort enthaltenen gesetzlichen Definitionen (vgl. § 2 Nr. 1 KHG , § 107 SGB V ) sind dennoch erläuternd heranzuziehen (ebenso BFH, Urteil vom 22.10.2003 I R 65/02, BStBl II 2004, 300 , und BFH-Urteil vom 22.06.2011 I R 59/10, BFH/NV 2012, 61, jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BFH, 09.09.2015 - X R 2/13

    Rettungsdienste und Krankentransporte sind nicht gemeinnützig

    Auszug aus FG Sachsen, 10.10.2013 - 4 K 1898/11
    Soweit das Niedersächsische Finanzgericht in seinem Urteil vom 12.11.2012 (Az. 7 K 10204/09) die Auffassung vertreten habe, dass eine Einrichtung, die grundlegend mit der der Klägerin vergleichbar sein möge, unter die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 d Gewerbesteuergesetz (Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen) falle, sei zunächst darauf hinzuweisen, dass das vorgenannte Urteil nicht rechtskräftig sei (Revision beim BFH anhängig unter Az. X R 2/13).
  • BFH, 18.09.2007 - I R 30/06

    Die von einem Kassenarzt betriebene ambulante "Dialysestation" ist kein

    Auszug aus FG Sachsen, 10.10.2013 - 4 K 1898/11
    Später habe der Bundesfinanzhof im Beschluss vom 18.09.2007, I R 30/06, und im Urteil vom 05.02.2004 V R II/03 ausgeführt, dass mangels eigener Definition der Begrifflichkeiten im § 3 Nr. 20 Gewerbesteuergesetz auf die im Sozialgesetzbuch enthaltenen Begriffsbestimmungen zurückzugreifen sei.
  • BFH, 01.03.1995 - IV B 43/94

    Einrichtungen zur ambulanten Vorsorge und Rehabilitation

    Auszug aus FG Sachsen, 10.10.2013 - 4 K 1898/11
    Nicht zu den Krankenhäusern zählt eine Einrichtung, die - wie vorliegend - ganz überwiegend ambulante medizinische Leistungen abrechnet und nicht über die Möglichkeit einer stationären Behandlung und einer durchgängigen Vollverpflegung verfügt (vgl. zum Ganzen Gersch in Klein, Kommentar zur AO , 11. Auflage, § 67 Randnr. 2; Glanegger/Güroff, Kommentar zum GewStG , 6. Auflage, § 3 Nr. 20 Randnr. 180; Sarrazin in Lenski/Steinberg, Kommentar zum GewStG , § 3 Randnr. 497 und BFH-Beschluss vom 01.03.1995 IV B 43/94, BStBl II 1995, 418 ).
  • BFH, 25.01.2017 - I R 74/14

    Gewerbesteuerpflicht eines Dialysezentrums

    Letzteres erfordert die Möglichkeit der Übernachtung sowie der Vollverpflegung und damit die Möglichkeit stationärer Behandlung (Senatsurteil in BFHE 204, 278, BStBl II 2004, 300; BFH-Urteil in BFHE 251, 59, BStBl II 2016, 286; ebenso Sächsisches FG, Urteil vom 10. Oktober 2013  4 K 1898/11, juris).

    Denn die Klägerin erfüllt die Anforderungen der --für die Auslegung des Begriffs der Einrichtungen zur ambulanten Pflege heranzuziehenden (Senatsbeschluss in BFHE 219, 184, BStBl II 2009, 126; BFH-Urteil in BFHE 251, 59, BStBl II 2016, 286; ebenso Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 21. Februar 2001 II 279/00, EFG 2001, 645; Sächsisches FG, Urteil vom 10. Oktober 2013  4 K 1898/11, juris; Güroff in Glanegger/Güroff, GewStG, 8. Aufl., § 3 Nr. 20 Rz 435; vgl. auch BFH-Urteil vom 8. September 1994 IV R 85/93, BFHE 175, 451, BStBl II 1995, 67)-- Legaldefinition des § 71 Abs. 1 SGB XI nicht.

  • BFH, 09.09.2015 - X R 2/13

    Gewerbesteuerpflicht eines ambulanten Rehabilitationszentrums vor 2015

    Die Möglichkeit der Unterbringung und Verpflegung enthält begriffsnotwendig die Möglichkeit der Übernachtung sowie der Vollverpflegung und damit die Möglichkeit vollstationärer Behandlung (so ausdrücklich BFH-Urteil vom 22. Oktober 2003 I R 65/02, BFHE 204, 278, BStBl II 2004, 300; ebenso Urteile des Sächsischen FG vom 10. Oktober 2013  4 K 1898/11, sowie des FG Münster vom 25. August 2014  9 K 106/12 G, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2015, 315, betreffend ein ambulantes Dialysezentrum, Revision eingelegt: I R 74/14), die der Kläger nach den --unstreitigen-- Feststellungen des FG nicht erbracht hat und nicht erbringen konnte.
  • FG Münster, 25.08.2014 - 9 K 106/12

    Steuerpflicht von Dialysezentren

    Der Gesetzgeber überschreitet die verfassungsrechtliche Grenze seiner Gestaltungsfreiheit nicht, wenn er Krankenhäuser wegen der von diesen grundsätzlich gewährleisteten vollstationären Versorgung und ihrer damit verbundenen besonderen Bedeutung für das Gesundheitssystem von der Gewerbesteuer befreit, ohne gleichzeitig für alle denkbaren anderen Leistungen, die ebenfalls der Gesundheitsversorgung dienen und unter Umständen über die Sozialversicherung abgerechnet werden, dieselbe Steuervergünstigung zu gewähren (vgl. auch zur Gewerbesteuerpflicht eines Arztes für Laboratoriumsmedizin BFH-Urteil vom 21.3.1995 XI R 85/93, BFHE 177, 377, BStBl II 1995, 732; zur Gewerbesteuerpflicht von Krankentransport und Rettungsdienst BFH-Urteil vom 18.9.2007 I R 30/06, BFHE 219, 184, BStBl II 2009, 126; zur Gewerbesteuerpflicht ambulanter Rehabilitationszentren bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2014 siehe BFH-Urteil vom 22.10.2003 I R 65/02, BFHE 204, 278, BStBl II 2004, 300 und Sächsisches Finanzgericht - FG -, Urteil vom 10.10.2013 4 K 1898/11, Nichtzulassungsbeschwerde I B 176/13, a.A. allerdings Niedersächsisches FG, Urteil vom 12.11.2012 7 K 10204/09, DStRE 2013, 1497; vgl. außerdem zur zulässigen steuerlichen Differenzierung zwischen einer Heimunterbringung und ambulanten Maßnahmen, wenngleich dort im Bereich der Pflege, BFH-Urteil vom 8.9.1994 IV R 85/93, BFHE 175, 451, BStBl II 1995, 67).
  • BFH, 15.10.2014 - I B 176/13

    Rechtliches Gehör - Gewerbesteuerbefreiung für ein Reha-Zentrum - Länge der

    In seinem klageabweisenden Urteil vom 10. Oktober 2013  4 K 1898/11 ließ es die Revision nicht zu.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht