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   FG Münster, 21.06.2013 - 4 K 1918/11 E   

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https://dejure.org/2013,16239
FG Münster, 21.06.2013 - 4 K 1918/11 E (https://dejure.org/2013,16239)
FG Münster, Entscheidung vom 21.06.2013 - 4 K 1918/11 E (https://dejure.org/2013,16239)
FG Münster, Entscheidung vom 21. Juni 2013 - 4 K 1918/11 E (https://dejure.org/2013,16239)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Aufteilung eines Gewinns aus der Veräußerung eines Grundstücks in Bezug auf die vom Bundesverfassungsgericht teilweise für verfassungswidrig erklärte Verlängerung der Spekulationsfrist von zwei Jahren auf zehn Jahre

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 22 Nr 2; EStG § 52a Abs 11; EStG § 23
    Aufteilung eines Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Spekulationsgeschäfte - Aufteilung eines Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • nrw.de PDF, S. 1 (Pressemitteilung)

    Sonderabschreibungen gehören nicht zum steuerpflichtigen Spekulationsgewinn

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Sonderabschreibungen und der steuerpflichtige Spekulationsgewinn

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Sonderabschreibungen gehören nicht zum steuerpflichtigen Spekulationsgewinn

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Sonderabschreibungen und Spekulationsgewinn

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Sonderabschreibungen gehören nicht zum steuerpflichtigen Spekulationsgewinn

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Sonderabschreibungen gehören nicht zum steuerpflichtigen Spekulationsgewinn

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Sonderabschreibungen gehören nicht zum steuerpflichtigen Spekulationsgewinn!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sonderabschreibungen gehören nicht zum steuerpflichtigen Spekulationsgewinn - Bei Aufteilung eines Veräußerungsgewinnes in steuerpflichtige und steuerfreie Anteile sind Abschreibungen und Absetzungen nicht lediglich linear zu berücksichtigen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1499
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 11.04.2012 - IX B 14/12

    Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 Abs.

    Auszug aus FG Münster, 21.06.2013 - 4 K 1918/11
    Eine zeitlich lineare Aufteilung, wie sie vom Beklagten entsprechend der "Vereinfachungsregelung" in Tz. II.1 des BMF-Schreibens vom 20.12.2010 (BStBl I 2011, 14) vorgenommen wurde, entspricht den Vorgaben des BVerfG nicht (so im Ergebnis auch Niedersächsisches FG, Beschluss vom 27.12.2011 9 V 280/11, EFG 2012, 1460; zweifelnd auch BFH-Beschlüsse vom 11.4.2012 IX B 14/12, BFH/NV 2012, 1130 und vom 12.7.2012 IX B 64/12, BFH/NV 2012, 1782).

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Rechtsfrage, ob es sich bei im Rahmen der Berechnung des Veräußerungsgewinns nach § 23 Abs. 3 EStG zu berücksichtigenden Abschreibungen um "Wertzuwächse" im Sinne der BVerfG-Rechtsprechung handelt, noch unentschieden (BFH-Beschlüsse vom 11.4.2012 IX B 14/12, BFH/NV 2012, 1130 und vom 12.7.2012 IX B 64/12, BFH/NV 2012, 1782).

  • BFH, 12.07.2012 - IX B 64/12

    Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften nach der

    Auszug aus FG Münster, 21.06.2013 - 4 K 1918/11
    Eine zeitlich lineare Aufteilung, wie sie vom Beklagten entsprechend der "Vereinfachungsregelung" in Tz. II.1 des BMF-Schreibens vom 20.12.2010 (BStBl I 2011, 14) vorgenommen wurde, entspricht den Vorgaben des BVerfG nicht (so im Ergebnis auch Niedersächsisches FG, Beschluss vom 27.12.2011 9 V 280/11, EFG 2012, 1460; zweifelnd auch BFH-Beschlüsse vom 11.4.2012 IX B 14/12, BFH/NV 2012, 1130 und vom 12.7.2012 IX B 64/12, BFH/NV 2012, 1782).

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Rechtsfrage, ob es sich bei im Rahmen der Berechnung des Veräußerungsgewinns nach § 23 Abs. 3 EStG zu berücksichtigenden Abschreibungen um "Wertzuwächse" im Sinne der BVerfG-Rechtsprechung handelt, noch unentschieden (BFH-Beschlüsse vom 11.4.2012 IX B 14/12, BFH/NV 2012, 1130 und vom 12.7.2012 IX B 64/12, BFH/NV 2012, 1782).

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus FG Münster, 21.06.2013 - 4 K 1918/11
    Das Verfahren über den hiergegen eingelegten Einspruch ruhte wegen der beim BVerfG anhängigen Verfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der Spekulationsfrist (Aktenzeichen 2 BvL 2/04 und 2 BvL 13/05).

    In den Fällen, in denen die Spekulationsfrist am 31.12.1998 bereits abgelaufen war, verstößt die Anwendungsbestimmung zur Neuregelung gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes und ist nichtig, soweit in dem Veräußerungsgewinn auch Wertsteigerungen erfasst werden, die bis zur Verkündung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 am 31.3.1999 entstanden sind und die nach der zuvor geltenden Rechtslage bis zum Zeitpunkt der Verkündung steuerfrei realisiert worden sind oder hätten realisiert werden können (BVerfG-Beschluss vom 7.7.2010 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BVerfGE 127, 1, unter C. II. 2. b) der Gründe).

  • FG Niedersachsen, 27.12.2011 - 9 V 280/11

    Verfassungsmäßigkeit einer rückwirkenden Verlängerung der Spekulationsfrist von

    Auszug aus FG Münster, 21.06.2013 - 4 K 1918/11
    Eine zeitlich lineare Aufteilung, wie sie vom Beklagten entsprechend der "Vereinfachungsregelung" in Tz. II.1 des BMF-Schreibens vom 20.12.2010 (BStBl I 2011, 14) vorgenommen wurde, entspricht den Vorgaben des BVerfG nicht (so im Ergebnis auch Niedersächsisches FG, Beschluss vom 27.12.2011 9 V 280/11, EFG 2012, 1460; zweifelnd auch BFH-Beschlüsse vom 11.4.2012 IX B 14/12, BFH/NV 2012, 1130 und vom 12.7.2012 IX B 64/12, BFH/NV 2012, 1782).
  • BFH, 06.05.2014 - IX R 27/13

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 6. Mai 2014 IX R 39/13 -

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 21. Juni 2013  4 K 1918/11 E wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) setzte in der in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2013, 1499 veröffentlichten Entscheidung die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BVerfG in BVerfGE 127, 1, BStBl II 2011, 76 mit 4.904 DM an.

    Das FA beantragt, das Urteil des FG Münster vom 21. Juni 2013  4 K 1918/11 E aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BFH, 06.05.2014 - IX R 39/13

    Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften nach der

    Das Vertrauen des Steuerpflichtigen in die Nichtsteuerbarkeit der mit Ablauf der (alten) zweijährigen Spekulationsfrist geschützten Vermögensposition ist im Fall der Vornahme einer Sonderabschreibung ebenso schützenswert wie bei tatsächlichen Wertsteigerungen des Grundstücks (FG Münster, Urteil vom 21. Juni 2013  4 K 1918/11 E, EFG 2013, 1499; Niedersächsisches FG in EFG 2013, 1840, unter 1.b bb (2); FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Oktober 2013  8 K 3145/11, juris, unter 1.c; FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. März 2012  7 V 7191/11, EFG 2012, 1462; auch FG Düsseldorf, Urteil vom 25. April 2013  8 K 3988/11 F, juris, unter juris-Rz 25, 27).

    Das Vertrauen auf die steuerwirksame Inanspruchnahme einer Sonderabschreibung gehört damit vom Tag der Inanspruchnahme an zu einer schutzwürdigen Vertrauensgrundlage (vgl. Beschlüsse des BVerfG vom 3. Dezember 1997  2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67, unter C.I.2.; vom 5. Februar 2002  2 BvR 305/93, 2 BvR 348/93, BVerfGE 105, 17, unter C.II.3.b cc; BFH-Beschluss in BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284, unter B.III.2.d und 4.b; FG Münster, Urteil in EFG 2013, 1499).

  • BFH, 06.05.2014 - IX R 40/13

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 6. Mai 2014 IX R 39/13 -

    Das Vertrauen des Steuerpflichtigen in die Nichtsteuerbarkeit der mit Ablauf der (alten) zweijährigen Spekulationsfrist geschützten Vermögensposition ist im Fall der Vornahme einer Sonderabschreibung ebenso schützenswert wie bei tatsächlichen Wertsteigerungen des Grundstücks (FG Münster, Urteil vom 21. Juni 2013  4 K 1918/11 E, EFG 2013, 1499; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Oktober 2013  8 K 3145/11, juris, unter 1.c; FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. März 2012  7 V 7191/11, EFG 2012, 1462; auch FG Düsseldorf, Urteil vom 25. April 2013  8 K 3988/11 F, juris, unter juris-Rz 25, 27).

    Das Vertrauen auf die steuerwirksame Inanspruchnahme einer Sonderabschreibung gehört damit vom Tag der Inanspruchnahme an zu einer schutzwürdigen Vertrauensgrundlage (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 3. Dezember 1997  2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67, unter C.I.2.; vom 5. Februar 2002  2 BvR 305/93, 2 BvR 348/93, BVerfGE 105, 17, unter C.II.3.b cc; Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 16. Dezember 2013 IX R 46/02, BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284, unter B.III.2.d und 4.b; FG Münster in EFG 2013, 1499).

  • BFH, 06.05.2014 - IX R 51/13

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 6. Mai 2014 IX R 39/13 -

    Das Vertrauen des Steuerpflichtigen in die Nichtsteuerbarkeit der mit Ablauf der (alten) zweijährigen Spekulationsfrist geschützten Vermögensposition ist im Fall der Vornahme einer erhöhten AfA ebenso schützenswert wie bei tatsächlichen Wertsteigerungen des Grundstücks (FG Münster, Urteil vom 21. Juni 2013  4 K 1918/11 E, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2013, 1499, juris-Rz 25; Niedersächsisches FG, Urteil vom 21. August 2013  9 K 252/11, EFG 2013, 1840, unter 1.b bb(2); FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. März 2012  7 V 7191/11, EFG 2012, 1462; auch FG Düsseldorf, Urteil vom 25. April 2013  8 K 3988/11 F, juris, unter juris-Rz 25, 27).

    Das Vertrauen auf die steuerwirksame Inanspruchnahme einer degressiven AfA gehört damit vom Tag der Inanspruchnahme an zu einer schutzwürdigen Vertrauensgrundlage (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 3. Dezember 1997  2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67, unter C.I.2.; vom 5. Februar 2002  2 BvR 305/93, 2 BvR 348/93, BVerfGE 105, 17, unter C.II.3.b cc; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02, BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284, unter B.III.2.d und 4.b; FG Münster, Urteil in EFG 2013, 1499).

  • BFH, 06.05.2014 - IX R 48/13

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 6. Mai 2014 IX R 39/13 -

    Das Vertrauen des Steuerpflichtigen in die Nichtsteuerbarkeit der mit Ablauf der (alten) zweijährigen Spekulationsfrist geschützten Vermögensposition ist im Fall der Vornahme einer Sonderabschreibung ebenso schützenswert wie bei tatsächlichen Wertsteigerungen des Grundstücks (FG Münster, Urteil vom 21. Juni 2013  4 K 1918/11 E, EFG 2013, 1499; Niedersächsisches FG, Urteil in EFG 2013, 1840, unter 1.b bb (2); FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Oktober 2013  8 K 3145/11, juris, unter 1.c; FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. März 2012  7 V 7191/11, EFG 2012, 1462).

    Das Vertrauen auf die steuerwirksame Inanspruchnahme einer Sonderabschreibung gehört damit vom Tag der Inanspruchnahme an zu einer schutzwürdigen Vertrauensgrundlage (vgl. Beschlüsse des BVerfG vom 3. Dezember 1997  2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67, unter C.I.2.; vom 5. Februar 2002  2 BvR 305/93, 2 BvR 348/93, BVerfGE 105, 17, unter C.II.3.b cc; BFH-Beschluss in BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284, unter B.III.2.d und 4.b; FG Münster in EFG 2013, 1499).

  • FG Köln, 06.11.2013 - 13 K 121/13

    Veräußerungskosten können nicht in vollem Umfang vom steuerpflichtigen Anteil

    Dies ergibt sich z.B. aus der von den Klägern herangezogenen Rechtsprechung des Niedersächsischen Finanzgerichts (EFG 2012, 1460) und des Finanzgericht Berlin-Brandenburg (EFG 2012, 1462) im vorläufigen Rechtsschutz sowie aus den Entscheidungen des Finanzgerichts Münster (Urteil vom 21. Juni 2013 4 K 1918/11 E, EFG 2013, 1499) sowie des Niedersächsischen Finanzgerichts (Urteil vom 21. August 2013 9 K 252/11, juris).
  • FG Baden-Württemberg, 29.10.2013 - 8 K 3145/11

    Zeitraumbezogene Aufteilung eines Gewinns aus der privaten Veräußerung eines

    Eine diesbezügliche zeitlich lineare Aufteilung, wie sie vom Beklagten entsprechend der "Vereinfachungsregelung" in Tz. II.1 des BMF-Schreibens vom 20.12.2010 (BStBl I 2011, 14) vorgenommen wurde, entspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht (vgl. dazu auch Urteil des Finanzgerichts Münster vom 21. Juni 2013 4 K 1918/11 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2013, 1499 sowie Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 21. August 2013 9 K 252/11, juris; hierzu auch Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. April 2012 IX B 14/12, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2012, 1130 und vom 12. Juli 2012 IX B 64/12, BFH/NV 2012, 1782 ).
  • FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 9 K 252/11

    Zurechnung der Zeiträume von Absetzungen u.a. für Abnutzung bei der Ermittlung

    Das Vertrauen des Steuerpflichtigen in die Steuerfreiheit der mit Ablauf der (alten) zweijährigen Spekulationsfrist geschützten Vermögensposition ist in diesem Fall ebenso schützenswert wie bei tatsächlichen Wertsteigerungen des Grundstücks (vgl. Urteil des FG Münster vom 21.Juni 2013 4 K 1918/11 E; juris).
  • FG Sachsen, 31.07.2013 - 2 K 1885/11

    Aufteilung von Gewinnen aus Grundstücksveräußerungen im Rahmen der durch das

    Ein sachlicher Grund hiervon abzuweichen, ist nicht ersichtlich (im Ergebnis auch Urteil des Finanzgerichts Münster vom 21. Juni 2013 - 4 K 1918/11 E, juris, Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 27. Dezember 2011 - 9 V 280/11, EFG 2012, 1460 und Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. März 2012 - 7 V 7191/11, EFG 2012, 1462).
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