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   FG Baden-Württemberg, 08.04.2008 - 4 K 1942/07   

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FG Baden-Württemberg, 08.04.2008 - 4 K 1942/07 (https://dejure.org/2008,13456)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.04.2008 - 4 K 1942/07 (https://dejure.org/2008,13456)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. April 2008 - 4 K 1942/07 (https://dejure.org/2008,13456)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bekanntgabe an den Steuerberater bei "gespaltener Bekanntgabevollmacht" - Auslegung des § 122 Abs. 7 Satz 2 AO - Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags bei nachhaltiger Überschreitung großzügig verlängerter Abgabefristen - Schriftformerfordernis des § ...

  • Judicialis

    AO § 122 Abs. 1 S. 3; ; AO § 152 Abs. 1 S. 1; ; AO § 152 Abs. 1 S. 2; ; AO § 155 Abs. 3 S. 1; ; FGO § 64 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Vollständige" Unterschrift oder Paraphe bei einer Klageschrift; Verspätungszuschlag bei zusammenveranlagten Ehegatten; Gespaltene Bekanntgabevollmacht bei zusammenveranlagten Ehegatten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    "Vollständige" Unterschrift oder Paraphe bei einer Klageschrift - Verspätungszuschlag bei zusammenveranlagten Ehegatten - Gespaltene Bekanntgabevollmacht bei zusammenveranlagten Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1674
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BFH, 14.06.2000 - X R 56/98

    Festsetzung und Bemessung eines Verspätungszuschlags

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.04.2008 - 4 K 1942/07
    Ob sie erfüllt ist, unterliegt insoweit der uneingeschränkten Nachprüfung durch das Gericht (BFH-Urteile vom 20. Januar 1993 I R 117/91, BFH/NV 1994, 359, und vom 14. Juni 2000 X R 56/98, BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60).

    Diese Ermessensentscheidung des Bekl unterliegt gemäß § 102 Satz 1 FGO nur eingeschränkter richterlicher Überprüfung dahingehend, ob die Behörde den im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung gegebenen entscheidungserheblichen Sachverhalt einwandfrei und erschöpfend ermittelt, die gesetzlichen Grenzen ihres Ermessens eingehalten und von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigungsvorschrift entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (BFH-Urteile in BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60, und vom 19. Juni 2001 X R 83/98, BFHE 195, 558, BStBl II 2001, 618).

    Die Finanzbehörde musste bei ihrer Entscheidung diese abschließend aufgezählten, gleichwertig nebeneinander stehenden Kriterien beachten und das Für und Wider ihrer Berücksichtigung gegeneinander abwägen, wobei bei der vorzunehmenden Gewichtung ein Merkmal stärker als ein anderes hervortreten oder sogar ausnahmsweise ganz ohne Auswirkung bleiben konnte (BFH-Urteil in BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60).

    Auch diese ist hier unabhängig davon verletzt worden, ob die Klin in den Veranlagungszeiträumen 2002 und 2003 eigene Einkünfte hatte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60, unter II. 5.).

  • BFH, 09.08.1991 - III R 169/90

    Wirksamkeit der Bekanntgabe eines Steuerbescheids nach Übersendung an den

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.04.2008 - 4 K 1942/07
    Wenn im Fall der förmlichen Zustellung die Einspruchsentscheidung auch bei Beantragung der Einzelbekanntgabe durch die Übermittlung nur einer Ausfertigung wirksam wird, so ist nicht einzusehen, warum dies bei der weniger formalisierten Bekanntgabe der Entscheidung anders sein soll (Urteile des BFH vom 9. August 1991 III R 169/90, BFH/NV 1992, 433, unter 1. a. am Ende, und des Hessischen FG vom 6. Dezember 1988 7 K 2554/88, EFG 1989, 214).

    Die Norm gilt daher - anders als die Kl meinen - nur für den Fall der Übersendung des Bescheids bzw. der Einspruchsentscheidung unmittelbar an die Steuerpflichtigen selbst, nämlich an beide Eheleute unter ihrer gemeinsamen Adresse (Urteile des BFH in BFH/NV 1992, 433, unter 1. a., und des FG Hamburg vom 11. Dezember 1995 V 60/95, EFG 1996, 511, jeweils zur inhaltsgleichen Vorgängervorschrift des § 155 Abs. 5 AO in der Fassung bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Bereinigung von steuerlichen Vorschriften - Steuerbereinigungsgesetz 1999 - StBereinG 1999 - vom 22. Dezember 1999, BGBl. I 1999, 2601, BStBl I 2000, 13; Brockmeyer in Klein, AO, 9. Aufl., § 60 Für dieses Verständnis des § 122 Abs. 7 Satz 2 AO spricht zudem, dass nur bei Übersendung der Einspruchsentscheidung an die Anschrift der steuerpflichtigen Eheleute ein praktisches Bedürfnis dafür besteht, auf deren Antrag oder bei Bekanntwerden ernstlicher Meinungsverschiedenheiten zwischen ihnen zwei Ausfertigungen der zusammengefassten Einspruchsentscheidung an die Ehegatten einzeln bekanntzugeben.

  • BFH, 16.03.1999 - X R 41/96

    Unterzeichnung mit Paraphe

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.04.2008 - 4 K 1942/07
    Zwar ist dem Schriftformerfordernis nach herrschender Auffassung nur genügt, wenn das maßgebliche Schriftstück von demjenigen, der die Verantwortung für seinen Inhalt trägt, eigenhändig, d.h. mit einem die Identität ausreichend kennzeichnenden, individuellen Schriftzug handschriftlich unterzeichnet ist (vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 16. März 1999 X R 41/96, BFHE 188, 528, BStBl II 1999, 565, und vom 2. August 2002 IV R 14/01, BFH/NV 2002, 1604, jeweils m.w.N.).

    Dieser Sachverhalt ist mit denjenigen, über die die Rechtsprechung des BFH in jüngerer Zeit zu entscheiden hatte (BFH-Entscheidungen vom 16. März 1999 X R 41/96, BFHE 188, 528, BStBl II 1999, 565, zur Unterzeichnung durch ein unvollständiges "G", und in BFH/NV 2002, 1604, zu einem Namenszeichen, aus dem sich bestenfalls ein "G" erkennen lässt), nicht vergleichbar.

  • BFH, 02.08.2002 - IV R 14/01

    Revisionsbegründung; Schriftform

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.04.2008 - 4 K 1942/07
    Zwar ist dem Schriftformerfordernis nach herrschender Auffassung nur genügt, wenn das maßgebliche Schriftstück von demjenigen, der die Verantwortung für seinen Inhalt trägt, eigenhändig, d.h. mit einem die Identität ausreichend kennzeichnenden, individuellen Schriftzug handschriftlich unterzeichnet ist (vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 16. März 1999 X R 41/96, BFHE 188, 528, BStBl II 1999, 565, und vom 2. August 2002 IV R 14/01, BFH/NV 2002, 1604, jeweils m.w.N.).

    Dieser Sachverhalt ist mit denjenigen, über die die Rechtsprechung des BFH in jüngerer Zeit zu entscheiden hatte (BFH-Entscheidungen vom 16. März 1999 X R 41/96, BFHE 188, 528, BStBl II 1999, 565, zur Unterzeichnung durch ein unvollständiges "G", und in BFH/NV 2002, 1604, zu einem Namenszeichen, aus dem sich bestenfalls ein "G" erkennen lässt), nicht vergleichbar.

  • BFH, 30.10.2001 - X B 63/01

    NZB; FGO -Novelle

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.04.2008 - 4 K 1942/07
    Denn wie der BFH mit Urteil vom 7. März 1995 XI R 79/94 (BFH/NV 1995, 1035) entschieden hat, kann ein Bekanntgabemangel bei Bescheiden über die Festsetzung von steuerlichen Nebenleistungen zur ESt gegenüber Ehegatten durch fehlerfreie Zustellung der Einspruchsentscheidung auch dann geheilt werden, wenn sich der Tenor der Einspruchsentscheidung - wie im Streitfall - in der Zurückweisung des Einspruchs als unbegründet erschöpft (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2001 X B 63/01, BFH/NV 2002, 504, unter 1. b.).
  • BFH, 07.03.1995 - XI R 79/94

    Anforderungen an die wirksame Bekanntgabe eines Zinsbescheides

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.04.2008 - 4 K 1942/07
    Denn wie der BFH mit Urteil vom 7. März 1995 XI R 79/94 (BFH/NV 1995, 1035) entschieden hat, kann ein Bekanntgabemangel bei Bescheiden über die Festsetzung von steuerlichen Nebenleistungen zur ESt gegenüber Ehegatten durch fehlerfreie Zustellung der Einspruchsentscheidung auch dann geheilt werden, wenn sich der Tenor der Einspruchsentscheidung - wie im Streitfall - in der Zurückweisung des Einspruchs als unbegründet erschöpft (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2001 X B 63/01, BFH/NV 2002, 504, unter 1. b.).
  • FG Baden-Württemberg, 08.04.2008 - 4 K 250/05

    Bekanntgabe an den Steuerberater bei "gespaltener Bekanntgabevollmacht"

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.04.2008 - 4 K 1942/07
    Der Bekl hat vor dem erkennenden Senat in der mündlichen Verhandlung sowie in dem parallel zum Streitfall verhandelten und mit Urteil vom gleichen Tage entschiedenen Rechtsstreit 4 K 250/05 (veröffentlicht unter www.fg-baden-wuerttemberg.de, Verweis: "Entscheidungen", sowie in [...]; Az. des BFH: IX R 36/08), in dem für die dortige Klägerin ebenfalls der Pb aufgetreten ist, ausführlich und nachvollziehbar dargelegt, dass die von den Kl begehrte Erteilung eines "eigenen" Bescheidexemplars für die Klin an deren Wohnanschrift einen erheblichen Verwaltungsmehraufwand bewirken würde, die Gefahr einer Verdoppelung von Bekanntgabemängeln zur Folge hätte und aufgrund der daraus folgenden Rechtsunsicherheiten das weitere Verwaltungsverfahren massiv beeinträchtigen würde.
  • FG Hamburg, 11.12.1995 - V 60/95

    Beginn des Laufs einer Klagefrist mit der wirksamen Bekanntgabe der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.04.2008 - 4 K 1942/07
    Die Norm gilt daher - anders als die Kl meinen - nur für den Fall der Übersendung des Bescheids bzw. der Einspruchsentscheidung unmittelbar an die Steuerpflichtigen selbst, nämlich an beide Eheleute unter ihrer gemeinsamen Adresse (Urteile des BFH in BFH/NV 1992, 433, unter 1. a., und des FG Hamburg vom 11. Dezember 1995 V 60/95, EFG 1996, 511, jeweils zur inhaltsgleichen Vorgängervorschrift des § 155 Abs. 5 AO in der Fassung bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Bereinigung von steuerlichen Vorschriften - Steuerbereinigungsgesetz 1999 - StBereinG 1999 - vom 22. Dezember 1999, BGBl. I 1999, 2601, BStBl I 2000, 13; Brockmeyer in Klein, AO, 9. Aufl., § 60 Für dieses Verständnis des § 122 Abs. 7 Satz 2 AO spricht zudem, dass nur bei Übersendung der Einspruchsentscheidung an die Anschrift der steuerpflichtigen Eheleute ein praktisches Bedürfnis dafür besteht, auf deren Antrag oder bei Bekanntwerden ernstlicher Meinungsverschiedenheiten zwischen ihnen zwei Ausfertigungen der zusammengefassten Einspruchsentscheidung an die Ehegatten einzeln bekanntzugeben.
  • BFH, 21.10.2009 - IX R 36/08

    Bekanntgabe von Einkommensteuerbescheiden an zusammenveranlagte Ehegatten -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.04.2008 - 4 K 1942/07
    Der Bekl hat vor dem erkennenden Senat in der mündlichen Verhandlung sowie in dem parallel zum Streitfall verhandelten und mit Urteil vom gleichen Tage entschiedenen Rechtsstreit 4 K 250/05 (veröffentlicht unter www.fg-baden-wuerttemberg.de, Verweis: "Entscheidungen", sowie in [...]; Az. des BFH: IX R 36/08), in dem für die dortige Klägerin ebenfalls der Pb aufgetreten ist, ausführlich und nachvollziehbar dargelegt, dass die von den Kl begehrte Erteilung eines "eigenen" Bescheidexemplars für die Klin an deren Wohnanschrift einen erheblichen Verwaltungsmehraufwand bewirken würde, die Gefahr einer Verdoppelung von Bekanntgabemängeln zur Folge hätte und aufgrund der daraus folgenden Rechtsunsicherheiten das weitere Verwaltungsverfahren massiv beeinträchtigen würde.
  • FG Niedersachsen, 30.09.2002 - 1 K 54/01

    Bekanntgabe eines Steuerbescheides

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.04.2008 - 4 K 1942/07
    Eine solche Auslegung des § 122 Abs. 1 Satz 3 AO aber wäre mit dessen klarem Wortlaut nicht vereinbar (Niedersächsisches FG, Urteil vom 30. September 2002 1 K 54/01, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2003, 278).
  • BFH, 03.03.2003 - IX B 206/02

    Prüfungsanordnung, Anscheins- oder Duldungsvollmacht

  • FG Hessen, 06.12.1988 - 7 K 2554/88
  • BFH, 13.12.1984 - IV R 274/83

    Klageschrift - Revisionsschrift - Eigenhändige Unterzeichnung

  • BFH, 12.10.2000 - V B 66/00

    Keine "Gleichheit im Unrecht"; verbindliche Auskunft

  • BFH, 26.04.1989 - I R 10/85

    1. Festsetzung eines Verspätungszuschlags auch bei bewußter Fristüberschreitung

  • BFH, 19.06.2001 - X R 83/98

    Verspätungszuschlagfestsetzung nicht ermessensfehlerhaft, wenn Steuererklärung 92

  • BFH, 29.09.1989 - III R 159/86

    Festsetzung eines Verspätungszuschlags auf Grund von Arbeitsüberlastung und

  • BFH, 16.03.1993 - VII R 89/90

    GmbH-Geschäftsführer als Haftender (§ 69 AO )

  • BFH, 07.05.1986 - VI R 125/83

    Aufhebung von Steuerbescheiden unter Anwendung der Splittingtabelle für Eheleute

  • BFH, 28.08.1987 - III R 230/83

    Verspätungszuschlag - Zusammenveranlagung - Gesamtschuldner - Zusammengefaßter

  • BVerfG, 19.10.1966 - 2 BvR 652/65

    Verfassungsgemäßheit des § 168 Abs. 2 Abgabenordnung (AO)

  • BVerfG, 14.12.1966 - 1 BvR 496/65

    Verfassungsmäßigkeit der Gesellschafterhaftung für Gewerbe- und Umsatzsteuer

  • BFH, 20.01.1993 - I R 117/91

    Abgabenordnung; Festsetzung eines Verspätungszuschlags als Ermessensentscheidung

  • BVerfG, 19.02.1987 - 1 BvR 1323/86
  • BVerfG, 18.11.1986 - 1 BvR 330/86
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