Rechtsprechung
FG Hamburg, 27.03.2007 - 4 K 195/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWGVO 2913/92 Art. 244; ZK Art. 244
Bei Aussetzung der Vollziehung kein gesetzlicher Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Erbringung einer Sicherheitsleistung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Bei Aussetzung der Vollziehung kein gesetzlicher Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Erbringung einer Sicherheitsleistung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- FG Hamburg, 21.07.2005 - IV 8/04
Tarifierung von geschälten Kürbiskernen für die Verwendung in Backwaren
Auszug aus FG Hamburg, 27.03.2007 - 4 K 195/06
Mit Urteil vom 21.07.2005 hat der Senat den Steueränderungsbescheid vom 08.09.1999 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12.12.2003 aufgehoben (IV 8/04).Im Verfahren IV 8/04 beantragte die Klägerin im Zusammenhang mit einem Kostenfestsetzungsantrag, anzuordnen, dass ihr die Avalprovision in Höhe von 1.359,84 EUR erstattet wird.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens sowie das Verfahren zur IV 8/04 und die Sachakten des Beklagten Bezug genommen.
- BFH, 08.06.1982 - VIII R 68/79
Bürgschaftskosten - Vollstreckungsaufschub - Vollziehungsaussetzungsverfahren - …
Auszug aus FG Hamburg, 27.03.2007 - 4 K 195/06
So hat auch der Bundesfinanzhof (Urteil vom 8.6.1982, VIII R 68/79) entschieden, dass eine Bürgschaft, die in Erfüllung einer Sicherheitsauflage in einer Vollziehungsaussetzungsanordnung erbracht wird, nicht mehr der Rechtsverfolgung oder -verteidigung diene, sondern bereits den in einem abgeschlossenen selbstständigen Verfahren ergangenen Spruch ausführe.
- FG Hamburg, 13.03.2012 - 3 KO 220/11
Keine Erstattung von (Bürgschafts-)Kosten aus AdV-Verfahren im Klageverfahren
Vielmehr seien die Kosten aufgrund der Erfüllung einer Sicherheitsanordnung im AdV-Verfahren erbracht worden oder mit anderen Worten zur Ausführung eines selbständig ergangenen Spruchs (BFH vom 08. Juni 1982 VIII R 68/79, BFHE 136, 65, BStBl II 1982, 602; FG Hamburg vom 27. März 2007 4 K 195/06, Juris Rd. 17; Hessisches FG vom 21. Oktober 1996 12 KO 2206/96, EFG 1997, 179).Die Sicherheitsleistung könne auch auf andere Art und Weise erbracht werden (FG Hamburg vom 27. März 2007 4 K 195/06, Juris Rd. 17; FG Köln vom 19. Oktober 1999, EFG 2000, 233).
- FG Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 2 K 212/05
Keine Erstattung von Kosten für Sicherheitsleistung
Auch außerhalb der Abgabenordnung ist - abgesehen von dem in einem finanzgerichtlichen Verfahren nicht zu überprüfenden Schadensersatzanspruch im Rahmen der Amtshaftung nach § 839 Bürgerliches Gesetzbuch, Art. 34 Grundgesetz - eine Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Erstattungsanspruch nicht ersichtlich (vgl. hierzu FG Hamburg-Urteil vom 27. März 2007 4 K 195/06, veröffentlicht in [...]).