Rechtsprechung
   VG Koblenz, 17.11.2008 - 4 K 1963/07.KO   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,27676
VG Koblenz, 17.11.2008 - 4 K 1963/07.KO (https://dejure.org/2008,27676)
VG Koblenz, Entscheidung vom 17.11.2008 - 4 K 1963/07.KO (https://dejure.org/2008,27676)
VG Koblenz, Entscheidung vom 17. November 2008 - 4 K 1963/07.KO (https://dejure.org/2008,27676)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,27676) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zur verkehrsrechtlichen Anordnung auf Verlegung einer Bushaltestelle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein Haltestellenschild als Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung; Konkrete Festlegung des Standorts einer Haltestelle als Ermessensentscheidung der Straßenverkehrsbehörde; Schwerer und unerträglicher Eingriff in Art. 14 Abs. 1 GG bei einem Mittelungspegel von ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Saarland, 21.06.1995 - 9 R 14/95

    Zum Anspruch eines Anwohners auf Verlegung einer Bushaltestelle

    Auszug aus VG Koblenz, 17.11.2008 - 4 K 1963/07
    Dies gilt sowohl bei der Neufestsetzung einer Haltestelle als auch bei einer Entscheidung über die Aufrechterhaltung oder Verlegung einer Haltestelle (zum Ganzen vgl. OVG Saarland, Urteil vom 21. Juni 1995 - 9 R 14/95 -).

    Ein genehmigtes Verkehrskonzept verträgt keine derart weitgehenden Veränderungen (OVG Saarland, Urteil vom 21. Juni 1995 - 9 R 14/95 - Juris; insoweit dort nicht wiedergegeben).

  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der

    Auszug aus VG Koblenz, 17.11.2008 - 4 K 1963/07
    Diese Interessen sind sowohl im Rahmen von Anfechtungsbegehren als auch im Rahmen von Verpflichtungsbegehren in Bezug auf Verkehrszeichen berücksichtigungsfähig (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1986, NJW 1986, 2655).
  • OLG Köln, 22.03.2002 - 19 U 109/01

    Abwehranspruch gegenüber Lärmimmissionen einer Buslinie

    Auszug aus VG Koblenz, 17.11.2008 - 4 K 1963/07
    In einer Entscheidung des OLG Köln (Urteil vom 22. März 2002 - 19 U 109/01 - Juris) wird eine Lärmmessung an einer Bushaltestelle direkt vor der Wohnung der damaligen Kläger wiedergegeben, die (einschließlich der Busse) einen Mittelungspegel von 54 dB(A) ergab.
  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 10.77

    Schutzauflagen im bundesbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren zugunsten der

    Auszug aus VG Koblenz, 17.11.2008 - 4 K 1963/07
    Zwar ist es grundsätzlich möglich, dass auch ein mittelbarer Eingriff das Grundrecht auf Eigentum verletzen kann, jedoch muss es sich dann um einen "schweren und unerträglichen" Eingriff handeln, der eine je nach Gebietsart und Vorbelastung angemessene Nutzung des Eigentums, also ein Wohnen ohne Beeinträchtigung der Gesundheit, geradezu unmöglich macht und deshalb im Ergebnis enteignend wirkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1979, NJW 1980, 2368; soweit dort auch Zumutbarkeitsfragen unterhalb dieser Schwelle erörtert werden, siehe unten).
  • VG Neustadt, 01.08.2016 - 3 K 74/16

    Hotelbetreiber hat keinen Anspruch auf Verlegung der Bushaltestelle gegenüber der

    In die Abwägung sind ferner in Betracht kommende Alternativstandorte einzustellen und zu gewichten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Oktober 1994 - 5 S 474/94 -, juris; VG München, Urteil vom 21. Oktober 2014 - M 23 K 14.602 -, juris; VG Koblenz, Urteil vom 17. November 2008 - 4 K 1963/07.KO -, juris ; VG Neustadt Urteil vom 8. März 2005 - 3 K 1401/04.NW -).

    Im Übrigen kommt Verkehrslärm im Allgemeinen bei einem Beurteilungspegel von 70 dB(A) am Tage noch keine enteignungsgleiche Wirkung zu, weil hierdurch noch keine lärmbedingte Gesundheitsgefahr ausgelöst wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. September 2012 - 7 VR 5/12, 7 VR 5/12 (7 A 8/12) -, juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 22. April 2016 - 7 KS 35/12 -, juris; VG Koblenz, Urteil vom 17. November 2008 - 4 K 1963/07.KO -, juris).

    Insoweit muss sich der Kläger vielmehr darauf verweisen lassen, im Einzelfall entsprechende (zivilrechtliche) Abwehr- und Unterlassungsansprüche gegen den jeweiligen Verursacher dieser Beeinträchtigungen geltend zu machen oder sich insoweit unmittelbar an das zuständige Verkehrsunternehmen zu wenden (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 17. November 2008 - 4 K 1963/07.KO -, juris; VG Osnabrück, Urteil vom 5. Juli 2002 - 2 A 112/00 -, juris).

  • VG Aachen, 30.03.2021 - 10 K 1571/19

    Verlegung Bushaltestelle; Beginn Klagefrist; Anhörung; Ermessenserwägungen;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. September 2012 - 7 VR 5.12 -, juris, Rn. 24; VG Koblenz, Urteil vom 17. November 2008 - 4 K 1963/07.KO, juris, Rn. 28 f.

    vgl. VG Koblenz, Urteil vom 17. November 2018 - 4 K 1963/07.KO, juris, Rn. 41.

  • VG Göttingen, 06.07.2010 - 1 A 71/08

    Abwägen; Anordnung; Beurteilung; Bus; Bushaltestelle; einrichten; Entfernung;

    Diese Interessen sind im Rahmen der Anfechtung verkehrsbehördlicher Anordnungen in Bezug auf Verkehrszeichen grundsätzlich berücksichtigungsfähig, weil sie als ermessenserhebliche Belange in die behördliche Entscheidung einzufließen haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.06.1986 - 7 C 76/84 -, BVerwGE 74, 234; Nds. OVG, Beschluss vom 12.09.2002 - 12 LA 576/02 -, juris; VG Koblenz, Urteil vom 17.11.2008 - 4 K 1963/07.KO -, juris).

    Andererseits sind die Belange der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs zu beachten und die Interessen der vom widmungsgemäßen Haltestellenbetrieb möglicherweise betroffenen Anlieger zu berücksichtigen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 12.09.2002, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.10.1994 - 5 S 474/94 -, NZV 1995, 333; Hess. VGH, Beschluss vom 08.07.2002 - 2 UZ 702/02 -, juris; VG Koblenz, Urteil vom 17.11.2008, a.a.O.).

  • VG Koblenz, 17.11.2008 - 4 K 1973/07

    Straßenverkehrsrecht; Schutz der Anlieger vor Lärm und Abgasen durch die

    Mangels rechtlicher Möglichkeiten der Verkehrsbehörde zur Anordnung von Schranken an den von den Klägern begehrten Orten bedarf es an dieser Stelle keiner Vertiefung der weiterhin offenen Fragen, welche Verkehrsimmissionen die Kläger noch hinnehmen müssen (vgl. zu den insoweit geltenden Rechtsgrundsätzen: Urteil der Kammer vom 17. November 2008 - 4 K 1963/07.KO - m.w.N.) und inwieweit andere zu befürchtende Beeinträchtigungen von öffentlichen und privaten Interessen - wie von der Beklagten vorgetragen - eine Abwägung zu Lasten der Kläger noch tragen könnten (Vgl. BVerwG, Urteil vom 04.06.1986 - 7 C 76.84 - a.a.O., Beschlüsse vom 18.10.1999 - 3 B 105/99 - NZV 2000, 386, und vom 24.06.2002 - 3 B 69.02 - NVwZ-RR 2003, 102; BayVGH, Urteil vom 18.02.2002 - 11 B 00.1769 - BayVBl. 2003, 80).
  • VG Würzburg, 20.12.2012 - W 6 E 12.983

    Kein vorrangiger Anspruch auf Zufahrt für beabsichtigte Stellplätze auf

    Vielmehr ist davon auszugehen, dass der Verkehrslärm der durchgehenden Straße dominiert und nicht allein durch die Haltevorgänge im Zusammenhang mit der Bushaltestelle eine Gesundheitsgefahr oder eine schwere und unerträgliche Eigentumsbeeinträchtigung ausgelöst wird (vgl. VG Koblenz, U.v. 17.11.2008, Az. 4 K 1963/07.KO; HessVGH, U.v. 29.04.1986, Az. 2 UE 757/84, NJW 1986, 2781), zumal die Haltestelle vor dem Nachbaranwesen schon vorher in der Nähe des Anwesens der Antragstellerin lag und nur um einige Meter näher an das Anwesen der Antragstellerin heranrückt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht