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   FG Münster, 26.07.2012 - 4 K 2071/09 E, U   

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https://dejure.org/2012,24614
FG Münster, 26.07.2012 - 4 K 2071/09 E, U (https://dejure.org/2012,24614)
FG Münster, Entscheidung vom 26.07.2012 - 4 K 2071/09 E, U (https://dejure.org/2012,24614)
FG Münster, Entscheidung vom 26. Juli 2012 - 4 K 2071/09 E, U (https://dejure.org/2012,24614)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Betriebs-Berater

    Zuschätzung aufgrund eines Zeitreihenvergleichs zulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 145 Abs 1; AO § 96 Abs 1 i.V.m. § 162 Abs 1
    Frage der Rechtmäßigkeit der Hinzuschätzung von Umsätzen und Gewinnen aus dem Betrieb eines Gasthauses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkünfteermittlung/Verfahren - Frage der Rechtmäßigkeit der Hinzuschätzung von Umsätzen und Gewinnen aus dem Betrieb eines Gasthauses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nrw.de PDF, S. 1 (Pressemitteilung)

    Zuschätzungen aufgrund eines Zeitreihenvergleichs zulässig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zuschätzungen durch Zeitreihenvergleich zulässig

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zuschätzung aufgrund eines Zeitreihenvergleichs zulässig

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zuschätzungen aufgrund eines Zeitreihenvergleichs

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Zuschätzungen aufgrund eines Zeitreihenvergleichs zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine ordnungsgemäße Kassenführung: Zuschätzungen aufgrund eines Zeitreihenvergleichs zulässig - Zeitreihenvergleich stellt geeignete Schätzungsmethode für Speisegaststätte dar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 2402
  • EFG 2012, 1982
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (21)

  • FG Köln, 27.01.2009 - 6 K 3954/07

    Digitale Betriebsprüfung in der Gastronomie

    Auszug aus FG Münster, 26.07.2012 - 4 K 2071/09
    Sie verweisen zur Begründung auf ihr Vorbringen im Einspruchsverfahren sowie auf diverse finanzgerichtliche Urteile, u.a. das Urteil des FG Köln vom 27.1.2009 (6 K 3954/07), wonach Bedenken gegen die Anwendung eines Zeitreihenvergleichs bestünden.

    Aus diesen Gründen wird der Zeitreihenvergleich in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung vielfach jedenfalls insoweit als geeignete Schätzungsmethode anerkannt, als hiermit eine Nachkalkulation bei feststehender Schätzungsbefugnis vorgenommen werden kann (FG Düsseldorf, Urteil vom 20.3.2008 16 K 4689/06 E,U,F, EFG 2008, 1256; FG Köln, Urteile vom 21.8.2008 2 K 3468/07, Juris und vom 27.1.2009 6 K 3954/07, EFG 2009, 1092).

    Nicht entschieden zu werden braucht vorliegend die Frage, ob ein Zeitreihenvergleich geeignet ist, einer formell ordnungsgemäßen Buchführung die materielle Richtigkeit zu versagen (so im Urteilsfall des FG Köln vom 27.1.2009 6 K 3954/07, EFG 2009, 1092).

  • BFH, 07.07.1977 - IV R 205/72

    Ordnungsmäßigkeit der Buchführung - Buchführungsmangel - Beurteilung - Sachliches

    Auszug aus FG Münster, 26.07.2012 - 4 K 2071/09
    Zudem komme es nach dem BFH-Urteil vom 7.7.1977 (IV R 205/72, BStBl II 1978, 307) nicht auf die formale Bedeutung des Buchführungsmangels, sondern auf seine sachliche Gewichtung an.

    Aus diesen Gründen ist der Fall anders gelagert als der Fall des von der Klägerseite angeführten BFH-Urteils vom 7.7.1977 (IV R 205/72, BStBl II 1978, 307).

  • BFH, 20.06.1985 - IV R 41/82

    Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Buchführung

    Auszug aus FG Münster, 26.07.2012 - 4 K 2071/09
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist es zwar nicht zu beanstanden, wenn die Kasseneinnahmen täglich nur in einer Summe in ein Kassenbuch eingetragen werden; dann muss aber das Zustandekommen dieser Summe durch Aufbewahrung der angefallenen Kassenstreifen, Kassenzettel und Bons oder aber die Einnahmen und Ausgaben anhand eines Kassenberichts nachgewiesen werden (BFH-Urteil vom 20.6.1985 IV R 41/82, BFH/NV 1985, 12 m.w.N.).

    Eine Aufbewahrungspflicht besteht lediglich dann nicht, wenn die Einnahmen und Ausgaben anhand eines Kassenberichts nachgewiesen werden, in dem sie mit dem Anfangs- und Endbestand der Kasse abgestimmt werden (BFH-Urteil vom 20.6.1985 IV R 41/82, BFH/NV 1985, 12).

  • FG München, 29.10.2009 - 15 K 219/07

    Schätzung der Erlöse eines Restaurants und einer Bar durch Nachkalkulation

    Auszug aus FG Münster, 26.07.2012 - 4 K 2071/09
    Zu den aufzubewahrenden Unterlagen gehören auch die Organisationsunterlagen einer verwendeten Registrierkasse (FG München, Urteil vom 29.10.2009 15 K 219/07, EFG 2011, 10), um Manipulationen aufdecken zu können (Drüen in Tipke/Kruse, § 147 AO Rn. 24).

    Aufbewahrungspflichtig nach § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO ist auch die Speisekarte einer Gaststätte (FG München, Urteil vom 29.10.2009 15 K 219/07, EFG 2011, 10).

  • BFH, 24.08.1972 - VIII R 21/69

    Keine Rückstellung für mögliche, durch spätere Betriebsprüfung veranlaßte

    Auszug aus FG Münster, 26.07.2012 - 4 K 2071/09
    Das auslösende Ereignis solcher Aufwendungen liegt in der Tatsache begründet, dass eine Betriebsprüfung durchgeführt wird (BFH-Urteil vom 24.8.1972 VIII R 21/69, BStBl II 1973, 55).
  • BFH, 28.05.1986 - I R 265/83

    Nachteil der Unaufgeklärtheit - Herkunft von Vermögen - Sparguthaben -

    Auszug aus FG Münster, 26.07.2012 - 4 K 2071/09
    Nur dann trifft den Steuerpflichtigen die Feststellungslast für einen ungeklärten Vermögenszuwachs (BFH-Urteile vom 28.5.1986 I R 265/83, BStBl II 1986, 732 und vom 7.6.2000 III R 82/97, BFH/NV 2000, 1462).
  • BFH, 03.09.1998 - XI B 209/95

    Schätzungsmethode; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus FG Münster, 26.07.2012 - 4 K 2071/09
    Im Übrigen hat der Steuerpflichtige keinen Anspruch auf die Anwendung einer bestimmten Schätzungsmethode (BFH-Beschluss vom 3.9.1998 XI B 209/95, BFH/NV 1999, 290).
  • BFH, 07.06.2000 - III R 82/97

    Drittaufwand; Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

    Auszug aus FG Münster, 26.07.2012 - 4 K 2071/09
    Nur dann trifft den Steuerpflichtigen die Feststellungslast für einen ungeklärten Vermögenszuwachs (BFH-Urteile vom 28.5.1986 I R 265/83, BStBl II 1986, 732 und vom 7.6.2000 III R 82/97, BFH/NV 2000, 1462).
  • BFH, 08.11.2000 - I R 10/98

    Aktivierung von Forderungen - gewerbliche Tierzucht bei Kapitalgesellschaften

    Auszug aus FG Münster, 26.07.2012 - 4 K 2071/09
    Dies ist hinsichtlich von Aussetzungszinsen der Fall, weil der Ausgang eines Rechtsstreits regelmäßig unsicher ist (BFH-Urteil vom 8.11.2000 I R 10/98, BStBl II 2001, 349).
  • FG Baden-Württemberg, 14.10.2010 - 3 K 2555/09

    Zulässigkeit der Rückstellung für die Kosten einer zukünftigen Betriebsprüfung

    Auszug aus FG Münster, 26.07.2012 - 4 K 2071/09
    Ob dies bei Großbetrieben, die der Anschlussprüfung unterliegen, anders beurteilt werden kann (so FG Baden-Württemberg vom 14.10.2010 3 K 2555/09, EFG 2011, 339, Revision anhängig, Az. BFH I R 99/10), kann im Streitfall dahinstehen.
  • FG Münster, 11.02.2000 - 9 V 5542/99
  • FG Münster, 10.11.2003 - 6 V 4562/03

    Zulässigkeit von Chi-Quadrat-Tests und Zeitreihen-Vergleichen

  • FG Münster, 19.08.2004 - 8 V 3055/04

    Rechtmäßigkeit von Hinzuschätzungen zum Umsatz und Gewinn aufgrund einer

  • BFH, 06.06.2012 - I R 99/10

    Rückstellungen wegen zukünftiger Betriebsprüfung bei Großbetrieben -

  • BFH, 17.11.1981 - VIII R 174/77

    Kassenaufzeichnung - Kassensturzfähigkeit - Nachkalkulation - Buchführung -

  • BFH, 25.01.1990 - IV B 140/88

    Schwere Verletzung der steuerlichen Pflichen bei fehlender ordnungsgemäßer

  • BFH, 24.06.1997 - VIII R 9/96

    Schätzung von Betriebsausgaben und Empfängerbenennung

  • BFH, 01.12.1998 - III B 78/97

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Schätzung

  • FG Düsseldorf, 20.03.2008 - 16 K 4689/06

    Schätzung von Gewinnen bei unzureichender Aufklärung durch den Steuerpflichtigen;

  • FG Münster, 17.09.2010 - 4 K 1412/07

    Verwertbarkeit von Testkäufen

  • FG Köln, 21.08.2008 - 2 K 3468/07
  • BFH, 25.03.2015 - X R 20/13

    Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs

    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 26. Juli 2012  4 K 2071/09 E,U aufgehoben.
  • FG Köln, 06.06.2018 - 15 V 754/18

    Ausschluss einer Sicherheitsleistung für geänderte Festsetzungen von

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung der Finanzgerichte (vgl. z.B. FG Münster vom 26. Juli 2012 4 K 2071/09 E, U, EFG 2012, 1982; FG Düsseldorf vom 20. März 2008 16 K 4689/06 E, U, F, EFG 2008, 1256 m.w.N.).
  • FG Hamburg, 31.10.2016 - 2 V 202/16

    Aussetzung der Vollziehung: Hinzuschätzung auf der Grundlage des höchsten

    Es handelt sich zudem um einen inneren Betriebsvergleich, der grundsätzlich besser geeignet ist, das wahrscheinliche Ergebnis zu liefern als ein äußerer Betriebsvergleich (vgl. FG Münster, Urteil vom 26.07.2012 4 K 2071/09 E,U).

    Sie basiert darauf, dass es in der Praxis kaum möglich sein wird, wochenweise oder über andere unterjährige Zeiträume genau den Wareneinkauf zu verschweigen, mit dem nicht verbuchte Erlöse erzielt werden (FG Münster, Urteil vom 26.07.2012 4 K 2071/09 E,U).

  • FG Münster, 16.05.2013 - 2 K 3030/11

    Frage der Rechtmäßigkeit von Zuschätzungen nach Steuerfahndungsprüfung

    Auch die Rechtsprechung fordert im Hinblick auf die erheblichen Manipulationsmöglichkeiten bei elektronischen Registrierkassen die Aufbewahrung der Bedienungsanleitung und der Dokumentationen über deren Programmierung (FG Münster Urteil vom 26.07.2012 4 K 2071/09 E, U, EFG 2012, 1982 m.w.N.).
  • FG Münster, 24.06.2021 - 10 K 2084/18

    Steuerliche Berücksichtigung einer Rückstellung für Steuerberatungskosten im

    Denn das im Streitfall "auslösende" Ereignis für die hier in Rede stehenden Aufwendungen war die Durchführung einer Betriebsprüfung bei der Klägerin (vgl. auch BFH, Urteil vom 24. August 1972 - III R 21/69, BStBl II 1973, 55; FG Münster, Urteil vom 26. Juli 2012 - 4 K 2071/09 E, U, EFG 2012, 1982).
  • FG Hamburg, 18.07.2017 - 6 V 119/17

    Aussetzung der Vollziehung, § 162 AO: Hinzuschätzung auf Grund einer

    Es handelt sich zudem um einen inneren Betriebsvergleich, der grundsätzlich besser geeignet ist, das wahrscheinliche Ergebnis zu liefern, als ein äußerer Betriebsvergleich (vgl. FG Münster, Urteil vom 26.07.2012 4 K 2071/09 E, U).
  • FG Köln, 10.08.2017 - 13 K 1849/13

    Abgabenordnung: Klage des Finanzamtes auf Feststellung von Steuerforderungen zur

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. BFH/NV 2012, 1921 m.w.N.) und der Finanzgerichte (vgl. z.B. FG Münster, Urteil vom 26. Juli 2012 4 K 2071/09 E, U, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2012, 1982; FG Düsseldorf, Urteil vom 20. März 2008 16 K 4689/06 E, U, F, EFG 2008, 1256 m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 11.11.2015 - 2 K 2158/13

    Zur Schätzung nach den amtlichen Richtsatzsammlungen bei Überschreiten der darin

    Die Unterlagen sind jedoch aufzuheben, um Manipulationen aufdecken zu können (Urteile des FG Münster vom 26. Juli 2012 4 K 2071/09 E, U, EFG 2012, 1982).
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