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   VG Köln, 02.07.1992 - 4 K 2071/89   

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VG Köln, 02.07.1992 - 4 K 2071/89 (https://dejure.org/1992,9521)
VG Köln, Entscheidung vom 02.07.1992 - 4 K 2071/89 (https://dejure.org/1992,9521)
VG Köln, Entscheidung vom 02. Juli 1992 - 4 K 2071/89 (https://dejure.org/1992,9521)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 401
  • NVwZ 1994, 832 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Aachen, 15.12.2011 - 6 K 2346/09

    Aufstellen von Altglascontainern in einem reinen Wohngebiet

    Innerhalb eines allgemein lässigen Umgangs mit Nutzungsvorschriften bilden Wertstoffinseln der hier umstrittenen Art keine "Inseln der Seligen" mit ausschließlich gesetzestreuen Benutzern." Gleichwohl entbindet diese Feststellung die Beklagte selbstverständlich nicht davon, den Containerstandort weiterhin zu überwachen und auch künftig berechtigten Beschwerden der Anwohner über eine missbräuchliche Nutzung nachzugehen und gegebenenfalls über ihre Außendienstmitarbeiter die Nutzer der Container vor Ort aktiv zu informieren und nötigenfalls wiederholtes Fehlverhalten als Ordnungswidrigkeit zu ahnden, wenn hierin greifbare Möglichkeiten zur Reduzierung der Beeinträchtigungen der Kläger und der übrigen Anwohner liegen, vgl. VG Köln, Urteil vom 2. Juli 1992 - 4 K 2071/89 -, .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2001 - 21 B 1889/00

    Lärmbelästigung durch Altglas-Container

    vgl. auch zur Aufstellung von Wertstoffsammelbehältern in Wohngebieten und zum Abwehranspruch von Nachbarn BVerwG, Beschlüsse vom 3. Mai 1996 - 4 B 50.96 -, NVwZ 1996, S. 1001, und vom 13. Oktober 1998 - 4 B 93.98 -, NVwZ 1999, S. 298; VGH München, Urteil vom 27. November 1995 - 20 B 95.436 -, NVwZ 1996, S. 1031; VGH Kassel, Urteil vom 24. August 1999 - 2 UE 2287/96 -, NVwZ-RR 2000, S. 668; VG Köln, Urteil vom 2. Juli 1992 - 4 K 2071/89 -, NVwZ 1993, S. 401; VG Schleswig, Urteil vom 17. Februar 2000 - 12 A 112/97 -, NVwZ-RR 2001, S. 22; VG Düsseldorf, Urteil vom 9. Mai 2000 - 3 K 4329/99 -, NVwZ-RR 2001, S. 23.
  • VG Gießen, 21.02.1996 - 8 E 45/94

    Anforderungen an die Standortauswahl für Sammelcontainer

    Grundsätzlich ist anerkannt, daß einer Anlage das an Auswirkungen zuzurechnen ist, was durch ihre Funktion bedingt wird (vgl. Steinberg, a.a.O., 1 31, S. 17; 1 66, S. 38/39 und 1 68, S. 39), so daß ähnlich wie der Lärm von Besuchern einer Gaststätte der Gaststätte selbst (vgl. dazu z B. BVerwG, U. v. 15.01.1982 - 4 C 58.79 -, NVwZ 1982, 312) oder Lärm wartender Schüler der Schulbushaltestelle (vgl. dazu Hess. VGH, U. v. 19.04.1986 2 UE 757/84 -, NJW 1986, 2781, 2782 f.)* zuzurechnen ist, die Beklagte auch für die durch Mißbrauch entstehenden Immissionen beim Einwerfen in die Container verantwortlich ist (ebenso: VG Köln, U. v. 02.07.1992 - 4 K 2071/89 -, DWW 1994, 214, 2-117; a.A.: VG Würzburg, U. v. 10.10.1991 - W 6 K 90.1011 -, NWZ 1-992, 507, 508 f.).

    Bei Anwendung dieser Grundsätze ist zunächst davon auszugehen,daß die Wertstoffcontainer dort, wo die Abfälle anfallen, flächendeckend aufgestellt werden sollen, so daß auch Bürger, die über kein Fahrzeug verfügen, ohne Schwierigkeiten Zugang haben (vgl. VG Köln, U. v. 02.07.1992 - 4 K 2071/89 DWW 1994, 214, 216; VG Würzburg, U. v. 10.10.1991 - W 6 K 90.1011 -, NVwz 1992, 507, 508 1Sp.).

  • VG Saarlouis, 17.03.2010 - 5 K 1439/09

    Kein Anspruch auf Beseitigung von Wertstoffcontainern

    (VG Köln, Urteil vom 02.07.1992 - 4 K 2071/1989 -, NVwZ 1993, 401; OVG Münster, Beschluss vom 28.02.2001 - 21 B 1889/00 -, NVwZ 2001, 81; VG Schleswig, Urteil vom 17.02.2000 - 12 A 112/97 -, GewArchiv 2000, 499: VG Gießen, Urteil vom 11.05.2005 - 8 G 5132/02 -, Beck-RS 2005, 29004) Auf immissionsschutzrechtliche Vorschriften könne sich die Klägerin nicht stützen, weil die Beklagte für die Anordnung immissionsschutzrechtlicher Maßnahmen nach den §§ 22, 24 und 25 BImSchG nicht zuständig sei.
  • VG Bayreuth, 12.04.2022 - B 9 K 20.86

    Öffentlich-rechtlicher Abwehr- und Unterlassungsanspruch, Betrieb von

    Es ist ihr als Eigentümerin des streitgegenständlichen Grundstücks möglich, die Gestattung des Betriebs der Wertstoffcontainer auf ihrem Grundstück entweder rückgängig zu machen oder zukünftig zu unterlassen und damit jegliche Störungen zu verhindern (vgl. zur Bejahung der Zurechnung von Lärmimmissionen, die durch die nicht bestimmungsgemäße Nutzung von Glascontainern außerhalb der Nutzungszeiten entstehen: HessVGH, U.v. 24.8.1999 - 2 UE 2287/96 - juris Rn. 42, 54; VG Köln, U.v. 2.7.1992 - 4 K 2071/89 - juris Rn. 49 ff.; zur Bejahung der mittelbaren Handlungsstörereigenschaft des Betreibers eines Drogenhilfszentrums für die Verunreinigung und Behinderung des Nachbargrundstücks durch Nutzer des Zentrums und Dealer: BGH, U.v. 7.4.2000 - V ZR 39/99 - juris Rn. 10 ff.).
  • VG Gießen, 11.05.2005 - 8 E 5132/02

    Glascontainer - Lärmimmission

    Die Beklagte hatte daher nicht nur zu prüfen, für wie viele Containerstandorte in ihrem Gemeindegebiet ein Bedarf gegeben ist, und ob es in Bezug auf einen in Betracht kommenden Standort Alternativen gibt (Hess. VGH, a.a.O., S. 670 r. Sp.), sondern auch in ihre Abwägung den Schutz der Nachbarschaft vor den mit der Benutzung der Container verbundenen Geräuschen einzustellen (VG Gießen, a.a.O., S. 40; VG Köln, U. v. 02.07.1992 - 4 K 2071/89 -, NVwZ 1993, 401, 402 r. Sp.).
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