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   VG Sigmaringen, 28.01.2002 - 4 K 2083/01   

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VG Sigmaringen, 28.01.2002 - 4 K 2083/01 (https://dejure.org/2002,13780)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 28.01.2002 - 4 K 2083/01 (https://dejure.org/2002,13780)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 28. Januar 2002 - 4 K 2083/01 (https://dejure.org/2002,13780)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ungeeignetheit zum Führen erlaubnisfreier Fahrzeuge - Alkohol

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Anordnung des Sofortvollzuges einer straßenverkehrsrechtlichen Maßnahme nach einer Trunkenheitsfahrt; Untersagung des Führens eines Mofas oder Fahrrades im öffentlichen Straßenverkehr; Fehlende Eignung zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

  • archive.org

    Alkohol

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 1.97

    Folgen einer unrechtmäßigen Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.01.2002 - 4 K 2083/01
    Hinzuweisen ist an dieser Stelle darauf, dass eine substantiierte Darlegung, aus finanziellen Gründen eine medizinisch-psychologische Untersuchung nicht durchführen lassen zu können, im Unterschied zur Überprüfung der Eignung eines Fahrerlaubnisinhabers (vgl. hierzu nur BVerwG, Urt. v. 13.11.1997 - 3 C 1/97 -, NZV 1998, 300 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 06.07.1998 - 10 S 639/98 -, VBlBW 1999, 31 f.; VG Sigmaringen, Beschl. v. 11.09.2001 - 4 K 1004/01 -, zitiert nach vensa), nicht zwingend den Tatbestand der Weigerung im Sinne des § 11 Abs. 8 FeV erfüllen dürfte, da die Obliegenheiten eines Erlaubnisinhabers zum Beweis seiner fortdauernden Eignung ein höheres Maß an Mitwirkungshandlungen erfordern dürften als diejenigen eines Führers erlaubnisfreier Fahrzeuge.

    Dies ist jedoch Voraussetzung für die Anwendung des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV (BVerwG, Urt. v. 13.11.1997 - 3 C 1/97 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 22.01.2001 - 10 S 2032/00 -, DÖV 2001, 430 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 10.08.1999 - 7 B 11398/99 -, DAR 1999, 518 ff; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl. 2001, § 11 FeV Rn. 24).

    Das BVerwG hat zwar, vor allem in neuerer Zeit, wiederholt judiziert, dass im Fall der - unberechtigten - Weigerung, ein rechtmäßig angefordertes Gutachten beizubringen, auf die Ungeeignetheit geschlossen werden dürfe (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.11.1997 - 3 C 1/97 -, a.a.O.; Urt. v. 05.07.2001 - 3 C 13/01 -, zitiert nach juris).

  • OVG Bremen, 09.01.1990 - 1 B 108/89

    Radfahrverbot; Ermessensentscheidung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.01.2002 - 4 K 2083/01
    Es ist insbesondere an zeitliche, räumliche oder fahrzeugbezogene Auflagen zu denken (vgl. zu § 3 StVZO i.d.F. v. 28.09.1988: OVG Bremen, Beschl. v. 09.01.1990 - 1 B 108/89 -, NJW 1990, 2081 f.; zu § 3 StVZO i.d.F. v. 23.11.1982: OVG Niedersachsen, Beschl. v. 18.08.1988 - 12 B 73/88 -, NZV 1989, 43 f.).

    Es spricht zwar in der Tat einiges dafür, dass es selten ein gleich geeignetes Mittel zur Gefahrenabwehr wie ein Fahrverbot geben wird (so auch OVG Bremen, Beschl. v. 09.01.1990 - 1 B 108/89 -, a.a.O.), jedoch mag ein solches dennoch im Einzelfall unverhältnismäßig in die Rechte des Betroffenen eingreifen.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.1998 - 10 S 639/98

    Fahrerlaubnisentziehung: Zweifel an der Kraftfahreignung bei Cannabiskonsum -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.01.2002 - 4 K 2083/01
    Hinzuweisen ist an dieser Stelle darauf, dass eine substantiierte Darlegung, aus finanziellen Gründen eine medizinisch-psychologische Untersuchung nicht durchführen lassen zu können, im Unterschied zur Überprüfung der Eignung eines Fahrerlaubnisinhabers (vgl. hierzu nur BVerwG, Urt. v. 13.11.1997 - 3 C 1/97 -, NZV 1998, 300 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 06.07.1998 - 10 S 639/98 -, VBlBW 1999, 31 f.; VG Sigmaringen, Beschl. v. 11.09.2001 - 4 K 1004/01 -, zitiert nach vensa), nicht zwingend den Tatbestand der Weigerung im Sinne des § 11 Abs. 8 FeV erfüllen dürfte, da die Obliegenheiten eines Erlaubnisinhabers zum Beweis seiner fortdauernden Eignung ein höheres Maß an Mitwirkungshandlungen erfordern dürften als diejenigen eines Führers erlaubnisfreier Fahrzeuge.
  • BVerwG, 02.12.1960 - VII C 43.59

    Gutachten; Eignung; Kraftfahrzeugführer ; Berechtigte Zweifel

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.01.2002 - 4 K 2083/01
    Der Gesetzgeber wollte mit dieser Formulierung die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 15b StVZO (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.12.1960 - 8 C 43/59 -, BVerwGE 11, 274 ff.) übernehmen (BR-Drucks. 433/98 S. 258).
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.01.2002 - 4 K 2083/01
    Das BVerwG hat zwar, vor allem in neuerer Zeit, wiederholt judiziert, dass im Fall der - unberechtigten - Weigerung, ein rechtmäßig angefordertes Gutachten beizubringen, auf die Ungeeignetheit geschlossen werden dürfe (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.11.1997 - 3 C 1/97 -, a.a.O.; Urt. v. 05.07.2001 - 3 C 13/01 -, zitiert nach juris).
  • VG Sigmaringen, 11.09.2001 - 4 K 1004/01

    Fahrerlaubnisentziehung - verweigerte Gutachtenbeibringung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.01.2002 - 4 K 2083/01
    Hinzuweisen ist an dieser Stelle darauf, dass eine substantiierte Darlegung, aus finanziellen Gründen eine medizinisch-psychologische Untersuchung nicht durchführen lassen zu können, im Unterschied zur Überprüfung der Eignung eines Fahrerlaubnisinhabers (vgl. hierzu nur BVerwG, Urt. v. 13.11.1997 - 3 C 1/97 -, NZV 1998, 300 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 06.07.1998 - 10 S 639/98 -, VBlBW 1999, 31 f.; VG Sigmaringen, Beschl. v. 11.09.2001 - 4 K 1004/01 -, zitiert nach vensa), nicht zwingend den Tatbestand der Weigerung im Sinne des § 11 Abs. 8 FeV erfüllen dürfte, da die Obliegenheiten eines Erlaubnisinhabers zum Beweis seiner fortdauernden Eignung ein höheres Maß an Mitwirkungshandlungen erfordern dürften als diejenigen eines Führers erlaubnisfreier Fahrzeuge.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.08.1999 - 7 B 11398/99

    Zur Verweigerung der Mitwirkung bei Fahreignungsgutachten bei Besitz von geringen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.01.2002 - 4 K 2083/01
    Dies ist jedoch Voraussetzung für die Anwendung des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV (BVerwG, Urt. v. 13.11.1997 - 3 C 1/97 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 22.01.2001 - 10 S 2032/00 -, DÖV 2001, 430 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 10.08.1999 - 7 B 11398/99 -, DAR 1999, 518 ff; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl. 2001, § 11 FeV Rn. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2001 - 10 S 2032/00

    Fahrerlaubnisentziehung: Verdacht auf Alkoholmissbrauch - Beibringung eines

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.01.2002 - 4 K 2083/01
    Dies ist jedoch Voraussetzung für die Anwendung des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV (BVerwG, Urt. v. 13.11.1997 - 3 C 1/97 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 22.01.2001 - 10 S 2032/00 -, DÖV 2001, 430 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 10.08.1999 - 7 B 11398/99 -, DAR 1999, 518 ff; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl. 2001, § 11 FeV Rn. 24).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.08.1988 - 12 B 73/88
    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.01.2002 - 4 K 2083/01
    Es ist insbesondere an zeitliche, räumliche oder fahrzeugbezogene Auflagen zu denken (vgl. zu § 3 StVZO i.d.F. v. 28.09.1988: OVG Bremen, Beschl. v. 09.01.1990 - 1 B 108/89 -, NJW 1990, 2081 f.; zu § 3 StVZO i.d.F. v. 23.11.1982: OVG Niedersachsen, Beschl. v. 18.08.1988 - 12 B 73/88 -, NZV 1989, 43 f.).
  • VG Sigmaringen, 19.09.2001 - 4 K 1318/01

    Hinweis auf Folgen der verweigerten Gutachtenbeibringung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.01.2002 - 4 K 2083/01
    Ein Ausschluss bestimmter Vorschriften, der durchaus abstrakt erfolgen könnte, wie in anderen Verweisungsnormen durchaus üblich (vgl. § 1192 Abs. 1 BGB), ist hier nämlich gerade nicht erfolgt (VG Sigmaringen, Beschl. v. 19.09.2001 - 4 K 1318/01 -, zitiert nach vensa).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.2009 - 10 B 10930/09

    Kein Fahrradverbot nach Alkoholmissbrauch

    Weil die von § 3 Abs. 2 FeV geforderten Tatsachen erst die entsprechende Geltung der §§ 10 bis 14 FeV und der hierzu ergangenen Anlagen eröffnen, kann das Vorliegen solcher Tatsachen nicht schon mit den Voraussetzungen dieser Regelungen begründet werden (vgl. zur Problematik der Rechtsfolgenverweisung auch VG Sigmaringen, Beschluss vom 28. Januar 2002 - 4 K 2083/01 -, juris; gegen die ungeprüfte Übernahme der Anforderungen auch Geiger, Verbot des Führens nicht fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge, SVR 2007, 161; für eine Anwendung der Vorschriften für Fahrerlaubnisinhaber Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 11. September 2008 - 11 CS 08.1188 - und vom 27. März 2006 - 11 ZB 06.41 -, beide juris).
  • VG Hannover, 31.05.2011 - 9 A 4200/10

    Auffangwert; fahrerlaubnisfrei; Fahrrad; Mofa; Streitwert; Untersagung; Verbot

    Die Kammer bemisst das Interesse des Klägers in Verfahren, die das Verbot betreffen, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen, mit dem Auffangwert (so schon Beschluss vom 21.12.2007 - 9 B 4217/07 -, bestätigt durch das Nds. OVG, Beschluss vom 01.04.2008 - 12 ME 35/08 - insoweit jeweils in juris nicht veröffentlicht; auch schon VG Braunschweig, Beschluss vom 20.10.1999 - 6 B 250/99 - www/dbovg.niedersachsen.de; ebenso: VG Sigmaringen, Beschluss vom 28.01.2002 - 4 K 2083/01 - juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.09.2009 - 10 B 10930/09 -, auch VG Saarlouis, Urteil vom 27.05.2010 - 10 K 242/09 - BeckRS 2010, 49752, zu der Fahrerlaubnispflicht bei einem motorisierten Krankenfahrstuhl).
  • VG Ansbach, 10.04.2008 - AN 10 S 08.00439

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Mofas; gelegentliche Einnahme von

    Geeignete weniger einschneidender Maßnahmen, mit denen verhindert werden könnte, dass der Antragsteller unter dem Einfluss von Cannabis mit seinem Mofa am Straßenverkehr teilnimmt, sind jedoch nicht ersichtlich, so dass das Ermessen der Behörde auf Null reduziert war (vgl. zu allem auch VG Sigmaringen, Beschluss vom 28.1.2002, Az.: 4 K 2083/01 - juris; BayVGH, Beschluss vom 27.3.2006 - 11 ZB 06.41 - juris).
  • VG Ansbach, 15.08.2008 - AN 10 K 08.01059

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge (Fahrräder);

    Geeignete weder einschneidende Maßnahmen, mit denen verhindert werden könnte, dass der Kläger unter Alkoholeinfluss mit seinem Fahrrad am Straßenverkehr teilnimmt, sind jedoch nicht ersichtlich, so dass das Ermessen der Behörde auf Null reduziert war (vgl. zu allem auch VG Sigmaringen, Beschluss vom 28.1.2002, Az. 4 K 2083/01 - juris; BayVGH, Beschluss vom 27.3.2006 - 11 ZB 06.41 - juris).
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