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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.07.1999 - 4 K 21/96   

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https://dejure.org/1999,5588
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.07.1999 - 4 K 21/96 (https://dejure.org/1999,5588)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 01.07.1999 - 4 K 21/96 (https://dejure.org/1999,5588)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 01. Juli 1999 - 4 K 21/96 (https://dejure.org/1999,5588)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formeller Fehler; Sachverhaltsangabe; Rüge; Landschaftsschutzgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schutzverordnung; Formelle Fehler; Naturschutz; Fehlerrüge; Einsichtnahme in Verfahrensunterlagen; Normenkontrollverfahren; Auskunftserteilung

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.06.1982 - 4 N 6.79

    Rüge - Verletzung - Verfahrens- und Formvorschriften - Bebauungsplan -

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.07.1999 - 4 K 21/96
    Zur Bestimmung des inhaltlichen Umfanges der Obliegenheit nach § 5 Abs. 6 NatSchG-MV , bei der Geltendmachung formeller Fehler den Sachverhalt anzugeben, kann die zu § 215, 2. HS BauGB und dessen Vorgängerbestimmung (§ 155 a BBauG) ergangene Rechtsprechung (BVerwG, Beschluß vom 18.06.1982 - 4 N 6/79 -, NVwZ 1983, 347; Beschluß vom 08.05.1995 - 4 NB 16/95 -, NVwZ 1996, 372) herangezogen werden.

    Der geltend gemachte Verfahrensfehler war auch deshalb konkret zu bezeichnen, weil insbesondere bei noch unbekannten oder schwer erkennbaren Fehlern auf diese Weise die Möglichkeit eröffnet wurde, den Fehler zu beheben, insbesondere die Satzung mit Rückwirkung erneut in Kraft zu setzen (BVerwG, Beschluß vom 18.06.1982, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.06.1988 - 4 B 102.88

    Voraussetzungen für die Planung und Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.07.1999 - 4 K 21/96
    Die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet bildet ein Instrument der Gefahrenverhütung und nicht lediglich der Schadensbeseitigung oder- wiedergutmachung (vgl. Senat, a.a.O., 160/161 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluß vom 16.06.1988 - 4 B 102/88 -, NVwZ 1988, 1020 f; VGH Mannheim, Beschluß vom 11.01.1995 - 5 S 227/94 -, NuR 1996, 152).

    Dieser Abwägungsvorgang ist in erster Linie durch eine dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtete Würdigung der sich gegenüberstehenden Interessen des Landschaftsschutzes auf der einen und der Nutzungsinteressen der Grundeigentümer auf der anderen Seite geprägt (BVerwG, Beschluß vom 16.06.1988, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 89.79

    Anspruch auf staatliches Tätigwerden als Teil des Grundrechts auf Berufsfreiheit

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.07.1999 - 4 K 21/96
    Dem Betroffenen, der zur Wahrung seiner Rechte in einem Normenkontrollverfahren auf Sachverhaltsinformationen durch die Behörde angewiesen ist, hat die Behörde die notwendigen Auskünfte zu erteilen (siehe Dolde, Die "Heilungsvorschriften" des BauGB für Bauleitpläne, BauR 1990, 1 ff., 13; vgl. zum Anspruch auf für die Rechtsverfolgung nötige, anders nicht erreichbare Auskünfte: BVerwG, Urteil vom 16.09.1980 - BVerwG 1 C 89.79 - BVerwGE 61, 40 ff., 43).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.1995 - 5 S 227/94

    Normenkontrolle einer Landschaftsschutzverordnung - Überschneidungen mit einem

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.07.1999 - 4 K 21/96
    Die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet bildet ein Instrument der Gefahrenverhütung und nicht lediglich der Schadensbeseitigung oder- wiedergutmachung (vgl. Senat, a.a.O., 160/161 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluß vom 16.06.1988 - 4 B 102/88 -, NVwZ 1988, 1020 f; VGH Mannheim, Beschluß vom 11.01.1995 - 5 S 227/94 -, NuR 1996, 152).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.04.1994 - 4 K 25/93

    Biosphärenreservat; Naturschutzgebiet; Landschaftsschutzgebiet;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.07.1999 - 4 K 21/96
    Die angefochtene Verordnung steht mit den inhaltlichen Anforderungen an die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes in Einklang, wobei dafür als maßgebliche gesetzliche Vorschriften nunmehr die Bestimmungen des NatG-MV vom 21.07.1998 (GVOBl. S. 647) zu beachten sind (vgl. zum insoweit maßgeblichen Zeitpunkt: Senatsurteil vom 20.04.1994 - 4 K 25/93 - zum "Biosphärenreservat Südost Rügen", LKV 1995, 156 ff., 159/160).
  • BVerwG, 10.05.1995 - 4 B 90.95

    Beschwerde - Bauerwartungsland - Landschaftspflegegesetz - Grundstückseigentum -

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.07.1999 - 4 K 21/96
    Von einer unangemessenen Beschränkung der Eigentümerbefugnisse kann erst dann die Rede sein, wenn ohne finanziellen oder sonstigen Ausgleich eine Nutzung unterbunden wird, die bisher ausgeübt worden ist oder die sich nach Lage der Dinge objektiv anbietet (BVerwG, Beschluß vom 10.05.1995 - 4 B 90/95 -, NJW 1996, 409).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.10.2008 - 4 K 25/06

    Erforderlichkeit eines Erörterungstermins oder einer Ergebnismitteilung nach NatG

    Die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet bildet ein Instrument der Gefahrenverhütung und nicht lediglich der Schadensbeseitigung oder- Wiedergutmachung (vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Urt. v. 20.04.1994 - 4 K 25/93 -, RdL 1995, 215, 218; Urt. v. 01.07.1999 - 4 K 21/96 -, RdL 2000, 51, 53; vgl. auch BVerwG, Beschl. vom 16.06.1988 - 4 B 102/88 -, NVwZ 1988, 1020 f.; VGH Mannheim, Beschl. vom 11.01.1995 - 5 S 227/94 -, NuR 1996, 152).

    Die Schutzwürdigkeit bestimmter Flächen hat der Senat im Übrigen ausdrücklich gerade unter dem Aspekt dort vorhandener Biotope schon in seinem Urteil vom 01. Juli 1999 - 4 K 21/96 - (RdL 2000, 51, 53) bejaht.

    Die gerichtliche Überprüfung beschränkt sich dabei regelmäßig auf das Abwägungsergebnis (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 20.04.1994 - 4 K 25/93 -, RdL 1995, 215, 218; Urt. v. 01.07.1999 - 4 K 21/96 -, RdL 2000, 51, 53).

  • OVG Brandenburg, 10.03.2005 - 8 D 25/04

    Berechtigung zur Einleitung eines Bodenordnungsverfahrens; Zusammenhang zwischen

    Im Rahmen des Klageverfahrens der Klägerin vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) - 4 K 21/96 - gegen den Bescheid des ARoV vom 20. Mai 1994 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20. Dezember 1995 wurde unter dem 15. Juni 1998 eine Vermessung des Flurstücks 63/3 vorgenommen, ausweislich der das Wohnhaus nicht auf diesem, sondern dem Flurstück 63/4 aufsteht (Grenzniederschrift des Vermessungsingenieurs ... vom 17.06.1998).

    Vielmehr waren der Klägerin die hier letztlich zum Streit führenden, bedeutsamen Umstände hinsichtlich der Lagebezeichnung des Eigenheims und der tatsächlichen Verhältnisse mit der Vermessung im Jahr 1998 bereits vor dem Einleitungsbeschluss vom 11. Januar 2000 bekannt, die Klage - 4 K 21/96 Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) - gegen den vermögensrechtlichen Bescheid des ARoV vom 20. Mai 1994 hatte sie persönlich mit Schreiben vom 13. August 1998 zurückgenommen und an dem Fortbestand des gesonderten Gebäudeeigentums hat sich entgegen der Auffassung der Klägerin nichts geändert.

  • OVG Niedersachsen, 15.03.2004 - 1 ME 45/04

    Schattenwurf; Windenergieanlage; Windkraftanlage

    Die Rechtsprechung (vgl. insbesondere OVG Greifswald, Beschl. v. 8.3.1999 - 3 M 85/98 -, NVwZ 1999, 1238 = BRS 62 Nr. 109 = UPR 2000, 73) hat eine Faustformel entwickelt, wonach Wohngebäude durch Windenergieanlagen nicht mehr als 30 Stunden im Jahr und nicht mehr als 30 Minuten am Tag beeinträchtigt werden sollen.
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