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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 02.06.2004 - 4 K 212/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9724
FG Niedersachsen, 02.06.2004 - 4 K 212/98 (https://dejure.org/2004,9724)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.06.2004 - 4 K 212/98 (https://dejure.org/2004,9724)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Juni 2004 - 4 K 212/98 (https://dejure.org/2004,9724)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    In Grundstückskaufvertrag für den Fall des Rücktritts vereinbartes "Reuegeld" als Einkünfte i.S. des § 22 Nr. 3 EStG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 22 Nr. 3 EStG; § 2 Abs. 3 EStG
    Einkommensteuerbarkeit der Vereinbarung eines "Reugeldes" für den Fall des Rücktritts von einem Grundstückskaufvertrag; Entschädigungscharakter des "Reugeldes"; Steuerbarkeit von Entschädigungen; Verknüpfung der steuerbarkeit von Entschädigungen mit der steuerbarkeit des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 22 Nr. 3
    Reugeld; Rücktritt; Sonstige Einkünfte; Entschädigung - Reugeld für Fall des Rücktritts vom Grundstückskaufvertrag keine sonstigen Einkünfte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Reugeld für Fall des Rücktritts vom Grundstückskaufvertrag keine sonstigen Einkünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einkommensteuerbarkeit der Vereinbarung eines "Reugeldes" für den Fall des Rücktritts von einem Grundstückskaufvertrag; Entschädigungscharakter des "Reugeldes"; Steuerbarkeit von Entschädigungen; Verknüpfung der steuerbarkeit von Entschädigungen mit der steuerbarkeit des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1527
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.04.1977 - VIII R 2/75

    Entgelt für bindendes Kaufangebot über ein Grundstück als Einnahme im Sinne von §

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.06.2004 - 4 K 212/98
    Damit unterscheidet sich der Streitfall in einem wesentlichen Punkt von den Fällen der entgeltlichen Bestellung eines Vorkaufsrechts oder der Abgabe eines bindenden Verkaufsangebotes gegen Entgelt, in denen der BFH jeweils vom Vorliegen sonstiger Leistungen ausgegangen ist (Urteil vom 10. August 1994 X R 42/91, BFHE 175, 362, BStBl. II 1995, 57 bzw. Urteil vom 26. April 1977 VIII R 2/75, BFHE 122, 271, BStBl II 1977, 631): Dort sind die Vereinbarungen getroffen worden, ohne dass es (zunächst) zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages kam; der in diesen Fällen vereinbarte Leistungsaustausch war unabhängig von der Frage, ob zeitlich nachfolgend ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde oder nicht.

    Die Zulassung der Revision beruht auf § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO; fraglich ist, ob die gewählte Vertragsgestaltung nicht wirtschaftlich vergleichbar ist mit jener eines befristeten bindenden Kaufangebotes gegen Entgelt, für die der BFH Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG angenommen hat (Urteil vom 26. April 1977 VIII R 2/75, BFHE 122, 271, BStBl. II 1988, 631).

  • BFH, 14.09.1999 - IX R 88/95

    Keine Einkünfte bei häuslicher Pflege

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.06.2004 - 4 K 212/98
    Unter einer sonstigen Leistung im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG ist nach ständiger Rechtsprechung jedes Tun, Dulden oder Unterlassen zu verstehen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann und um des Entgelts willen erbracht wird (BFH Urteil vom 23. Juni 1964 GrS 1/64 S, BFHE 80, 73, BStBl. III 1964, 500; Urteil vom 14. September 1999 IX R 88/95, BFHE 189, 424, BStBl. II 1999, 776; Urteil vom 18. Dezember 2001 IX R 74/98, BFH NV 2002, 643).

    Abzugrenzen sind die sonstigen Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG gegen Veräußerungsvorgänge oder veräußerungsähnliche Vorgänge im privaten Bereich (BFH Urteil vom 14. September 1999 IX R 88/95, a.a.O.); unter veräußerungsähnlichen Vorgängen werden dabei Vermögenseinbußen verstanden, die nicht im Nutzungsbereich liegen und bei denen kein Wirtschaftsgut auf Dritte übertragen wird (Schmidt, Kommentar zum EStG, § 22 Rn. 150).

  • BFH, 10.08.1994 - X R 42/91

    Entgeltliche Bestellung eines Vorkaufsrechts als steuerbare Leistung nach § 22

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.06.2004 - 4 K 212/98
    Damit unterscheidet sich der Streitfall in einem wesentlichen Punkt von den Fällen der entgeltlichen Bestellung eines Vorkaufsrechts oder der Abgabe eines bindenden Verkaufsangebotes gegen Entgelt, in denen der BFH jeweils vom Vorliegen sonstiger Leistungen ausgegangen ist (Urteil vom 10. August 1994 X R 42/91, BFHE 175, 362, BStBl. II 1995, 57 bzw. Urteil vom 26. April 1977 VIII R 2/75, BFHE 122, 271, BStBl II 1977, 631): Dort sind die Vereinbarungen getroffen worden, ohne dass es (zunächst) zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages kam; der in diesen Fällen vereinbarte Leistungsaustausch war unabhängig von der Frage, ob zeitlich nachfolgend ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde oder nicht.
  • BFH, 18.12.2001 - IX R 74/98

    Sonstige Einkünfte; Zufluss

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.06.2004 - 4 K 212/98
    Unter einer sonstigen Leistung im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG ist nach ständiger Rechtsprechung jedes Tun, Dulden oder Unterlassen zu verstehen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann und um des Entgelts willen erbracht wird (BFH Urteil vom 23. Juni 1964 GrS 1/64 S, BFHE 80, 73, BStBl. III 1964, 500; Urteil vom 14. September 1999 IX R 88/95, BFHE 189, 424, BStBl. II 1999, 776; Urteil vom 18. Dezember 2001 IX R 74/98, BFH NV 2002, 643).
  • BFH, 23.06.1964 - GrS 1/64

    Einkünfte aus "gewerbsmäßiger Unzucht" (Prostitution); Voraussetzungen für die

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.06.2004 - 4 K 212/98
    Unter einer sonstigen Leistung im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG ist nach ständiger Rechtsprechung jedes Tun, Dulden oder Unterlassen zu verstehen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann und um des Entgelts willen erbracht wird (BFH Urteil vom 23. Juni 1964 GrS 1/64 S, BFHE 80, 73, BStBl. III 1964, 500; Urteil vom 14. September 1999 IX R 88/95, BFHE 189, 424, BStBl. II 1999, 776; Urteil vom 18. Dezember 2001 IX R 74/98, BFH NV 2002, 643).
  • BFH, 16.12.1960 - IV 139/58 U

    Berücksichtigung von Entschädigungen zur Abgeltung der durch Sperrmaßnahmen der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.06.2004 - 4 K 212/98
    Entschädigungen sind jedoch nur dann steuerbar, wenn das Rechtsgeschäft, auf das sie sich beziehen und für dessen Nichtzustandekommen sie geleistet werden, selbst unter eine der Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 EStG fallen würde (BFH-Urteil vom 16. Dezember 1960 IV 139/58 U, BFHE 72, 266, BStBl. III 1961, 100).
  • FG Hessen, 27.01.2010 - 8 K 3585/06

    Bindungsentschädigung beim Grundstückskauf als sonstige Leistung steuerbar

    Nach dem - verobjektivierten - Willen der Vertragsparteien sollte das Reuegeld einen späteren Mindererlös in der Vermögenssphäre ersetzen, welchen die Veräußerer im Falle des Rücktritts bei einer erneuten Veräußerung gewärtigen mussten, weil sie dann die für den Verkauf von Gewerbegrundstücken günstige Zeitspanne unmittelbar nach der Wiedervereinigung nicht mehr würden nützen können (vgl. insoweit ausdrücklich die Entscheidung der Vorinstanz: Urteil FG Niedersachsen vom 02.06.2004 4 K 212/98, EFG 2004, 1527).
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Rechtsprechung
   VG Gera, 08.10.1998 - 4 K 212/98 GE   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7482
VG Gera, 08.10.1998 - 4 K 212/98 GE (https://dejure.org/1998,7482)
VG Gera, Entscheidung vom 08.10.1998 - 4 K 212/98 GE (https://dejure.org/1998,7482)
VG Gera, Entscheidung vom 08. Oktober 1998 - 4 K 212/98 GE (https://dejure.org/1998,7482)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bauplanungsrecht; Bauordnungsrecht; Städtebauförderungsrecht; Baugenehmigung; Multiplex-Kino

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Brandenburg, 08.05.1998 - 3 B 84/97

    Bauleitplanung: Interkommunales Abstimmungsgebot bei Planung eines

    Auszug aus VG Gera, 08.10.1998 - 4 K 212/98
    Es liegt auf der Hand, daß bei einer Einwohnerzahl von ca. 99 000 Einwohnern in J ein Multiplex-Kino dieser Größenordnung gar nicht rentabel betrieben werden kann, wenn nicht aus den umliegenden Gemeinden potentielle Kinobesucher angezogen werden (vgl. zur Frage des Einzugsbereiches eines Multiplex-Kinos OVG Brandenburg, Beschl. v. 08.05.1998, 3 B 84/97, VwRR MO 1998, S. 212-215).
  • OVG Thüringen, 18.10.1996 - 1 EO 262/96

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Antragsbefugnis;

    Auszug aus VG Gera, 08.10.1998 - 4 K 212/98
    1987 S. 1006-1007; ThürOVG, Beschl. v. 18.10.1996,1 EO 262/96, ThürVBI.
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 19.85

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb

    Auszug aus VG Gera, 08.10.1998 - 4 K 212/98
    Nach der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird die Grenze zur Großflächigkeit ab einer Verkaufsfläche von 700 m 2 und mehr erreicht (vgl. hierzu nur BVerwG, Urt. v. 22.05.1997, 4 C 19.85, DVBI.
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 54.80

    Zur Zulässigkeit von Verbrauchermärkten - Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus VG Gera, 08.10.1998 - 4 K 212/98
    Der Anwendung des § 11 Abs. 3 BauNVO steht nicht entgegen, daß diese Vorschrift städtebauliche Auswirkungen des Vorhabens berücksichtigt, die über die gemäß § 34 BauGB zu berücksichtigende nähere Umgebung weit hinaus reichen können, denn die Eigenart der näheren Umgebung spielt nur für die Frage eine Rolle, ob die Umgebung einem Baugebiet zugeordnet werden kann (Schmaltz in Schrödter, Kommentar zum Baugesetzbuch, 6. Auflage, München 1998, § 34 Rn. 56; BVerwG, Urt. v. 03.02.1984, 4 C 54.80, BVerwGE 68, S. 342/351).
  • OVG Sachsen, 05.09.1995 - 1 S 186/95

    Baugenehmigung; Rücknahmebefugnis; Widerspruch; Nachbar; Interkommunales

    Auszug aus VG Gera, 08.10.1998 - 4 K 212/98
    Des weiteren ist zu beachten, daß bei einem Multiplex-Kino insbesondere in den Abendstunden mit einem größeren Zu- und Abfahrtsverkehr zu rechnen ist, wenn die Belästigung durch den normalen Straßenverkehr bereits zurückgeht (vgl. hierzu SächsOVG, Beschl. v. 05.09.1995, 1 S 186/95, SächsVBI.
  • VGH Bayern, 21.12.2001 - 15 ZS 01.2570

    Bauplanungsrecht: Kinocenter als Vergnügungsstätte, Zulässigkeit in einem

    Zwar werden Großkinos (insbesondere sog. Multiplex-Kinos) in der Rechtsprechung durchwegs als (kerngebietstypische) Vergnügungsstätten behandelt (vgl. OVG RP vom 1.6.1999 BauR 1999, 1010 : 2000 Sitzplätze; SächsOVG vom 5.9.1995 Az. 1 S 186/95: 2.200 Sitzpätze; OVG Berlin vom 17.3.1999 BauR 1999, 1004: 1.800 Sitzplätze; BayVGH vom 25.10.1999 Az. 26 CS 99.2222: tendenziell kerngebietstypische Vergnügungsstätte; VG Karlsruhe vom 9.7.1999 VBlBW 2000, 233: knapp 3.000 Sitzplätze; VG Gera vom 8.10.1998 Az. 4 K 212/98 GE: 2.150 Sitzplätze); sie sind mit dem hier gegebenen Fall eines "kleinen Kinocenters" (mit knapp 400 Sitzplätzen und einer gemischten Programmstruktur) jedoch nicht ohne weiteres vergleichbar.
  • OVG Thüringen, 19.03.2003 - 1 KO 853/01

    Zur Unzulässigkeit eines Multiplex-Kinos in einem faktischen Sondergebiet

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 8.Oktober 1998 - 4 K 212/98 GE - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 8.10.1998 - 4 K 212/98 GE - abzuändern und die Beklagte unter Aufhebung ihres Bescheides vom 28.04.1997 in Gestalt des Widerspruchsbescheides des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 16.04.1998 zu verpflichten, die beantragte Baugenehmigung zur Errichtung eines Kinokomplexes in der Schillerpassage in Jena zu erteilen.

  • VG Gelsenkirchen, 10.12.2013 - 9 K 3637/12

    Kein "Drive - Thru - Café" in Bottrop

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 1988 - 4 B 71/88 -, BRS 48 Nr. 45 = juris Rn 5, unter Verweis auf die Enge eines Flusstals und das Vorhandensein weiterer, die Bebauung ausschließender naher Grenzen wie etwa eine Bundesstraße und ein Bergrücken; für eine Unterführung unter einem Bahndamm offen gelassen bei VG Gera, Urteil vom 8. Oktober 1998 - 4 K 212/98.GE -, ThürVBl 1999, 69 = juris Rn 19.
  • VG Gelsenkirchen, 10.12.2013 - 9 K 5382/11

    Kein "Drive - Thru - Café" in Bottrop

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 1988 - 4 B 71/88 -, BRS 48 Nr. 45 = juris Rn 5, unter Verweis auf die Enge eines Flusstals und das Vorhandensein weiterer, die Bebauung ausschließender naher Grenzen wie etwa eine Bundesstraße und ein Bergrücken; für eine Unterführung unter einem Bahndamm offen gelassen bei VG Gera, Urteil vom 8. Oktober 1998 - 4 K 212/98.GE -, ThürVBl 1999, 69 = juris Rn 19.
  • VG Gera, 07.05.2009 - 4 K 494/07

    ; großflächiger Einzelhandelsbetrieb

    Ob die Annahme eines faktischen Sondergebietes im Rahmen von § 34 BauGB überhaupt möglich erscheint (bejahend: Urteil der Kammer vom 8. Oktober 1998 - 4 K 212/98.GE), kann daher vorliegend dahinstehen.
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Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 04.05.1999 - 4 K 212/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,19828
FG Baden-Württemberg, 04.05.1999 - 4 K 212/98 (https://dejure.org/1999,19828)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.05.1999 - 4 K 212/98 (https://dejure.org/1999,19828)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Mai 1999 - 4 K 212/98 (https://dejure.org/1999,19828)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entgeltlich erworbene Leibrenten; Aufwendungen zur Begründung des Rentenstammrechts; Abzug als vorab entstandene Werbungskosten; Wirtschaftliche Betrachtungsweise bei gesamtplanmäßiger Kombination mehrerer Verträge

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 6 K 26/04

    Vermittlung einer kreditfinanzierten Kombirente durch

    Die vom FA vertretene Auffassung, dass die Klägerin dem Leistungsempfänger gegen Entgelt einen Steuervorteil verschafft und dies Gegenstand der Leistungsbeziehung sei, ist aus mehreren Gründen unzutreffend: Die Klägerin ist nicht in der Lage dem einzelnen Leistungsempfänger einen Steuervorteil zu verschaffen, weil über die (ertrag-)steuerliche Qualifizierung der kreditfinanzierten lebenslangen Rentenversicherung gegen Einmalzahlung ausschließlich das Finanzamt als staatliche Behörde im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung entscheidet und in letzter Konsequenz die Finanzgerichte (vgl. die unterschiedliche Rechtsprechung der Finanzgerichte zu diesem Themenkomplex: FG Köln Urteil vom 30. Juni 2004 8 K 6763/00, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2004, 1762; FG Köln Urteil vom 17. Februar 2004 8 K 6831/00, EFG 2004, 884; FG Düsseldorf Urteil vom 3. Juni 2003 9 K 1783/01 E,EFG 2003, 1299; FG des Saarlandes Beschluss vom 6. Februar 2004 1 V 335/03, Haufe Rechtsprechungsdatenbank Haufe-Index, 1121048; FG Düsseldorf Urteil vom 16. Oktober 2003 10 K 2634/99 E, Haufe Rechtsprechungsdatenbank Haufe-Index, 1328328; FG Köln Urteil vom 21. August 2002 5 K 613/02, EFG 2003, 272; FG München Urteil vom 24. Juli 2002 10 K 1726/00, EFG 2003, 31; FG Düsseldorf Urteil vom 21. Februar 2002 10 K 5523/96 E,EFG 2002, 840; FG Nürnberg Urteil vom 22. September 2000 VII 81/96, Haufe Rechtsprechungsdatenbank Haufe-Index, 706347; FG Baden-Württemberg Urteil vom 4. Mai 1999 4 K 212/98, Haufe Rechtsprechungsdatenbank Haufe-Index, 1111644; FG Baden-Württemberg Urteil vom 4. Mai 1999 4 K 198/98, EFG 2000, 924; FG Köln Urteil vom 19. November 1997 11 K 6482/94, Haufe Rechtsprechungsdatenbank Haufe-Index 981219; FG Münster Urteil vom 18. September 1997 14 K 5268/95 E, Haufe Rechtsprechungsdatenbank Haufe-Index 944861; FG Düsseldorf Urteil vom 22. Dezember 1994 14 K 3009/94 E, Haufe Rechtsprechungsdatenbank Haufe-Index, 853288) und der BFH (vgl. BFH Urteil vom 16. September 2004 X R 19/03, BFH/NV 2005, 120; Urteil vom 30. Oktober 2001 VIII R 29/00, BFH/NV 2002, 268).
  • LG Augsburg, 23.09.2003 - 2 O 1813/02

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines vermittelten fremdfinanzierten

    Diese Auffassung hat nicht nur bereits die Strafkammer des Landgerichts Köln im Verfahren' 112 Js 1636/97 (= Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Köln) Seite 77 f. des Urteils vertreten, sondern auch in einem gleich gelagerten Fall unter identischer Beteiligung der ... das Finanzgericht Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 04.05.1999 (Aktenzeichen 4 K 212/98).
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