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   VG Koblenz, 13.01.2015 - 4 K 215/14.KO   

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https://dejure.org/2015,637
VG Koblenz, 13.01.2015 - 4 K 215/14.KO (https://dejure.org/2015,637)
VG Koblenz, Entscheidung vom 13.01.2015 - 4 K 215/14.KO (https://dejure.org/2015,637)
VG Koblenz, Entscheidung vom 13. Januar 2015 - 4 K 215/14.KO (https://dejure.org/2015,637)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 31a Abs 1 S 1 StVZO
    Fahrtenbuchauflage - hier: zum Umfang der Ermittlung des Fahrzeugführers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erheblichkeit des Wegfalls einer Gefahrenlage bis zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung für die Aufrechterhaltung der Fahrtenbuchauflage

  • esovgrp.de

    StVZO § 31a,StVZO § 31a Abs 1,StVZO § 31a Abs 1 S 1
    Ablauf, Anhörung, Auflage, Auskunft, Auskunftsverweigerung, Auskunftsverweigerungsrecht, Dauerverwaltungsakt, Ermittlung, Ermittlungsaufwand, Fahrer, Fahrerermittlung, Fahrtenbuch, Fahrtenbuchauflage, Fahrverbot, Fahrzeugführer, Fahrzeughalter, Feststellung, Fahrzeug, ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Fahrtenbuchauflage nach Höchstgeschwindigkeitsüberschreitung trotz Aussageverweigerung rechtmäßig

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuch: Zur gerichtlichen Überprüfung einer Fahrtenbuchauflage

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Geblitzt: Nach Aussageverweigerung folgt Fahrtenbuchauflage

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage nach Höchstgeschwindigkeitsüberschreitung trotz Aussageverweigerung rechtmäßig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage nach Höchstgeschwindigkeitsüberschreitung trotz Aussageverweigerung rechtmäßig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage muss auch noch zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung rechtmäßig sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage muss auch noch zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung rechtmäßig sein

  • kanzlei-weinhold.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage trotz berechtigter Zeugnisverweigerung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage für Fahrzeughalter auch dann rechtmäßig, wenn dieser von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht

  • schadenfixblog.de (Auszüge)

    Fahrtenbuch: Gerichtliche Überprüfung einer Fahrtenbuchauflage

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Fahrtenbuch: Gerichtliche Überprüfung einer Fahrtenbuchauflage

  • weka.de (Kurzinformation)

    Auflage zum Fahrtenbuch trotz Aussageverweigerung rechtmäßig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage trotz Berufung auf Zeugnisverweigerungsrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Trotz Berufung auf Aussageverweigerungsrecht - Fahrtenbuchauflage

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tempoverstoß: Fahrtenbuchauflage bei Aussageverweigerung?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrtenbuchauflage nach Höchstgeschwindigkeitsüberschreitung trotz Aussageverweigerung rechtmäßig - Führen eines Fahrtenbuchs bei nicht möglicher Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften zulässig ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus VG Koblenz, 13.01.2015 - 4 K 215/14
    Allerdings gehört zu einem angemessenen Ermittlungsaufwand grundsätzlich die unverzügliche, d.h. regelmäßig innerhalb von zwei Wochen erfolgte Benachrichtigung des Fahrzeughalters von der mit seinem Fahrzeug begangenen Zuwiderhandlung (erstmals BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1978 - VII C 77.74 -, NJW 1979, S. 1054; Beschluss vom 25. Juni 1987 - 7 B 139/87 -, Buchholz 442.16, § 31a StVZO Nr. 17).

    Änderungen des entscheidungserheblichen Sachverhalts wie beispielsweise der Wegfall einer Gefahrenlage können für die Aufrechterhaltung der Fahrtenbuchauflage rechtserheblich sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Februar 1989 - 7 B 18/89 -, NJW 1989, 1624; Urteil vom 17. Dezember 1982 - 7 C 3/80 -, nach juris; Urteil vom 13. Oktober 1978 - VII C 77.74 -, NJW 1979, 1054).

    Vielmehr tritt im Falle ihrer Anfechtung - von den Fällen der Anordnung der sofortigen Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO abgesehen - die gesetzliche Rechtsfolge des § 80 Abs. 1 VwGO ein, wonach für die Dauer des Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahrens Suspensiveffekt besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1978, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95

    Das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts bewahrt nicht vor einer

    Auszug aus VG Koblenz, 13.01.2015 - 4 K 215/14
    Das mit der Ausübung dieses Rechts verbundene Risiko, dass auch zukünftige Verkehrsverstöße ungeahndet bleiben, muss die Rechtsordnung von Verfassungs wegen allerdings nicht hinnehmen, weil sie sich damit für einen nicht unbeträchtlichen Teilbereich von vornherein der Möglichkeit begäbe, durch die Androhung von Sanktionen Verkehrsverstößen und den damit verbundenen Gefahren, namentlich für die anderen Verkehrsteilnehmer, im allgemeinen Interesse vorzubeugen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 1981 - 2 BvR 1172/81 -, NJW 1982, S. 568; BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juni 1995 - 11 B 7.95 -, BayVBl. 1996, S. 156 und vom 11. August 1999 - 3 B 96.99 -, NZV 2000, S. 385; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 8 B 1224/06 -).

    Ein solches "Recht" widerspräche dem Zweck des § 31a StVZO (BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 1981 a.a.O; BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 1995 a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. August 2001 - 7 A 11266/01.OVG - Bayerischer VGH, Beschluss vom 10. April 2006 - 11 CS 05.1980 -).

    "Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluß vom 22. Juni 1995 - BVerwG 11 B 7.95 - (Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 22) entschieden, daß ein doppeltes "Recht", nach einem Verkehrsverstoß einerseits im Ordnungswidrigkeitenverfahren zugunsten eines Dritten die Aussage verweigern zu dürfen und zugleich trotz fehlender Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers von einer Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben, nicht anzuerkennen ist.

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus VG Koblenz, 13.01.2015 - 4 K 215/14
    Auch unter der Voraussetzung, daß der verfassungsrechtliche Schutz gegen Selbstbezichtigungen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 13. Januar 1981 - 1 BvR 116/77 - BVerfGE 56 ; vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 14. November 1996 - BVerwG 2 B 16.96 - Buchholz 237.93 § 15 SächsLBG Nr. 1 für Verpflichtung eines Beamtenbewerbers, frühere MfS-Tätigkeit zu offenbaren) auch den Schutz davor umfassen sollte, eine Ordnungswidrigkeit nicht aufdecken zu müssen, so wäre damit eine Fahrtenbuchauflage vereinbar.

    Das Bundesverfassungsgericht hat es im Beschluß vom 13. Januar 1981 (a.a.O. ) als unbedenklich bezeichnet, daß im Bereich der Sozialleistungen ein Leistungsberechtigter, der Angaben verweigern darf, die ihn der Gefahr einer strafgerichtlichen Verfolgung aussetzen, im Falle einer solchen Verweigerung das Risiko einer für ihn ungünstigen Tatsachenwürdigung trägt.

  • BVerfG, 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81

    Verfassungsmäßgkeit der Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Koblenz, 13.01.2015 - 4 K 215/14
    Das mit der Ausübung dieses Rechts verbundene Risiko, dass auch zukünftige Verkehrsverstöße ungeahndet bleiben, muss die Rechtsordnung von Verfassungs wegen allerdings nicht hinnehmen, weil sie sich damit für einen nicht unbeträchtlichen Teilbereich von vornherein der Möglichkeit begäbe, durch die Androhung von Sanktionen Verkehrsverstößen und den damit verbundenen Gefahren, namentlich für die anderen Verkehrsteilnehmer, im allgemeinen Interesse vorzubeugen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 1981 - 2 BvR 1172/81 -, NJW 1982, S. 568; BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juni 1995 - 11 B 7.95 -, BayVBl. 1996, S. 156 und vom 11. August 1999 - 3 B 96.99 -, NZV 2000, S. 385; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 8 B 1224/06 -).

    Ein solches "Recht" widerspräche dem Zweck des § 31a StVZO (BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 1981 a.a.O; BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 1995 a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. August 2001 - 7 A 11266/01.OVG - Bayerischer VGH, Beschluss vom 10. April 2006 - 11 CS 05.1980 -).

  • BVerwG, 11.08.1999 - 3 B 96.99

    Zum Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, und zur Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus VG Koblenz, 13.01.2015 - 4 K 215/14
    Das mit der Ausübung dieses Rechts verbundene Risiko, dass auch zukünftige Verkehrsverstöße ungeahndet bleiben, muss die Rechtsordnung von Verfassungs wegen allerdings nicht hinnehmen, weil sie sich damit für einen nicht unbeträchtlichen Teilbereich von vornherein der Möglichkeit begäbe, durch die Androhung von Sanktionen Verkehrsverstößen und den damit verbundenen Gefahren, namentlich für die anderen Verkehrsteilnehmer, im allgemeinen Interesse vorzubeugen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 1981 - 2 BvR 1172/81 -, NJW 1982, S. 568; BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juni 1995 - 11 B 7.95 -, BayVBl. 1996, S. 156 und vom 11. August 1999 - 3 B 96.99 -, NZV 2000, S. 385; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 8 B 1224/06 -).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu ausgeführt (Beschluss vom 11. August 1999, a.a.O.):.

  • BVerwG, 28.02.1964 - VII C 91.61

    Grundgesetzverstoß und Widerspruch zu den Vorschriften über ein

    Auszug aus VG Koblenz, 13.01.2015 - 4 K 215/14
    Durch die Fahrtenbuchauflage soll der Fahrzeughalter zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes angehalten werden (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1964 - VII C 91/61 -, BVerwGE 18, S. 107).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Koblenz, 13.01.2015 - 4 K 215/14
    Nach allgemeiner Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung rechtfertigt bereits die erstmalige Begehung eines nach dem sog. Punktsystem gemäß § 40 Fahrerlaubnisverordnung - FeV - wenigstens mit einem Punkt bewerteten Verkehrsverstoßes die Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches, ohne dass es darauf ankommt, ob im Einzelfall Umstände vorliegen, welche die Gefährlichkeit des Verkehrsverstoßes erhöhen (BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12/94 -, BVerwGE 98, S. 227; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. April 1999 - 10 S 114/99 -, NZV 1999, S. 396).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 10 S 114/99

    Fahrtenbuchauflage - Fahrerfeststellung bei Firmenfahrzeug

    Auszug aus VG Koblenz, 13.01.2015 - 4 K 215/14
    Nach allgemeiner Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung rechtfertigt bereits die erstmalige Begehung eines nach dem sog. Punktsystem gemäß § 40 Fahrerlaubnisverordnung - FeV - wenigstens mit einem Punkt bewerteten Verkehrsverstoßes die Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches, ohne dass es darauf ankommt, ob im Einzelfall Umstände vorliegen, welche die Gefährlichkeit des Verkehrsverstoßes erhöhen (BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12/94 -, BVerwGE 98, S. 227; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. April 1999 - 10 S 114/99 -, NZV 1999, S. 396).
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus VG Koblenz, 13.01.2015 - 4 K 215/14
    Änderungen des entscheidungserheblichen Sachverhalts wie beispielsweise der Wegfall einer Gefahrenlage können für die Aufrechterhaltung der Fahrtenbuchauflage rechtserheblich sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Februar 1989 - 7 B 18/89 -, NJW 1989, 1624; Urteil vom 17. Dezember 1982 - 7 C 3/80 -, nach juris; Urteil vom 13. Oktober 1978 - VII C 77.74 -, NJW 1979, 1054).
  • BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87

    Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung

    Auszug aus VG Koblenz, 13.01.2015 - 4 K 215/14
    Allerdings gehört zu einem angemessenen Ermittlungsaufwand grundsätzlich die unverzügliche, d.h. regelmäßig innerhalb von zwei Wochen erfolgte Benachrichtigung des Fahrzeughalters von der mit seinem Fahrzeug begangenen Zuwiderhandlung (erstmals BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1978 - VII C 77.74 -, NJW 1979, S. 1054; Beschluss vom 25. Juni 1987 - 7 B 139/87 -, Buchholz 442.16, § 31a StVZO Nr. 17).
  • BVerwG, 01.03.1994 - 11 B 130.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anordnung zur Führung eines

  • BVerwG, 14.11.1996 - 2 B 16.96

    Beamtenrecht - Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf Probe, Herbeiführung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2005 - 8 A 280/05

    Fahrtenbuchauflage schon nach erstmaliger Begehung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2006 - 8 B 1224/06

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs; Verletzung des

  • VG Berlin, 14.11.2014 - 14 K 25.14

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage wegen Nichtfeststellbarkeit des

  • VGH Bayern, 10.04.2006 - 11 CS 05.1980

    Fahrtenbuchauflage nach einmaligem erheblichen Verkehrsverstoss

  • VG Sigmaringen, 16.06.2015 - 5 K 1730/15

    Fahrtenbuchauflage bei Verkehrsverstoß von einigem Gewicht nach neuem

    Deshalb ist die Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist in den Fällen unschädlich, in denen wegen vom Regelfall abweichender Fallgestaltung auch eine spätere Anhörung zur effektiven Rechtsverteidigung genügt oder die Überschreitung des Zeitrahmens nicht ursächlich gewesen sein konnte für die Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 13.01.2015 - 4 K 215/14.KO -, juris).
  • VG Aachen, 30.05.2016 - 2 K 37/14

    Fahrtenbuchauflage wegen nötigenden Verhalten durch zu dichtes Auffahren

    Andernfalls hätte es der Adressat der Fahrtenbuchauflage selbst in der Hand, die Rechtmäßigkeit der behördlichen Anordnung allein durch Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelgebrauch zu beseitigen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 1995 - 11 B 18/95 -, NJW 1995, 4302 und Urteil vom 22. März 1995 - 11 C 3/94 -, NVwZ-RR 1995, 610 (zur Nachschulungsanordnung); VG Koblenz, Urteil vom 13. Januar 2015 - 4 K 215/14 -, juris Rz. 33 ff.
  • VG Koblenz, 22.09.2017 - 4 K 89/17

    Führung eines Fahrtenbuchs

    Allerdings gehört zu einem angemessenen Ermittlungsaufwand grundsätzlich die unverzügliche, d.h. regelmäßig innerhalb von zwei Wochen erfolgte Benachrichtigung des Fahrzeughalters von der mit seinem Fahrzeug begangenen Zuwiderhandlung (erstmals BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1978 - VII C 77.74 -, juris; Beschluss vom 25. Juni 1987 - 7 B 139/87 -, juris; VG Koblenz, Urteil vom 13. Januar 2015 - 4 K 215/14.KO -, juris).
  • VG Koblenz, 22.09.2017 - 4 K 143/15
    Allerdings gehört zu einem angemessenen Ermittlungsaufwand grundsätzlich die unverzügliche, d.h. regelmäßig innerhalb von zwei Wochen erfolgte Benachrichtigung des Fahrzeughalters von der mit seinem Fahrzeug begangenen Zuwiderhandlung (erstmals BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1978 - VII C 77.74 -, [...]; Beschluss vom 25. Juni 1987 - 7 B 139/87 -, [...]; VG Koblenz, Urteil vom 13. Januar 2015 - 4 K 215/14.KO -, [...]).
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