Rechtsprechung
FG Schleswig-Holstein, 09.12.2004 - 4 K 220/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umsatzsteuerpflicht für die Veräußerung einer Untersuchungsanstalt und Forschungsanstalt; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Geschäftsveräußerung im Sinne von § 1 Abs. 1a Umsatzsteuergesetz (UStG); Ausgliederung wesentlicher Teile eines Unternehmens vor der ...
- Judicialis
UStG § 1 Abs. 1a; ; UStG § 2 Abs. 3 S. 1; ; FGO § 100 Abs. 1 S. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 1 Abs. 1a
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Voraussetzungen für eine Geschäftsveräußerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 09.12.2004 - 4 K 220/02
- BFH, 29.03.2007 - V R 14/05
- BFH, 23.08.2007 - V R 14/05
Papierfundstellen
- EFG 2005, 643
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 28.11.2002 - V R 3/01
Unentgeltliche Betriebsübertragung
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.12.2004 - 4 K 220/02
Ziel der umsatzsteuerrechtlichen Regelung ist es, die Nichtsteuerbarkeit auf die Fälle zu begrenzen, in denen der Erwerber Unternehmer ist und das Unternehmen fortführt, um einen unversteuerten Letztverbrauch zu vermeiden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 28. November 2002 V R 3/01, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2004, 665).Im Streitfall ist der Beigeladenen jedoch ein langfristiges Nutzungsrecht überlassen worden, das die dauerhafte Fortführung des Unternehmens grundsätzlich ermöglichte (vgl. Urteil des BFH vom 28. November 2002 V R 3/01, BStBl II 2004, 665).
- BFH, 22.10.1991 - VIII R 81/87
Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen aus Billigkeitsgründen …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.12.2004 - 4 K 220/02
Im Streitfall entspricht es der Billigkeit, der Beigeladenen Kostenerstattung zuzubilligen, da sie Sachanträge gestellt hat und dadurch das Risiko getragen hat, zu unterliegen und mit Kosten belastet zu werden (vgl. Urteil des BFH vom 22. Oktober 1991 VIII R 81/87, BStBl II 1992, 147).
- BFH, 23.08.2007 - V R 14/05
Vorliegen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG 1999
das Urteil des FG vom 9. Dezember 2004 4 K 220/02 aufzuheben und den Umsatzsteuerjahresbescheid für 2001 vom 31. Oktober 2002 in der Fassung des Änderungsbescheids vom 23. Februar 2005 dahingehend zu ändern, dass die Umsatzsteuer auf 701 422, 93 EUR ermäßigt und die Veräußerung des Instituts als nicht steuerbare Geschäftsveräußerung behandelt wird.