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   FG Rheinland-Pfalz, 19.12.2002 - 4 K 2257/01   

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https://dejure.org/2002,8463
FG Rheinland-Pfalz, 19.12.2002 - 4 K 2257/01 (https://dejure.org/2002,8463)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.12.2002 - 4 K 2257/01 (https://dejure.org/2002,8463)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Dezember 2002 - 4 K 2257/01 (https://dejure.org/2002,8463)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur steuerlichen Berücksichtigung von irrtümlich zuviel gezahltem Arbeitslohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Rückzahlung von zuviel bezahltem Arbeitslohn

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Steuerliche Berücksichtigung von Rückzahlung von irrtümlich zuviel gezahltem Arbeitslohn

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 623
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 19.12.2002 - 4 K 2257/01
    Unter einem "Ereignis" sind alle rechtlich bedeutsamen Vorgänge zu verstehen, wozu sowohl Tatsachen des Lebenssachverhalts als auch rechtliche Vorgänge gehören (BFH GrS v. 19.07.1993, BStBl. II 1993, 897).

    Daher liegt ein rückwirkendes Ereignis auch dann nicht vor, wenn das Finanzamt lediglich nachträglich Kenntnis von einem bereits gegebenen Sachverhalt erlangt, beziehungsweise das Finanzamt den Sachverhalt lediglich anders würdigt oder Normen durch das Bundesverfassungsgericht rückwirkend für nichtig erklärt werden (BFH GrS v. 19.07.1993, BStBl. II 1993, 897).

    Nach der Rechtsprechung ergibt die Auslegung des § 16 Abs. 1, 2 EStG , dass nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises materiell-rechtlich auf den Zeitpunkt der Veräußerung zurückwirken, so dass sich die Höhe eines zuvor auf diesen Zeitpunkt ermittelten Veräußerungsgewinns ändert (BFH GrS v. 19.07.1993, BStBl. II 1993, 897).

  • FG Hessen, 13.01.2000 - 10 K 3911/98

    Arbeitslohn; Überzahlung; Lohnsteuerhaftung - Lohnsteuerhaftung bei überzahltem

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 19.12.2002 - 4 K 2257/01
    Soweit die Gehaltsanteile als Barlohn an die einzelnen Arbeitnehmer geflossen sind, sollen sie unabhängig vom Bestehen eines Rechtsgrundes oder einer dahingehenden Bereicherungsabsicht des Arbeitgebers für diesen einen Vorteil in Geldform und damit sogar dann eine Einnahme darstellen, wenn die Veranlassung lediglich auf ein früheres Dienstverhältnis zurückzuführen ist (Hessisches Finanzgericht, Urt. v. 13. Januar 2000, Az.: 10 K 3911/98, EFG 2000, 624 - 625).

    Ob hierbei ein irgendwie gearteter tatsächlicher Zusammenhang zwischen Einnahme und Dienstleistung genügt (Hessisches Finanzgericht, Urt. v. 13. Januar 2000, Az.: 10 K 3911/98, EFG 2000, 624 - 625), ist zweifelhaft, denn dieser könnte immer ohne weiteres hergestellt werden.

  • BFH, 22.03.1985 - VI R 26/82

    Die aus besonderem Anlaß vom Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer gegebenen sog.

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 19.12.2002 - 4 K 2257/01
    Die Charakterisierung einer Zuwendung als Arbeitslohn kann nur in Auslegung gesetzlicher Tatbestandsmerkmale erfolgen (BFH Urt. v. 22.03.1985, VI R 26/82 (V), BStBl. II 1985, 641).

    Die Zuwendung muss also durch das Dienstverhältnis, d.h. durch die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers veranlasst sein und sich danach im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zur-Verfügung-Stellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweisen (BFH-Urteil vom 22.03.1985 VI R 26/82, BFHE 143, 539, BStBl. II 1985, 641).

  • FG Berlin, 12.10.1999 - 5 K 5118/98
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 19.12.2002 - 4 K 2257/01
    Im Rahmen der Kindergeldfestsetzung stellt das Überschreiten des Grenzbetrages mit Ablauf des betreffenden Jahres ein Ereignis mit steuerlicher bzw. kindergeldrechtlicher Rückwirkung dar, so dass die Kindergeldfestsetzung rückwirkend nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO geändert werden kann (BFH Urt. v. 12. Oktober 1999, Az.: 5 K 5118/98).

    Maßgeblich hierfür ist die Prognosewirkung der Entscheidung über die geschätzten Einkünfte und Bezüge des Kindes im Jahr der Gewährung des Kindergeldes (BFH Urt. v. 12. Oktober 1999, Az.: 5 K 5118/98).

  • BFH, 26.10.1972 - I R 125/70

    Nichtanrechnung der im Ausland gezahlten Steuern wegen fehlender

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 19.12.2002 - 4 K 2257/01
    Sachliche Billigkeitsgesichtspunkte sind dann gegeben, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers angenommen werden kann, dass er die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage, vorausgesetzt, er hätte sie geregelt, im Sinne der beabsichtigten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte (BFH BStBl. II 73, 271; 85, 489; 88, 561; 91, 541; 92, 293; 94, 833).
  • BFH, 15.04.1999 - V R 63/97

    Nachträglich festgesetzte USt, sog. "Null-Situation", Zinsen gem. § 233 a AO ,

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 19.12.2002 - 4 K 2257/01
    Die Erlassablehnung darf folglich nur daraufhin überprüft werden, ob die Behörde bei ihrer Entscheidung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem ihr eingeräumten Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (BFH Urt. vom 15. April 1999 V R 63/97, BFH/NV 1999, 1392 - 1393).
  • BFH, 13.09.2000 - X R 148/97

    Nachträgliche Erhöhung einer Reinvestitionsrücklage

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 19.12.2002 - 4 K 2257/01
    Die Rechtsprechung hat die steuerliche Vergangenheitswirkung von Ereignissen bereits in vielen Fällen bejaht, so z.B. im Fall der §§ 16, 17, 34 EStG bei der rückwirkenden Erhöhung der Rücklage nach § 6b EStG , wenn sich der Veräußerungspreis in einem späteren Veranlagungszeitraum erhöht (BFH Urt. v. 13.09.2000, BFH/NV 2001, 233 - 235), oder für die Änderung der Festsetzung des Veräußerungsgewinns, soweit die Forderung aus der Veräußerung eines Betriebes nachträglich uneinbringlich wird (BFH Urt. v. 21.12.1993, BStBl. II 1994, 648).
  • BFH, 18.10.1974 - VI R 249/71

    Wirtschaftsgut - Überlassung eines Wirtschaftsguts - Verkehrswert - Geldwerter

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 19.12.2002 - 4 K 2257/01
    Aber auch nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kommt es bei der Beurteilung der vorgenannten Frage entscheidend darauf an, ob aus den gesamten Umständen bei objektiver Betrachtung zu schließen ist, dass der Vorteil gerade im Hinblick auf das Dienstverhältnis gewährt worden ist (BFH Urteil v. 18.10.1974 - VI R 249/71 (V), BStBl. II 1975, 182).
  • BFH, 15.10.1998 - IV R 69/97

    Billigkeitserlaß von Nachforderungszinsen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 19.12.2002 - 4 K 2257/01
    Nur für den Fall, dass das Ermessen so eingeengt ist, dass nur eine Ermessenentscheidung ermessensgerecht ist, kann das Gericht ausnahmsweise die Verpflichtung zum Erlass aussprechen (BFH v. 15. Oktober 1998 IV R 69/97, BFH/NV 1999 S. 383 ).
  • BFH, 21.12.1993 - VIII R 69/88

    Rücktrittsvereinbarung als Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 19.12.2002 - 4 K 2257/01
    Die Rechtsprechung hat die steuerliche Vergangenheitswirkung von Ereignissen bereits in vielen Fällen bejaht, so z.B. im Fall der §§ 16, 17, 34 EStG bei der rückwirkenden Erhöhung der Rücklage nach § 6b EStG , wenn sich der Veräußerungspreis in einem späteren Veranlagungszeitraum erhöht (BFH Urt. v. 13.09.2000, BFH/NV 2001, 233 - 235), oder für die Änderung der Festsetzung des Veräußerungsgewinns, soweit die Forderung aus der Veräußerung eines Betriebes nachträglich uneinbringlich wird (BFH Urt. v. 21.12.1993, BStBl. II 1994, 648).
  • BFH, 04.05.2006 - VI R 17/03

    Rückzahlung von Arbeitslohn - Rückzahlungsverpflichtung - rückwirkendes Ereignis

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 623 veröffentlichten Gründen statt und ließ die Revision zu.
  • FG Brandenburg, 23.08.2006 - 2 K 2215/02

    Einkünfte des Kommanditisten und Gesellschaftergeschäftsführers der

    Der Verlust der wirtschaftlichen Verfügungsmacht an dem noch streitigen Betrag wäre nämlich allenfalls dann steuermindernd zu berücksichtigen, wenn der Kläger den erhaltenen Arbeitslohn - etwa wegen irrtümlicher Zahlung oder Zuvielzahlung - als solchen zurückerstattet hätte (so auch in dem von dem Kläger genannten Fall des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 4 K 2257/01, Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 623, Revision bei dem BFH anhängig unter dem Aktenzeichen VI R 17/03).
  • FG Düsseldorf, 07.11.2005 - 17 K 3987/03

    Arbeitslohn; Rückzahlung; Rückwirkendes Ereignis; Negative Einnahmen;

    Die Rückzahlung ist auch kein rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO, das im Jahre der Überzahlung zu berücksichtigen wäre (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.04.2003 9 K 380/99, EFG 2004, 31, mit Anmerkung von Wüllenkemper; a. A. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.12.2002 4 K 2257/01, EFG 2003, 623).
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.01.2003 - 4 K 1937/99

    Rückwirkendes Ereignis bei Rückzahlung von irrtümlich gezahltem Lohn

    Bereits in der zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung des Senats vom 19. Dezember 2002 - 4 K 2257/01 - wurde in Frage gestellt, ob versehentliche Lohnzahlungen zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit gehören.
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