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FG Münster, 21.03.2014 - 4 K 2292/11 F |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für das Unterfallen von Einkünften aus der Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft unter den Progressionsvorbehalt
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EU-Betriebsstätte, Progressionsvorbehalt, DBA Polen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Internationales Steuerrecht - EU-Betriebsstätte, Progressionsvorbehalt, DBA Polen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Aktive Einkünfte einer EU-Betriebsstätte sind beim Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen
Papierfundstellen
- EFG 2014, 1003
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 29.03.2007 - C-347/04
DIE DEUTSCHE REGELUNG ÜBER DIE ABZUGSFÄHIGKEIT VON VERLUSTEN AUS ABSCHREIBUNGEN …
Auszug aus FG Münster, 21.03.2014 - 4 K 2292/11
Der Gesetzgeber reagierte damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH-Urteil vom 29.3.2007 C-347/04, Slg. 2007 I-2647, Rewe-Zentralfinanz), das die frühere Regelung des § 2a EStG, die alle ausländischen Verluste erfasste, teilweise für europarechtswidrig erklärt hatte sowie auf ein von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren.
- BFH, 26.01.2017 - I R 66/15
Progressionsvorbehalt bei Einkünften aus aktiven EU-Betriebsstätten
Mit diesem Relativsatz hat der Gesetzgeber (nur) auf die in § 2a Abs. 2 Satz 1 EStG enthaltenen Aktivitätsanforderungen verwiesen (…gleicher Auffassung Schmidt/Heinicke, a.a.O., § 32b Rz 34; Kuhn/Kühner in Herrmann/Heuer/Raupach, § 32b EStG Rz 129; Blümich/Wagner, § 32b EStG Rz 67; Egner/Quinten in Kanzler/Kraft/Bäuml, EStG, § 32b Rz 34; Schmidt/Heinz, Internationales Steuerrecht --IStR-- 2009, 43; Wittkowski/ Lindscheid, IStR 2009, 225; Holthaus, Deutsche Steuer-Zeitung 2009, 188; Gebhardt/Quilitzsch, IStR 2010, 390; Urteil des FG Münster vom 21. März 2014 4 K 2292/11 F, Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 1003). - FG Köln, 01.07.2015 - 1 K 1807/13
Progressionsvorbehalt bei Einkünften aus EU-Betriebsstätte
Der Senat versteht die Regelung des § 32b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i.V. mit § 2a Abs. 2 Satz 1 EStG jedoch so, dass der Gesetzgeber hiermit den Progressionsvorbehalt für passive gewerbliche EU-Einkünfte ausschließen wollte (vgl. so auch FG Münster, Urteil vom 21.03.2014, 4 K 2292/11 F, EFG 2014, 1003). - FG Köln, 01.07.2015 - 1 K 555/13
Progressionsvorbehalt bei Einkünften aus EU-Betriebsstätte
Der Senat versteht die Regelung des § 32b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i.V. mit § 2a Abs. 2 Satz 1 EStG jedoch so, dass der Gesetzgeber hiermit den Progressionsvorbehalt für passive gewerbliche EU-Einkünfte ausschließen wollte (so auch FG Münster, Urteil vom 21.03.2014, 4 K 2292/11 F, EFG 2014, 1003).