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   VG Hamburg, 02.09.2009 - 4 K 2377/08   

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VG Hamburg, 02.09.2009 - 4 K 2377/08 (https://dejure.org/2009,9315)
VG Hamburg, Entscheidung vom 02.09.2009 - 4 K 2377/08 (https://dejure.org/2009,9315)
VG Hamburg, Entscheidung vom 02. September 2009 - 4 K 2377/08 (https://dejure.org/2009,9315)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    § 32 StVG; § 113 VwGO; §§ 9, 14 HmbSOG

  • verkehrslexikon.de

    Haftung des Fahrzeughalters für die Kfz-Umsetzungsgebühren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage gegen einen Gebührenbescheid über Abschleppkosten; Inanspruchnahme des im Kraftfahrzeugregister eingetragenen Halters als Zustandsstörer ohne weitere Ermittlungen; Erfordernis einer Geltendmachung von Einwendungen im Verwaltungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Zahlt der Halter eines Kfz oder der Falschparker für Abschleppkosten?

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 106 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Hamburg, 10.03.1998 - 20 VG 3610/97
    Auszug aus VG Hamburg, 02.09.2009 - 4 K 2377/08
    2) Einwendungen sind im Verwaltungsverfahren geltend zu machen (Anschluss VG Hamburg, Urt. v. 10.03.1998 - 20 VG 3610/97, juris).

    Schon deshalb besteht eine Vermutung dahingehend, dass der Zulassungshalter der tatsächliche Halter ist (vgl. VG Hamburg, Urt. v. 10.03.1998 - 20 VG 3610/97, juris; ebenso für § 25a StVG König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage 2009, § 25a StVG, Rn. 10).

    Die Kammer 20 des Verwaltungsgerichts Hamburg (Urt. v. 10.03.1998 - 20 VG 3610/97, juris) hat dazu zutreffend ausgeführt:.

  • OVG Hamburg, 22.02.2005 - 3 Bf 25/02

    Nachforschungspflicht der Ordnungsbehörde bei verbotswidrig geparkten Fahrzeugen

    Auszug aus VG Hamburg, 02.09.2009 - 4 K 2377/08
    Der Verpflichtung des Polizeibediensteten zu einem Nachforschungsversuch stehen im Regelfall und so auch hier die ungewissen Erfolgsaussichten und nicht absehbare weitere Verzögerungen entgegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.02.2002 - 3 B 149/01, juris; OVG Hamburg, Urt. v. 22.02.2005 - 3 Bf 25/02, juris).
  • BVerwG, 18.02.2002 - 3 B 149.01

    Beschwer, materielle - als Zulässigkeitsvoraussetzung für

    Auszug aus VG Hamburg, 02.09.2009 - 4 K 2377/08
    Der Verpflichtung des Polizeibediensteten zu einem Nachforschungsversuch stehen im Regelfall und so auch hier die ungewissen Erfolgsaussichten und nicht absehbare weitere Verzögerungen entgegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.02.2002 - 3 B 149/01, juris; OVG Hamburg, Urt. v. 22.02.2005 - 3 Bf 25/02, juris).
  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

    Auszug aus VG Hamburg, 02.09.2009 - 4 K 2377/08
    Sind Verkehrszeichen so aufgestellt oder angebracht, dass sie ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt schon "mit einem raschen und beiläufigen Blick" erfassen kann, so äußern sie ihre Rechtswirkung gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig, ob er das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.1996 - 11 C 15/95, juris).
  • BVerfG, 01.06.1989 - 2 BvR 239/88

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung des Kraftfahrzeughalters

    Auszug aus VG Hamburg, 02.09.2009 - 4 K 2377/08
    Dieser alsbaldige Hinweis ist ihm auch ohne entsprechende Fragen oder Belehrungen der Beklagten zumutbar, da er selbst über die Eigentums- und Besitzverhältnisse an dem für ihn eingetragenen PKW am besten Bescheid weiß und die Beklagte nicht von Amts wegen verpflichtet ist, bei Park- und Halteverstößen, die den verantwortlichen Fahrer nicht erkennen lassen, mehr zu tun, als über das Kraftfahrzeugkennzeichen den im Register eingetragenen Halter zu ermitteln (so entsprechend für die bußgeldrechtliche Seite von Park- und Halteverstößen BVerfG, Beschluss vom 1.6.1989, NJW 1989, 2679).
  • VG Augsburg, 20.03.2012 - Au 3 K 12.276

    Betriebsuntersagung; Mängel; Profiltiefe; Winterbereifung; Halter

    Wer als Halter im Kraftfahrzeugregister eingetragen ist, kann daher grundsätzlich ohne weitere Erwägungen als Halter eines Kraftfahrzeugs in Anspruch genommen werden (VG Hamburg vom 2.9.2009, 4 K 2377/08).

    Zumindest hätten der Kläger bzw. sein Prozessbevollmächtigter die Abweichung jedenfalls noch im Verwaltungsverfahren geltend machen müssen (VG Hamburg vom 2.9.2009 a.a.O.) und auch Gelegenheit dazu gehabt.

  • VG Saarlouis, 10.11.2020 - 6 K 290/19

    Zur Rechtmäßigkeit der Heranziehung des PKW-Halters zu den Kosten einer

    VG Hamburg, Urt. v. 2.9.2009, 4 K 2377/08, juris Rn. 18, m.w.N.; vgl. auch VG Leipzig, Urt. v. 5.5.2017, 1 K 1784/15, juris Rn. 24.

    ablehnend: VG Hamburg, Urt. v. 2.9.2009, 4 K 2377/08, juris Rn. 19 ff. m.w.N. und v. 10.3.1998, 20 VG 3610/97, juris,.

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