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   FG München, 14.11.2001 - 4 K 2407/98   

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https://dejure.org/2001,16578
FG München, 14.11.2001 - 4 K 2407/98 (https://dejure.org/2001,16578)
FG München, Entscheidung vom 14.11.2001 - 4 K 2407/98 (https://dejure.org/2001,16578)
FG München, Entscheidung vom 14. November 2001 - 4 K 2407/98 (https://dejure.org/2001,16578)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung einer ausländischen Steuer (INVIM) auf die deutsche Erbschaftsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG 1991 § 21 Abs. 1 S. 1
    Anrechnung der INVIM; § 21 Abs. 1 ErbStG; Erbschaftsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anrechnung der INVIM - § 21 Abs. 1 ErbStG - Erbschaftsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Frühere italienische Wertzuwachssteuer anrechenbar nach § 21 Abs. 1 ErbStG

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 482
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.04.1995 - II R 13/92

    Kanadische capital gains tax ist nicht auf die deutsche Erbschaftsteuer

    Auszug aus FG München, 14.11.2001 - 4 K 2407/98
    Das zur kanadischen capital gains tax ergangene Urteil des BFH vom 26.04.1995 II R 13/92, BStBl 1995 II S. 540, wonach diese nicht angerechnet, sondern nur als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden könne, sei auf die italienische INVIM nicht anwendbar, weil bei der kanadischen capital gains tax vor dem Erbfall eine Veräußerung durch den Erblasser unterstellt und eine fiktive Gewinnermittlung durchgeführt werde, die der Besteuerung zugrunde gelegt werde.

    Das FA vertrat die Auffassung, dass die INVIM der kanadischen capital gain tax vergleichbar sei, so dass ein Abzug nach dem BFH-Urteil vom 26.04.1995 (a. a. O) nicht möglich sei.

    Aus dem BFH-Urteilen vom 06.03.1990 II R 32/86, BStBl II 1990, 786 und vom 26.04.1995, a. a. O., denen sich der Senat anschließt, ergibt sich folgendes:.

    Im Urteil vom 26.04.1995 (a. a. O.) verneinte der BFH die Anrechenbarkeit der kanadischen capital gain ...shalb, weil diese weder als Na...r noch als Erbanfallsteuer ausgestattet ist, sondern als Einkommensteuer beim Erblasser nach dessen persönlichen Verhältnissen erhoben wird.

  • BFH, 06.03.1990 - II R 32/86

    Anrechnung US-amerikanischer Nachlaßsteuer auf die deutsche Erbschaftsteuer

    Auszug aus FG München, 14.11.2001 - 4 K 2407/98
    Die Abziehbarkeit ergebe sich aus den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 06.03.1990 II R 32/86 BStBl II 1990, 786.

    Aus dem BFH-Urteilen vom 06.03.1990 II R 32/86, BStBl II 1990, 786 und vom 26.04.1995, a. a. O., denen sich der Senat anschließt, ergibt sich folgendes:.

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