Weitere Entscheidung unten: FG Baden-Württemberg, 05.02.2014

Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 24.03.2010 - 4 K 2523/09 VSt   

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https://dejure.org/2010,18060
FG Düsseldorf, 24.03.2010 - 4 K 2523/09 VSt (https://dejure.org/2010,18060)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.03.2010 - 4 K 2523/09 VSt (https://dejure.org/2010,18060)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. März 2010 - 4 K 2523/09 VSt (https://dejure.org/2010,18060)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Stromsteuerbefreiung einer Müllverbrennungsanlage und einer Klärschlammverbrennungsanlage im Hinblick auf von ihr selbst produzierten und für Beleuchtung, Klimatisierung und Gipsabscheidung eingesetzten Strom

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stromsteuerbefreiung einer Müll- und Klärschlammverbrennungsanlage; Technischer Betrieb

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Stromsteuerbefreiung einer Müll- und Klärschlammverbrennungsanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • FG Düsseldorf, 04.04.2012 - 4 K 135/11

    Energiesteuerentlastung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK-Anlage) -

    Das gelte auch für den erkennenden Senat in den Urteilen vom 6. Februar 2008, 4 K 3703/06 VSt, vom 24. März 2010, 4 K 2523/09 VSt und vom 3. November 2010, 4 K 880/10 VSt.

    Zudem betreffen das BFH-Urteil v. 23. Juni 2009, VII R 42/08 und die Urteile des erkennenden Senats vom 6. Februar 2008, 4 K 3703/06 VSt, vom 24. März 2010, 4 K 2523/09 VSt und vom 3. November 2010, 4 K 880/10 VSt völlig andere Regelungen des Stromsteuerrechts, die auf den Streitfall nicht übertragen werden können.

  • FG München, 14.10.2010 - 14 K 1121/07

    Keine Steuerfreiheit für während der Revision eines Kraftwerks verbrauchten Strom

    Im technischen Sinne verbraucht wird vielmehr nur der Strom, ohne den die Stromerzeugungsanlage technisch nicht ordnungsgemäß betrieben werden kann (Urteil des FG Düsseldorf vom 24. März 2010 4 K 2523/09 VSt, Beilage 3 zur ZfZ 2010, 40).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des FG Düsseldorf vom 24. März 2010 (4 K 2523/09 VSt, a.a.O.), auf das sich die Klägerin beruft.

  • FG Düsseldorf, 19.04.2023 - 4 K 3119/18

    Befreiung der gesamten Förderung und des Transports von Rohbraunkohle dienenden

    Dem entspricht auch die bisherige Rechtsprechung (Finanzgericht Hamburg Urteil v. 20.06.2002, IV 173/00, ZfZ 2003, 63; Senatsurteil vom 24.03.2010, 4 K 2523/09 VSt, ZfZ 2010 Beilage S. 40, Rz. 19 in juris; BFH Urteil v. 13.12.2011, VII R 73/10, BFHE 237, 478, Rz. 15 in juris).
  • FG München, 03.04.2014 - 14 K 1039/11

    Stromsteuerfreiheit für in Wechselrichtern einer PV-Anlage verbrauchten Strom?

    Im technischen Sinne verbraucht wird vielmehr nur der Strom, ohne den die Stromerzeugungsanlage technisch nicht ordnungsgemäß betrieben werden kann (Urteil des FG Düsseldorf vom 24. März 2010 4 K 2523/09 VSt, Beilage 3 zur ZfZ 2010, 40).
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Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 05.02.2014 - 4 K 2523/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,7360
FG Baden-Württemberg, 05.02.2014 - 4 K 2523/09 (https://dejure.org/2014,7360)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.02.2014 - 4 K 2523/09 (https://dejure.org/2014,7360)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Februar 2014 - 4 K 2523/09 (https://dejure.org/2014,7360)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Stellen Anwaltskosten, die für die Vertretung in einem finanzgerichtlichen Verfahren angefallen sind, das die Höhe eines Entstrickungsgewinns im Sinne des § 21 Abs. 2 UmwStG zum Gegenstand hatte, Veräußerungskosten dar?

  • Wolters Kluwer

    Veräußerungskosten i.S.v. § 17 Abs. 2 S. 1 EStG

  • Betriebs-Berater

    Anwaltskosten als Veräußerungskosten

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG 2002, § 17 Abs 2 S 1 EStG 2002
    Stellen Anwaltskosten, die für die Vertretung in einem finanzgerichtlichen Verfahren angefallen sind, das die Höhe eines Entstrickungsgewinns im Sinne des § 21 Abs. 2 UmwStG zum Gegenstand hatte, Veräußerungskosten dar?

  • rechtsportal.de

    Kosten für die Rechtsberatung sind keine Veräußerungskosten i. S. d. § 21 UmwStG

  • datenbank.nwb.de

    Kosten für die Rechtsberatung sind keine Veräußerungskosten i. S. d. § 21 UmwStG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 1110
  • EFG 2014, 1151
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 09.10.2013 - IX R 25/12

    Veräußerungskosten i. S. von § 17 Abs. 2 EStG

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 05.02.2014 - 4 K 2523/09
    Nachdem der erkennende Senat die Beteiligten mit Kurzmitteilung vom 6. Dezember 2013 auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. Oktober 2013 IX R 25/12 hingewiesen hatte, ließ die Klin mit Schriftsatz ihrer Prozessbevollmächtigten vom 30. Januar 2014 ausführen, sie sehe in der genannten Entscheidung des BFH eine weitere Untermauerung ihres Standpunktes, wonach die geltend gemachten Steuerberatungskosten in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Entstrickungsgewinn des Jahres 2004 stünden.

    Nach der Rechtsprechung des BFH sind Veräußerungskosten i.S.d. § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG Aufwendungen, die in unmittelbarem sachlichem Zusammenhang mit der Veräußerung stehen, d.h. durch die Veräußerung wirtschaftlich veranlasst sind (BFH-Urteile vom 11. Mai 2010 IX R 26/09, BFH/NV 2010, 2067; vom 8. Februar 2011 IX R 15/10, BStBl II 2011, 684 und vom 9. Oktober 2013 IX R 25/12, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2013, 2613).

    Diese steht indes nur in einem mittelbaren Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft (ebenso zur Frage der Behandlung von Kosten der Rechtsberatung im Zusammenhang mit einem Verständigungsverfahren: BFH-Urteil vom 9. Oktober 2013 IX R 25/12 a.a.O.; a.A. L. Schmidt-Wacker, EStG, 32. Aufl. 2013, § 16 Rn. 301).

    Denn die vom BFH mit Urteil vom 9. Oktober 2013 IX R 25/12 , a.a.O., zu den Veräußerungskosten i.S.d. § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG entwickelten Grundsätze sind aufgrund des engen inhaltlichen Zusammenhangs der Regelungen des § 17 EStG und des § 21 UmwStG gleichermaßen auf den Begriff der Veräußerungskosten i.S.d. § 21 Abs. 1 UmwStG anzuwenden.

  • BFH, 11.05.2010 - IX R 26/09

    Anteilsveräußerung gegen Aktien - Steuerbarkeit - Bestimmung des Übergangs des

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 05.02.2014 - 4 K 2523/09
    Nach der Rechtsprechung des BFH sind Veräußerungskosten i.S.d. § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG Aufwendungen, die in unmittelbarem sachlichem Zusammenhang mit der Veräußerung stehen, d.h. durch die Veräußerung wirtschaftlich veranlasst sind (BFH-Urteile vom 11. Mai 2010 IX R 26/09, BFH/NV 2010, 2067; vom 8. Februar 2011 IX R 15/10, BStBl II 2011, 684 und vom 9. Oktober 2013 IX R 25/12, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2013, 2613).
  • BFH, 08.02.2011 - IX R 15/10

    Veräußerungsgewinn i. S. von § 17 Abs. 1 und 2 EStG

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 05.02.2014 - 4 K 2523/09
    Nach der Rechtsprechung des BFH sind Veräußerungskosten i.S.d. § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG Aufwendungen, die in unmittelbarem sachlichem Zusammenhang mit der Veräußerung stehen, d.h. durch die Veräußerung wirtschaftlich veranlasst sind (BFH-Urteile vom 11. Mai 2010 IX R 26/09, BFH/NV 2010, 2067; vom 8. Februar 2011 IX R 15/10, BStBl II 2011, 684 und vom 9. Oktober 2013 IX R 25/12, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2013, 2613).
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