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   FG Niedersachsen, 14.01.2015 - 4 K 26/15   

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https://dejure.org/2015,22234
FG Niedersachsen, 14.01.2015 - 4 K 26/15 (https://dejure.org/2015,22234)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.01.2015 - 4 K 26/15 (https://dejure.org/2015,22234)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Januar 2015 - 4 K 26/15 (https://dejure.org/2015,22234)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 1 EStG; § 15 EStG
    Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Eltern und Kindern; Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist bei mehrfachen Verlegungsanträgen des Steuerpflichtigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hemmung der Festsetzungsfrist - Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Eltern und Kindern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Hemmung der Festsetzungsfrist - Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Eltern und Kindern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Eltern und Kindern; Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist bei mehrfachen Verlegungsanträgen des Steuerpflichtigen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist bei mehrfachen Verlegungsanträgen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 22.10.2013 - X R 26/11

    Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen: Differenzierung nach dem Anlass der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.01.2015 - 4 K 26/15
    Dieser Ansicht ist der BFH nicht gefolgt und hat nach Zulassung der unter dem Aktenzeichen X R 26/11 geführten Revision zunächst im Mai 2013 durch Gerichtsbescheid und anschließend mit Urteil vom 22. Oktober 2013 das Urteil des Senats aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.

    Bei einem Vertrag zwischen nahen Angehörigen kann in aller Regel vom Vorliegen dieser Voraussetzung nur dann ausgegangen werden, wenn die Vereinbarung klar und eindeutig ist, der gesetzlich vorgeschriebenen Form genügt und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung der Vereinbarung dem zwischen Fremden Üblichen entspricht, weil nur diese, auf äußerlich erkennbare Beweisanzeichen gestützte Beurteilung sicherzustellen vermag, dass die Vertragsbeziehungen tatsächlich im betrieblichen und nicht in Wirklichkeit im privaten Bereich (§ 12 Nr. 1 und 2 EStG) wurzeln (BFH-Urteile vom 25. Januar 2000, VIII R 50/97, BFHE 191, 267, BStBl II 2000, 303 und vom 22. Oktober 2013, X R 26/11, BFHE 242, 516, BStBl II 2014, 374 m.w.N).

    Soweit der Senat die schriftlich niedergelegten Vertragsabreden bislang als nicht fremdüblich erachtet und den aufgrund dieser Vereinbarungen vom Kläger als Betriebsausgaben gebuchten Zinsen die steuerliche Anerkennung versagt hat, ist er gemäß § 126 Abs. 5 der Finanzgerichtsordnung (FGO) die insoweit abweichende Auffassung der Revisionsinstanz im Urteil vom 22. Oktober 2013 (X R 26/11, BFHE 242, 516, BStBl II 2014, 374 m.w.N.) gebunden, so dass sich weitere Ausführungen hierzu erübrigen.

    bb) Wenn man einerseits berücksichtigt, dass nach der ständigen Rechtsprechung des BFH Kredite mit einer Laufzeit von mehr als 4 Jahren als langfristige Ausleihungen auch bei günstigen Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers im Zeitpunkt der Kreditgewährung grundsätzlich einer werthaltigen verkehrsüblichen Besicherung bedürfen (BFH-Urteile vom 25. Januar 2000, VIII R 50/97, BFHE 191, 267, BStBl II 2000, 393 m.w.N.; vom 22. Oktober 2013 X R 26/11, BFHE 242, 516, BStBl II 2014, 374 m.w.N.) und man andererseits einbezieht, dass ein Großteil der im Jahr 1993 übertragenen Gegenstände nach Ablauf von 4 Jahren keinen nennenswerten Wert mehr hatte, hätte spätestens im Jahr 1997 eine Besicherung des Darlehens erfolgen müssen.

  • BFH, 25.01.2000 - VIII R 50/97

    Partiarisches Darlehen zwischen Angehörigen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.01.2015 - 4 K 26/15
    Bei einem Vertrag zwischen nahen Angehörigen kann in aller Regel vom Vorliegen dieser Voraussetzung nur dann ausgegangen werden, wenn die Vereinbarung klar und eindeutig ist, der gesetzlich vorgeschriebenen Form genügt und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung der Vereinbarung dem zwischen Fremden Üblichen entspricht, weil nur diese, auf äußerlich erkennbare Beweisanzeichen gestützte Beurteilung sicherzustellen vermag, dass die Vertragsbeziehungen tatsächlich im betrieblichen und nicht in Wirklichkeit im privaten Bereich (§ 12 Nr. 1 und 2 EStG) wurzeln (BFH-Urteile vom 25. Januar 2000, VIII R 50/97, BFHE 191, 267, BStBl II 2000, 303 und vom 22. Oktober 2013, X R 26/11, BFHE 242, 516, BStBl II 2014, 374 m.w.N).

    bb) Wenn man einerseits berücksichtigt, dass nach der ständigen Rechtsprechung des BFH Kredite mit einer Laufzeit von mehr als 4 Jahren als langfristige Ausleihungen auch bei günstigen Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers im Zeitpunkt der Kreditgewährung grundsätzlich einer werthaltigen verkehrsüblichen Besicherung bedürfen (BFH-Urteile vom 25. Januar 2000, VIII R 50/97, BFHE 191, 267, BStBl II 2000, 393 m.w.N.; vom 22. Oktober 2013 X R 26/11, BFHE 242, 516, BStBl II 2014, 374 m.w.N.) und man andererseits einbezieht, dass ein Großteil der im Jahr 1993 übertragenen Gegenstände nach Ablauf von 4 Jahren keinen nennenswerten Wert mehr hatte, hätte spätestens im Jahr 1997 eine Besicherung des Darlehens erfolgen müssen.

  • BFH, 17.07.2013 - X R 17/11

    Anwendung des Halbabzugsverbots auf laufende Aufwendungen in Fällen des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.01.2015 - 4 K 26/15
    In diesem Zusammenhang ist aber auch zu prüfen, ob die Parteien dem Vertrag tatsächlich durch äußere Merkmale erkennbar rechtliche Bindungswirkung beimessen, oder ob sie diesen nur der äußeren Form nach als bindend ansehen und seine inhaltliche Bedeutung für sie selbst ohne Relevanz ist (vgl. BFH-Urteil vom 3. März 2004, X R 14/01, BFHE 205, 261, BStBl II 2004, 826; vom 17. Juli 2013, X R 17/11, BFHE 242, 126, BStBl II 2013, 817).
  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.01.2015 - 4 K 26/15
    b) Soweit das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 5. März 2013 (1 BvR 2457/08, Wertpapier-Mitteilungen 2013, 815) entschieden hat, dass es mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar ist, Abgaben zeitlich unbegrenzt (nach)erheben zu können, ist diese Entscheidung für den Streitfall nicht einschlägig.
  • BFH, 20.02.2002 - X B 157/01

    NZB; neues Zulassungsrecht; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache;

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.01.2015 - 4 K 26/15
    Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 20. Februar 2002 (X B 157/01, BFH/NV 2002, 803) zurückgewiesen.
  • BFH, 03.03.2004 - X R 14/01

    Wertsicherungsklausel bei Vermögensübertragung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.01.2015 - 4 K 26/15
    In diesem Zusammenhang ist aber auch zu prüfen, ob die Parteien dem Vertrag tatsächlich durch äußere Merkmale erkennbar rechtliche Bindungswirkung beimessen, oder ob sie diesen nur der äußeren Form nach als bindend ansehen und seine inhaltliche Bedeutung für sie selbst ohne Relevanz ist (vgl. BFH-Urteil vom 3. März 2004, X R 14/01, BFHE 205, 261, BStBl II 2004, 826; vom 17. Juli 2013, X R 17/11, BFHE 242, 126, BStBl II 2013, 817).
  • BFH, 17.03.2010 - IV R 54/07

    Ablaufhemmung nach Antrag auf befristetes Hinausschieben des Beginns der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.01.2015 - 4 K 26/15
    62 a) Die Ablaufhemmung ist auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BFH, wonach die Finanzbehörde vor Ablauf von zwei Jahren nach Eingang des Verschiebungsantrags mit der Außenprüfung zu beginnen hat (BFH-Urteil vom 17. März 2010 IV R 54/07, BFHE 229, 20, BStBl II 2011, 7), nicht entfallen.
  • BFH, 19.05.2016 - X R 14/15
    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.01.2015 - 4 K 26/15
    Revision eingelegt - BFH-Az.: X R 14/15.
  • BFH, 19.05.2016 - X R 14/15

    Ablaufhemmung nach Antrag auf Hinausschieben des Beginns einer Außenprüfung

    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 14. Januar 2015  4 K 26/15 aufgehoben.
  • LG Saarbrücken, 02.12.2016 - 10 S 42/16

    Zwangsverwaltung: Erfassung der Einspeisevergütung aus dem Betrieb einer

    Das Amtsgericht hat die Akten des Amtsgerichts Saarlouis 4 L 9/15 (Zwangsverwaltung) und 4 K 26/15 (Zwangsversteigerung) sowie 15 M 789/15 (Pfändung) beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.
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