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   FG Düsseldorf, 25.07.2007 - 4 K 2880/03 Erb   

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https://dejure.org/2007,12953
FG Düsseldorf, 25.07.2007 - 4 K 2880/03 Erb (https://dejure.org/2007,12953)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.07.2007 - 4 K 2880/03 Erb (https://dejure.org/2007,12953)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Juli 2007 - 4 K 2880/03 Erb (https://dejure.org/2007,12953)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung des Wertes eines eingeräumten Nießbrauchs an Anteilen an einer GmbH; Festsetzung der Schenkungsteuer bei Einräumung von Nießbrauchsrechten; Umfang des Anspruchs eines Nießbrauchers auf den Gewinn eines Unternehmens bzw. einer Gesellschaft; Anspruch eines ...

  • Judicialis

    ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2; ; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; ; ErbStG § 12 Abs. 1; ; ErbStG § 20 Abs. 1 S. 1 Var. 2; ; BewG § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schenkungsteuer; Nießbrauch; Ausschüttungsfähige Quote - Ermittlung des Jahreswertes für einen Nießbrauch an GmbH-Anteilen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ermittlung des Jahreswertes für einen Nießbrauch an GmbH-Anteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Bewertungsgesetz - Ermittlung des Jahreswerts für Nießbrauch an GmbH-Anteilen

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1968
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 03.11.1976 - II R 65/67

    Aufdeckung eines Fehlers - Aufsichtsbehörde - Grundlage der Steuerfestsetzung -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.07.2007 - 4 K 2880/03
    In einer früheren Entscheidung habe der BFH (Urteil vom 03.11.1976 II R 65/67, BStBl. II 1977, 397) entschieden, daß bei GmbH-Anteilen dann von den mutmaßlichen Ausschüttungen in der Zukunft auszugehen sei, wenn eine in der Vergangenheit mögliche Ausschüttung aus subjektiven Gründen ganz oder teilweise unterblieben sei und der Nießbraucher in der Zukunft eine angemessene oder angemessenere Ausschüttung erzwingen könne.

    Der Schluß, daß dann, wenn in den Vorjahren Ausschüttungen nicht erfolgt sind, auch in den Folgejahren mit Ausschüttungen nicht zu rechnen ist, ist also keineswegs zwingend (vgl. BFH II R 65/67, a. a. O. S. 398 r. Sp., 399 r. Sp.).

    Soweit der BFH im Urteil II R 65/67 (a. a. O. Seite 400 l. Sp.) ausgeführt hat, der Nießbrauchswert sei danach zu bemessen, was der Berechtigte aufgrund dieser Position rechtens geltend machen und durchsetzen konnte, bedeutet dies für den vorliegenden Fall, in dem eine Prognose für die nähere Zukunft zum Ausschüttungsverhalten der Kapitalgesellschaften anzustellen ist, nach den vorstehenden Ausführungen, nach denen am Stichtag mit zukünftigen Ausschüttungen zu rechnen war, daß damit auch die Klägerin als Gesellschafterin und ihre Tochter als Nießbraucherin die Beteiligung an den Gewinnen der Unternehmen aufgrund ihrer rechtlichen Positionen werden geltend machen und durchsetzen können.

    bei einer ordnungsmäßigen Verwaltung der betreffenden Geschäftsanteile hätten gezogen werden können (BFH II R 65/67, a. a. O. S. 400 r. Sp.; ähnlich auch schon RFH, Urteil vom 9. Dezember 1920 - III A 66/20 - RStBl. 1922, 101: Der Jahreswert ist nicht der Betrag, den der Nutzungsinhaber nach seinen persönlichen Verhältnissen erzielen könnte, sondern der Betrag, der durchschnittlich bei gemeingewöhnlicher Bewirtschaftung voraussichtlich erzielt werden wird).

    Im Hinblick auf das vom Zeugen X geschilderte traditionell zurückhaltende Ausschüttungsverhalten der beiden Kapitalgesellschaften und unter Berücksichtigung der von der Klägerseite dargelegten üblichen Ausschüttungsquoten von börsennotierten Kapitalgesellschaften (48 bis 51 %) hält es der Senat für angemessen, wenn im vorliegenden Fall für die dem Stichtag nachfolgenden Jahre davon ausgegangen wird, daß bei ordnungsgemäßer Verwaltung der Geschäftsanteile (BFH II R 65/67, a. a. O.) jeweils etwa ein Drittel des Jahresergebnisses zur Ausschüttung gelangt.

  • BFH, 01.03.1994 - VIII R 35/92

    Keine Entnahme eines Grundstücks, das zum Sonderbetriebsvermögen des

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.07.2007 - 4 K 2880/03
    Dieser Auffassung hat sich auch der BFH angeschlossen(Urteil vom 1. März 1994 VIII R 35/92, BStBl. II 1995, 241).

    Ihr folgen u. a. auch Frank in Staudinger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Bearb. 2002, Anh. zu § 1068 Rdnr. 103 und Pohlmann in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Aufl. 2004, § 1068 Rdnr. 50; weitere Nachweise im BFH-Urteil VIII R 35/92, a. a. O.).

  • BFH, 19.06.1980 - II R 41/76

    Schenkung eines Geschäftsanteils - GmbH - Nießbrauch - Familiengesellschaft

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.07.2007 - 4 K 2880/03
    Der Jahreswert des Nießbrauchs an GmbH-Anteilen betrage 1/18,6 tel des gemeinen Wertes, auch wenn in der Vergangenheit kein Gewinn entstanden sei bzw. keine Gewinnausschüttungen erfolgt seien (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 19.06.1980 II R 41/76, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1980, 631).

    Soweit sich der Beklagte dafür, daß der Jahreswert des Nießbrauchs an GmbH-Anteilen auch dann ein 18, 6 tel des gemeinen Wertes betrage, wenn in der Vergangenheit Gewinn nicht entstanden bzw. nicht ausgeschüttet worden sei, auf das BFH-Urteil II R 41/76 berufe, sei dies dem angeführten Urteil nicht zu entnehmen.

  • BFH, 14.07.1982 - II R 125/79

    Zur gemischten Schenkung bei Erbauseinandersetzung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.07.2007 - 4 K 2880/03
    Die Klägerin handelte nicht nur hinsichtlich der von ihr auf ihre Tochter übertragenen Anteile an den Gesellschaften, sondern auch bezüglich der Bestellung der hier streitigen Nießbrauchsrechte mit dem nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung erforderlichen Willen zur Freigebigkeit/Unentgeltlichkeit (vgl. BFH, Urteile vom 14. Juli 1982 II R 125/79, BStBl. II 1982, 714 undvom 29. Oktober 1997 II R 60/94, BStBl. II 1997, 842; ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 29.10.1997 - II R 60/94

    Zuwendungen bei Geschäftsbeziehungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.07.2007 - 4 K 2880/03
    Die Klägerin handelte nicht nur hinsichtlich der von ihr auf ihre Tochter übertragenen Anteile an den Gesellschaften, sondern auch bezüglich der Bestellung der hier streitigen Nießbrauchsrechte mit dem nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung erforderlichen Willen zur Freigebigkeit/Unentgeltlichkeit (vgl. BFH, Urteile vom 14. Juli 1982 II R 125/79, BStBl. II 1982, 714 undvom 29. Oktober 1997 II R 60/94, BStBl. II 1997, 842; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 03.11.1955 - II ZR 261/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.07.2007 - 4 K 2880/03
    Nutzungen eines Rechts sind die Erträge, welche das Recht seiner Bestimmung gemäß gewährt (§§ 100, 99 Abs. 2 BGB), bei einem Unternehmen also dessen Gewinne (Bundesgerichtshof - BGH -, Urteil vom 3. November 1955 II ZR 261/54, Der Betrieb 1956, 63).
  • BGH, 20.04.1972 - II ZR 143/69

    Nießbrauch an einem Kommanditanteil

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.07.2007 - 4 K 2880/03
    Der BGH hat dies in dem einen Nießbrauch an einem Kommanditanteil betreffendenUrteil vom 20. April 1972 II ZR 143/69, Neue Juristische Wochenschrift 1972, 1755 wie folgt begründet:.
  • RFH, 09.12.1920 - III A 66/20
    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.07.2007 - 4 K 2880/03
    bei einer ordnungsmäßigen Verwaltung der betreffenden Geschäftsanteile hätten gezogen werden können (BFH II R 65/67, a. a. O. S. 400 r. Sp.; ähnlich auch schon RFH, Urteil vom 9. Dezember 1920 - III A 66/20 - RStBl. 1922, 101: Der Jahreswert ist nicht der Betrag, den der Nutzungsinhaber nach seinen persönlichen Verhältnissen erzielen könnte, sondern der Betrag, der durchschnittlich bei gemeingewöhnlicher Bewirtschaftung voraussichtlich erzielt werden wird).
  • BFH, 26.11.1986 - II R 190/81

    Zur Bewertung eines Erbbauzinsanspruches und zur Behandlung einer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.07.2007 - 4 K 2880/03
    Auszugehen ist - wie allgemein im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht - von der bestehenden zivilrechtlichen Lage (Grundsatz der zivilrechtlichen Prägung, vgl. z. B. BFH-Urteil vom 26. November 1986 II R 190/81, BStBl II 1987, 175; ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 11.02.1972 - III R 129/70

    Kaliförderzinsen - Kaufpreisforderung - Tilgung in Raten - Recht auf

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.07.2007 - 4 K 2880/03
    Dabei soll es regelmäßig nicht zu beanstanden sein, wenn der zukünftige Durchschnittsertrag auf der Grundlage des Ertrags der dem Stichtag vorangegangenen drei Jahre ermittelt wird (BFH, Urteil vom 11. Februar 1972 III R 129/70, BStBl. II 1972, 448 m. w. N.; Gebel in Troll/Gebel/Jülicher, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, § 12 Rdnr. 914; Kapp/Ebeling, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, § 12 Rdnr. 239; Eisele in Rössler/Troll, Bewertungsgesetz, § 15 Rdnr. 5).
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