Weitere Entscheidung unten: FG Baden-Württemberg, 24.04.2006

Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 22.08.2007 - 4 K 298/05 Erb   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14462
FG Düsseldorf, 22.08.2007 - 4 K 298/05 Erb (https://dejure.org/2007,14462)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.08.2007 - 4 K 298/05 Erb (https://dejure.org/2007,14462)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. August 2007 - 4 K 298/05 Erb (https://dejure.org/2007,14462)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung einer Erbschaftsteuer während der Nachlasspflegschaft gegenüber unbekannten Erben; Schätzung der Besteuerungsgrundlagen und Zahl der Erben bei der Inanspruchnahme unbekannter Erben im Hinblick auf die Erbschaftsteuer; Stellung eines Nachlasspflegers als ...

  • Judicialis

    ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1; ; ErbStG § ... 9 Abs. 1 Nr. 1; ; ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1; ; ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 3; ; ErbStG § 13 Nr. 15; ; ErbStG § 15; ; ErbStG § 16 Abs. 1 Nr. 5; ; ErbStG § 31 Abs. 6; ; ErbStG § 32 Abs. 2; ; BGB § 1960 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 1961; ; AO § 34; ; AO § 37 Abs. 1; ; AO § 38; ; AO § 90; ; AO § 119 Abs. 1; ; AO § 162 Abs. 1 S. 1; ; AO § 162 Abs. 1 S. 2; ; FGO § 57; ; FGO § 58 Abs. 2; ; FGO § 100 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 53

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung von Erbschaftsteuer gegenüber unbekannten Erben - Festsetzung Erbschaftsteuer; Unbekannter Erbe; Nachlasspflegschaft; Bekanntgabeadressat; Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Festsetzung von Erbschaftsteuer gegenüber unbekannten Erben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Schätzung - Festsetzung von Erbschaftsteuer gegen Unbekannt

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 21.12.2004 - II B 110/04

    Nachlasspflegschaft; unbekannte Erben

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.08.2007 - 4 K 298/05
    Dementsprechend bezweckte er mit der Regelung, dass die Festsetzung der Erbschaftsteuer während der Nachlasspflegschaft auch gegenüber den unbekannten Erben als Inhaltsadressaten möglich ist (s. Begründung der Regierungsvorlage zum Entwurf eines 2. Steuerreformgesetzes, BR-Drucksache 140/72, zitiert nach Troll, Kommentar zum Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz Ergänzungslieferung 12 von Juli 1993 § 32 Rz. 1; BFH Beschluss v. 21.12.2004, II B 110/04II B 110/04, BFH/NV 2005, 704 f..; Troll/Gebel/Jülicher Kommentar zum Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz Ergänzungslieferung 32 von März 2006 § 32 Rz. 42; Moench/Kien-Hümbert Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Kommentar § 32 Rz. 15).

    Beteiligte des Steuerschuldverhältnisses und Kläger sind daher die unbekannten Erben (BFH Beschluss v. 21.12.2004, II B 110/04, a. a. O.).

  • BFH, 21.12.2004 - II B 111/04
    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.08.2007 - 4 K 298/05
    Dazu verweist er auf seine Einspruchsentscheidung und die Beschlüsse des BFH vom 21.12.2004 II B 110 und 111/04. Ergänzend führt er aus, im BFH-Beschluss vom 21.12.2004 II B 111/04, sei der angefochtene Erbschaftsteuerbescheid nur 14 Monate nach dem Tod des Erblassers ergangen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.07.1982 - 1 K 72/82
    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.08.2007 - 4 K 298/05
    Im Gegensatz zu dem vom Nachlasspfleger angegebenen Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 14.07.1982 1 K 72/82, EFG 1983, 99, verwiesen die angefochtenen Bescheide zulässigerweise auf eine Anlage zum Bescheid.
  • FG Saarland, 10.09.2013 - 1 V 1229/13

    Festsetzung der Erbschaftsteuer bei unbekanntem Erben - Verfahren der Aussetzung

    Von der Schätzungsbefugnis sei - mehr als fünf Jahre nach dem Tod des Erblassers - nicht vorschnell Gebrauch gemacht worden (s. FG Düsseldorf vom 22. August 2007 4 K 298/05 juris; BFH vom 21. Dezember 2004 II B 110/04, BFH/NV 2005, 704; Bl. 27 f.).
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Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 24.04.2006 - 4 K 298/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,38879
FG Baden-Württemberg, 24.04.2006 - 4 K 298/05 (https://dejure.org/2006,38879)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.04.2006 - 4 K 298/05 (https://dejure.org/2006,38879)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. April 2006 - 4 K 298/05 (https://dejure.org/2006,38879)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Keine Sonderausgabenabzug von sich im Nachzahlungsjahr nicht auswirkender Kirchensteuer im Jahr der Verursachung

  • Wolters Kluwer

    Endgültige Feststellung nicht einkommensteuermindernder Auswirkung einer Krichensteuerzahlung als rückwirkendes Ereignis i.S.d. Einkommensteuerfestsetzung; Anspruch auf Aufhebung eines Steuerbescheids bei Eintritt eines Ereignisses mit steuerlicher Wirkung für die ...

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 07.07.2004 - XI R 10/04

    Minderung des Sonderausgabenabzugs des Jahres der Verausgabung der Kirchensteuer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.04.2006 - 4 K 298/05
    Zur Begründung trug er vor, der BFH habe mit Urteil vom 07. Juli 2004 XI R 10/04 (Bundessteuerblatt - BStBl - II 2004, 1058) entschieden, dass Kirchensteuerzahlungen dem Verursachungsjahr und nicht dem Zahlungsjahr zuzurechnen seien, wenn sie sich im Zahlungsjahr steuerlich nicht auswirken würden.

    Zur Begründung trug er vor, der BFH habe in seinem Urteil vom 07. Juli 2004 XI R 10/04 (a.a.O.) seine frühere Rechtsauffassung, dass der Begriff "Aufwendungen" in § 10 Abs. 1 Satz 1 EStG mit "Ausgaben" im Sinne von § 11 Abs. 2 EStG gleichzusetzen sei, verlassen.

    Eine andere Beurteilung ergebe sich auch nicht aus dem vom Kl erwähnten Urteil des BFH vom 07. Juli 2004 XI R 10/04 (a.a.O.) In dem genannten Urteil habe der BFH darüber zu entscheiden gehabt, ob ein Überschuss an erstatteten Kirchensteuern im Erstattungsjahr oder im Veranlassungsjahr zu berücksichtigen sei.

    In seinem (Grundsatz-)Urteil vom 07. Juli 2004 XI R 10/04 (a.a.O.) habe der BFH die bis dahin auf das strikte Zu- bzw. Abflussprinzip gestützte Behandlung der Kirchensteuer als Sonderausgabe im Zu-/Abflussjahr verlassen und auf den Veranlagungszeitraum der Verursachung bzw. der endgültigen wirtschaftlichen Belastung des Steuerbürgers mit der Kirchensteuer abgestellt.

    Aus dem Urteil des BFH vom 07. Juli 2004 XI R 10/04 (a.a.O.) ergibt sich nichts Gegenteiliges.

  • BFH, 22.01.1992 - I R 55/90

    Leistung von nichtabzugsfähigen Sonderausgaben durch Erben

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.04.2006 - 4 K 298/05
    Ohne Bedeutung ist der Veranlagungszeitraum, für den Sonderausgaben geleistet werden (Urteil des BFH vom 22. Januar 1992 I R 55/90, BStBl II 1992, 550).
  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.04.2006 - 4 K 298/05
    Bei den laufend veranlagten Steuern wie der Einkommensteuer sind die aufgrund des Eintritts neuer Ereignisse materiell - rechtlich erforderlichen steuerlichen Anpassungen regelmäßig nicht rückwirkend, sondern in dem Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem sich der maßgebende Sachverhalt ändert (Beschluss des BFH vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BStBl II 1993, 897).
  • BFH, 25.01.1963 - VI 69/61 U

    Grundsätzliche Abzugsfähigkeit von Kirchensteuern als Sonderausgabe in dem

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.04.2006 - 4 K 298/05
    Zur Begründung führte er unter Hinweis auf das Urteil des BFH vom 25. Januar 1961 VI 69/61 U (BStBl III 1963, 141) aus, Kirchensteuern seien in dem Jahr als Sonderausgaben abzugsfähig, in dem sie tatsächlich entrichtet worden seien.
  • RFH, 19.11.1936 - VI A 475/36
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.04.2006 - 4 K 298/05
    Sie dürfen nicht auf ein anderes Jahr, in dem der Steuerpflichtige sie nicht geleistet hat, übertragen werden (so zutreffend bereits der Reichsfinanzhof in seinem Urteil vom 19. November 1936 VI A 475/36, RStBl 1937, 426).
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