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FG München, 21.06.2006 - 4 K 3051/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an den Abzug von Hinterziehungszinsen wegen Steuerhinterziehung des Erblassers als Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ErbStG § 9 § 10 Abs. 5 Nr. 1 § 11; AO (1977) § 235
Zum Abzug von Hinterziehungszinsen bei der Erbschaftsteuer - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zum Abzug von Hinterziehungszinsen bei der Erbschaftsteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2006, 1922
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 27.08.1991 - VIII R 84/89
- Hinterziehungszinsen können auch nach dem Tod des Steuerpflichtigen festgesetzt …
Auszug aus FG München, 21.06.2006 - 4 K 3051/04
Hinterziehungszinsen (§ 235 AO ) können Nachlassverbindlichkeiten sein, zumal sie noch nach dem Tod des Steuerpflichtigen, der den Tatbestand der Steuerhinterziehung verwirklicht hat, festgesetzt werden können (Bundesfinanzhof - BFH - vom 27.8.1991 VIII R 84/89, BStBl II 1992, 9 ;… vom 1.8.2001 II R 48/00, BFH/NV 2002, 155 ). - BFH, 01.08.2001 - II R 48/00
Vermögensteuer-Hinterziehung - Festsetzung von Hinterziehungszinsen gegen die …
Auszug aus FG München, 21.06.2006 - 4 K 3051/04
Hinterziehungszinsen (§ 235 AO ) können Nachlassverbindlichkeiten sein, zumal sie noch nach dem Tod des Steuerpflichtigen, der den Tatbestand der Steuerhinterziehung verwirklicht hat, festgesetzt werden können (Bundesfinanzhof - BFH - vom 27.8.1991 VIII R 84/89, BStBl II 1992, 9 ; vom 1.8.2001 II R 48/00, BFH/NV 2002, 155 ).