Rechtsprechung
FG München, 29.03.2006 - 4 K 306/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenlose Überlassung eines Erbbaurechtsanteils im Zusammenhang mit der Übertragung eines Erbbaugrundstücks als gemischte Grundstücksschenkung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1
Gemischte Schenkung eines Erbbaurechtsanteils - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Gemischte Schenkung eines Erbbaurechtsanteils
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2006, 1082
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 11.01.2002 - II B 55/00
Gemischte Schenkung; Erbbaurecht
Auszug aus FG München, 29.03.2006 - 4 K 306/06
Diese Auffassung erscheint bei einem über 85jährigen juristischen Laien auch durchaus verständlich, zumal die Übernahme bzw. der Übergang der Erbbauzinsverpflichtung auch steuerrechtlich, insbesondere bei der Grunderwerbsteuer und auch bei der Erbschaftsteuer (vgl. Bundesfinanzhof - BFH - Beschluss vom 11.1.2002 II B 55/00, BFH/NV 2002, 790 ) als Gegenleistung anzusehen ist.
- FG Münster, 21.06.2018 - 3 K 621/16
Schenkungsteuer: Berücksichtigung des Erbbauzinses bei unentgeltlicher …
Zu den im Rahmen einer gemischten Schenkung wie eine Leistungsauflage zu berücksichtigenden Verpflichtungen gehört dabei nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auch die Verpflichtung zur Zahlung eines Erbbauzinses (vgl. BFH…, Beschluss vom 11.01.2002 II B 55/00, BFH/NV 2002, 790, ebenso die Vorinstanz FG Münster, Urteil vom 16.03.2000 3 K 3133/96 Erb; davon ausgehend auch FG München, Urteil vom 29.03.2006 4 K 306/06, EFG 2006, 1082), der auch Halaczinsky folgt (vgl. Halaczinsky, Erbbaurecht und Erbbauverpflichtung im Erbschaft- und Grunderwerbsteuerrecht, UVR 2017, 303 (311);… ders. in Rössler/Troll Bewertungsgesetz Kommentar, Rz. 8 zu § 192 BewG). - BFH, 12.01.2007 - II B 41/06
NZB: Verfahrensmangel, Urteil ohne mündliche Verhandlung
Das Finanzgericht (FG), das ohne mündliche Verhandlung entschied, führte mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 1082 veröffentlichten Urteil aus, eine Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 12 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) scheide aus, da diese Vorschrift nur freiwillige Unterhaltsleistungen betreffe.