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   VG Bremen, 23.03.2009 - 4 K 3157/06   

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VG Bremen, 23.03.2009 - 4 K 3157/06 (https://dejure.org/2009,28802)
VG Bremen, Entscheidung vom 23.03.2009 - 4 K 3157/06 (https://dejure.org/2009,28802)
VG Bremen, Entscheidung vom 23. März 2009 - 4 K 3157/06 (https://dejure.org/2009,28802)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StAG § 4 Abs. 3; StAG § 17 Abs. 1 Nr. 7; StAG § 17 Abs. 2; StAG § 17 Abs. 3; GG Art. 16 Abs. 1
    D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Kinder, Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt im Inland, Rückwirkung, Rücknahme, Aufenthaltstitel, Aufenthaltsbefugnis, Aufenthaltserlaubnis, Eltern, Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit, Verfassungsmäßigkeit, Falschangaben, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 696/04

    Wegfall der deutschen Staatsangehörigkeit bei erfolgreicher

    Auszug aus VG Bremen, 23.03.2009 - 4 K 3157/06
    Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.10.2006 (NJW 2007, 425) zum rückwirkenden Wegfall der durch Geburt erworbenen deutschen Staatsangehörigkeit eines Kindes infolge erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung verneint zwar einen Verstoß gegen Art. 16 Abs. 1 GG, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass die Fachgerichte im Rahmen der ihnen zukommenden Zuständigkeit für die Auslegung des einfachen Rechts zu dem - vom Bundesverfassungsgericht nicht in Frage zu stellenden - Ergebnis gekommen seien, "dass § 4 Abs. 1 RuStAG, der den Geburtserwerb der deutschen Staatsangehörigkeit an die Abstammung von einem Elternteil mit deutscher Staatsangehörigkeit knüpft, im Zusammenwirken mit den gesetzlichen Vorschriften über die Vaterschaftsanfechtung, die das Kindschaftsverhältnis anerkanntermaßen mit Rückwirkung beseitigen, den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit unter den Vorbehalt stellt, dass die Vaterschaft nicht erfolgreich angefochten wird".

    Die im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.10.2006 - 2 BvR 696/04 dargelegten Grundsätze seien auf die vorliegende Fallkonstellation übertragbar.

    Jedenfalls für den - hier vorliegenden - Fall, dass die Beteiligten zunächst übereinstimmend von der deutschen Staatsangehörigkeit des jeweiligen Klägers ausgegangen sind, wird die Zulässigkeit einer Feststellungsklage in Rechtsprechung und Literatur bejaht (vgl. VG Würzburg, U. v. 25.04.2002 - W 6 K 02.330 - VG Göttingen, B. v. 27.04.2005 - 4 A 71/05 - GK-StAR/Marx, § 4 StAG Rn. 314, 336 m.w.N.; verwaltungsgerichtliche Feststellungsurteile lagen auch dem Beschluss des BVerfG v. 24.10.2006 - 2 BvR 696/04 - und dem Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen v. 28.05.2008 - 18 B 425/08 - zugrunde; alle zitiert nach JURIS).

    Das Bundesverfassungsgericht hat ferner in seinem Beschluss vom 24.10.2006 - 2 BvR 696/04 -, zitiert nach JURIS, zum Wegfall der deutschen Staatsangehörigkeit infolge Anfechtung der Vaterschaft derjenigen Person, von der das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 1 Satz 1 GG ableitete, ausgeführt, die rechtskräftige Feststellung des Nichtbestehens der Vaterschaft beseitige eine zuvor bestehende deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes und nicht etwa nur den Schein einer solchen.

    So wie im Fall der Vaterschaftsanfechtung nach §§ 1600 ff. BGB Art. 16 Abs. 1 GG dem Staatsangehörigkeitsverlust eines noch nicht fünfjährigen Kindes nicht entgegensteht (vgl. den oben dargestellten Beschluss des BVerfG vom 24.10.2006 - 2 BvR 696/04 -, den dem zugrunde liegenden Beschluss des OVG Hamburg vom 10.02.2004 - 3 Bf 238/03 und Dörig, Anmerkung vom 29.01.2007 zum Urteil des BVerwG vom 05.09.2006 - 1 C 20/05 - alle zitiert nach JURIS), gilt dies nach Auffassung der Kammer auch für den Fall der Rücknahme der Aufenthaltsgenehmigung des Elternteils eines gerade sechs Wochen alten Kindes mit Wirkung für die Vergangenheit dann, wenn die Rücknahme aufgrund einer Täuschung erfolgte (vgl. zu allem OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 28.05.2008 - 18 B 425/08 - ; VG Berlin, U. v. 27.02.2003 - 29 A 237.02 -, Dörig, a.a.O.; alle zitiert nach JURIS; VG Gelsenkirchen, U. v. 11.10.2007 - 8 K 1033/07 - und U. v. 12.09.2008 - 8 K 2698/08 - kritisch: Kiefer, ZAR 2007, 93 ff.; offen gelassen vom OVG Bremen im die Kläger betreffenden Beschluss vom 30.10.2007 - 1 B 138/07 -).

  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus VG Bremen, 23.03.2009 - 4 K 3157/06
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 24.05.2006 (BVerfGE 116, 24) dem Gesetzgeber nahe gelegt, Auswirkungen eines Fehlverhaltens im Einbürgerungsverfahren auf den Bestand der Staatsangehörigkeit Dritter, die an diesem Fehlverhalten nicht beteiligt waren, gesetzlich zu regeln.

    Insoweit werde Bezug genommen auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.05.2006 (BVerfGE 116, 24).

    Zur Verlässlichkeit des Staatsangehörigkeitsstatus gehört auch die Vorhersehbarkeit eines Verlusts und damit ein ausreichendes Maß an Rechtssicherheit und Rechtsklarheit im Bereich der staatsangehörigkeitsrechtlichen Verlustregelungen (BVerfG, U. v. 24.05.2006 - 2 BvR 669/04 -, zitiert nach JURIS).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2008 - 18 B 425/08

    Staatsangehörigkeit Rücknahme Aufenthaltstitel Täuschung erschlichen

    Auszug aus VG Bremen, 23.03.2009 - 4 K 3157/06
    Zudem verweist die Beklagte auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 11.10.2007 - 8 K 1033/07 - (Bl. 24 bis 42 der Gerichtsakte 4 K 3157/06) sowie den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 28.05.2008 - 18 B 425/08 - (Bl. 90 bis 92 der Gerichtsakte 4 K 3157/06).

    Jedenfalls für den - hier vorliegenden - Fall, dass die Beteiligten zunächst übereinstimmend von der deutschen Staatsangehörigkeit des jeweiligen Klägers ausgegangen sind, wird die Zulässigkeit einer Feststellungsklage in Rechtsprechung und Literatur bejaht (vgl. VG Würzburg, U. v. 25.04.2002 - W 6 K 02.330 - VG Göttingen, B. v. 27.04.2005 - 4 A 71/05 - GK-StAR/Marx, § 4 StAG Rn. 314, 336 m.w.N.; verwaltungsgerichtliche Feststellungsurteile lagen auch dem Beschluss des BVerfG v. 24.10.2006 - 2 BvR 696/04 - und dem Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen v. 28.05.2008 - 18 B 425/08 - zugrunde; alle zitiert nach JURIS).

    So wie im Fall der Vaterschaftsanfechtung nach §§ 1600 ff. BGB Art. 16 Abs. 1 GG dem Staatsangehörigkeitsverlust eines noch nicht fünfjährigen Kindes nicht entgegensteht (vgl. den oben dargestellten Beschluss des BVerfG vom 24.10.2006 - 2 BvR 696/04 -, den dem zugrunde liegenden Beschluss des OVG Hamburg vom 10.02.2004 - 3 Bf 238/03 und Dörig, Anmerkung vom 29.01.2007 zum Urteil des BVerwG vom 05.09.2006 - 1 C 20/05 - alle zitiert nach JURIS), gilt dies nach Auffassung der Kammer auch für den Fall der Rücknahme der Aufenthaltsgenehmigung des Elternteils eines gerade sechs Wochen alten Kindes mit Wirkung für die Vergangenheit dann, wenn die Rücknahme aufgrund einer Täuschung erfolgte (vgl. zu allem OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 28.05.2008 - 18 B 425/08 - ; VG Berlin, U. v. 27.02.2003 - 29 A 237.02 -, Dörig, a.a.O.; alle zitiert nach JURIS; VG Gelsenkirchen, U. v. 11.10.2007 - 8 K 1033/07 - und U. v. 12.09.2008 - 8 K 2698/08 - kritisch: Kiefer, ZAR 2007, 93 ff.; offen gelassen vom OVG Bremen im die Kläger betreffenden Beschluss vom 30.10.2007 - 1 B 138/07 -).

  • OVG Hamburg, 10.02.2004 - 3 Bf 238/03

    Fortfall der deutschen Staatsangehörigkeit eines Kindes bei erfolgreicher

    Auszug aus VG Bremen, 23.03.2009 - 4 K 3157/06
    So wie im Fall der Vaterschaftsanfechtung nach §§ 1600 ff. BGB Art. 16 Abs. 1 GG dem Staatsangehörigkeitsverlust eines noch nicht fünfjährigen Kindes nicht entgegensteht (vgl. den oben dargestellten Beschluss des BVerfG vom 24.10.2006 - 2 BvR 696/04 -, den dem zugrunde liegenden Beschluss des OVG Hamburg vom 10.02.2004 - 3 Bf 238/03 und Dörig, Anmerkung vom 29.01.2007 zum Urteil des BVerwG vom 05.09.2006 - 1 C 20/05 - alle zitiert nach JURIS), gilt dies nach Auffassung der Kammer auch für den Fall der Rücknahme der Aufenthaltsgenehmigung des Elternteils eines gerade sechs Wochen alten Kindes mit Wirkung für die Vergangenheit dann, wenn die Rücknahme aufgrund einer Täuschung erfolgte (vgl. zu allem OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 28.05.2008 - 18 B 425/08 - ; VG Berlin, U. v. 27.02.2003 - 29 A 237.02 -, Dörig, a.a.O.; alle zitiert nach JURIS; VG Gelsenkirchen, U. v. 11.10.2007 - 8 K 1033/07 - und U. v. 12.09.2008 - 8 K 2698/08 - kritisch: Kiefer, ZAR 2007, 93 ff.; offen gelassen vom OVG Bremen im die Kläger betreffenden Beschluss vom 30.10.2007 - 1 B 138/07 -).
  • VG Berlin, 27.02.2003 - 29 A 237.02

    "Jüdische Immigration"; Täuschung über jüdische Abstammung mittels unrichtiger

    Auszug aus VG Bremen, 23.03.2009 - 4 K 3157/06
    So wie im Fall der Vaterschaftsanfechtung nach §§ 1600 ff. BGB Art. 16 Abs. 1 GG dem Staatsangehörigkeitsverlust eines noch nicht fünfjährigen Kindes nicht entgegensteht (vgl. den oben dargestellten Beschluss des BVerfG vom 24.10.2006 - 2 BvR 696/04 -, den dem zugrunde liegenden Beschluss des OVG Hamburg vom 10.02.2004 - 3 Bf 238/03 und Dörig, Anmerkung vom 29.01.2007 zum Urteil des BVerwG vom 05.09.2006 - 1 C 20/05 - alle zitiert nach JURIS), gilt dies nach Auffassung der Kammer auch für den Fall der Rücknahme der Aufenthaltsgenehmigung des Elternteils eines gerade sechs Wochen alten Kindes mit Wirkung für die Vergangenheit dann, wenn die Rücknahme aufgrund einer Täuschung erfolgte (vgl. zu allem OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 28.05.2008 - 18 B 425/08 - ; VG Berlin, U. v. 27.02.2003 - 29 A 237.02 -, Dörig, a.a.O.; alle zitiert nach JURIS; VG Gelsenkirchen, U. v. 11.10.2007 - 8 K 1033/07 - und U. v. 12.09.2008 - 8 K 2698/08 - kritisch: Kiefer, ZAR 2007, 93 ff.; offen gelassen vom OVG Bremen im die Kläger betreffenden Beschluss vom 30.10.2007 - 1 B 138/07 -).
  • BVerwG, 09.09.2003 - 1 C 6.03

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene

    Auszug aus VG Bremen, 23.03.2009 - 4 K 3157/06
    Eine Täuschung durch den maßgeblichen Elternteil muss sich das betroffene Kind zurechnen lassen (vgl. BVerwG, U. v. 09.09.2003 - 1 C 6/03 -, zitiert nach JURIS; Becker, NVwZ 2006, 304, 306; Kiefer, ZAR 2007, a.a.O., S. 95).
  • BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05

    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die

    Auszug aus VG Bremen, 23.03.2009 - 4 K 3157/06
    Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts in einem Urteil vom 05.09.2006 (NVwZ 2007, 470), das die Rücknahme eines Aufenthaltstitels eines Elternteils betraf, könnte es sich empfehlen, in diesem Zusammenhang auch das rechtliche Schicksal der durch Geburt erworbenen Staatsangehörigkeit von Kindern im Fall der rückwirkenden Aufhebung des Aufenthaltstitels eines Elternteils zu regeln.
  • VG Göttingen, 27.04.2005 - 4 A 71/05

    Feststellungsklage; Staatsangehörigkeit; Staatsangehörigkeitsausweis;

    Auszug aus VG Bremen, 23.03.2009 - 4 K 3157/06
    Jedenfalls für den - hier vorliegenden - Fall, dass die Beteiligten zunächst übereinstimmend von der deutschen Staatsangehörigkeit des jeweiligen Klägers ausgegangen sind, wird die Zulässigkeit einer Feststellungsklage in Rechtsprechung und Literatur bejaht (vgl. VG Würzburg, U. v. 25.04.2002 - W 6 K 02.330 - VG Göttingen, B. v. 27.04.2005 - 4 A 71/05 - GK-StAR/Marx, § 4 StAG Rn. 314, 336 m.w.N.; verwaltungsgerichtliche Feststellungsurteile lagen auch dem Beschluss des BVerfG v. 24.10.2006 - 2 BvR 696/04 - und dem Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen v. 28.05.2008 - 18 B 425/08 - zugrunde; alle zitiert nach JURIS).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.2008 - 13 S 1683/07

    Staatsangehörigkeitsausweis; analoge Anwendung von § 89 Abs. 2 AuslG 1990 bei

    Auszug aus VG Bremen, 23.03.2009 - 4 K 3157/06
    Dem steht nicht entgegen, dass die Kläger auch die Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen von der Beklagten verlangen und nach erfolglosem Durchlaufen eines entsprechenden Verwaltungs- und Widerspruchsverfahrens ihr Begehren mit einer Verpflichtungsklage verfolgen könnten (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, U. v. 25.07.2008 - 13 S 1683/07 - zitiert nach JURIS).
  • VG Würzburg, 25.04.2002 - W 6 K 02.330
    Auszug aus VG Bremen, 23.03.2009 - 4 K 3157/06
    Jedenfalls für den - hier vorliegenden - Fall, dass die Beteiligten zunächst übereinstimmend von der deutschen Staatsangehörigkeit des jeweiligen Klägers ausgegangen sind, wird die Zulässigkeit einer Feststellungsklage in Rechtsprechung und Literatur bejaht (vgl. VG Würzburg, U. v. 25.04.2002 - W 6 K 02.330 - VG Göttingen, B. v. 27.04.2005 - 4 A 71/05 - GK-StAR/Marx, § 4 StAG Rn. 314, 336 m.w.N.; verwaltungsgerichtliche Feststellungsurteile lagen auch dem Beschluss des BVerfG v. 24.10.2006 - 2 BvR 696/04 - und dem Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen v. 28.05.2008 - 18 B 425/08 - zugrunde; alle zitiert nach JURIS).
  • AG Hamburg-Altona, 15.04.2010 - 350 F 118/09

    Vaterschaftsanerkennung, Vaterschaftsanfechtung, deutsches Kind,

    Auch erscheint eine Regelung, die einen solchen Vertrauensschutz bei einem Alter jenseits des Beginns des sechsten Lebensjahres nicht anerkennt, unangemessen (vgl. VG München, Urteil v. 16.4.2009, M 10 K 08.5928: noch kein schutzwürdiges Vertrauen bei einem dreijährigen Kind; VG Bremen, Urteil v. 23.3.2009, 4 K 3157/06: kein Vertrauensschutz eines noch nicht fünfjährigen Kindes).
  • VG Hannover, 14.07.2011 - 10 A 4244/07

    Alter; Niederlassungserlaubnis; Staatsangehörigkeit; Verlust

    Dass vorliegend der Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung und nicht der des Eintritts der Bestandskraft dieser Entscheidung nach rechtskräftigem Abschluss der Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Hannover - zu dem der Kläger bereits acht Jahre alt war - maßgeblich ist (so im Ergebnis und ohne weitere Begründung VG Bremen, Urt. v. 23.03.2009 - 4 K 3157/06 -, Juris; Renner/Maaßen, in: Hailbronner/Renner/Maaßen, Staatsangehörigkeitsrecht, 5. Aufl. 2010, StAG § 17, Rz. 14), ergibt sich aus folgenden Erwägungen:.
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