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   FG Baden-Württemberg, 09.05.2012 - 4 K 3278/11   

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FG Baden-Württemberg, 09.05.2012 - 4 K 3278/11 (https://dejure.org/2012,6129)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.05.2012 - 4 K 3278/11 (https://dejure.org/2012,6129)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Mai 2012 - 4 K 3278/11 (https://dejure.org/2012,6129)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Abzugsfähigkeit von Fahrtkostenersatz als erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten, wenn der Fahrtkostenersatz bei ansonsten unentgeltlicher Kinderbetreuung an die Mütter der Kläger gezahlt wird

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abzugsfähigkeit von im Zusammenhang mit in Anspruch genommener Betreuung des Sohnes durch die Mutter bezahlten Fahrtkostenersatz als erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten gemäß § 4f EStG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrtkosten als Kinderbetreuungskosten nach § 4f EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Fahrtkosten als Kinderbetreuungskosten nach § 4f EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten: Die Fahrtkosten der Großeltern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fahrtkostenersatz für die Großeltern als erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Erstattung von Fahrtkosten als Kinderbetreuungskosten

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fahrtkosten als erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fahrtkosten für Kinderbetreuung durch Angehörige absetzbar

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Oma betreut Enkel - Fahrtkosten absetzbar?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Fahrtkosten bei unentgeltlicher Kinderbetreuung können zu 2/3 steuerlich abzugsfähig sein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erstattung von Fahrtkosten als Kinderbetreuungskosten

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Fahrtkostenersatz an Angehörige als Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Großmutter als Babysitter: Fahrtkosten können steuerlich abgesetzt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrtkosten als Kinderbetreuungskosten erstattungsfähig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erstattung von Fahrtkosten als Kinderbetreuungskosten möglich - Fahrtkosten zu 2/3 als erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten steuerlich abzugsfähig

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Fahrtkosten als Kinderbetreuungskosten erstattungsfähig // Anwendung von § 4f EStG

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Kinderbetreuungskosten
    Die Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten ab 1.1.2012
    Aufwendungen/Anrechnung von Betreuungsgeld
    Aufwendungen
    Die Berücksichtigung erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten nach § 9c Abs. 1 EStG bis 31.12.2011
    Die Voraussetzungen des § 9c Abs. 1 EStG im Einzelnen

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1439
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.06.1998 - III R 94/96

    Betreuungsaufwendungen für Sohn - Außergewöhnliche Belastung -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.05.2012 - 4 K 3278/11
    "Dienstleistung" im Sinne des § 4f EStG sei jede Tätigkeit, die aufgrund zivilrechtlicher Verpflichtung, nicht jedoch auf familienrechtlicher Grundlage erbracht werde (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Juni 1998 III R 94/96, BFH/NV 1999, 163).

    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juni 1998 III R 94/96, BFH/NV 1999, 163) setze der Dienstleistungsbegriff ein Schuldverhältnis voraus, aufgrund dessen der Steuerpflichtige berechtigt sei, die Betreuung des Kindes zu fordern, und die bzw. der Betreuende die vereinbarte Vergütung oder auch nur einen Ersatzanspruch geltend machen könne.

    Eine für die Kl positive rechtliche Würdigung ergebe sich auch nicht unter Berücksichtigung des von ihnen angeführten BFH-Urteils vom 4. Juni 1998 III R 94/96, BFH/NV 1999, 163.

    Für die Zeit von Januar bis August 2008 argumentiert der Bekl, das von den Kl angeführte BFH-Urteil vom 4. Juni 1998 III R 94/96, BFH/NV 1999, 163 sei nicht im BStBl veröffentlicht worden und damit für die Verwaltung nicht bindend.

    Die somit erforderliche Abgrenzung zwischen Betreuungsleistungen, die vom Regelungsgehalt des § 4f EStG umfasst werden und den von § 4f EStG nicht erfassten Betreuungsleistungen, die lediglich auf familiärer Grundlage oder auf der Basis eines bloßen Gefälligkeitsverhältnisses erbracht werden, hat danach zu erfolgen, ob zwischen den Steuerpflichtigen und der Betreuungsperson ein ernstgemeintes, gegenseitig berechtigendes und verpflichtendes Schuldverhältnisses bestand, das wie unter fremden Dritten üblich vereinbart und durchgeführt wurde (vgl. zum vormaligen § 33c EStG: BFH-Urteile vom 10. April 1992 III R 184/90, BStBl II 1992, 814 und vom 4. Juni 1998 III R 94/96, BFH/NV 1999, 163).

  • BFH, 10.04.1992 - III R 184/90

    Kürzung von Kinderbetreuungskosten (§ 33 c Abs. 1 EStG )

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.05.2012 - 4 K 3278/11
    In seinem Urteil vom 10. April 1992 III R 184/90, BStBI II 1992, 814 führe der BFH aus, dass ein Angehöriger, soweit er unentgeltlich tätig werde, die Betreuungsleistungen auf familienrechtlicher Grundlage erbringe.

    Die somit erforderliche Abgrenzung zwischen Betreuungsleistungen, die vom Regelungsgehalt des § 4f EStG umfasst werden und den von § 4f EStG nicht erfassten Betreuungsleistungen, die lediglich auf familiärer Grundlage oder auf der Basis eines bloßen Gefälligkeitsverhältnisses erbracht werden, hat danach zu erfolgen, ob zwischen den Steuerpflichtigen und der Betreuungsperson ein ernstgemeintes, gegenseitig berechtigendes und verpflichtendes Schuldverhältnisses bestand, das wie unter fremden Dritten üblich vereinbart und durchgeführt wurde (vgl. zum vormaligen § 33c EStG: BFH-Urteile vom 10. April 1992 III R 184/90, BStBl II 1992, 814 und vom 4. Juni 1998 III R 94/96, BFH/NV 1999, 163).

    Soweit aber eine Entgeltlichkeit vereinbart ist und diese Vereinbarung auch vollzogen wird, ist die Betreuung in Erfüllung der Vereinbarung über die Erbringung einer Dienstleistung erfolgt (vgl. BFH-Urteil vom 10. April 1992 III R 184/90, BStBl II 1992, 814).

  • BFH, 27.11.1989 - GrS 1/88

    Keine Anerkennung von Arbeits- oder Mietverhältnissen zwischen Ehegatten bei

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.05.2012 - 4 K 3278/11
    Bei Angehörigen müsse eine solche Vereinbarung allerdings inhaltlich dem entsprechen, was auch bei Vereinbarungen unter Fremden üblich sei (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Beschluss vom 27. November 1989 GrS 1/88, BStBI II 1990, 160, zum Arbeitsverhältnis).
  • FG Nürnberg, 30.05.2018 - 3 K 1382/17

    Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten

    So habe das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 09.05.2012 (Az.: 4 K 3278/11, EFG 2012, 1439) entschieden, dass Kinderbetreuungskosten in Form von Fahrtkosten an Großmütter auch dann als Kinderbetreuungskosten abzugsfähig sind, wenn die Betreuungsleistung selbst unentgeltlich erbracht werde.

    Wie der gleichlautende bürgerlich-rechtliche Begriff (z.B. in §§ 611, 613 BGB) setzt auch der Dienstleistungsbegriff in § 33c Abs. 1 EStG ein Schuldverhältnis voraus, aufgrund dessen der Steuerpflichtige berechtigt ist, die Betreuung des Kindes zu fordern (§ 241 Satz 1 BGB), und der oder die "Betreuende" die vereinbarte Vergütung oder aber auch nur einen Aufwendungsersatzanspruch (z.B. nach §§ 662, 670 BGB) geltend machen kann (BFH-Urteil vom 04.06.1998 III R 94/96, BFH/NV 1999, 163; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.05.2012 4 K 3278/11, EFG 2012, 1439).

    Soweit aber eine Entgeltlichkeit vereinbart ist und diese Vereinbarung auch vollzogen wird, ist die Betreuung in Erfüllung der Vereinbarung über die Erbringung einer Dienstleistung erfolgt (vgl. BFH-Urteile vom 04.06.1998 III R 94/96, BFH/NV 1999, 163; vom 10.04.1992 III R 184/90, BStBl II 1992, 814; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.05.2012 4 K 3278/11, EFG 2012, 1439).

    Der vom Steuerpflichtigen gegenüber der Betreuungsperson geleistete Fahrtkostenersatz ist jedoch berücksichtigungsfähig (BFH-Urteile vom 04.06.1998 III R 94/96, BFH/NV 1999, 163; vom 10. April 1992 III R 184/90, BStBl II 1992, 814; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.05.2012 4 K 3278/11; Fischer in Kirchhof, EStG 17. Auflage, § 10 Rz. 38 g; BMF-Schreiben vom 14.03.2012 IV C 4-S 2221/07/0012:12, BStBl. I 2012, 307 Tz. 5).

    Diese Auffassung des Gerichts steht auch nicht in Widerspruch zum Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 09.05.2012 (4 K 3278/11, EFG 2012, 1439).

  • BGH, 10.03.2020 - VI ZR 316/19

    Arzthaftung: Schadensersatzpflicht für Kosten der Begleitpersonen des

    Hierzu gehört auch der Ersatz notwendiger Aufwendungen der Betreuungsperson(en) wie etwa Fahrtkostenersatz (vgl. beispielsweise zu Kinderbetreuungskosten: BFH, Urteil vom 10. April 1992 - III R 184/90, BFHE 167, 436, BStBl II 1992, 814, juris Rn. 21 zu § 33c EStG in der Fassung vom 14. Dezember 1984; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Mai 2012 - 4 K 3278/11, EFG 2012, 1439, juris 23 ff. zu § 4f EStG in der Fassung vom 20.12.2007 - nunmehr § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG).
  • FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2017 - 4 K 1702/16

    Zur Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses und zur Frage des Nachweises

    Auch das Finanzgericht Baden-Württemberg habe im Urteil vom 09. Mai 2012 (Az.: 4 K 3278/11) für einen Dienstleistungsvertrag innerhalb der Familie entschieden, dass es einem Fremdvergleich standhalte, wenn der genaue zeitliche Rahmen, wann Dienstleistungen zu erbringen seien, nicht im schriftlichen Vertrag fixiert sei, sondern wöchentlich abgestimmt werde.
  • FG Berlin-Brandenburg, 12.11.2020 - 9 K 9167/17

    Einkommensteuerfreiheit von Einnahmen aufgrund einer Aufsichtsratstätigkeit

    Diese Fahrtkosten seien auch bei ansonsten unentgeltlicher Betreuung durch Angehörige steuermindernd zu berücksichtigen (Hinweis auf rkr. Urteil des FG Baden-Württemberg vom 9. Mai 2012 - 4 K 3278/11, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2012, 1439).

    Hinsichtlich der geltend gemachten Aufwendungen für die Kindesbetreuung durch Frau I... als dessen Großmutter gilt: Bei einer Kindesbetreuung durch einen Angehörigen im Sinne von § 15 Abs. 1 AO muss die zugrundeliegende zivilrechtliche Vereinbarung und die Durchführung des Vereinbarten dem entsprechen, was auch bei Vereinbarungen unter Fremden üblich ist (vgl. FG Baden-Württemberg, rkr. Urteil vom 9. Mai 2012 - 4 K 3278/11, EFG 2012, 1439; Hutter, in: Blümich, aaO, § 10 Rz. 345).

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