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   VG Stuttgart, 18.12.2003 - 4 K 3363/03   

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https://dejure.org/2003,21983
VG Stuttgart, 18.12.2003 - 4 K 3363/03 (https://dejure.org/2003,21983)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 18.12.2003 - 4 K 3363/03 (https://dejure.org/2003,21983)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Dezember 2003 - 4 K 3363/03 (https://dejure.org/2003,21983)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Beurteilungsrichtlinien für die Auswahl von Marktbeschicker

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer ausschließlichen Anwendung des Kriteriums der "Attraktivität" bei der Auswahl unter Marktbeschickern auf der Grundlage des dem Betreiber zustehenden Beurteilungsspielraums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Oldenburg, 03.09.2003 - 12 B 1761/03

    Mitwirkung eines Vertreters eines Schaustellerverbandes bei der

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.12.2003 - 4 K 3363/03
    Das Gericht kann insoweit keine Vorgaben zur Auslegung der Attraktivität machen, sondern ist auf die rechtliche Überprüfung der maßgeblichen Kriterien im Rahmen des eingeräumten Beurteilungs- und Gestaltungsspielraums beschränkt (vgl. VG Oldenburg, B.v. 03.09.2003 -12 B 1761/03 - juris -).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1991 - 14 S 1277/89

    Auswahl von Marktbewerbern bei Platzmangel - Bevorzugung von Altbewerbern -

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.12.2003 - 4 K 3363/03
    Hinzu kommt ein Weiteres: Das von der Beklagen gewählte Modell ist auch strukturell nicht darauf angelegt, den verfassungsrechtlich verbürgten Zugang von Neubewerbern zumindest durch Eröffnung einer realistischen Zulassungschance (vgl. BVerwG, U.v. 27.04.1984 - 1 C 24.82 - NVwZ 1984, 585; VGH Baden-Württemberg, U.v. 30.04.1991 - 14 S 1277/89 - NVwZ-RR 1992, 132; Tettinger/Wank, a.a.O., § 70 Rn. 44) in dem gebotenen Maße in den Blick zu nehmen.
  • BVerwG, 27.04.1984 - 1 C 24.82

    Gewerberecht - Auswahlentscheidung - Platzvergabe - Unternehmen - Bekannt und

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.12.2003 - 4 K 3363/03
    Hinzu kommt ein Weiteres: Das von der Beklagen gewählte Modell ist auch strukturell nicht darauf angelegt, den verfassungsrechtlich verbürgten Zugang von Neubewerbern zumindest durch Eröffnung einer realistischen Zulassungschance (vgl. BVerwG, U.v. 27.04.1984 - 1 C 24.82 - NVwZ 1984, 585; VGH Baden-Württemberg, U.v. 30.04.1991 - 14 S 1277/89 - NVwZ-RR 1992, 132; Tettinger/Wank, a.a.O., § 70 Rn. 44) in dem gebotenen Maße in den Blick zu nehmen.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2009 - 6 S 99/09

    Ausschlussentscheidung einer Gemeinde bei der Vergabe eines Stellplatzes für ein

    Die Anwendung dieser Grundsätze gehört jedoch in den Zuständigkeitsbereich der Verwaltung, deren Handeln durch die Richtlinien gerade festgelegt wird (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. vom 19.05.2003 - 1 S 1449/01 -, ESVGH 53, 251, juris Rn. 36 f.; VG Stuttgart, Urt. vom 18.12.2003 - 4 K 3363/03 -, juris Rn. 23; BayVGH, Urt. vom 15.03.2004 - 22 B 03.1362 -, NVwZ-RR 2004, 599, juris Rn. 33).
  • VGH Bayern, 12.08.2013 - 22 CE 13.970

    Behördliches Auswahlverfahren für Zulassung zum Volksfest Mai- und die Herbstdult

    Gleiches gilt für ihre Einlassung, es bedürfe einer Gewichtung der Unterkriterien, die durch eine "erläuterte Punktevergabe" erfolgen könne und die zu den Bewertungen der konkurrierenden Bewerbungen in Bezug gesetzt werden müsse, sowie für die Folgerungen, die nach Auffassung der Antragstellerin aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 18. Dezember 2003 (4 K 3363/03 - juris) herzuleiten sind.
  • VG Regensburg, 17.04.2014 - RO 5 K 13.334

    Wird eine Bewerbung auf Zulassung zu einer Veranstaltung nach § 70 GewO nur von

    Der klägerische Hinweis auf das Urteil des VG Stuttgarts vom 18.12.2003 (4 K 3363/03) führt hier nicht weiter, weil aus diesem Urteil für vorliegenden Rechtsstreit nichts Entscheidendes entnommen werden kann.
  • VGH Baden-Württemberg - 6 S 1507/04 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Vergabepraxis Volks- und Frühlingsfest im Grundsatz nicht zu beanstanden

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 18. Dezember 2003 - 4 K 3363/03 - ist unwirksam.
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