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   FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 36/14   

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FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 36/14 (https://dejure.org/2016,50377)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.11.2016 - 4 K 36/14 (https://dejure.org/2016,50377)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. November 2016 - 4 K 36/14 (https://dejure.org/2016,50377)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 4 Nr 12 Buchst a UStG 2005, UStG VZ 2009, UStG VZ 2010
    Vergabe von Liegerechten in einem Urnenbegräbniswald als steuerfreie Grundstücksvermietung i.S. von § 4 Nr. 12a UStG - Bestattungsleistung als eigenständige Leistung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 4 Nr. 12a

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuerbefreiung für die Vergabe von Liegerechten in einem Urnenbegräbniswald

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer - Die Vergabe von Liegerechten in einem Urnenbegräbniswald ist eine umsatzsteuerfreie Grundstücksvermietung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vergabe von Liegerechten in einem Urnenbegräbniswald ist steuerfreie Grundstücksvermietung gem. § 4 Nr. 12a UStG

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Vergabe von Liegerechten in einem Friedwald

  • datev.de (Kurzinformation)

    Vergabe von Liegerechten in einem Urnenbegräbniswald ist steuerfreie Grundstücksvermietung gem. § 4 Nr. 12a UStG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 246
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 11.11.2004 - V R 30/04

    Entschädigung für Flurschäden und Aufwuchsschäden als echter Schadensersatz -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 36/14
    Das Liegerecht sei zeitlich begrenzt und stelle damit eine Nutzungsüberlassung auf Zeit dar; es sei vergleichbar mit der Einräumung eines Rechts auf die Überspannung von Grundstücken (Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 11. November 2004, V R 30/04, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2005, 802).

    Der Sachverhalt sei vergleichbar mit der Einräumung von Überspannrechten (Verweis auf BFH-Urteil vom 11. November 2004, V R 30/04), wobei darauf hinzuweisen sei, dass sich die Finanzverwaltung dieser Ansicht auch bei der Überlassung von Grundstücken zum Verlegen von Erdleitungen angeschlossen habe (Verweis auf BMF-Schreiben vom 18. Oktober 2005, BStBl 1, 997).

    Eine Grundstücksvermietung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Nutzungsberechtigung auf Grundstücksteile oberhalb oder - wie im Streitfall bei der Baumgrabstätte - unterhalb der Erdoberfläche beschränkt ist (vgl. BFH-Urteil vom 11. November 2004 V R 30/04, BStBl II 2005, 802 zur Einräumung des Rechts zur Überspannung eines Grundstücks).

    Eine Überlassung "auf bestimmte Zeit" liegt nicht vor, wenn der Überlassende die wirtschaftliche Herrschaftsmacht über das Grundstück endgültig und dauerhaft verliert und sich damit des Grundstücks letztlich vollständig entäußert (BFH-Urteile vom 11. November 2004 V R 30/04, BStBl. II 2005, 802; vom 21. Februar 2013 V R 10/12, BFH/NV 2013, 1635).

    Denn bei den Grundstücken führt weder die Überlassung einer verhältnismäßig geringfügigen Grundfläche für die Aufstellung von Strommasten noch die Überspannung zu einem endgültigen und vollständigen Verlust der Herrschaftsmacht (BFH-Urteil vom 11. November 2004 V R 30/04, BStBl. II 2005, 802).

    Nach der vorbenannten Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 11. November 2004, V R 30/04, BStBl. II 2005, 802, BFHE 207, 560) ist es auch möglich, dass das vermittelte Recht lediglich Teile der Grundfläche betrifft und dabei auf die Aufstellung von Strommasten und die Überspannung mit Leitungen beschränkt ist.

    Abgesehen davon, dass der Kläger den Begräbniswald auch bei der Vergabe von Liegerechten - insbesondere forstwirtschaftlich - weiter nutzen kann, und damit in Entsprechung zum BFH-Urteil vom 11. November 2004 (V R 30/04, BStBl. II 2005, 802, BFHE 207, 560) ein wirtschaftlicher Verlust des Eigentums abzulehnen ist, ist bei der Vergabe von Liegerechten stets eine zeitlich begrenzte Vertragsdauer vorgesehen, die - mag sie in einzelnen Fällen auch 99 Jahre betragen - ebenfalls der Annahme eines wirtschaftlichen Eigentumsverlusts entgegensteht.

  • BFH, 15.01.2009 - V R 91/07

    Überlassung von Strom als unselbständige Nebenleistung zur steuerfreien

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 36/14
    Diese Grundsätze gelten auch im Verhältnis zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen/Dienstleistungen (vgl. etwa BFH-Urteile vom 15. Januar 2009 V R 91/07, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 224, 172, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2009, 865; vom 17. April 2008 V R 39/05, BFH/NV 2008, 1712 m. w. N.; Finanzgericht Münster, Urteil vom 18. August 2009, 15 K 3176/05 U, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2009, 1979).

    Ihrem Charakter nach unterscheiden sie sich nicht von solchen Nebenleistungen, die im Vergleich zu einer Grundstücksvermietung nebensächlich sind, mit ihr eng zusammenhängen und in ihrem Gefolge üblicherweise vorkommen, wie z.B. die Lieferung von Heizwärme und Wasser, die Überlassung von Waschmaschinen, die Reinigung von Gemeinschaftsflächen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 15. Januar 2009, V R 91/07, BStBl. II 2009, 615, BFHE 224, 172), oder dem Anbringen von Hausnummern oder Klingelschildern.

  • BFH, 19.04.1994 - IX R 19/90

    Die Steuervergünstigung des § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 EStG gilt nur für

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 36/14
    Für die Überspannung von Flächen mit Hochspannungsfreileitungen habe der BFH (Urteil vom 19. April 1994, IX R 19/90, BStBl II 1994, 640) entschieden, dass die landwirtschaftlich genutzten Flächen weiterhin verpachtet und ohne Einschränkung landwirtschaftlich genutzt werden können; auch unter diesem Gesichtspunkt sei im Streitfall nicht von einem vollständigen Verlust der wirtschaftlichen Herrschaftsmacht auszugehen.
  • BFH, 17.04.2008 - V R 39/05

    Aushändigung von Broschüren als Nebenleistung einer Seminarleistung - Behandlung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 36/14
    Diese Grundsätze gelten auch im Verhältnis zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen/Dienstleistungen (vgl. etwa BFH-Urteile vom 15. Januar 2009 V R 91/07, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 224, 172, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2009, 865; vom 17. April 2008 V R 39/05, BFH/NV 2008, 1712 m. w. N.; Finanzgericht Münster, Urteil vom 18. August 2009, 15 K 3176/05 U, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2009, 1979).
  • BFH, 21.02.2013 - V R 10/12

    Keine Vermietung oder Verpachtung bei dauerhafter Überlassung eines Grundstücks

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 36/14
    Eine Überlassung "auf bestimmte Zeit" liegt nicht vor, wenn der Überlassende die wirtschaftliche Herrschaftsmacht über das Grundstück endgültig und dauerhaft verliert und sich damit des Grundstücks letztlich vollständig entäußert (BFH-Urteile vom 11. November 2004 V R 30/04, BStBl. II 2005, 802; vom 21. Februar 2013 V R 10/12, BFH/NV 2013, 1635).
  • BFH, 08.11.2012 - V R 15/12

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Überlassung von Grundstücken im Rahmen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 36/14
    Die Vermietung von Grundstücken i.S.d. Art. 135 Abs. 1 Buchst. l MwStSystRL setzt danach voraus, dass dem Vertragspartner auf bestimmte Zeit gegen eine Vergütung das Recht eingeräumt wird, ein Grundstück so in Besitz zu nehmen, als wäre er dessen Eigentümer, und jede andere Person von diesem Recht auszuschließen (BFH-Urteile vom 7. Juli 2011 V R 41/09, BStBl II 2014, 73; vom 8. November 2012 V R 15/12, BStBl II 2013, 455; vom 18. Februar 2016 V R 23/15, BStBl II 2016, 496).
  • FG Münster, 18.08.2009 - 15 K 3176/05

    Frage des Steuersatzes bei Umsätzen aus Pensionspferdehaltung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 36/14
    Diese Grundsätze gelten auch im Verhältnis zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen/Dienstleistungen (vgl. etwa BFH-Urteile vom 15. Januar 2009 V R 91/07, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 224, 172, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2009, 865; vom 17. April 2008 V R 39/05, BFH/NV 2008, 1712 m. w. N.; Finanzgericht Münster, Urteil vom 18. August 2009, 15 K 3176/05 U, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2009, 1979).
  • BFH, 07.07.2011 - V R 41/09

    Vorsteuerabzug bei Vermietung des Miteigentumsanteils eines gemischt-genutzten

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 36/14
    Die Vermietung von Grundstücken i.S.d. Art. 135 Abs. 1 Buchst. l MwStSystRL setzt danach voraus, dass dem Vertragspartner auf bestimmte Zeit gegen eine Vergütung das Recht eingeräumt wird, ein Grundstück so in Besitz zu nehmen, als wäre er dessen Eigentümer, und jede andere Person von diesem Recht auszuschließen (BFH-Urteile vom 7. Juli 2011 V R 41/09, BStBl II 2014, 73; vom 8. November 2012 V R 15/12, BStBl II 2013, 455; vom 18. Februar 2016 V R 23/15, BStBl II 2016, 496).
  • BFH, 18.08.1977 - VIII R 7/74

    Belastung eines Privatgrundstücks - Dienstbarkeit - Steuerbare Nutzung -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 36/14
    Dies jedoch sei nur der Fall, wenn dem Eigentümer praktisch keinerlei eigene Nutzungsmöglichkeit verbleibe (Verweis auf BFH-Urteil vom 18. August 1977, VIII R 7/74, BStBl II 796), was vorliegend nicht der Fall sei.
  • BFH, 28.05.2013 - XI R 32/11

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Zurverfügungstellung eines Grundstücks zu

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 36/14
    Maßgebend ist insoweit der objektive Inhalt des Vorgangs, unabhängig von der Bezeichnung, die die Parteien ihm gegeben haben (BFH-Urteil vom 28. Mai 2013 XI R 32/11, BStBl II 2014, 411).
  • BFH, 18.02.2016 - V R 23/15

    Vorsteuerabzug für privat genutzten Gebäudeteil ("Seeling" Altfall)

  • BFH, 21.06.2017 - V R 3/17

    Umsatzsteuer im Begräbniswald

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 21. November 2016  4 K 36/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage nach erfolglosem Einspruchsverfahren mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2017, 246 veröffentlichten Urteil statt und setzte die Umsatzsteuer für die Streitjahre 2009 und 2010 im Tenor seines Urteils entsprechend herab.

  • FG Köln, 03.07.2017 - 9 K 1147/16

    Umsatzsteuer: Sind notärztliche Betreuungsleistungen auf Veranstaltungen

    Eine Nebenleistung hängt eng mit der Hauptleistung zusammen und kommt üblicherweise in ihrem Gefolge vor (vgl. zum Ganzen EuGH-Urteil vom 25. Februar 1999 - C-349/96, Card Protection Plan in Slg. 1999, I-973, UVR 1999, 157 Rz. 29 ff.; BFH-Urteile vom 15. Januar 2009 V R 91/07, BStBl II 2009, 615; vom 17. April 2008 V R 39/05, BFH/NV 2008, 1712; vom 02. März 2006 V R 25/03, BStBl II 2006, 788; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 21. November 2016 4 K 36/14, juris).
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