Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 07.03.2012 - 4 K 3955/08 VE |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung von Mineralölsteuer und Energiesteuer bei Fehlen der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Steuervergütung für Flugturbinenkraftstoff - Luftfahrtdienstleistungen für konzernangehörige Gesellschaften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Auch bei konzerneigenen Firmenflugzeugen können Mineralöl- und Energiesteuer erstattungsfähig sein
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 07.03.2012 - 4 K 3955/08 VE
- BFH, 08.07.2014 - VII R 9/13
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 21.12.2011 - C-250/10
Haltergemeinschaft - Richtlinie 2003/96/EG - Besteuerung von Energieerzeugnissen …
Auszug aus FG Düsseldorf, 07.03.2012 - 4 K 3955/08
Dazu führt er aus: Auch unter Berücksichtigung der Urteile des EuGH vom 01.12.2011, C-79/10, und vom 21.12.2011, C-250/10, komme eine Erstattung nicht in Betracht.Ob das das Flugzeug betreibende Unternehmen ein zugelassenes Luftfahrtunternehmen ist, ist dabei unerheblich (EuGH-Urteil vom 21.12.2011, C-250/10, Rz. 24).
Dass sie ihre Dienstleistungen jedenfalls hinsichtlich des Flugbetriebs nicht auf dem Markt anbot, ist unerheblich, weil sie diese Dienstleistungen entgeltlich angeboten hat (s. EuGH-Urteil vom 21.12.2011, C-250/10, Rz. 24).
- EuGH, 01.12.2011 - C-79/10
Systeme Helmholz - Richtlinie 2003/96/EG - Besteuerung von Energieerzeugnissen …
Auszug aus FG Düsseldorf, 07.03.2012 - 4 K 3955/08
Mit ihrer fristgerecht erhobenen Klage verfolgt die Klägerin ihr Begehren weiter und trägt ergänzend vor, ihr Flugbetrieb gehöre auch nach dem Urteil des EuGH vom 01.12.2011, C-79/10, zu der durch Art. 14 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom RL 2003/96 begünstigten Verwendung.Dazu führt er aus: Auch unter Berücksichtigung der Urteile des EuGH vom 01.12.2011, C-79/10, und vom 21.12.2011, C-250/10, komme eine Erstattung nicht in Betracht.
Der Begriff "Luftfahrt" verlangt somit, dass die entgeltliche Dienstleistung unmittelbar mit dem Flug des Luftfahrzeugs zusammenhängt (Gerichtshof der Europäischen Union - EuGH - Urteil v. 01.12.2011, C-79/10, Rz. 21).
- EuGH, 10.06.1999 - C-346/97
Braathens
Auszug aus FG Düsseldorf, 07.03.2012 - 4 K 3955/08
Mit Urteil vom 10.06.1999, C-346/97, Slg. 1999, I-3419, Rz. 31 hat der EuGH bereits entschieden, dass sich ein einzelner unmittelbar auf Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 92/81/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle berufen kann.Da sich die Klägerin unmittelbar auf Art. 14 Abs. 1 Buchst. b RL 2003/96 als höherrangiges Gemeinschaftsrecht berufen kann (EuGH-Urteil in Slg. 1999, I-3419 Rz. 31), kann sich das beklagte Hauptzollamt nicht auf die dieser Vorschrift widersprechenden Bestimmungen des § 60 Abs. 4 EnergieStV stützen.
- BFH, 06.02.1996 - VII R 101/94
Flugbenzin - Hubschrauber - Mineralölsteuer
Auszug aus FG Düsseldorf, 07.03.2012 - 4 K 3955/08
Unter einem Luftfahrtunternehmen ist ein Unternehmen zu verstehen, das Personen oder Sachen gewerbsmäßig, d.h. gegen Entgelt und nicht nur gegen Ersatz der Selbstkosten befördert (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 6. Februar 1996 VII R 101/94, BFHE 179, 511). - FG Düsseldorf, 31.10.2007 - 4 K 3864/06
Anspruch auf Vergütung der Mineralölsteuer für das für die Durchführung …
Auszug aus FG Düsseldorf, 07.03.2012 - 4 K 3955/08
Aufgrund der ihr fehlenden Zulassung als Luftfahrtunternehmen beantragte die Klägerin unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 31.10.2006, 4 K 3864/06 VM, am 27.12.2007 für die Zeit von Januar bis Juli 2006 die Erstattung von 97.466,83 EUR Mineralölsteuer und für die Zeit von August bis Dezember 2006 die Erstattung von 65.652,89 EUR Energiesteuer für den von ihr versteuert bezogenen Flugturbinenkraftstoff (Kerosin).
- FG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - 11 K 3132/14
Steuerbefreiung für Flugbenzin: Gewerbsmäßige Luftfahrtdienstleistung bzw. …
Nach einem ersten Austausch der gegensätzlichen Rechtspositionen setzte das Gericht das Verfahren bis zur Entscheidung des BFH in der Sache VII R 9/09 aus (Beschluss vom 5. Januar 2010 - 11 K 2148/08) und ordnete anschließend auf übereinstimmenden Antrag der Beteiligten das Ruhen des Verfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gegen das Urteil des FG Düsseldorf vom 7. März 2012 - 4 K 3955/08 VE an (Beschluss vom 20. September 2012 - 11 K 2452/12).Soweit es - wie im Streitfall - um die Verwendung von Flugturbinenkraftstoff (KN-Code 2710 19 21) geht, wird im Hinblick darauf, dass Art. 14 Abs. 1 Buchst. b EnergieStRL in seinem dritten Unterabsatz ausführt, die Mitgliedstaaten könnten die - im ersten Unterabsatz festgelegte und sodann im zweiten Unterabsatz näher definierte - Steuerbefreiung auf diese Art von Kraftstoffen beschränken, angenommen, dass sich der Verwender für die Gewährung der Steuerbefreiung unmittelbar auf die RL-Bestimmung berufen könne (vgl. z. B. FG Düsseldorf, Urteil vom 7. März 2012 4 K 3955/08 VE, ZfZ-Beilage 2012, Nr. 3, 38).
- FG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - 11 K 3134/14
Steuerbefreiung für Flugbenzin: Gewerbsmäßige Luftfahrtdienstleistung bzw. …
Nach einem ersten Austausch der gegensätzlichen Rechtspositionen setzte das Gericht das Verfahren bis zur Entscheidung des BFH in der Sache VII R 9/09 aus (Beschluss vom 5. Januar 2010 - 11 K 2693/08) und ordnete anschließend auf übereinstimmenden Antrag der Beteiligten das Ruhen des Verfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gegen das Urteil des FG Düsseldorf vom 7. März 2012 - 4 K 3955/08 VE an (Beschluss vom 20. September 2012 - 11 K 2454/12).Soweit es - wie im Streitfall - um die Verwendung von Flugturbinenkraftstoff (KN-Code 2710 19 21) geht, wird im Hinblick darauf, dass Art. 14 Abs. 1 Buchst. b EnergieStRL in seinem dritten Unterabsatz ausführt, die Mitgliedstaaten könnten die - im ersten Unterabsatz festgelegte und sodann im zweiten Unterabsatz näher definierte - Steuerbefreiung auf diese Art von Kraftstoffen beschränken, angenommen, dass sich der Verwender für die Gewährung der Steuerbefreiung unmittelbar auf die RL-Bestimmung berufen könne (vgl. z. B. FG Düsseldorf, Urteil vom 7. März 2012 4 K 3955/08 VE, ZfZ-Beilage 2012, Nr. 3, 38).
- FG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - 11 K 3133/14
Steuerbefreiung für Flugbenzin: Gewerbsmäßige Luftfahrtdienstleistung bzw. …
Nach einem ersten Austausch der gegensätzlichen Rechtspositionen setzte das Gericht das Verfahren bis zur Entscheidung des BFH in der Sache VII R 9/09 aus (Beschluss vom 5. Januar 2010 - 11 K 2149/08) und ordnete anschließend auf übereinstimmenden Antrag der Beteiligten das Ruhen des Verfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gegen das Urteil des FG Düsseldorf vom 7. März 2012 - 4 K 3955/08 VE an (Beschluss vom 20. September 2012 - 11 K 2453/12).Soweit es - wie im Streitfall - um die Verwendung von Flugturbinenkraftstoff (KN-Code 2710 19 21) geht, wird im Hinblick darauf, dass Art. 14 Abs. 1 Buchst. b EnergieStRL in seinem dritten Unterabsatz ausführt, die Mitgliedstaaten könnten die - im ersten Unterabsatz festgelegte und sodann im zweiten Unterabsatz näher definierte - Steuerbefreiung auf diese Art von Kraftstoffen beschränken, angenommen, dass sich der Verwender für die Gewährung der Steuerbefreiung unmittelbar auf die RL-Bestimmung berufen könne (vgl. z. B. FG Düsseldorf, Urteil vom 7. März 2012 4 K 3955/08 VE, ZfZ-Beilage 2012, Nr. 3, 38).