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   VG Koblenz, 30.04.2020 - 4 K 406/19.KO, 4 K 407/19.KO, 4 K 411/19.KO, 4 K 427/19.KO   

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VG Koblenz, 30.04.2020 - 4 K 406/19.KO, 4 K 407/19.KO, 4 K 411/19.KO, 4 K 427/19.KO (https://dejure.org/2020,35825)
VG Koblenz, Entscheidung vom 30.04.2020 - 4 K 406/19.KO, 4 K 407/19.KO, 4 K 411/19.KO, 4 K 427/19.KO (https://dejure.org/2020,35825)
VG Koblenz, Entscheidung vom 30. April 2020 - 4 K 406/19.KO, 4 K 407/19.KO, 4 K 411/19.KO, 4 K 427/19.KO (https://dejure.org/2020,35825)
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Volltextveröffentlichung

  • esovgrp.de

    VwGO § 167,VwGO § 167 Abs 1,VwGO § 169,VwVG § 5,ZPO § 709,ZPO § 711
    Abgabenordnung, Immission, Immissionsschutz, Immissionsschutzrecht, Leistungsfähigkeit, öffentliche Hand, Sicherheitsleistung, Verwaltungsvollstreckungsgesetz, Vollstreckung, Vollstreckungsgläubiger, Vollstreckungsschuldner, Vollstreckungsschutz, vorläufige ...

Kurzfassungen/Presse

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Klagen gegen den Bau von Windenergieanlagen in Pferdsfeld abgewiesen

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (14)

  • VG Koblenz, 31.08.2018 - 4 L 744/18

    Windenergieanlagen im Bereich Pferdsfeld dürfen vorerst nicht gebaut werden

    Auszug aus VG Koblenz, 30.04.2020 - 4 K 406/19
    Ein Eilantrag, mit dem die Klägerin die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Genehmigung vom 24. April 2017 begehrte, lehnte die erkennenden Kammer mit Beschluss vom 31. August 2018 - 4 L 744/18.KO - ab.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zur Gerichtsakte gereichten Schriftsätze und Unterlagen der Beteiligten, die Verwaltungsakten und die Widerspruchsakte des Beklagten sowie auf die Gerichtsakte in dem Verfahren 4 L 744/18.KO Bezug genommen; sämtliche Unterlagen sind Gegenstand der Beratung gewesen.

  • BVerwG, 26.09.2019 - 7 C 5.18

    Abschaltung; Addition; Artenschutz; Beteiligungsberechtigung; Brutstätte;

    Auszug aus VG Koblenz, 30.04.2020 - 4 K 406/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Streitwertbeschluss zum Urteil vom 26. September 2019 - 7 C 5.18 -, abgedruckt in ZNER 2020, 43, 47) kommt jeder WEA eine eigenständige Bedeutung zu; es ist jedoch im Interesse der Gewährung effektiven Rechtsschutzes bei der Addition der Streitwerte eine Obergrenze zu wahren.
  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 B 37.12

    Anforderung an die grundsätzliche Bedeutung bei Übergangsregelungen; maßgeblicher

    Auszug aus VG Koblenz, 30.04.2020 - 4 K 406/19
    Die Möglichkeit, Verfahrensfehler unabhängig von den sonst geltenden Voraussetzungen (drittschützende Wirkung gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO und Kausalität für die Sachentscheidung gemäß § 46 VwVfG) geltend machen zu können, hat der Gesetzgeber nur für die sog. absoluten Verfahrensfehler i. S. v. § 4 Abs. 1 UmwRG eingeräumt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2013 - 4 B 37.12 -, BauR 2013, 2014, Rn. 10).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.2011 - 8 A 11215/10

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen - Nachbarschutz

    Auszug aus VG Koblenz, 30.04.2020 - 4 K 406/19
    Eine Einzelfallprüfung für eine optisch unzumutbare Beeinträchtigung liegt in der Regel erst nahe, wenn die betroffenen Gebäude in einem geringeren Abstand als der dreifachen Anlagenhöhe gelegen sind (vgl. OVG RP, Beschluss vom 10. März 2011 - 8 A 11215/10.OVG - NVwZ-RR 2011, 438; Beschluss der Kammer vom 23. Oktober 2013, - 4 L 914/13.KO -).
  • VG Koblenz, 23.10.2013 - 4 L 914/13

    In der Exklave "Kuhheck" der Ortsgemeinde Marienhausen dürfen Windkraftanlagen

    Auszug aus VG Koblenz, 30.04.2020 - 4 K 406/19
    Eine Einzelfallprüfung für eine optisch unzumutbare Beeinträchtigung liegt in der Regel erst nahe, wenn die betroffenen Gebäude in einem geringeren Abstand als der dreifachen Anlagenhöhe gelegen sind (vgl. OVG RP, Beschluss vom 10. März 2011 - 8 A 11215/10.OVG - NVwZ-RR 2011, 438; Beschluss der Kammer vom 23. Oktober 2013, - 4 L 914/13.KO -).
  • VG Koblenz, 31.05.2017 - 4 K 398/16

    Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Klärschlammtrocknungs- und

    Auszug aus VG Koblenz, 30.04.2020 - 4 K 406/19
    Offenlassen kann die Kammer, ob das Gutachten des Schalltechnischen Büros Pies vom 4. September 2017 Gegenstand der Genehmigung geworden ist (vgl. zur Verbindlichkeit von nachgereichten Gutachten für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen: Urteile der Kammer vom 31. Mai 2017 - 4 K 398/16.KO - und - 4 K 399/16.KO -).
  • BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der

    Auszug aus VG Koblenz, 30.04.2020 - 4 K 406/19
    Nach der zur Frage einer sogenannten Einschätzungsprärogative ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 BvR 2523/13 und 1 BvR 595/14 -) ist es dem Gericht durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG nicht auferlegt, das außerrechtliche tatsächliche Erkenntnisdefizit aufzulösen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2017 - 8 B 11345/17

    Drittanfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für

    Auszug aus VG Koblenz, 30.04.2020 - 4 K 406/19
    Hierzu führt das OVG Rheinland-Pfalz in seinem Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 8 B 11345/17, juris, Rn. 26 - aus:.
  • BVerwG, 21.06.2016 - 9 B 65.15

    Planfeststellungsbeschluss; Umweltverträglichkeitsprüfung; allgemeinverständliche

    Auszug aus VG Koblenz, 30.04.2020 - 4 K 406/19
    Erst recht fehlt es an jeglicher Darlegung, inwiefern ein diesbezüglicher Verfahrensfehler gerade den Antragstellern die Möglichkeit der gesetzlich vorgesehenen Beteiligung am Entscheidungsprozess genommen haben könnte, was nach § 4 Abs. 3 Satz 2 UmwRG weitere Voraussetzung für einen Aufhebungsanspruch der Klägerin wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2016 - 9 B 65/15 -, DVBl. 2016, 1121 und juris, Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2017 - 8 A 926/16

    Rechtsstreit um die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für

    Auszug aus VG Koblenz, 30.04.2020 - 4 K 406/19
    Zwar versucht die Beigeladene, unterstützt durch den Beklagten, unter Bezugnahme auf das von ihr beigebrachte Schallgutachten des Schalltechnischen Büros Pies, Boppard, vom 28. Oktober 2015 und den Nachtrag zum Schallgutachten dieses Büros vom 4. September 2017 darzulegen, dass eine Beeinträchtigung materieller Rechte der Klägerin im Hinblick auf ihr Anwesen H.-Straße 20 in D. auf der Grundlage der Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 11. Dezember 2017 - 8 A 926/16 - juris) ausgeschlossen sei.
  • BVerwG, 14.11.2018 - 4 B 12.18

    Begründung einer eigenständigen Klagebefugnis durch den § § 4 Abs. 1 i.V.m. Abs.

  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 30.10

    Klagebefugnis; Eigentumsgarantie; Grundeigentum; Grundwasser; Lagevorteil;

  • BVerwG, 24.05.2018 - 3 C 18.16

    Abwehrrechte des Gewässereigentümers; Allgemeine Schiffbarkeitserklärung;

  • VG Koblenz, 20.08.2020 - 4 L 555/20

    Betrieb zweier Windenergieanlagen in Wiebelsheim (Rhein-Hunsrück-Kreis) vorerst

    Dieser Rechtsprechung schließt sich die erkennende Kammer an (vgl. auch Urteile der Kammer vom 30. April 2020 - 4 K 406/19.KO u.a. -, esovg).

    Ebenso wird dort zu erörtern sein, ob die nach dem Alternativen Verfahren erstellten Schallprog- nosen noch dem Stand der Technik entsprechen (vgl. Urteile der Kammer vom 30. April 2020, a.a.O.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 25. September 2017 - 28 L 3809/17).

    Von einer unzumutbaren Beeinträchtigung durch Schattenwurf ist in Anlehnung an die Hinweise des Länderausschusses für Immissionsschutz "Hinweise zur Beurteilung der optischen Immissionen von WEA" auszugehen, wenn die Gesamtbelastung 30 Stunden im Jahr bzw. 30 Minuten am Tag astronomisch maximal möglicher Schattenwurf überschritten wird (vgl. Urteile der Kammer vom 30. April 2020, a.a.O.).

    Erhebliche wirtschaftliche Nachteile sind vom Antragsteller zum einen nicht substantiiert dargelegt und zum anderen im Rahmen der Sozialbindung des Eigentums nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG hinzunehmen (vgl. Urteile der Kammer vom 30. April 2020, a.a.O.).

  • VG Koblenz, 03.07.2020 - 4 K 907/17

    Klage eines Einwohners gegen Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen in

    Diese nimmt die Kammer erst mit 60.000 EUR an (vgl. Streitwertbeschluss der Kammer in der Rechtssache 4 K 406/19.KO).
  • VG Trier, 24.07.2023 - 9 K 1721/23

    Tischtennisplatte auf Spielplatz darf bleiben

    Eine Abwendungsbefugnis gem. § 711 ZPO war aufgrund des Umstands, dass die Beklagte Teil der öffentlichen Hand ist, nicht auszusprechen (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 30. April 2020 - 4 K 406/19.TR - in ESOVG).
  • VG Trier, 25.10.2023 - 8 K 2236/23

    Rückforderung von Wiederaufbauhilfe rechtmäßig

    Beklagte Teil der öffentlichen Hand ist, nicht auszusprechen (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 30. April 2020 - 4 K 406/19.KO -, ESOVGRP).
  • VG Trier, 12.09.2022 - 9 K 641/22

    Abfallentsorgungsgebührenheranziehung; Reduzierung des maßgeblichen

    Eine Abwendungsbefugnis gem. § 711 ZPO war aufgrund des Umstands, dass der Beklagte Teil der öffentlichen Hand ist, nicht auszusprechen (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 30. April 2020 - 4 K 406/19.KO -, ESOVGRP).
  • VG Trier, 28.10.2020 - 9 K 2026/20

    Rücknahme einer Entscheidung über das Wiederaufgreifen des Verfahrens zur

    Regelungen zu einer Sicherheitsleistung für den Beklagten waren nicht zu treffen, da § 169 VwGO insoweit eine Sonderregelung hinsichtlich des Vollstreckungsschutzes enthält (hierzu umfassend: VG Koblenz, Urteil vom 30. April 2020 - 4 K 406/19.KO - ESOVGRP).
  • VG Trier, 21.06.2023 - 9 K 407/23

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer

    Eine Abwendungsbefugnis gem. § 711 ZPO war aufgrund des Umstands, dass die Klägerin Teil der öffentlichen Hand ist, nicht auszusprechen (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 30. April 2020 - 4 K 406/19.TR - in ESOVG).
  • VG Trier, 23.02.2023 - 10 K 3120/22

    Feyen/Weismark: einmaliger Ausbaubeitrag für die Straße "Zum Pfahlweiher"

    Eine Abwendungsbefugnis gem. § 711 ZPO war aufgrund des Umstands, dass die Beklagte Teil der öffentlichen Hand ist, nicht auszusprechen (vgl. hierzu ausführlich: VG Koblenz, Urteil vom 30. April 2020 - 4 K 406/19.KO -, esovgrp).
  • VG Trier, 01.03.2021 - 9 K 3398/20

    Entscheidung über das Nichtbestehen einer Modulprüfung; Verwaltungsakt-Qualität;

    Eine Abwendungsbefugnis gem. § 711 ZPO war aufgrund des Umstands, dass die Beklagte Teil der öffentlichen Hand ist, nicht auszusprechen (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 30. April 2020 - 4 K 406/19.TR - in ESOVG).
  • VG Trier, 31.01.2023 - 9 K 3421/22

    Afghanistan: Abschiebungsverbot bei fehlendem tragfähigen sozialen Netzwerk

    Umstands, dass die Beklagte Teil der öffentlichen Hand ist, nicht auszusprechen (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 30. April 2020 - 4 K 406/19.KO -, esovgrp).
  • VG Trier, 21.09.2021 - 9 K 2488/21

    Heranziehung eines Binnenschifffahrtsunternehmens zu einer naturschutzrechtlichen

  • VG Trier, 20.12.2022 - 10 K 944/22

    El Salvador: Keine staatliche Verfolgung von Gewerkschaftsmitgliedern oder

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